Verhinderungspflege: Ersatz für die Pflege bei Ausfall einer Pflegeperson

Die Verhinderungspflege ist eine Pflegeleistung, die in Anspruch genommen werden kann, wenn sich die Hauptpflegeperson für eine bestimmte Zeit nicht um die Pflege eines Pflegebedürftigen kümmern kann. Bei der Verhinderungspflege handelt es sich also um eine Leistung für die zeitweise Vertretung der Hauptpflegeperson. Erfahren Sie alles zum Thema auf unserer Seite.


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Inhaltsverzeichnis

  1. Verhinderungspflege: Das Wichtigste in Kürze
    1. Was ist Verhinderungspflege?
      1. Zeitweise Vertretung für die Pflege
      2. Verhinderungspflege, Ersatzpflege und andere Bezeichnungen
    2. Kosten für die Verhinderungspflege
      1. Wer trägt die Kosten für die ersatzweise Pflege?
    3. Verhinderungspflege: Höhe der Leistungen
      1. Wie hoch sind die Leistungen für die Pflege bei Verhinderung?
    4. Leistungen für die Verhinderungspflege im Überblick
      1. Wer kümmert sich um die Verhinderungspflege?
        1. Muss sich eine bestimmte Person um die Pflege kümmern?
        2. Verhinderungspflege in stationären Einrichtungen
        3. Verhinderungspflege im häuslichen Umfeld
      2. Gründe für die Verhinderungspflege
        1. Wann kann die ersatzweise Pflege auf Zeit in Anspruch genommen werden?
        2. Beispielhafte Gründe für die ersatzweise Pflege bei Ausfall einer pflegenden Person
      3. Voraussetzungen für die Verhinderungspflege
        1. Ist die Verhinderung der Pflegeperson ausreichend für den Anspruch auf Verhinderungspflege?
        2. Grad der Pflege als Voraussetzung: Mindestens Pflegegrad 2
        3. Zeitraum der häuslichen Pflege als Voraussetzung
      4. Anspruch auf Verhinderungspflege
        1. Anspruch auf Pflege bei Verhinderung auch ohne Pflegegrad?
      5. Dauer der Verhinderungspflege
        1. Wie lange darf die Pflege bei Verhinderung in Anspruch genommen werden?
      6. Ansprüche der Kurzzeitpflege für Verhinderungspflege nutzen
        1. Leistungen für die Pflege kombinieren
      7. Pflegegeld während der Verhinderungspflege
        1. Wird für die Zeit der ersatzweisen Pflege weiterhin Pflegegeld gezahlt?
      8. Verhinderungspflege rückwirkend beantragen
        1. Kann rückwirkend eine Kostenerstattung für die ersatzweise Pflege beantragt werden?
      9. Häufig gestellte Fragen

        Verhinderungspflege: Das Wichtigste in Kürze

        • Kann sich eine Hauptpflegeperson für einen bestimmten Zeitraum nicht um die Pflege eines Pflegebedürftigen kümmern, ist oft eine Vertretung erforderlich. In solchen Fällen ist von der Verhinderungspflege die Rede, die durch Leistungen der Pflegekasse finanziert wird.
        • Es gibt zwei Voraussetzungen für den Anspruch auf die Verhinderungspflege: Der Pflegebedürftige muss mindestens den Pflegegrad 2 haben und bereits zuvor für mindestens sechs Monate im Rahmen der häuslichen Pflege betreut worden sein.
        • Die Leistungshöhe für die Verhinderungspflege beträgt maximal 1.612 Euro im Jahr.
        • Wichtig: Die volle Leistungshöhe steht nur dann zu, wenn es sich bei der Vertretung der Hauptpflegeperson nicht um einen nahe Verwandten des Pflegebedürftigen handelt, oder wenn die Vertretung mit dem Pflegebedürftigen unter einem Dach lebt.
        • Die Verhinderungspflege muss bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen beantragt werden.

        Was ist Verhinderungspflege?

        Zeitweise Vertretung für die Pflege

        Es kann vorkommen, dass sich eine Hauptpflegeperson vorübergehend nicht um die Pflege eines Pflegebedürftigen kümmern kann. Die Verhinderung kann unterschiedliche Gründe haben, beispielsweise einen Kurzurlaub oder einen krankheitsbedingten Ausfall. In solchen Fällen besteht für Pflegebedürftige ein Anspruch auf die sogenannte Verhinderungspflege. Bei der Verhinderungspflege handelt es sich um eine Leistung, die der Finanzierung der ersatzweisen Pflege während der Verhinderung der Hauptpflegeperson dient.

