Pflege & Altenpflege – alles Wissenswerte zum Thema
Immer häufiger sind Menschen im Alltag auf Pflege angewiesen. Senioren stellen die größte pflegebedürftige Gruppe. 2019 waren laut Statistischem Bundesamt insgesamt 4,1 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Diese Zahl gibt deutlich Auskunft darüber, dass dem Thema Pflege bzw. Altenpflege große Bedeutung zukommt. Kommt es zur Pflegebedürftigkeit, stellen sich oft viele Fragen: Welche Pflegeleistungen stehen zu? Wie wird ein Pflegegrad beantragt? Wie sind die eigene Arbeit und die häusliche Pflege von bedürftigen Familienmitgliedern zeitlich vereinbar? Wir informieren Sie auf unserer Seite rund ums Thema Pflege.
Pflege: Das Wichtigste in Kürze
- Die Zahl pflegebedürftiger Menschen in Deutschland steigt kontinuierlich, sodass dem Bereich der Pflege immer mehr Bedeutung zukommt.
- Einerseits haben Pflegeleistungen den Zweck, die Betreuung und pflegerische Versorgung von pflegebedürfigen Personen sicherzustellen.
- Andererseits dienen Pflegeleistungen ebenfalls der Entlastung von Pflegepersonen, die sich oft im Rahmen der häuslichen Pflege um die Versorgung von pflegebedürftigen Familienmitgliedern kümmern.
- Damit ein Anspruch auf Pflegeleistungen geltend gemacht werden kann, muss grundsätzlich ein Pflegegrad beantragt werden.
- Ein Pflegegrad muss bei der Pflegekasse beantragt werden.
Die Entstehungsgeschichte der Pflege
Von der zwischenmenschlichen Fürsorge zur professionellen Pflege
Schon immer bestand für Menschen die Notwendigkeit, sich um kranke und schwache Mitglieder der Familie oder Gemeinschaft zu kümmern. Die Versorgung und Aufrechterhaltung der Gesundheit Pflegebedürftiger stand ganz im Zeichen der Nächstenliebe. Erst seit Mitte des 20. Jahrhunderts entwickelten sich aus dem Akt der zwischenmenschlichen Fürsorge – der sogenannten nichtberuflichen Pflege – spezialisierte, professionelle Pflegeberufe in unterschiedlichen Bereichen, beispielsweise der Kinderkrankenpflege und Altenpflege.
Beratung für Pflegende: Pflegeeinrichtungen stehen mit Rat und Tat zur Seite
Wenn Pflegende Unterstützung bei der Versorgung und Betreuung von bedürftigen Familienmitgliedern benötigen, können sie sich an Pflegeeinrichtungen wenden. Dort erhalten sie professionelle und individuelle Beratung hinsichtlich der bestmöglichen Pflege für bedürftige Familienmitglieder.
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Pflege & Wohnen im Alter
Vereinbarkeit von Arbeit und häuslicher Pflege
Wenn es um die Altenpflege von hilfsbedürftigen Familienmitgliedern geht, stellt sich für Angehörige oft die Frage, wie die Pflege am besten gestaltet werden soll. Rund drei Viertel aller Pflegepatienten, etwa 2,6 Millionen Menschen, werden im häuslichen Umfeld versorgt, in den meisten Fällen von den Angehörigen selbst. Auch wenn die familiäre Fürsorge den größten Teil der Altenpflege ausmacht, gestaltet sie sich aufgrund der Berufstätigkeit von pflegenden Personen nicht immer einfach. Denn oft ist es für berufstätige Angehörige schwierig, die eigene Arbeit und die Pflege von Familienmitgliedern unter einen Hut zu bringen, da beides viel Zeit in Anspruch nimmt. Unterstützung leisten daher die sogenannte 24-Stunden-Pflege und der ambulante Pflegedienst. Auch die Betreuung in unterschiedlichen Wohneinrichtungen für Senioren ist möglich.
Die Pflegestufen und Pflegegrade in der Pflege
Pflegestufen in der Pflege
Die sogenannten drei Pflegestufen waren bis zum 31.12.2016 im Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) verankert und sicherten pflegebedürftigen Menschen die Leistungen der Pflegeversicherung und Pflegekasse.
