Ambulanter Pflegedienst: Mobiler Pflegedienst für die Pflege im häuslichen Umfeld

Wenn es um die Pflege hilfsbedürftiger Menschen im häuslichen Umfeld geht, übernimmt der ambulante Pflegedienst eine wichtige Aufgabe in unserer Gesellschaft. Erfahren Sie alles Wissenswerte über den häuslichen Pflegedienst auf unserer Seite.


Ambulanter Pflegedienst: Das Wichtigste in Kürze

  • Der ambulante Pflegedienst kümmert sich im häuslichen Umfeld um die Betreuung pflegebedürftiger Personen.
  • Wer die Kosten für die Leistungen des ambulanten Pflegedienstes trägt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig – unter anderem davon, ob ein Pflegebedürftiger einen Pflegegrad hat. So werden die Kosten für den ambulanten Pflegedienst je nach den persönlichen Umständen entweder von der Krankenkasse, der Pflegeversicherung oder dem Sozialamt getragen. In manchen Fällen müssen die Kosten auch vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden.
  • Personen mit einem Pflegegrad stehen Pflegesachleistungen in einer bestimmten Höhe zu. Die Leistungshöhe ist an den jeweiligen Pflegegrad gekoppelt.

Der ambulante Pflegedienst

Ambulanter Pflegedienst, mobiler Pflegedienst und häuslicher Pflegedienst

Für den ambulanten Pflegedienst gibt es unterschiedliche Begriffe. So wird der ambulante Pflegedienst auch als mobiler Pflegedienst oder häuslicher Pflegedienst bezeichnet.

Welche Aufgaben übernimmt der ambulante Dienst im Rahmen der Pflege?

Unabhängig von seiner Bezeichnung kümmert sich der ambulante Pflegedienst grundsätzlich um die Betreuung pflegebedürftiger Menschen im häuslichen Umfeld. Darüber hinaus unterstützt der ambulante Dienst Angehörige im Alltag, damit diese ihr Berufsleben und die gleichzeitige Pflege von Familienmitgliedern besser organisieren können. Das Leistungsspektrum ambulanter Pflegedienste umfasst viele Bereiche, unter anderem folgende:

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Leistungen von ambulanten Pflegediensten

Exemplarisches Leistungsangebot

  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen (Körperpflege, Ernährung, Bewegung)
  • Pflegerische Betreuungsmaßnahmen (Gestaltung des Alltags, Pflege sozialer Kontakte)
  • Häusliche Krankenpflege (Medikamentengabe, Wundversorgung)
  • Hilfe bei der Haushaltsführung (Kochen, Wohnungsreinigung)

Ambulanter Pflegedienst und Kosten

Wer trägt die Kosten für die ambulante Pflege?

Wer die Kosten für die Leistungen der ambulanten Pflege trägt, ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig.

Kostenübernahme für die Pflege durch die Krankenkasse

Handelt es sich um eine ärztlich angeordnete häusliche Krankenpflege, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für den ambulanten Pflegedienst. Das gilt auch für Patienten ohne Pflegegrad, beispielsweise dann, wenn es sich um eine häusliche Nachsorge nach einer Operation handelt.

Kostenübernahme für die Pflege durch die Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung trägt die Kosten für den Pflegedienst, wenn es sich um die Versorgung von Patienten mit den Pflegegraden 2 bis 5 handelt.

Kostenübernahme für die Pflege durch das Sozialamt

Das Sozialamt trägt die Kosten für den häuslichen Pflegedienst, wenn es sich um pflegebedürftige Patienten handelt, die auf die sogenannte "Hilfe zur Pflege" angewiesen sind. Dabei handelt es sich um eine bedarfsorientierte Sozialleistung in Deutschland.

Selbstzahler

Es kann auch vorkommen, dass die Kosten für den ambulanten Pflegedienst von Pflegebedürftigen selbst getragen werden müssen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn Leistungen in Anspruch genommen werden, die über den Maximalbetrag für Pflegesachleistungen hinausgehen.

Ambulante Pflegesachleistungen für die Pflege

Was sind Pflegesachleistungen für die Pflege?

Der Begriff "Pflegesachleistungen" kann leicht missverstanden werden. Denn aufs erste Hören verleitet die Bezeichnung dazu, an materielle Gegenstände zu denken, die im Rahmen der Pflege kranker Menschen gestellt werden. Doch das ist nicht der Fall. Als ambulante Pflegesachleistungen werden alle Leistungen bezeichnet, die Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes bei der häuslichen Pflege von Patienten erbringen.

Höhe ambulanter Pflegesachleistungen nach Pflegegraden

Wie hoch sind die Leistungen für die ambulante Pflege?

