Was ist eine Urnenbeisetzung?
Bei einer Urnenbeisetzung handelt es sich um die Beisetzung der Asche einer verstorbenen Person in einer Urne. Dabei sind nach der Einäscherung des Leichnams in einem Krematorium unterschiedliche Varianten der Urnenbeisetzung möglich. Dazu gehören beispielsweise Urnenbeisetzungen in Bestattungswäldern oder in bestimmten Seegebieten. Feuerbestattungen bieten also grundsätzlich alternative Beisetzungsorte zu einem klassischen Friedhof.
Welche Voraussetzungen für eine Urnenbeisetzung gibt es?
Die Feuerbestattung ist die Grundvoraussetzung für jede Art der Urnenbeisetzung. Wer sich bereits zu Lebzeiten für eine Feuerbestattung entscheidet und den eigenen Wunsch gewahrt wissen will, sollte eine Kremationsverfügung verfassen. Denn liegt keine entsprechende Verfügung vor, entscheiden im Zweifelsfall die nächsten Angehörigen über die Bestattungsart. Gibt es eine Willenserklärung zur Feuerbestattung, kann der Verstorbene in ein Krematorium überführt und dort eingeäschert werden. Nach der Kremation findet dann die eigentliche Beisetzung der Asche in einer Urne statt.
Welche Grabstätten für Urnenbeisetzungen gibt es?
Für die Urnenbeisetzung gibt es unterschiedliche Orte für die Bestattung bzw. verschiedene Grabarten. So kann die Urne beispielsweise in einem Urnengrab auf einem Friedhof beigesetzt werden. Auch die überirdische Beisetzung der Urne in einem Kolumbarium ist möglich. Darüber hinaus gibt es zahlreiche naturnahe Bestattungsvarianten für eine Urnenbeisetzung, etwa die Seebestattung, die Baumbestattung oder die Flussbestattung (nur in Rheinland-Pfalz). Diese Bestattungsvarianten bieten einen alternativen Beisetzungsort zum Friedhof.
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Wie läuft eine Urnenbeisetzung ab?
Einäscherung
Für jede Form der Urnenbeisetzung ist grundsätzlich eine Einäscherung erforderlich. Daher muss der Leichnam zunächst in ein Krematorium überführt und eingeäschert werden. Nach der Kremation wird die verbliebene Asche in einer Urne verwahrt, die beigesetzt werden kann.
Trauerfeier
Es ist üblich, dass eine Trauerfeier ausgerichtet wird, die entweder vor der Einäscherung oder danach stattfinden kann. Vor der Kremation ist es beispielsweise möglich, dass der Bestatter auf Wunsch eine Aufbahrung im Sarg organisiert. In diesem Rahmen können Angehörige, Freunde und Bekannte ein letztes Mal von der verstorbenen Person Abschied nehmen. Je nachdem, ob die Trauerfeier religiös oder weltlich gestaltet ist, kann sie von einem Geistlichen oder von einem freien Trauerredner begleitet werden.
Trauerzug zur Grabstätte
Angehörige können als Ausdruck ihrer persönlichen Abschiednahme die Urne des Verstorbenen zur letzten Ruhestätte tragen.
Im Anschluss an die Abschiednahme wird die Urne zur Grabstätte getragen. Das kann sowohl von einem Friedhofsmitarbeiter als auch vom Bestatter übernommen werden. Aber auch Angehörige können als Ausdruck ihrer persönlichen Abschiednahme die Urne zur letzten Ruhestätte tragen.
Beisetzung der Urne
An der Grabstelle wird die Urne dann beigesetzt, wobei meist ein paar letzte Worte der Erinnerung und des Abschieds gesprochen werden. Anschließend haben Trauergäste in der Regel die Möglichkeit, als Abschiedsritual Erde oder Blumen ins Grab zu geben.
Leichenschmaus
Nach der Beisetzung kommen die Trauernden häufig noch beim sogenannten Leichenschmaus zusammen und gedenken der verstorbenen Person. Oft werden in persönlichen Gesprächen Erinnerungen ausgetauscht, aber auch die Trauer über den Verlust des geliebten Menschen wird geteilt. Der gegenseitige Beistand ist ein wichtiger Teil der Trauerhilfe und Trauerbewältigung, da Angehörige, Freunde und Bekannte gleichermaßen merken, dass sie in ihrer Trauer nicht alleine sind.
