Vertragsverhältnisse zwischen Bestatter, Kunde und Treuhand

Der Vertragsbestatter hat sich gegenüber dem Vorsorgenden in einer gesonderten Vereinbarung (Bestattungsvorsorgevertrag) zur Erbringung der gewünschten Bestattungsdienstleistung verpflichtet. Die Auszahlungsregelung stellt sicher, dass der Vertragsbestatter von der Kündigung der finanziellen Absicherung seiner Verpflichtung der vertraglich zugesicherten Bestattung erfährt und er entsprechend reagieren kann. Möchte der Vorsorgende – was sein gutes Recht ist – nicht mehr an der Vereinbarung festhalten, so muss er auch den Vertragsbestatter von der Verpflichtung zur Erbringung der Bestattungsdienstleistung befreien. In diesem Fall hat der Vertragsbestatter der direkten Auszahlung an den Treugeber zuzustimmen. Die Treuhandeinlage ist durch Ausfallbürgschaft einer Bank gesichert (die Treuhand arbeitet mit verschiedenen namhaften Instituten zusammen. Welches genau für welche Einlage zuständig ist, erfahren Treugeber auf der Treuhand-Bestätigung).