Behandlungspflege: Verordnung häuslicher Krankenpflege

Die Behandlungspflege von kranken Patienten bedarf der ärztlichen Verordnung und umfasst medizinische Pflegeleistungen. Erfahren Sie das Wichtigste zum Thema Behandlungspflege auf unserer Seite.


Behandlungspflege: Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Behandlungspflege handelt es sich um eine spezielle Form der häuslichen Krankenpflege, die ärztlich verordnet werden muss.
  • Für die Behandlungspflege eines Patienten ist kein Pflegegrad erforderlich. Allein der Arzt entscheidend darüber, ob die Behandlungspflege verordnet wird.
  • Zur Behandlungspflege gehören ausschließlich medizinische Leistungen, die der Versorgung von pflegebedürftigen Patienten dienen.
  • Die Krankenkasse der pflegebedürftigen Person trägt die Kosten für die Behandlungspflege.

 

Was ist die Behandlungspflege nach SGB V?

Verordnung häuslicher Krankenpflege

Die sogenannte Behandlungspflege gehört zur häuslichen Krankenpflege nach SGB V und umfasst ausschließlich medizinische Leistungen zur Versorgung pflegebedürftiger bzw. kranker Patienten. Dabei finden die Versorgung und die Pflege zuhause beim Patienten statt. Die Behandlungspflege wird von einem Arzt verordnet und nach dessen Vorgaben von Pflegekräften durchgeführt. Da es sich bei der Behandlungspflege um eine ärztlich angeordnete Behandlung mit medizinischen Leistungen handelt, wird die Behandlung auch als medizinische Behandlungspflege bezeichnet.

Welchen Grund bzw. welches Ziel hat die Behandlungspflege?

Ziel der Behandlungspflege ist es, die Verbesserung oder Heilung von Krankheiten herbeizuführen bzw. die Verschlimmerung von solchen zu verhindern.

Krankenhausvermeidungspflege

Manchmal wird die Behandlungspflege auch angeordnet, um einem Aufenthalt im Krankenhaus vorzubeugen. Bei dieser Art der ärztlich angeordneten Versorgung im häuslichen Umfeld spricht man von der sogenannten Krankenhausvermeidungspflege.

Jetzt vorsorgen und Angehörige entlasten.

Allianz Lebensversicherungs-AG
Lebensversicherung von 1871 A. G. München (LV 1871)
Nürnberger Versicherung
SIGNAL IDUNA Lebensversicherung a. G.

Jetzt mit einer Sterbegeldversicherung die Bestattungskosten finanziell absichern.

Leistungen für die häusliche Behandlungspflege

Welche Leistungen gehören zur Behandlung im häuslichen Umfeld?

Die Leistungen der Behandlungspflege sind vielfältig und werden von qualifizierten Pflegekräften aus der Gesundheits- und Altenpflege durchgeführt.

Medikamentengabe durch Pflegedienst

Zur Behandlung und Versorgung von kranken Menschen im häuslichen Umfeld gehört beispielsweise die Medikamentengabe durch Pflegekräfte, die bei einem ambulanten Pflegedienst beschäftigt sind.

Leistungen der Behandlungspflege im Überblick

  • Krankenbeobachtung
  • Wundversorgung
  • Dekubitusbehandlung
  • Blutdruckmessung und Blutzuckermessung
  • Überprüfung und Versorgung von Drainagen
  • Infusionen
  • Katheterwechsel
  • Medikamentengabe durch Pflegedienst
  • Bedienung und Überwachung eines Beatmungsgerätes

Medizinische Behandlungspflege

Wer hat Anspruch auf die medizinische Behandlungspflege?

In der Pflege sind oft die Pflegegrade entscheidend, wenn es um den Anspruch auf Pflegeleistungen geht. Das ist deshalb der Fall, weil der Anspruch auf spezifische Leistungen an bestimmte Pflegegrade gekoppelt ist. Dabei gilt: Je höher der Pflegegrad, desto höher die Leistungen für die Pflege.

Medizinische Behandlungspflege ohne Pflegegrad

Das ist bei der ärztlich verordneten, medizinischen Behandlungspflege anders, und zwar aus folgendem Grund: Ob die medizinische Behandlung für einen kranken Patienten verordnet wird, entscheidet allein der behandelnde Arzt. Ein Pflegegrad ist also irrelevant, wenn es im tatsächlichen Bedarfsfall um die Verordnung der Behandlungspflege geht.

Kosten, Zuzahlung und Dauer der Behandlungspflege

Behandlungspflege Kosten

Die Kosten der medizinischen Behandlungspflege trägt grundsätzlich die Krankenkasse des Versicherten. Für die Kostenübernahme muss ein entsprechender Antrag beim Kostenträger gestellt werden, der die Notwendigkeit der Behandlung prüft. Wird die Notwendigkeit festgestellt und die häusliche Pflege vom Arzt verordnet, werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen.

Behandlungspflege Zuzahlung

Der Patient muss in der Regel selbst eine Zuzahlung leisten, wenn er das 18. Lebensjahr überschritten hat. Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Behandlungskosten pro Tag und maximal 10 Euro pro Tag. Dabei müssen die Kosten höchstens für 28 Tage vom Versicherten getragen werden. In folgenden Ausnahmefällen entfällt die Zuzahlung:

  • Behandlungspflege aufgrund einer Schwangerschaft
  • Behandlungspflege nach einer Entbindung
  • Behandlungspflege für Empfänger der Grundsicherung im Alter
  • Behandlungspflege für Menschen mit chronischen Krankheiten

Behandlungspflege Dauer

Im Rahmen einer erstmaligen Verordnung der Behandlungspflege gilt diese für 14 Tage. Besteht gesundheitlich die Notwendigkeit zur Verlängerung der Behandlungspflege, kann eine Folgeversorgung ausgestellt werden.

Handelt es sich bei der verordneten Behandlungspflege um eine Krankenhausvermeidungspflege, ist eine Beantragung für die Dauer von bis zu vier Wochen möglich. Bei längerer Pflegedauer prüft der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkasse) die Sachlage und stellt je nach Situation einen vorläufigen Pflegegrad aus. Dieser ist dann bis zu sechs Monate gültig.

Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftliche Tätigkeiten

Nach dem fünften Sozialgesetzbuch gehören drei Teilbereiche zur häuslichen Krankenpflege: die Behandlungspflege, die Grundpflege und hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Die jeweiligen Bereiche umfassen spezifische Leistungen. Sind zur umfassenden Versorgung von pflegebedürftigen Patienten Leistungen notwendig, die über die medizinische Behandlungspflege hinausgehen, können diese ärztlich angeordnet werden.

Exemplarische Leistungen der Grundpflege

  • Hilfe bei der Ernährung
  • Körperpflege
  • An- und Ausziehen
  • Reinigung und Versorgung von künstlichen Ausgängen
  • Bewegungsübungen
  • Hilfe beim Toilettengang

Exemplarische hauswirtschaftliche Tätigkeiten

  • Einkaufen
  • Kochen
  • Geschirr spülen
  • Bettwäsche wechseln
  • Müll entsorgen

Häufig gestellte Fragen

Was ist Behandlungspflege?

Die Behandlungspflege ist ein Teilbereich der häuslichen Krankenpflege nach SGB V. Sie umfasst ausschließlich medizinische Leistungen zur Versorgung von pflegebedürftigen bzw. kranken Patienten im häuslichen Umfeld, wird von einem Arzt verordnet und von examinierten Pflegekräften durchgeführt.

mehr erfahren