Überführung eines Leichnams

Allgemein bedeutet die Überführung das „Verbringen eines Verstorbenen von einem Ort zu einem anderen“. Als Überführung gilt demnach das Verbringen des Verstorbenen vom Sterbe- bzw. Auffindungsort in eine öffentliche Leichenhalle, in die Räumlichkeiten des Bestattungsunternehmens bzw. zum Krematorium, nachdem der Tod festgestellt und bescheinigt worden ist. 


Überführung: Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Verstorbene von einem Ort an einen anderen befördert werden, ist von einer Überführung die Rede.
  • Die nationale Überführung von Verstorbenen bedarf der Einhaltung gesetzlich Vorgaben, die in den jeweiligen Landesverordnungen geregelt sind.
  • Darüber hinaus gibt es internationale Überführungen, für die ebenfalls bestimmte Regelungen gelten.

Was ist bei einer nationalen Überführung zu beachten?

Überführungen von Verstorbenen innerhalb von Deutschland unterliegen mit wenigen Ausnahmen keiner besonderen Genehmigung. Selbstverständlich muss vor der Beförderung des Verstorbenen der Todesfall ordnungsgemäß beim Standesamt angemeldet worden sein. Beim Transport ist die Bestattungsgenehmigung vom Bestatter mitzuführen. Im Allgemeinen gelten die jeweils zuständigen Landesverordnungen. Der Bestatter kennt diese Bestimmungen und übernimmt auf Wunsch die Meldung des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt.
 

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Was ist eine internationale Überführung?

Auch wenn ein Verstorbener vom oder ins Ausland verbracht wird, spricht man von einer Überführung. Diese darf nicht von Privatpersonen durchgeführt werden. Nur beauftragte Bestatter und Überführungsunternehmen dürfen Verstorbene in speziellen Fahrzeugen (DIN 15081) transportieren.

Den Leichnam überführen

Die Beförderung von Verstorbenen kann auf dem Luftweg, dem Seeweg oder dem Landweg durchgeführt werden (DIN EN 15017 Bestattungs-Dienstleistungen). Auf dem Landweg erfolgt die Beförderung grundsätzlich mit dem Bestattungskraftwagen (DIN 71081).  

Überführung einer Urne

Die Überführung einer Urne in ein anderes Land auf dem Postweg oder als Gepäck eines Flugpassagiers bedarf keines Leichenpasses. Eine Kennzeichnung der Urne ist in der Regel erforderlich. Der Bestatter vor Ort kennt die jeweiligen Einzelheiten.

Gründe für eine internationale Überführung

Die Zahl der Überführungen wächst stetig. Das hat unterschiedliche Gründe. Beispielsweise legen immer mehr Menschen mit Migrationshintergrund im Rahmen einer Bestattungsvorsorge fest, dass sie in ihrem ursprünglichen Heimatland beigesetzt werden möchten. Aber es kommt auch vor, dass Reisende im Urlaub versterben und zur Beerdigung überführt werden müssen.

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Überführung eines Leichnams im Zinksarg

Oftmals müssen für Überführungen lange Distanzen auf dem Luftweg zurückgelegt werden. Dafür wird der Leichnam in einen Zinksarg gelegt, der wiederum in einen Holzsarg gebettet wird. Abschließend wird beides in einem neutralen Transportbehältnis überführt. Dieses Vorgehen hat mehrere Gründe. Zum einen gewährleistet der Zinksarg, dass auf dem Luftweg kein Unter- oder Überdruck in ihm entsteht. Auf der anderen Seite ermöglicht das neutrale Transportbehältnis die Überführung in Gepäckabteilungen von Passagierflugzeugen. Zudem stellt die neutrale Transportkiste die Diskretion der Überführung sicher. Denn beim Be- und Entladen können Dritte nicht erkennen, dass es sich bei der Fracht um einen Sarg handelt. 

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Überführung?

Von einer Überführung ist dann die Rede, wenn ein Verstorbener vom Sterbeort abgeholt und beispielweise ins Bestattungsinstitut oder in ein Krematorium verbracht wird.

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Wer darf Verstorbene überführen?

Es ist nicht erlaubt, dass Privatpersonen Verstorbene überführen. Lediglich beauftragte Bestatter und Überführungsunternehmen dürfen sich um den Transport von Verstorbenen kümmern.

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