„Ja!“ zur Meisterpflicht
Meisterpflicht im Bestatterhandwerk – Eine Frage der Menschenwürde
Eine Bestattung ist ein unmittelbarer Dienst am Menschen und berührt somit die Menschenwürde. Die Arbeit von Bestattern geht weit über eine gewerbliche Tätigkeit hinaus, da sie für die menschliche Begleitung der Angehörigen im Trauerfall, die fachlich korrekte Versorgung der Verstorbenen und eine professionelle Organisation aller Abläufe bis zur Beisetzung verantwortlich sind.
Seit der Novellierung der Handwerksordnung im Februar 2020 zählt der Bestatterberuf zum Vollhandwerk (B1) und es wird angestrebt, nach Abschluss einer Evaluierungsphase 2020-2025 eine Meisterpflicht für neu zu gründende Unternehmen einzuführen. Derzeit reicht ein einfacher Gewerbeschein aus, um ohne jegliche Ausbildung als Bestatter tätig zu sein, was angesichts der Sensibilität des Tätigkeitsbereichs nicht mehr haltbar ist.
Eine würdige Bestattung ist ein Menschenrecht und erfordert entsprechende Qualifikationen.
Das Bestatterhandwerk - ein Beruf mit großer Verantwortung
Eine Bestattung ist ein unmittelbarer Dienst am Menschen und berührt die Menschenwürde. Damit geht die Arbeit von Bestatterinnen und Bestattern weit über eine gewerbliche Tätigkeit hinaus. In Deutschland versterben jährlich eine Millionen Menschen, Tendenz steigend, und jeder dieser Menschen hat ein Recht auf eine individuelle, würdevolle Bestattung.
Zum Verantwortungsbereich der Bestatterinnen und Bestatter gehören die menschliche Begleitung der Angehörigen im Trauerfall, die fachlich korrekte Versorgung der Verstorbenen und eine professionelle Organisation aller Abläufe bis zur Beisetzung und oft auch darüber hinaus. Diese Fähigkeiten erwirbt man nicht nebenbei. Man erlangt sie durch berufliche Qualifikation.
Seit Novellierung der Handwerksordnung im Februar 2020 zählt der Bestatterberuf zum Vollhandwerk (B1). Das bedeutet, dass die offizielle Bezeichnung in der Handwerksordnung (HWO) nun „Bestatterhandwerk“ lautet. Mit Abschluss der Evaluierungsphase 2020-2025 wird eine Meisterpflicht für neu zu gründende Unternehmen angestrebt.
Im Moment reicht ein einfacher Gewerbeschein, um ohne jegliche Ausbildung als Bestatter tätig zu sein. Mit Blick auf die Sensibilität der Tätigkeitsbereiche von Bestatterinnen und Bestatter ist dieser Zustand schon lange nicht mehr haltbar.
Eine würdige Bestattung ist ein Menschenrecht.
Gefahrenabwehr – Sicherheit in Krisen und Katastrophen
Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass das Bestattungsgewerbe als Teil der Gefahrenabwehr und kritischen Infrastruktur eine wichtige Rolle spielt. Die hygienische Totenversorgung ist in Krisenzeiten unverzichtbar für die Sicherheit der Bevölkerung und die öffentliche Gesundheit. Die Meisterausbildung stellt sicher, dass Bestattungen ordnungsgemäß und unter Berücksichtigung aller relevanten Gesundheits- und Sicherheitsstandards durchgeführt werden. Der Meisterbrief gilt als Qualitätsnachweis und minimiert potenzielle Risiken für die öffentliche Gesundheit. Insgesamt spielt die Gefahrenabwehr eine zentrale Rolle bei der Gewährleistung der Sicherheit und des Wohlbefindens einer Gesellschaft. Fachkompetenz schützt und rettet Leben.
