Pflege: Das Wichtigste in Kürze

  • Die Zahl pflegebedürftiger Menschen in Deutschland steigt kontinuierlich, sodass dem Bereich der Pflege immer mehr Bedeutung zukommt. 
  • Einerseits haben Pflegeleistungen den Zweck, die Betreuung und pflegerische Versorgung von pflegebedürftigen Personen sicherzustellen. 
  • Andererseits dienen Pflegeleistungen ebenfalls der Entlastung von Pflegepersonen, die sich oft im Rahmen der häuslichen Pflege um die Versorgung von pflegebedürftigen Familienmitgliedern kümmern. 
  • Damit ein Anspruch auf Pflegeleistungen geltend gemacht werden kann, muss grundsätzlich ein Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragt werden. 

Pflegegesetz & Pflegerecht

Die Pflegegrade in der Pflege

Die gesetzlichen Grundlagen zur Versorgung von Kranken sowie hilfs- und pflegebedürftigen Personen sind in den deutschen Sozialgesetzbüchern (SGB) verankert.

Bis zum 31.12.2016 waren die sogenannten drei Pflegestufen  im Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) ausschlaggebend und sicherten pflegebedürftigen Menschen die Leistungen der Pflegeversicherung und Pflegekasse. Anfang 2017 wurden die Pflegestufen im Rahmen des zweiten Pflegestärkungsgesetztes durch fünf Pflegegrade ersetzt. Die deutschen Pflegestärkungsgesetze sollen zur Verbesserung der Situation pflegebedürftiger Patienten beitragen.
Die seit 2017 geltenden Pflegegrade haben somit den Zweck den Menschen, die in ihrer Selbständigkeit und Alltagskompetenz eingeschränkt sind – zum Beispiel Demenzerkrankte, längerfristig psychisch Erkrankte oder Menschen mit geistiger Behinderung – die nötige Unterstützung und Pflege zugänglich zu machen. Je nach Schwere der Beeinträchtigung erhalten Pflegebedürftige im Rahmen einer Pflegebegutachtung einen der Pflegegrade: Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5.

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Beratung für Pflegende

Pflegeeinrichtungen stehen mit Rat und Tat zur Seite

Wenn Pflegende Unterstützung bei der Versorgung und Betreuung von bedürftigen Familienmitgliedern benötigen, können sie sich an Pflegeeinrichtungen wenden. Dort erhalten sie professionelle und individuelle Beratung hinsichtlich der bestmöglichen Pflege für bedürftige Familienmitglieder.

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Pflege & Wohnen im Alter

Vereinbarkeit von Arbeit und häuslicher Pflege

Wenn es um die Altenpflege von hilfsbedürftigen Familienmitgliedern geht, stellt sich für Angehörige oft die Frage, wie die Pflege am besten gestaltet werden soll. Auch wenn die familiäre Fürsorge den größten Teil der Altenpflege ausmacht, gestaltet sie sich aufgrund der Berufstätigkeit von pflegenden Personen nicht immer einfach. Unterstützung leisten daher die sogenannte 24-Stunden-Pflege und der ambulante Pflegedienst. Auch die Betreuung in unterschiedlichen Wohneinrichtungen für Senioren ist möglich.

Pflegezeitgesetz in der Pflege

Um die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sich berufstätige Angehörige um pflegebedürftige Familienmitglieder kümmern können, wurde das sogenannte Pflegezeitgesetz erlassen und die Pflegezeit eingeführt. Im Rahmen der Pflegezeit ist es möglich, dass sich Angehörige für die Pflege von Familienmitgliedern für einen befristeten Zeitraum komplett von Ihrer Arbeit freistellen lassen können. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, bis zu zwei Jahre in Teilzeit zu arbeiten.

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Finanzierung der Pflege

Pflegekasse und Pflegeleistungen

Wenn es um das Thema Pflege geht, stellt sich immer auch die Frage nach der Finanzierung, beispielsweise für die Unterkunft Bedürftiger in Pflegeheimen oder den ambulanten Pflegedienst. Zu diesem Zweck können Leistungen der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. Ob Pflegegeld oder Pflegesachleistungen – welche Form der finanziellen Unterstützung in welcher Höhe gewährt wird, hängt vom Grad der Pflegebedürftigkeit ab. Deshalb muss grundsätzlich ein Pflegegrad bei der Pflegeversicherung beantragt werden, bevor Leistungen in Anspruch genommen werden können.

Exemplarische Leistungen der Pflegekasse

Häufig gestellte Fragen

Die einzelnen Maßnahmen zur Versorgung pflegebedürftiger Menschen lassen sie sich in die drei Teilbereiche der Körperpflege, Ernährung und Mobilität unterteilen.

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Nach dem fünften Sozialgesetzbuch gehören drei Teilbereiche zur häuslichen Krankenpflege: die Behandlungspflege, die Grundpflege und hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Sind zur umfassenden Versorgung von pflegebedürftigen Patienten Leistungen notwendig, die über die medizinische Behandlungspflege hinausgehen, können diese ärztlich angeordnet werden.

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