Je nach Pflegegrad stehen pflegebedürftigen Patienten monatliche Pflegesachleistungen in einer bestimmten Höhe zu. Das bedeutet, dass die Höhe der Leistungen für die ambulante Pflege an den Pflegegrad gekoppelt ist. Dabei besteht der Anspruch auf die ambulanten Dienste für die Pflege erst ab Pflegegrad 2 und nur bis zu einem monatlichen Höchstbetrag.

Genauere Auskunft über die Höhe der Pflegesachleistungen gibt die folgende Tabelle, die auf Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit basiert.

Höhe von Pflegesachleistungen für die ambulante Pflege im Überblick

PflegegradMonatliche Pflegesachleistung in Euro
Pflegegrad 1-
Pflegegrad 2689 Euro
Pflegegrad 31.298 Euro
Pflegegrad 41.612 Euro
Pflegegrad 51.995 Euro

Ambulanter Pflegedienst: Wahlmöglichkeiten für Pflegebedürftige

Dürfen Pflegebedürftige Leistungen für die ambulante Pflege frei wählen?

Das Leistungsangebot von ambulanten Pflegediensten ist groß. Welche Leistungen Pflegebedürftige und Angehörige für die häusliche Pflege in Anspruch nehmen möchten, kann frei entschieden und auf die individuellen Lebensumstände angepasst werden. Das Dienstleistungsangebot ist vor Vertragsabschluss vom Pflegedienst offen zu legen. Ebenso muss für die Leistungen, die tatsächlich in Anspruch genommen werden sollen, ein entsprechender Kostenvoranschlag vom Pflegedienst erstellt werden. Beides dient der Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Für die Kostenabrechnung der Leistungen ist es wichtig zu beachten, dass ambulante Pflegedienste von Pflegekassen zugelassen sind.

Umwandlungsanspruch für ambulante Pflegesachleistungen

Dürfen Leistungen für die ambulante Pflege für andere Leistungen umgewandelt werden?

Je nach Pflegegrad stehen pflegebedürftigen Menschen monatlich ambulante Pflegesachleistungen in einer bestimmten Höhe zu. Wird der Betrag nicht voll ausgeschöpft, kann der Restbetrag bis zu maximal 40 Prozent der entsprechenden Pflegesachleistungen umgewandelt und für die Kostenerstattung von zusätzlichen Leistungen verwendet werden, die der Unterstützung im Alltag dienen. Dabei handelt es sich um Angebote, die nach Landesrecht anerkannt sind. Dazu zählen beispielsweise folgende Leistungen:

  • Betreuung und Beaufsichtigung
  • Stärkende oder stabilisierende Alltagsbegleitung
  • Unterstützungsleistungen für Angehörige zur besseren Bewältigung des Pflegealltags

Den richtigen Pflegedienst finden

Transparenzberichte über ambulante Pflegedienste

Bei der Auswahl eines geeigneten Pflegedienstes gilt es, auf die Qualität zu achten. Um diesbezüglich maximale Transparenz für Pflegebedürftige und Angehörige zu gewährleisten, werden ambulante Pflegedienste regelmäßig Qualitätskontrollen durch den MDK (Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung) unterzogen. Die Ergebnisse werden in sogenannten Transparenzberichten veröffentlicht. Zu finden sind diese im Internet oder den jeweiligen Pflegeinrichtungen.

Pflegenoten für ambulante Pflegedienste

Zudem werden vom MDK und dem PKV (Prüfdienst des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V.) Pflegenoten zur Leistungsbewertung ambulanter Pflegedienste vergeben. Bewertet werden drei Teilbereiche:

  • Pflegerische Leistungen
  • Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen
  • Dienstleistung und Organisation

Häufig gestellte Fragen

Welche Aufgaben hat der ambulante Pflegedienst?

Die wesentliche Aufgabe des ambulanten Pflegedienstes besteht darin, pflegebedürftige Menschen im häuslichen Umfeld zu pflegen. Ebenso unterstützt der Pflegedienst Angehörige im Alltag, damit diese die Pflege von Familienmitgliedern und das eigene Berufsleben besser organisieren können.

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Welche Leistungen bieten ambulante Pflegedienste an?

Ambulante Pflegedienste bieten sogenannte ambulante Pflegesachleistungen an. Dazu gehören alle Dienstleistungen, die Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes bei der häuslichen Pflege von Patienten erbringen, unter anderem folgende:

  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen (Körperpflege, Ernährung, Bewegung)
  • Pflegerische Betreuungsmaßnahmen (Gestaltung des Alltags, Pflege sozialer Kontakte)
  • Häusliche Krankenpflege (Medikamentengabe, Wundversorgung)
  • Hilfe bei der Haushaltsführung (Kochen, Wohnungsreinigung)

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Wer trägt die Kosten für ambulante Pflegesachleistungen?

Wer die Kosten für die Leistungen der ambulanten Pflege trägt, ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig – beispielsweise vom Pflegegrad. So kann es sich beim Leistungsträger für ambulante Pflegesachleistungen um die Krankenkasse, die Pflegeversicherung oder das Sozialamt handeln. 

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