Digitaler Nachlass
Für alle Generationen wird das Thema digitaler Nachlass immer relevanter. Im besten Fall sollte der digitale Nachlass bereits zu Lebzeiten geregelt werden, genauso wie das Erbe, das Testament oder die Bestattungsvorsorge.
Digitaler Nachlass: Das Wichtigste in Kürze
- Vom digitalen Nachlass ist die Rede, wenn Menschen versterben und beispielsweise Profile auf digitalen Plattformen im Internet hinterlassen.
- Die Zahl der älteren Internet-Nutzer steigt. Damit wird auch das Thema digitaler Nachlass immer wichtiger.
- Zunehmend bieten Bestatter die digitale Nachlassverwaltung an und kümmern sich um die Abmeldung von digitalen Nutzerkonten und Co.
Was bedeutet digitaler Nachlass?
Heute ist das Internet aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Menschen nutzen es so gut wie täglich für alle möglichen Zwecke, beispielsweise für Shoppingtouren durch digitale Einkaufspassagen, das Online-Banking oder die Kommunikation über soziale Netzwerke. Oft ist mit der Nutzung solcher digitalen Dienste und Portale eine Anmeldung verbunden. Das bedeutet, dass Internetnutzer nicht selten über mehrere Accounts bei unterschiedlichen Internetportalen verfügen. Wenn Menschen versterben und solche digitalen Accounts hinterlassen, ist vom sogenannten digitalen Nachlass die Rede.
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Die Zahl älterer Internetnutzer steigt
Die manchmal noch vorherrschende Meinung, Internetnutzung sei vor allem etwas für jüngere Leute, ist längst überholt.
Das Internet und das Alter von Usern
Das durchschnittliche Sterbealter ist in den letzten zehn Jahren in Deutschland fast unverändert geblieben: Bei Männern sind es 75,6 und bei Frauen 82,2 Jahre. Im gleichen Zeitraum ergab sich aber eine rasante Steigerung der Internet-Aktivität in der Altersgruppe 60+, die bei fast 400 % liegt. Waren es 2005 noch etwa 3,5 Millionen Internetnutzer, sind es 2017 bereits 12 Millionen aus dieser Altersschicht. Somit hat sich die manchmal noch vorherrschende Meinung, Internetnutzung sei vor allem etwas für jüngere Leute, längst überholt.
Immer mehr "Silver Surfer"
Die Zahlen der sogenannten digitalen „Silver Surfer“, also der Internetnutzer ab 65 Jahren, variieren verschiedenen Schätzungen zufolge zwischen mindestens 20 % bis maximal 85 %. Insbesondere ältere Menschen nutzen zunehmend den Online-Versandhandel, um beschwerliche Einkaufstouren zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, was eigentlich mit den digitalen Accounts eines Menschen passiert, wenn dieser verstirbt? Wer kümmert sich um die Abmeldung von Nutzerkonten und Co.? Wer übernimmt die digitale Nachlassverwaltung? Gerade die wachsende Zahl der Silver Surfer zeigt, wie aktuell und wichtig das Thema digitaler Nachlass ist.

Bestattungsdienstleistungen: Beratung rund ums Thema digitaler Nachlass gehört dazu
Diese Entwicklung ist für die deutschen Bestatter seit längerem ein Anlass dafür, die Verwaltung des digitalen Nachlasses beim Angebot von Bestattungsdienstleistungen zu berücksichtigen. So bieten immer mehr Bestatter auch die Möglichkeit einer seriösen und unkomplizierten Abmeldung von Nutzerkonten, Mitgliedschaften und Guthaben bei Handelsplattformen, Dating- und Partnerportalen, Spieleplattformen, Wettanbietern oder Vereinsmitgliedschaften an. Damit werden nicht zuletzt Angehörige und Erben entlastet, die sich nicht um das Abmelden der Daten und Verträge kümmern müssen. Auch andere elementare Abmeldungen, etwa von der Rentenversicherung, von Facebook-Konten, der Krankenversicherung oder von GEZ-Gebühren können vom Bestatter geregelt werden.
Die Vorteile digitaler Nachlassverwaltung
Bestatter regeln die unkomplizierte Abmeldung von:
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Nutzerkonten
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Mitgliedschaften und Guthaben bei Handelsplattformen
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Dating- und Partnerportalen
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Spieleplattformen und Wettanbietern
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Facebook-Konten
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Google Account
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Vereinsmitgliedschaften
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Rentenversicherung
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Krankenversicherung
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GEZ-Gebühren
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Weiterer Anbieter und Dienste
Alle Fragen zum digitalen Nachlass beantwortet Ihr Bestatter vor Ort
Der Bestatter: Ihr digitaler Nachlassverwalter
Durch digitale Nachlassverwaltung unnötige Kosten vermeiden
Verbraucherschützer sind sich einig: Rechtzeitig und korrekt durchgeführte Abmeldungen und Vertragskündigungen verhindern für Angehörige unnötige Kosten. Auch können weiterlaufende Kosten durch Verträge bei Vertragspartnern ermittelt und verhindert bzw. ermittelte Guthaben für die Angehörigen gesichert werden.
