Fortbildung Bestattermeister Teil I und II (m/w/d)
Die Fortbildung Bestattermeister ist berufsbegleitend konzipiert und findet in zeitlich versetzten Modulen mit insgesamt 580 Unterrichtsstunden als Online- und Präsenzveranstaltung statt.
Aufgrund von Anregungen der Lehrgangsteilnehmer und unserer fachkundigen Dozenten hat der Fachverlag des deutschen Bestattungsgewerbes die Inhalte für die Fortbildungslehrgänge ab 2020 inhaltlich angepasst und weitere Unterrichtsthemen mit aufgenommen. Neu dazugekommen sind u.a. die Themen „Das Projektbuch - Wissenschaftliches Arbeiten“ und „Begleitung bei frühem Kindstod - Früh-, Fehl- und Totgeburten (Sternenkinder) sowie Kleinkinder“.
Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter:
Bianca Cambruzzi Tel. +49 2 11 16 008-29 E-Mail: cambruzzi@@bestatter..de
Hinweise zum Lehrgang
Allgemeines
Seit Inkrafttreten der Bestattermeisterverordnung am 15. September 2009 und Start der Ausbildungsvorbereitungskurse des Fachverlages des deutschen Bestattungsgewerbes im Mai 2010 haben insgesamt 383 Bestattermeister/innen ihre Meisterausbildung erfolgreich vor den Handwerkskammern Düsseldorf und Würzburg abgeschlossen (Stand Juni 2023). Davon 122 Bestattermeisterinnen (35 %).
Die Ausbildung zum Bestattermeister ist bundeseinheitlich durch Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft verbindlich geregelt. Sie ergänzt die Verordnung zum Ausbildungsberuf Bestattungsfachkraft und bietet für alle Absolventen der dreijährigen Ausbildung eine weitere Qualifikationsperspektive auf Meisterebene.
Unterrichtsmaterial
Die Module sind inhaltlich gestrafft. Es empfiehlt sich, die modulbezogenen Lehrgangsunterlagen jeweils vor dem Modul durchzuarbeiten. Damit erleichtern Sie sich das Verständnis für die im Unterricht behandelten Themen. Zusätzlich erhalten Sie vor Lehrgangsbeginn eine Mappe der Handwerkskammer Düsseldorf mit Informationen zum Prüfungsablauf. Von der Handwerkskammer Unterfranken liegt diese noch nicht vor.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
Die Prüfungen unterliegen der Aufsicht und Verantwortung der zuständigen Handwerkskammer. Für die Prüfung Bestattermeister Teil I und II sind die Handwerkskammern Düsseldorf und Unterfranken Würzburg zuständig.
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine einschlägige Abschlussprüfung zur Bestattungsfachkraft oder eine Gesellen- bzw. Abschlussprüfung als Tischler/in bzw. Bürokaufmann/frau und eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit in einem Bestattungsinstitut nachweist. Abweichend davon kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Rechtsvorschriften zum Download
Alle Fragen rund um Ihre Zulassung, evtl. Befreiungsanträge, Prüfungsablauf, Prüfungstermine oder Prüfungsergebnisse beantwortet Ihnen ausschließlich die Handwerkskammer, die Ihnen die Zulassung erteilt hat:
Zuständig für folgende Bundesländer:
Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein
Handwerkskammer Düsseldorf
Georg-Schulhoff-Platz 1
40221 Düsseldorf
Christina Luckas
HA-VI-3 Meister- und Fortbildungsprüfungen
Telefon: 0211 / 87 95 653
E-Mail: christina.luckas@@hwk-duesseldorf..de
Zuständig für folgende Bundesländer:
Baden-Würtemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Handwerkskammer für Unterfranken
Rennweger Ring 3
97070 Würzburg
Selina Gernert
Referentin für Meister- und Fortbildungsprüfungen
Telefon: 0931 / 30 90 8-1139
E-Mail: s.gernert@@hwk-ufr..de
Zulassungsanträge zum Download
Termine
Die Meisterprüfung kann unter Berücksichtigung der erworbenen Vorkenntnisse bei der Prüfung auch von denjenigen absolviert werden, die sich bisher auf dem Fortbildungswege qualifiziert haben.
Der Fachverlag des deutschen Bestattungsgewerbes hat die entsprechenden Vorkenntnisse / Abschlüsse der Teilnehmer für die Anmeldungen bei den verschiedenen Variaten berücksichtigt und aufgelistet, welche Prüfungen jeweils noch abgelegt werden müssen.
Aufgrund der Vorkenntnisse kann es zu Prüfungsbefreiungen kommen. Die Prüfungsbefreiungen müssen schriftlich bei der Zulassung und/oder Anmeldung zur Meisterprüfung bei dem Meisterprüfungsausschuss von den Teilnehmern beantragt werden.
Bestattermeister Teil I und II
Folgende Lehrgangsvariante kann gewählt werden:
Variante 1) Abschluss Bestattungsfachkraft oder ähnliche Vorkenntnisse
580 Unterrichtsstunden Präsenz und Online
Variante 2) Abschluss Geprüfter Bestatter
280 Unterrichtsstunden Präsenz und Online
Variante 3) Abschluss Bürokommunikationsfachwirt und Bestattungsfachkraft
300 Unterrichtsstunden Präsenz und Online
Möchten Sie einen Antrag auf Meister-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) stellen, informieren Sie sich rechtzeitig auf der Internetseite www.aufstiegs-bafoeg.de. Bei der Beantragung sind wir Ihnen gerne behilflich.
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Zur Zeit keine Lehrgänge/Seminare buchbar.
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Zur Zeit keine Lehrgänge/Seminare buchbar.
Inhalte der Fortbildung
Die Meisterausbildung ist anspruchsvoll und deckt u.a. die Bereiche Bestattung, Kremation und Friedhof umfassend ab.
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Vertiefung Recht
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Vertiefung Trauerpsychologie und besondere Trauersituationen
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Grundzüge der Thanatopraxie und besondere Bergungssituationen
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Softwareeinsatz, Trauerdruck und wissenschaftliches Arbeiten
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Vertiefung Vorsorge- und Sterbefallbearbeitung (Auftragsabwicklung)
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Vertiefung Marketing, Präsentation und Rhetorik
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Führung, moderne Personalwirtschaft, betriebliche Organisation und QM
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Vertiefung Trauerrituale, -musik und Sternenkinder – Früh verstorbene Kinder und ihre Familien
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Grundlagen der Friedhofs- und Krematoriumsbetriebe
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Vorbereitung auf die Meisterprüfung und Testprüfung
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inhaltliche Wiederholung zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung