Elke Herrnberger
Geschrieben von: Elke Herrnberger

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Feuerbestattung eines Verstorbenen setzt die Einäscherung des Leichnams voraus. Diese wird in einem Krematorium durchgeführt.
  • Für eine Feuerbestattung ist eine Kremationsverfügung ratsam, die der Verstorbene zu Lebzeiten verfasst hat, um seinen eigenen Willen bezüglich der Einäscherung schriftlich festzuhalten. Liegt keine Kremationsverfügung vor, entscheiden die befugten Angehörigen über die Bestattungsart.
  • Im Rahmen jeder Feuerbestattung sind die Kosten für die Kremierung stets Bestandteil der gesamten Bestattungskosten.

Was ist ein Krematorium?

Wenn Menschen sich bereits zu Lebzeiten für eine Urnenbeisetzung entschieden und ihren Wunsch in einer Kremationsverfügung festgehalten haben, muss der Leichnam des Verstorbenen eingeäschert werden. Die Einäscherung, auch Kremierung oder Kremation genannt, wird in einem Krematorium vorgenommen. Die verbliebene Asche des Verstorbenen kann nach der Kremierung im Rahmen unterschiedlicher Varianten der Feuerbestattung in einer Urne beigesetzt werden. 

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Ablauf einer Kremierung

Die Kremationsdauer an sich ist abhängig vom Körpergewicht des Verstorbenen, liegt jedoch in der Regel bei ungefähr 90 Minuten.

Die Kremierung des Leichnams wird im Krematorium vorgenommen. Dort wird der Leichnam in einem Sarg bei einer Temperatur von nahezu 1.200 Grad Celsius eingeäschert. Zudem liegt während der Einäscherung ein sogenannter Schamottestein mit einer Identifikationsnummer neben dem Sarg. Dieser ist feuerresistent und ermöglicht deshalb die eindeutige Identifizierung des Verstorbenen, sodass Verwechslungen ausgeschlossen sind.

Wie lange dauert eine Einäscherung?

Die Kremationsdauer an sich ist abhängig vom Körpergewicht des Verstorbenen, liegt jedoch in der Regel bei ungefähr 90 Minuten. Die nach der Einäscherung verbliebene Asche des Verstorbenen wiegt etwa 3 Kilogramm und wird in eine Aschekapsel gefüllt. Diese wird dann in eine Urne gelegt, die später beigesetzt wird.

Die Kremationsverfügung

Die Einäscherung zu Lebzeiten regeln

Wenn es bereits zu Lebzeiten der ausdrückliche Wunsch ist, nach dem Tod für die eigene Bestattung eingeäschert zu werden, empfiehlt es sich, seinen Willen schriftlich zu dokumentieren. Hierfür gibt es die sogenannte Kremationsverfügung. In diesem Dokument kann schriftlich der Wunsch zur Einäscherung fixiert werden.

Aufbewahrung der Kremationsverfügung

Nach dem Aufsetzen des Dokumentes sollte dieses an einem Ort aufbewahrt werden, an dem es von Angehörigen schnell wieder aufgefunden werden kann. Darüber hinaus ist ein offenes Gespräch über den eigenen Bestattungswunsch mit Angehörigen empfehlenswert. 

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Kosten für die Einäscherung

Ob Baumbestattung, Luftbestattung oder Seebestattung – für all diese Formen der Urnenbeisetzung bzw. Feuerbestattung kommen zu den Bestattungskosten in jedem Fall die Kosten für die Kremation hinzu. Im Schnitt liegen diese zwischen 300 und 600 Euro, wobei es Abweichungen geben kann. So kann der Preis für eine Kremierung von Region zu Region schwanken oder auch davon abhängig sein, ob ein privates oder kommunales Krematorium mit der Einäscherung beauftragt wird. Zudem muss mit Kosten für einen Sarg gerechnet werden, da Einäscherungen ausschließlich in einem Sarg durchgeführt werden dürfen. Häufig werden für die Kremation Kremationssärge aus preiswertem Material verwendet.

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Häufig gestellte Fragen

Die Kremationsdauer an sich ist abhängig vom Körpergewicht des Verstorbenen, liegt jedoch in der Regel bei ungefähr 90 Minuten. Die nach der Einäscherung verbliebene Asche des Verstorbenen wiegt etwa 3 Kilogramm und wird in eine Aschekapsel gefüllt.

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Ob Baumbestattung, Luftbestattung oder Seebestattung – für all diese Formen der Urnenbeisetzung kommen zu den Bestattungskosten in jedem Fall die Kosten für die Kremation hinzu. Im Schnitt liegen diese zwischen 300 und 600 Euro, wobei es Abweichungen geben kann. Zudem muss mit Kosten für einen Sarg gerechnet werden, da Kremierungen nur in einem Sarg durchgeführt werden dürfen.

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Die Kremierung des Leichnams wird im Krematorium vorgenommen. Dort wird der Leichnam in einem Sarg bei einer Temperatur von nahezu 1.200 Grad Celsius eingeäschert.

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Wenn Menschen sich bereits zu Lebzeiten für eine Urnenbeisetzung entschieden und ihren Wunsch in einer Kremationsverfügung festgehalten haben, muss der Leichnam des Verstorbenen eingeäschert werden. Die Einäscherung, auch Kremierung oder Kremation genannt, wird in einem Krematorium vorgenommen.

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Die nach der Einäscherung verbliebene Asche des Verstorbenen wiegt etwa 3 Kilogramm und wird in eine Aschekapsel gefüllt. Diese wird dann in eine Urne gelegt, die später beigesetzt wird.

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Elke Herrnberger
Artikel geschrieben von: Elke Herrnberger

Elke Herrnberger ist als Pressesprecherin für die Öffentlichkeitsarbeit des Bundesverbandes Deutscher Bestatter und seiner angeschlossenen Gesellschaften zuständig.

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