Das Wichtigste in Kürze
- Zum digitalen Nachlass gehören E-Mail-Konten, Social-Media-Profile, Cloud-Speicher, Online-Abos, Zahlungsdienste, Geräte und digitale Dateien.
- Eine aktuelle Kontenübersicht hilft Angehörigen, Verträge zu finden, Konten zu verwalten und laufende Kosten zu prüfen.
- Zugangsdaten sollten sicher verwahrt und regelmäßig aktualisiert werden.
- Eine schriftliche Vollmacht sollte festlegen, wer digitale Angelegenheiten übernehmen darf und ob sie über den Tod hinaus gilt.
- Für einzelne Plattformen können zusätzliche Regeln gelten, etwa für Gedenkzustand, Löschung oder Nachlasskontakt.
Was bedeutet digitaler Nachlass?
Der digitale Nachlass ist der digitale Teil des Erbes. Er umfasst Daten, Konten, Verträge und Zugänge, die online oder auf digitalen Geräten bestehen.
Dazu zählen nicht nur private Erinnerungen wie Fotos, Nachrichten oder Profile in sozialen Netzwerken. Auch kostenpflichtige Dienste, Online-Verträge, Zahlungsdienste, Cloud-Speicher oder digitale Dokumente können dazugehören. Deshalb ist der digitale Nachlass nicht nur eine persönliche, sondern oft auch eine organisatorische und finanzielle Angelegenheit.
Was gehört zum digitalen Nachlass?
Zum digitalen Nachlass gehören alle digitalen Spuren, Konten und Dateien, die nach dem Tod weiterbestehen. Für Angehörige oder Bevollmächtigte ist wichtig zu wissen, wie mit dem digitalen Nachlass verfahren werden soll. Daher sollte auch geregelt werden, ob zum Beispiel Daten gelöscht oder Verträge gekündigt werden sollen.
Typische Bestandteile eines digitalen Nachlasses sind:
| Bereich | Beispiele | Was geregelt werden sollte |
|---|---|---|
| Kommunikation | E-Mail-Konten, Messenger, Chatverläufe | Zugriff, Löschung oder Sicherung wichtiger Informationen |
| Soziale Netzwerke | Facebook, Instagram, LinkedIn, XING | Löschung, Gedenkzustand oder Nachlasskontakt |
| Verträge und Abos | Streaming, Mobilfunk, Energie, Software | Kündigung, Vertragsnummern, Anbieterzugang |
| Finanzen | Online-Banking, Zahlungsdienste, Depots, Kryptowährungen | Zuständigkeit, Nachweise, Zugang und rechtliche Prüfung |
| Dateien | Fotos, Videos, Dokumente, Cloud-Speicher | Sicherung, Weitergabe oder Löschung |
| Geräte | Smartphone, Computer, Tablet, externe Festplatten | Gerätecode, Speicherorte, Authentifizierungs-Apps |
Besonders wichtig sind E-Mail-Konten. Viele andere Dienste sind mit einer E-Mail-Adresse verknüpft, etwa für Passwortänderungen, Vertragsinformationen oder Kündigungsbestätigungen.
Warum sollte man den digitalen Nachlass regeln?
Ein geregelter digitaler Nachlass entlastet Angehörige nach einem Todesfall. Sie müssen dann nicht mühsam nach Konten, Verträgen, Passwörtern und Zuständigkeiten suchen.
Ohne Regelung bleiben digitale Konten oft weiter bestehen. Abonnements können weiterlaufen, Rechnungen können übersehen werden und persönliche Daten bleiben unter Umständen öffentlich sichtbar. Eine klare Vorsorge hilft, persönliche Informationen zu schützen und organisatorische Aufgaben schneller zu klären.
Digitalen Nachlass regeln: Checkliste
Der digitale Nachlass lässt sich am besten mit einer aktuellen Kontenübersicht und einer schriftlichen Vollmacht regeln. Ergänzend sollten klare Wünsche zu Löschung, Sicherung oder Weiterführung einzelner Konten festgelegt werden.
1. Account-Liste erstellen
Eine Account-Liste ist die Grundlage für den digitalen Nachlass. Sie zeigt Angehörigen oder einer Vertrauensperson, welche digitalen Konten bestehen.
Die Liste sollte enthalten:
- Name des Dienstes oder Anbieters
- Benutzername oder E-Mail-Adresse
- Vertragsnummer, Kundennummer oder Kontaktdaten des Anbieters
- Hinweis auf kostenpflichtige Verträge oder Abos
- gewünschter Umgang mit dem Konto
- Hinweis auf Zwei-Faktor-Authentifizierung
- Speicherort wichtiger Dateien oder digitaler Dokumente
Bei sensiblen Zugängen sollte besonders sorgfältig geprüft werden, wie Passwörter sicher verwahrt werden. Ein Passwortmanager kann helfen, wenn der Zugriff im Ernstfall klar geregelt ist.
2. Festlegen, was mit einzelnen Konten geschehen soll
Für jedes wichtige Konto sollte festgelegt werden, ob es gelöscht, gekündigt, gesichert oder weitergeführt werden soll. So wissen Angehörige, welche Wünsche im Todesfall gelten.
Mögliche Anweisungen sind zum Beispiel:
- E-Mail-Konto prüfen und anschließend löschen
- Social-Media-Profil löschen oder in einen Gedenkzustand versetzen
- Fotos aus der Cloud sichern
- kostenpflichtige Abos kündigen
- digitale Dokumente an bestimmte Personen weitergeben
- private Nachrichten nicht auswerten, soweit dies rechtlich und praktisch möglich ist
Die Formulierung sollte eindeutig sein. Unklare Hinweise wie „alles erledigen“ helfen Angehörigen meist weniger als konkrete Angaben je Konto.
3. Geräte und Zwei-Faktor-Zugänge berücksichtigen
Digitale Geräte gehören ebenfalls zur praktischen Nachlassregelung. Ohne Smartphone-Code oder Zugriff auf Authentifizierungs-Apps können selbst bekannte Passwörter nutzlos sein.
Wichtig sind daher Hinweise zu:
- Smartphone-PIN oder Gerätepasswort
- Authentifizierungs-App
- Backup-Codes
- SIM-Karte und Mobilfunkvertrag
- Computerpasswort
- externen Festplatten oder USB-Sticks
- Cloud-Zugängen
Diese Informationen sollten sicher verwahrt werden. Gleichzeitig muss die Vertrauensperson wissen, wo sie im Ernstfall zu finden sind.
4. Vollmacht für den digitalen Nachlass erstellen
Eine Vollmacht legt fest, wer digitale Angelegenheiten übernehmen darf. Sie sollte schriftlich erstellt, datiert und unterschrieben werden.
Wichtig ist, dass die Vollmacht ausdrücklich regelt, dass sie über den Tod hinaus gelten soll. Eine solche Regelung erleichtert der bevollmächtigten Person die praktische Verwaltung, etwa bei Anbieteranfragen, Kündigungen oder der Umsetzung festgelegter Wünsche. Bei rechtlichen Unsicherheiten sollte die Formulierung der Vollmacht fachkundig geprüft werden.
5. Vertrauensperson benennen
Eine Vertrauensperson sollte zuverlässig, erreichbar und mit digitalen Themen ausreichend vertraut sein. Sie muss nicht zwingend erbberechtigt sein, sollte aber eindeutig bevollmächtigt werden.
Die Vertrauensperson sollte wissen:
- dass es eine Regelung zum digitalen Nachlass gibt
- wo Vollmacht und Kontenübersicht liegen
- wie sie im Todesfall vorgehen soll
- welche Wünsche besonders wichtig sind
- welche Anbieter zuerst geprüft werden müssen
Die Zugangsdaten müssen nicht dauerhaft offen ausgehändigt werden. Entscheidend ist, dass die Vertrauensperson im Ernstfall Zugriff auf die sicher verwahrten Informationen erhält.
Alle Fragen zum digitalen Nachlass beantwortet Ihr Bestatter vor Ort.
Wer ist nach dem Tod für das digitale Erbe zuständig?
Grundsätzlich sind die Erben für den Nachlass zuständig und damit auch für digitale Nachlassbestandteile. Eine bevollmächtigte Vertrauensperson kann die praktische Verwaltung zusätzlich erleichtern.
Digitale Konten können Rechte, Pflichten und Vertragsbeziehungen enthalten. Deshalb sollten Erben oder Bevollmächtigte Anbieter kontaktieren, Nachweise bereithalten und prüfen, ob ein Konto gelöscht, gekündigt, gesichert oder in einen Gedenkzustand versetzt werden kann.