Digitaler Nachlass gehört längst dazu
Inzwischen ist längst der Zeitpunkt gekommen, zumindest bei einem sehr großen Teil der Bestattungsaufträge, den Angehörigen die Frage des digitalen Nachlasses zu stellen und passgenaue Lösungen anzubieten.
Bestatter verwalten den digitalen Nachlass
Die im Todesfall bekannten Abmeldungen und Formalitäten können auf Vermittlung des Bestatters inzwischen längst komfortabel auf digitalem Wege durchgeführt werden. Nach Übertragung und Angabe der Daten des Verstorbenen nebst eingescannter Sterbeurkunde können einem unbegrenzten Empfängerkreis gegenüber vielfältigste Abmeldungen angestoßen und vorgenommen werden.
Profile in sozialen Netzwerken enthalten sensible Inhalte und Daten
Sinnvoll ist es, eine Person des Vertrauens mit allen Aufgaben rund ums digitale Erbe zu betrauen.
Bestatter wissen und weisen Erben und Angehörige darauf hin: Profile in sozialen Netzwerken gehören zu den häufigsten Hinterlassenschaften Verstorbener, die für Angehörige von besonders hoher emotionaler Bedeutung sind. Hier ermöglicht die Abmeldung, den Weg zur Löschung oder Umsetzung eines Profils in den sogenannten „Gedenkstatus“ anzustoßen, was für Angehörige von großer Bedeutung ist.
Digitales Erbe: Datenschutz wird großgeschrieben
Die Vertragsermittlungen und Auskünfte müssen grundsätzlich datenschutzkonform vorgenommen werden. Dabei legen die Bestatter als Vertrauensperson insbesondere darauf Wert, dass die übermittelten Zugangsdaten, Accounts und Passwörter ausschließlich zu Abmeldezwecken genutzt werden und kein Adresshandel betrieben wird, sodass Angehörige nicht mit Werbepost belästigt werden können.
Komfortables Abmeldeportal für Ihren digitalen Nachlass
Mit einem eindeutigen und individuellen Zugangscode können sich Angehörige auch selbst in das Formalitäten-Portal einwählen und selbstständig Abmeldungen durchführen
Ein für diese Zwecke entworfenes digitales Abmeldeportal der Bestatter bietet den Angehörigen des Verstorbenen einen weiteren Vorteil: Sofern dies vom Verstorbenen gewünscht wurde, können sich Angehörige mit einem eindeutigen und individuellen Zugangscode selbst in das Konto eines solchen Formalitäten-Portals einwählen und selbstständig Abmeldungen regeln, ferner auch sehen, welche Abmeldungen bereits durch den Bestatter angestoßen, vollzogen und vom Vertragspartner bestätigt wurden. Im späteren Zeitverlauf, oftmals nach der Trauerfeier, fallen Angehörigen oft noch Mitgliedschaften ein, die sie dort mit dem individuellen Zugriff komfortabel und bequem abmelden können.
Bestattungsvorsorge und digitaler Nachlass
Das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur und der Bundesverband Deutscher Bestatter raten Menschen ab Mitte 50 zum Abschluss sogenannter Bestattungsvorsorgeverträge, die für den Todesfall grundlegende Entscheidungen über Bestattungsart und persönliche Präferenzen klären sowie zur Entlastung der Angehörigen das Geld für die Bestattung zweckgebunden hinterlegen. Auch dabei sollte die Frage der Internetaktivität bedacht werden, denn es gibt bereits zu Lebzeiten die Möglichkeit, Zugangsdaten für die vielfältigen Nutzerkonten und Mitgliedschaften per Vollmacht zu hinterlegen, sodass im Fall der Fälle den eigenen Angehörigen viele mühsame Schritte bei der Abmeldung der digitalen Accounts abgenommen werden.
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet digitaler Nachlass?
Heute ist das Internet aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Menschen nutzen es so gut wie täglich für alle möglichen Zwecke, beispielsweise für Shoppingtouren durch digitale Einkaufspassagen, das Online-Banking oder die Kommunikation über soziale Netzwerke. Oft ist mit der Nutzung solcher digitalen Dienste und Portale eine Anmeldung verbunden. Das bedeutet, dass Internetnutzer nicht selten über mehrere Accounts bei unterschiedlichen Internetportalen verfügen. Wenn Menschen versterben und solche digitalen Accounts hinterlassen, ist vom sogenannten digitalen Nachlass die Rede.