        Verhinderungspflege, Ersatzpflege und andere Bezeichnungen

        Da das der Fall ist, wird die Verhinderungspflege oft auch als Ersatzpflege oder Pflege-, Urlaubs- oder Krankheitsvertretung bezeichnet.

        Kosten für die Verhinderungspflege

        Wer trägt die Kosten für die ersatzweise Pflege?

        Die Kosten für die Leistungen der Verhinderungspflege werden von der Pflegeversicherung getragen.

        Verhinderungspflege: Höhe der Leistungen

        Wie hoch sind die Leistungen für die Pflege bei Verhinderung?

        Grundsätzlich beläuft sich die Höhe der jährlich zustehenden Leistungen für die Verhinderungspflege auf maximal 1.612 Euro. Das ist allerdings nur dann der Fall, wenn die Hauptpflegeperson von einer der folgenden Personen vertreten wird:

        • einer professionellen Pflegekraft
        • einem Nachbarn des Pflegebedürftigen
        • einem Freund des Pflegebedürftigen
        • einem entfernt Verwandten des Pflegebedürftigen

        Handelt es sich bei der Vertretung der Hauptpflegeperson um einen nahe Verwandten oder um eine Person, die mit dem Pflegebedürftigen unter einem Dach lebt, fällt die Leistung für die Verhinderungspflege geringer aus. In solchen Fällen beträgt die Leistung lediglich das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes.

        Leistungen für die Verhinderungspflege im Überblick

        PflegegradNahe Angehörige übernehmen die VerhinderungspflegeSonstige Personen übernehmen die Verhinderungspflege
        Pflegegrad 1kein Anspruchkein Anspruch
        Pflegegrad 2474 Euro1.612 Euro
        Pflegegrad 3817,50 Euro1.612 Euro
        Pflegegrad 41.092 Euro1.612 Euro
        Pflegegrad 51.351,50 Euro1.612 Euro

        Wer kümmert sich um die Verhinderungspflege?

        Muss sich eine bestimmte Person um die Pflege kümmern?

        Während der Vertretungszeit der Hauptpflegeperson kann die Verhinderungspflege auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen.

        Verhinderungspflege in stationären Einrichtungen

        Einerseits besteht die Möglichkeit, dass Pflegebedürftige während der Vertretungszeit der Hauptpflegeperson in einer stationären Einrichtung untergebracht werden können, etwa in einem Pflegeheim. Dort sind professionelle Pflegekräfte für die Betreuung und Versorgung des Pflegebedürftigen verantwortlich.

        Verhinderungspflege im häuslichen Umfeld

        Andererseits kann die Verhinderungspflege auch im häuslichen Umfeld stattfinden. So können sich beispielsweise Verwandte, Freunde und Nachbarn in Vertretung der Hauptpflegeperson um die Pflege kümmern. Ebenso ist es möglich, dass ein ambulanter Pflegedienst die Betreuung übernimmt.

        Personen für die Ersatzpflege

        • Angehörige
        • Verwandte
        • Freunde und Bekannte
        • Nachbarn
        • Personal eines ambulanten Pflegedienstes
        • Personal im Pflegeheim

        Gründe für die Verhinderungspflege

        Wann kann die ersatzweise Pflege auf Zeit in Anspruch genommen werden?

        Es gibt unterschiedliche Gründe dafür, dass sich eine Person für eine gewisse Zeit nicht um die häusliche Pflege kümmern kann und deshalb für den Pflegebedürftigen ein Anspruch auf die Verhinderungspflege besteht.

        Beispielhafte Gründe für die ersatzweise Pflege bei Ausfall einer pflegenden Person

        Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn eine Hauptpflegeperson krank wird. Die Pflegeleistung kann aber auch in Anspruch genommen werden, wenn Pflegende für kurze Zeit eine Vertretung brauchen, um neue Kraft zu tanken, beispielsweise im Rahmen eines Kurzurlaubs. Denn oft sind die eigene Arbeit und die gleichzeitige Pflege eines Pflegebedürftigen sehr anstrengend, sodass Auszeiten für die üblicherweise pflegende Person notwendig sind, um sich von der Doppelbelastung zu erholen. Grundsätzlich kann es folgende Gründe für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege geben:

        • Ruhetage
        • Erholungsurlaub
        • Krankenhausaufenthalt
        • Reha-Aufenthalt

        Voraussetzungen für die Verhinderungspflege

        Ist die Verhinderung der Pflegeperson ausreichend für den Anspruch auf Verhinderungspflege?