Ablauf einer Urnenbeisetzung im Überblick
- Einäscherung
- Trauerfeier
- Trauerzug zur Grabstelle
- Letzte Worte des Abschieds
- Beisetzung der Urne
- Abschließender Leichenschmaus
Alle Fragen zur Urnenbeisetzung beantwortet Ihr Bestatter vor Ort
Was bringt man zu einer Urnenbeisetzung mit?
Oft ist es üblich, zu einer Urnenbeisetzung eine Trauerkarte mitzubringen, um Angehörigen mit tröstenden Worten schriftlich Beileid zu bekunden. Zusätzlich kann eine einzelne Blume oder ein kleiner Handstrauß angemessen sein, sofern Angehörige in der Einladung zur Trauerfeier und Beisetzung keine anderen Wünsche genannt haben.
Größere Trauerkränze und Gestecke sind nicht bei jeder Urnenbeisetzung geeignet, da in manchen Fällen an der Grabstelle nicht genügend Platz für den Blumenschmuck vorhanden ist. Bei einer Baum-, Wald- oder Seebestattung können zudem besondere Vorgaben für Blumen und andere Beigaben gelten. Deshalb sollten Trauergäste entsprechende Hinweise in der Einladung beachten oder im Zweifel bei den Angehörigen beziehungsweise dem Bestattungsunternehmen nachfragen.
Wünschen die Angehörigen anstelle von Blumen eine Spende für einen bestimmten Zweck, sollte dieser Bitte entsprochen werden. Geld in einer Trauerkarte ist ebenfalls möglich, wenn dies im persönlichen Umfeld üblich oder ausdrücklich erwünscht ist. Briefe, Fotos und kleine Erinnerungsstücke eignen sich vor allem bei einer engen Beziehung zur verstorbenen Person. Ob solche Gegenstände mit ins Grab gegeben werden dürfen, richtet sich nach Regelungen des jeweiligen Friedhofs.
Wann findet die Trauerfeier bei einer Urnenbeisetzung statt?
Immer mehr Menschen entscheiden sich für eine individuelle Trauerfeier, die der Persönlichkeit des Verstorbenen gerecht wird.
Trauerfeier vor der Einäscherung
Wird die Asche eines Verstorbenen in einer Urne beigesetzt, dann haben Angehörige die Möglichkeit sich zu entscheiden, ob die Trauerfeier vor oder nach der Einäscherung stattfinden soll. Das macht einen großen Unterschied. Denn findet die Trauerfeier vor der Kremation statt, kann sich die Trauergesellschaft beispielsweise im Rahmen einer offenen Aufbahrung im Sarg vom Verstorbenen verabschieden und diesen ein letztes Mal sehen bevor die Einäscherung und die Beisetzung stattfinden. Oft ist die Abschiednahme von Angesicht zu Angesicht aus trauerpsychologischer Sicht wichtig, weil viele Angehörige dadurch ihre Trauer besser verarbeiten können.
Bei der Organisation und der Gestaltung der Trauerfeier hilft der Bestatter gerne. Die Trauerhalle kann mit schönen Blumen dekoriert werden, damit Angehörige, Freunde und Bekannte in einem angemessenen Umfeld vom Verstorbenen Abschied nehmen können. Auch die Lieblingsmusik des Verstorbenen kann gespielt werden. Ebenso ist es möglich, einen Trauerredner zu beauftragen, der im Rahmen der Abschiednahme tröstende Worte an die Trauergemeinschaft richtet und gleichzeitig an den Verstorbenen erinnert. Lassen Sie sich im Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens hinsichtlich der Ausrichtung der Trauerfeier persönlich beraten.
Trauerfeier nach der Einäscherung
Natürlich kann die Trauerfeier auch nach der Kremation stattfinden, wenn sich die Asche des Verstorbenen bereits in einer Urne befindet. Auch dann sorgt der Bestatter gerne für eine passende Umgebung, in der vom Verstorbenen Abschied genommen werden kann.
Arten der Urnenbeisetzung
Es gibt viele Möglichkeiten für eine Urnenbeisetzung. Beispielsweise kann eine Urne in einem Erdgrab auf einem Friedhof beigesetzt werden oder auch überirdisch in einem Kolumbarium. Auch die Beisetzung in der Natur ist möglich. Vielen gefällt dieser Gedanke, sodass immer mehr Menschen bereits zu Lebzeiten die eigene Beerdigung planen und für eine Bestattung in der Natur vorsorgen. Daher steigt beispielsweise die Zahl der Baumbestattungen und Waldbestattungen. Darüber hinaus gibt es weitere naturnahe Varianten der Urnenbeisetzung, etwa die Seebestattung.