Wenn wir eine Lehre aus der Corona-Pandemie gezogen haben, dann diese: Die Bestattungsgesetze der Länder sind völlig zurecht sogenanntes Gefahrenabwehrrecht. Bestatter haben täglich Kontakt mit verstorbenen Menschen, deren Körperflüssigkeiten und möglichen Infektionskrankheiten – bei Exposition besteht die Gefahr von Krankheitsausbrüchen für alle Beteiligten, sowohl innerhalb der Branche (Friedhof, Krematorium), als auch in der zivilen Bevölkerung (Angehörige, Trauergäste, Dienstleister).
Angesichts der gegenwärtigen Zunahme von Krisen und Katastrophen (Naturkatastrophen, Klimawandel, Seuchen und Epidemien) ist eine fachlich einwandfreie Durchführung bei der hygienischen Totenversorgung, insbesondere bei schwierigen Versorgungslagen, für die Sicherheit der Bevölkerung und die öffentliche Sicherheit, alternativlos. Die Meisterausbildung stellt sicher, dass Bestattungen ordnungsgemäß und unter Berücksichtigung aller relevanten Gesundheits- und Sicherheitsstandards durchgeführt werden.
Das Bestatterhandwerk ist als Teil der kritischen Infrastruktur etabliert und verlässlicher Ansprechpartner für Bund, Land und Kommunen im Krisenfall – wie unlängst bei der Corona-Pandemie, der Energiekrise zu Beginn des Ukraine-Krieges, dem vielbeachteten Hilfseinsatz im Erdbebengebiet in der Türkei oder bei der Flutkatastrophe im Ahrtal. Im Kontext der Corona-Pandemie bestätigte die Bundesregierung im März 2021 ausdrücklich die Systemrelevanz des Bestatterhandwerks.
Insgesamt spielt die Gefahrenabwehr eine zentrale Rolle bei der Gewährleistung der Sicherheit und des Wohlbefindens einer Gesellschaft. In allen Krisenzeiten gilt: Fachkompetenz schützt und rettet Leben.
Der Meisterbrief gilt als Qualitätsnachweis und minimiert potenzielle Risiken für die öffentliche Gesundheit.
Verbraucherschutz – der Mensch in Trauer
Eine Bestattung ist ein einmaliges Ereignis, das nicht wiederholt werden kann. Daher müssen sich trauernde Menschen vollständig auf ihre Bestatter verlassen können. Bestatter arbeiten in einem sensiblen Umfeld und müssen in der Lage sein, einfühlsam mit den Angehörigen umzugehen. Die Meisterpflicht fördert das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Dienstleistungen des Bestatterhandwerks, da Kunden darauf vertrauen können, dass Meisterbestatter professionell arbeiten und ethische Standards einhalten. In schwierigen Zeiten können Trauernde auf einen Meisterbrief vertrauen.
Ein Mensch in Trauer ist in einer Ausnahmesituation und muss sich in allen Fragen rund um eine Be-stattung zu 100 Prozent auf seine Bestatterin und seinen Bestatter verlassen können. Eine Bestattung kann nicht wiederholt werden. Während in anderen Branchen Arbeiten zur Nachbesserung möglich sind, kann eine qualitativ schlechte oder falsch abgelaufene Trauerfeier/Beisetzung nicht rückgängig gemacht werden.
Bestatter sind in einem trauerpsychologisch sensiblen Umfeld unterwegs. Eine falsche Herangehensweise in einem Trauer- bzw. Beratungsgespräch kann zu nachhaltigen Belastungen der Betroffenen führen. Meisterinnen und Meister werden theoretisch und praktisch auf das Führen dieser Gespräche vorbereitet. Der qualifizierte Umgang mit trauernden Angehörigen in Extremsituationen (Unfallopfer, Großschadensereignisse, Suizide, Tod von Kindern) ist ebenfalls Teil der Meisterausbildung.
Die Meisterpflicht fördert das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Dienstleistungen des Bestatterhandwerks. Der Meisterbrief steht für eine umfassende Ausbildung und langjährige Erfahrung. Kunden können darauf vertrauen, dass ein Meisterbestatter professionell arbeitet, ethische Standards einhält und einfühlsam mit den Angehörigen Verstorbener umgeht.
Auf einen Meisterbrief kann man als Trauernder in schwierigen Zeiten vertrauen.