        Oft stellt sich Pflegebedürftigen und Angehörigen die Frage, ob eine Verhinderung der Pflegeperson genügt, um den Anspruch auf Verhinderungspflege geltend machen zu können. Die Verhinderung der Hauptpflegeperson erfüllt allein noch nicht alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Verhinderungspflege.

        Grad der Pflege als Voraussetzung: Mindestens Pflegegrad 2

        Darüber hinaus ist für den Anspruch auf Verhinderungspflege vorausgesetzt, dass die pflegebedürftige Person mindestens den Pflegegrad 2 hat. Bei einem geringeren Grad besteht kein Anspruch auf die ersatzweise Pflege.

        Zeitraum der häuslichen Pflege als Voraussetzung

        Zudem besteht die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Pflegeleistungen erst dann, wenn der Pflegebedürftige bereits für eine bestimmte Zeit im Rahmen der häuslichen Pflege betreut wurde – und zwar für mindestens sechs Monate.

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        Anspruch auf Verhinderungspflege

        Anspruch auf Pflege bei Verhinderung auch ohne Pflegegrad?

        Die Leistungen der Verhinderungspflege können nur Personen mit dem Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 in Anspruch nehmen. Unabhängig vom Grad der Pflege bleibt der Leistungsanspruch immer gleich hoch und beträgt maximal 1.612 Euro jährlich.

        Dauer der Verhinderungspflege

        Wie lange darf die Pflege bei Verhinderung in Anspruch genommen werden?

        Die Leistungen der Verhinderungspflege können jährlich höchstens für die Dauer von sechs Wochen in Anspruch genommen werden.

        Ansprüche der Kurzzeitpflege für Verhinderungspflege nutzen

        Leistungen für die Pflege kombinieren

        Es kann vorkommen, dass eine Person Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch nimmt, diese aber nicht voll ausschöpft. Ist das der Fall, kann der verbliebene Leistungsbetrag auf den Leistungsumfang der Verhinderungspflege angerechnet werden. Maximal ist das zu 50 Prozent der Kurzzeitpflegeleistung möglich (806 Euro pro Jahr). Insgesamt stehen Pflegebedürftigen damit jährlich maximal 2.418 Euro für die Verhinderungspflege zur Verfügung.

        Pflegegeld während der Verhinderungspflege

        Wird für die Zeit der ersatzweisen Pflege weiterhin Pflegegeld gezahlt?

        Oft stellen sich Pflegebedürftige die Frage, ob während der Zeit der Verhinderungspflege weiterhin Pflegegeld gezahlt wird. Das ist der Fall, allerdings für höchstens sechs Wochen pro Kalenderjahr und maximal in Höhe der Hälfte des zuvor gezahlten Pflegegeldes.

        Verhinderungspflege rückwirkend beantragen

        Kann rückwirkend eine Kostenerstattung für die ersatzweise Pflege beantragt werden?

        Manchmal ist aufgrund unerwarteter Umstände kurzfristig eine Verhinderungspflege erforderlich. Deshalb muss nicht in allen Fällen zwingend ein Antrag gestellt werden, bevor die Leistungen in Anspruch genommen werden können. Wird die Verhinderungspflege ohne Antragsstellung in Anspruch genommen, sollten jedoch alle Belege über entstandene Kosten für beispielsweise Pflegesachleistungen ambulanter Pflegedienste gesammelt werden. Das ist wichtig, damit zu einem späteren Zeitpunkt die Belege bei der Pflegekasse eingereicht werden können, um rückwirkend eine Kostenerstattung zu beantragen.

        Häufig gestellte Fragen

        Was bedeutet Verhinderungspflege?

        Kommt es kurzfristig zum Ausfall einer Hauptpflegeperson, muss die Betreuung des Pflegebedürftigen dennoch gewährleistet bleiben. Eine Ersatzpflege ist erforderlich. Diese wird als sogenannte Verhinderungspflege bezeichnet.

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        Welche Voraussetzungen gibt es für die Verhinderungspflege?

        Um Anspruch auf die Verhinderungspflege zu haben, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Unter anderem können die Leistungen der Verhinderungspflege nur von Pflegebedürftigen mit dem Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 in Anspruch genommen nehmen. Zudem muss der Pflegebedürftige vor der Inanspruchnahme der Leistungen für mindestens sechs Monate im Rahmen der häuslichen Pflege bereut worden sein.

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        Wie hoch sind die Leistungen der Verhinderungspflege?

        Die jährlich zustehenden Leistungen der Verhinderungspflege betragen maximal 1.612 Euro.

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