Gehören Passwörter ins Testament?
Es ist aus mehreren Gründen nicht empfehlenswert, Passwörter im Testament zu dokumentieren. Passwörter und Zugangsdaten können sich ändern, sodass bei jeder Änderung auch das Testament aktualisiert werden müsste, was unpraktisch und auch fehleranfällig ist. Zudem kann die Zeit bis zur Testamentseröffnung den Zugriff auf wichtige Passwörter und Zugangsdaten verzögern.
Sinnvoller ist daher oft eine getrennte, sichere Verwahrung der Zugangsdaten. Im Testament oder in einer Vorsorgeunterlage kann auf den Aufbewahrungsort hingewiesen werden, ohne Passwörter direkt offenzulegen.
Digitaler Nachlass und Bestattungsvorsorge: der Unterschied
Der digitale Nachlass betrifft Online-Konten, Daten, Verträge und Zugangsinformationen. Die Bestattungsvorsorge betrifft Wünsche zur Bestattung, organisatorische Entscheidungen und gegebenenfalls die finanzielle Absicherung der Beerdigung.
Beide Themen können Angehörige entlasten, betreffen aber unterschiedliche Bereiche. Im Rahmen einer Bestattungsvorsorge werden zum Beispiel die Wünsche hinsichtlich der Bestattungsart, der Trauerfeier, der Grabart oder der Finanzierung geklärt. Der digitale Nachlass regelt, was mit E-Mail-Konten, Social-Media-Profilen, Cloud-Daten, Abos und digitalen Geräten geschehen soll.
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BestattungsvorsorgeWas sollten Angehörige nach einem Todesfall beachten?
Angehörige sollten zunächst wichtige digitale Zugänge, laufende Verträge und kostenpflichtige Dienste prüfen. Dabei helfen E-Mail-Konten, Kontoauszüge, Vertragsunterlagen und vorhandene Zugangsdaten.
Sinnvolle erste Schritte sind:
- vorhandene Vollmachten, Testamente und Hinweise zum digitalen Nachlass prüfen
- E-Mail-Konten und Vertragsunterlagen sichten
- laufende Abos und Online-Verträge identifizieren
- Anbieter mit Sterbeurkunde oder Erbnachweis kontaktieren
- Social-Media-Profile löschen oder in einen Gedenkzustand versetzen lassen
- wichtige Fotos, Dokumente und Erinnerungen sichern
- besonders sensible Daten sorgfältig behandeln
Nicht jeder Anbieter erlaubt denselben Ablauf. Deshalb sollten Angehörige die jeweiligen Plattformregeln prüfen und bei rechtlichen Fragen fachkundige Unterstützung einholen.
Häufig gestellte Fragen
Der digitale Nachlass umfasst alle digitalen Konten, Daten, Verträge und Gerätezugänge, die eine Person nach ihrem Tod hinterlässt. Dazu gehören zum Beispiel E-Mail-Konten, Social-Media-Profile, Cloud-Speicher, Online-Abos und digitale Dateien.
Der digitale Nachlass lässt sich mit einer Kontenübersicht, klaren Anweisungen und einer schriftlichen Vollmacht regeln. Wichtig ist, dass die Vollmacht ausdrücklich festlegt, wer handeln darf und ob sie über den Tod hinaus gelten soll.
In eine Checkliste gehören alle wichtigen Online-Konten, Benutzernamen, Anbieterangaben, Vertragsnummern, Hinweise zu Passwörtern und gewünschte Maßnahmen je Konto. Auch Smartphone-Zugänge, Zwei-Faktor-Authentifizierung, Cloud-Speicher und digitale Geräte sollten berücksichtigt werden.
Grundsätzlich sind die Erben für den Nachlass zuständig. Eine schriftlich bevollmächtigte Vertrauensperson kann zusätzlich helfen, digitale Konten zu verwalten, Anbieter zu kontaktieren und festgelegte Wünsche umzusetzen.
Passwörter sollten nicht ungeschützt weitergegeben oder offen im Testament notiert werden. Besser ist eine sichere Verwahrung, zum Beispiel in einer geschützten Liste oder einem Passwortmanager, mit klarer Information zum Aufbewahrungsort.
Elke Herrnberger ist als Pressesprecherin für die Öffentlichkeitsarbeit des Bundesverbandes Deutscher Bestatter und seiner angeschlossenen Gesellschaften zuständig.
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