Kulturgut – die letzte Heimat
Das Bestatterhandwerk ist ein wichtiger Teil des unseres Kulturerbes und spiegelt die Werte und Traditionen einer Gesellschaft wider. Mit der Individualisierung der Gesellschaft steigen auch die Ansprüche an die Bestattungskultur und die Beratungsleistung eines Bestatters. Die Meisterpflicht trägt dazu bei, diese Kultur zu bewahren und den Bedürfnissen der Menschen gerecht zu werden. Die Digitalisierung erfordert spezielle Kenntnisse im Umgang mit sensiblen Daten und neuen Anforderungen wie dem digitalen Nachlass. Auch interkulturelle Kompetenz ist wichtig, um den kulturellen Reichtum im Bestattungswesen zu bewahren und den individuellen Bedürfnissen verschiedener Gemeinschaften gerecht zu werden. Der Meisterbrief ist ein Garant für Sicherheit, Vertrauen und Kompetenz in dieser Branche.
In Österreich zählt das Bestatterhandwerk zum Immateriellen Kulturerbe – in Deutschland gilt dies zumindest für die Friedhofskultur. Wie Menschen mit ihren Verstorbenen umgehen sagt viel über eine Gesellschaft aus. Das Bestatterhandwerk ist kulturell verwurzelt. Es entwickelt sich stetig weiter und berührt elementare Lebensfragen, die letztlich jeden Menschen betreffen.
Die Gesellschaft hat sich deutlich individualisiert und damit sind auch die Ansprüche an die Bestattungskultur und die Beratungsleistung eines Bestatters gestiegen. Diesen Ansprüchen wird ein Bestattermeister durch seine fachliche Expertise umfänglich gerecht. Die Meisterpflicht trägt dazu bei, unsere Bestattungskultur zu bewahren und den Wünschen und Bedürfnissen der Menschen gemäß zu pflegen.
Nicht zuletzt die digitalen Einflüsse sowie der Umgang mit sensiblen Daten erfordern fachspezifische Kenntnisse in sich wandelnden Lebenswelten. Neue Anforderungen wie der digitale Nachlass, das Streamen von Trauerfeiern oder die Pflege digitaler Gedenkportale, erfordern besonderes technische Know-How.
Auch unter dem gesellschaftlichen Aspekt einer politisch gewünschten, qualifizierten Zuwanderung ist „die letzte Heimat“ die ein Mensch haben wird, von großer Bedeutung. Kulturelle Vielfalt spiegelt sich auch auf unseren Friedhöfen wider. Interkulturelle Kompetenz ist eine Integrationsleistung. Meisterbestatter haben nicht nur die erforderlichen fachlichen Fähigkeiten, sondern auch ein Verständnis für kulturelle Traditionen und Rituale im Umgang mit dem Tod. Dies ist besonders wichtig, um den individuellen Bedürfnissen verschiedener Gemeinschaften gerecht zu werden und den kulturellen Reichtum im Bestattungswesen zu bewahren und zu gestalten.
Die Bestattermeisterverordnung (BestMstrV) sieht dementsprechend vor: „Religiöse Grundlagen sowie regionale, soziale und weltanschauliche Besonderheiten der Bestattungs-, Trauer-, Erinnerungs- und Friedhofskultur (zu) berücksichtigen.”
Der Meisterbrief ist ein Garant für Sicherheit, Vertrauen und Kompetenz.
Zusammenfassung
Die Meisterpflicht im Bestatterhandwerk trägt dazu bei, die Qualität und Professionalität der Dienstleistungen zu gewährleisten. Mit dem Meisterbrief können Kunden darauf vertrauen, dass ein Bestatter über umfassende Ausbildung und langjährige Erfahrung verfügt. Dies ist besonders wichtig, da eine Bestattung nicht wiederholt werden kann und eine qualitativ schlechte oder falsch abgelaufene Trauerfeier/Beisetzung nicht rückgängig gemacht werden kann. Durch die Meisterausbildung werden Bestatterinnen und Bestatter auf den sensiblen Umgang mit trauernden Angehörigen in Extremsituationen vorbereitet.