Pflegegrade in der Pflege
Seit 01.01.2017 gelten fünf Pflegegrade für Menschen, die in ihrer Selbständigkeit und Alltagskompetenz eingeschränkt sind – zum Beispiel Demenzerkrankte, längerfristig psychisch Erkrankte oder Menschen mit geistiger Behinderung. Je nach Schwere der Beeinträchtigung erhalten sie im Rahmen einer Pflegebegutachtung einen der Pflegegrade: Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5.
Pflegegesetz & Pflegerecht in der Pflege
Sozialgesetzbücher zur Pflege
Die gesetzlichen Grundlagen zur Versorgung von Kranken sowie hilfs- und pflegebedürftigen Personen sind in den deutschen Sozialgesetzbüchern (SGB) verankert. Dazu gehören unter anderem folgende Gesetzbücher:
- das SGB V (Regelungen zu Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung)
- das SGB IX (Regelungen zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung)
- das SGB XI (Regelungen zur sozialen Pflegeversicherung)
- das SGB XII (Regelungen zur Sozialhilfe)
Pflegestärkungsgesetze in der Pflege
Die deutschen Pflegestärkungsgesetze sollen zur Verbesserung der Situation pflegebedürftiger Patienten beitragen. So sind beispielsweise im Rahmen des ersten Pflegestärkungsgesetzes die Leistungssätze für Menschen mit Demenz und pflegebedürftige Personen mit den Pflegestufen 0 bis 3 um durchschnittlich vier Prozent gestiegen. Ebenso wurde durch das PSG I die Bezuschussung für die altersgerechte Wohnraumanpassung von 2.557 Euro auf 4.000 Euro erhöht.
Pflegezeitgesetz in der Pflege
Um die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sich berufstätige Angehörige um pflegebedürftige Familienmitglieder kümmern können, wurde das sogenannte Pflegezeitgesetz erlassen und die Pflegezeit eingeführt. Im Rahmen der Pflegezeit ist es möglich, dass sich Angehörige für die Pflege von Familienmitgliedern für einen befristeten Zeitraum komplett freistellen lassen können. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, bis zu zwei Jahre in Teilzeit zu arbeiten.
Finanzierung der Pflege
Pflegekasse und Pflegeleistungen
Wenn es um das Thema Pflege geht, stellt sich immer auch die Frage nach der Finanzierung, beispielsweise für die Unterkunft Bedürftiger in Pflegeheimen oder den ambulanten Pflegedienst. Zu diesem Zweck können Leistungen der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. Ob Pflegegeld oder Pflegesachleistungen – welche Form der finanziellen Unterstützung in welcher Höhe gewährt wird, hängt vom Grad der Pflegebedürftigkeit ab. Deshalb muss grundsätzlich ein Pflegegrad bei der Pflegeversicherung beantragt werden, bevor Leistungen in Anspruch genommen werden können.
Exemplarische Leistungen der Pflegekasse
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Pflegegeld
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Pflegesachleistungen
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Kombinationsleistungen
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Betreuungs- und Entlastungsleistungen
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Leistungen zur Wohnraumanpassung
Häufig gestellte Fragen
Was gehört zur Pflege?
Die einzelnen Maßnahmen zur Versorgung pflegebedürftiger Menschen sind vielfältig. Grundsätzlich lassen sie sich jedoch in die drei Teilbereiche der Körperpflege, Ernährung und Mobilität unterteilen.
Was gehört zur häuslichen Krankenpflege?
Nach dem fünften Sozialgesetzbuch gehören drei Teilbereiche zur häuslichen Krankenpflege: die Behandlungspflege, die Grundpflege und hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Die jeweiligen Bereiche umfassen spezifische Leistungen. Sind zur umfassenden Versorgung von pflegebedürftigen Patienten Leistungen notwendig, die über die medizinische Behandlungspflege hinausgehen, können diese ärztlich angeordnet werden.
Gibt es Änderungen in der häuslichen Pflege?
Die Pflegereform 2021 sieht unter anderem mehr finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige vor, die im häuslichen Umfeld betreut werden. So wird das monatliche Pflegegeld für pflegebedürftige Menschen mit dem Pflegegrad 2 von 316 Euro auf 332 Euro erhöht.