Exemplarische Beisetzungsarten für Urnen im Überblick
- Urnenbeisetzung in einem Kolumbarium
- Beisetzung im Rahmen einer Baumbestattung auf einem Friedhof
- Urnenbeisetzung in einem Bestattungswald
- Urnenbeisetzung im Rahmen einer Seebestattung
- Urnenbeisetzung im Rahmen einer Flussbestattung und mit einer wasserlöslichen Zellulosekapsel (nur in Rheinland-Pfalz)
Darf man eine Urne mit nach Hause nehmen?
Das deutsche Recht erlaubt es in der Regel nicht, die Urne samt Asche des Verstorbenen mit nach Hause zu nehmen.
Viele Menschen fragen sich, ob die Urne samt der Asche eines Verstorbenen mit nach Hause genommen werden darf. Die gesetzliche Regelung in Deutschland ist klar: Ob Erdbestattung in einem Sarg oder Beisetzung in einer Urne – Verstorbene müssen hierzulande auf einem Friedhof beigesetzt werden. Ab Oktober 2025 ist es in Rheinland-Pfalz jedoch im Rahmen eines neuen Bestattungsgesetzes möglich, die Asche einer verstorbenen Person in einer Urne mit nach Hause zu nehmen. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung der verstorbenen Person zu Lebzeiten in Form einer Totenfürsorgeverfügung. Außerdem muss der oder die Verstorbene den letzten Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz gehabt haben.
Häufig gestellte Fragen
Die Kosten für eine Urnenbeisetzung lassen sich nicht pauschal beziffern, da die Kosten jeder Bestattung maßgeblich von den individuellen Gestaltungswünschen abhängen. Doch oft sind die Bestattungskosten für eine Urnenbeisetzung geringer als die anfallenden Kosten für eine Erdbestattung. Das liegt unter anderem daran, dass die Kosten für ein vergleichsweise kleines Urnengrab in der Regel geringer ausfallen als für ein größeres Sarggrab. Zudem sinken durch die Größe von Urnengräbern oft auch die Kosten für die Grabpflege. Auch wenn das der Fall ist, sind die Bestattungskosten für eine Urnenbeisetzung im Vergleich zu den Kosten für eine klassische Erdbestattung nicht zwangsläufig geringer.
In der Regel findet vor der Beisetzung eine Trauerfeier statt. In diesem Rahmen können Angehörige, Freunde und Bekannte vom Verstorbenen Abschied nehmen. Darüber hinaus laufen Urnenbeisetzungen meist folgendermaßen ab:
Ablauf einer Urnenbeisetzung im Überblick
- Trauerfeier
- Die Urne zur Grabstelle tragen
- Letzte Worte der Erinnerung und des Abschieds werden gesprochen
- Hinablassen der Urne in die Grabstätte
- Zusammenkunft der Trauergemeinde beim Leichenschmaus
Urnenbeisetzungen erfolgen in der Regel 4 bis 10 Tage nach dem Todesfall, wobei sich die Bestattungsfristen zunächst auf die Einäscherung des Leichnams beziehen. Die Fristen für die eigentliche Beisetzung können deutlich länger ausfallen und variieren je nach Regelung der einzelnen Bundesländer.
Der in Deutschland oft ins Wort geführte „Friedhofszwang“ wird immer wieder als Bevormundung des Staates angesehen und kritisiert. Dabei wird übersehen, dass die Präferenz der Bestattung von Verstorbenen auf öffentlich ausgewiesenen Flächen und Friedhöfen aus gutem Grund gewachsene Tradition ist. Es geht dabei um eine Vielzahl kultureller, trauerpsychologischer und hygienischer Aspekte, die zu berücksichtigen sind (z. B. Gewährleistung eines stetigen Zugangs zum Grab für alle Angehörigen oder die Frage, was mit der Urne passiert, wenn der „Besitzer“ der Urne selber verstirbt). In Rheinland-Pfalz ist die Mitnahme der Urne nach Hause ab Oktober 2025 unter bestimmten Voraussetzungen gestattet.
Dr. Simon J. Walter ist Kulturbeauftragter des Bundesverbandes. Als Kulturbeauftragter vertritt er außerdem das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e. V. mit der Stiftung Deutsche Bestattungskultur und den Fachverlag des deutschen Bestattungsgewerbes mit der Fachzeitschrift „bestattungskultur".
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