Darüber hinaus spielt die Gefahrenabwehr im Bestatterhandwerk eine zentrale Rolle für die Sicherheit der Bevölkerung. Durch die fachlich einwandfreie Durchführung hygienischer Totenversorgung wird das Risiko von Krankheitsausbrüchen minimiert. Insbesondere in Krisenzeiten wie Naturkatastrophen, Klimawandel oder Seuchen und Epidemien ist eine professionelle Durchführung unerlässlich.
Das Bestatterhandwerk ist auch ein wichtiger Teil des Kulturerbes einer Gesellschaft. Die Art und Weise, wie Menschen mit ihren Verstorbenen umgehen, spiegelt ihre Werte und Traditionen wider. Mit der Individualisierung der Gesellschaft steigen auch die Ansprüche an die Bestattungskultur und die Beratungsleistung eines Bestatters. Die Meisterpflicht trägt dazu bei, diese Kultur zu bewahren und den Bedürfnissen der Menschen gerecht zu werden.
Insgesamt leistet die Meisterpflicht im Bestatterhandwerk einen positiven Beitrag zur Sicherheit, zum Vertrauen der Öffentlichkeit und zur Wahrung kultureller Werte. Durch die umfassende Ausbildung und langjährige Erfahrung eines Meisterbestatters können Kunden darauf vertrauen, dass ihre individuellen Bedürfnisse respektiert werden und eine würdevolle Bestattung gewährleistet ist.
Status Quo – rechtliche Grundlagen
Gemeinsam mit allen wesentlichen Akteuren der Branche setzen wir uns für die Einführung einer Meisterpflicht für Bestatterinnen und Bestatter ein. Hierzu gab es bereits zahlreiche Gespräche mit dem zuständigen Bundeswirtschaftsministerium, mit den politischen Parteien, den Bundestagsabgeordneten, mit Ministerinnen und Ministern des Bundes, mit dem Verband der Tischler in Deutschland, mit Aeternitas und mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks.
Im Ergebnis haben wir zunächst einen wichtigen Teilerfolg erzielen können. Im „Vierten Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften“ vom 6. Februar 2020 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 6, ausgegeben zu Bonn am 13. Februar 2020) wurde entschieden, dass Bestatterinnen und Bestatter als Vollhandwerk (B1) etabliert sind.
Das bedeutet, dass die offizielle Bezeichnung in der Handwerksordnung (HWO) ab sofort Bestatterhandwerk lautet. Ferner werden wir zukünftig die Möglichkeit haben, im Rahmen einer extra im Gesetz neu vorgesehenen Evaluierungsklausel unsere Argumente zu schärfen und dann in Zukunft der Meisterpflicht zu unterliegen. Hierfür werden wir uns verstärkt einsetzen.
Durch das neue in Kraft getretene bundesweite Berufsbildungsmodernisierungsgesetz können sich Meister nun zusätzlich Bachelor Professional nennen. Die Anpassung soll die Gleichwertigkeit zur akademischen Bildung vermitteln. In anderen Ländern ohne duale Ausbildung soll besser erkannt werden, welchem Hochschul- bzw. Universitätsabschluss die jeweilige Ausbildung entspricht. Das bedeutet, dass im Meisterprüfungszeugnis nicht nur der Meistertitel, sondern nun auch die Bezeichnung Bachelor Professional aufgeführt wird.
In der aktuellen Evaluierungsphase 2019-2024, wird sich beweisen müssen, ob unserem Handwerk 2025 der Sprung in die Anlage A der Handwerksordnung gelingt.
Insgesamt können die Meisterpflicht im Bestatterhandwerk und die damit verbundenen Qualifikationen einen positiven Beitrag zur Gefahrenabwehr, zum Vertrauen der Öffentlichkeit und zur Wahrung kultureller Werte leisten.
Dass das Handwerk dazu bereit ist, belegen die Zahlen: 660 Bestattermeisterinnen und Bestattermeister gibt es im Bundesverband Deutscher Bestatter bereits und jedes Jahr kommen rund 50 hinzu (Stand: Oktober 2023).