Fortbildung Geprüfter Bestatter (m/w/d)
Die Fortbildung ist berufsbegleitend konzipiert und findet in zeitlich versetzten Modulen statt. Die sechs Module umfassen insgesamt 340 Unterrichtsstunden.
Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter:
Bianca Cambruzzi Tel. +49 2 11 16 008-29 E-Mail: cambruzzi@@bestatter..de
Hinweise zum Lehrgang
Allgemeines
Der Lehrgang ist modular aufgebaut. Die Module werden durch Prüfungen der zuständigen Handwerkskammer schriftlich und/oder mündlich geprüft. Die praktische Prüfung für das Modul "Hygienische Versorgung Verstorbener" und das Modul "Beratungsgespräch" werden am Ende des Lehrgangs in einem gesonderten Termin durch die Handwerkskammer Düsseldorf geprüft. Die Einladungen zur Prüfung werden von der jeweils zuständigen Handwerkskammer ausgesprochen.
Unterrichtsmaterial
Die Module sind inhaltlich gestrafft. Es empfiehlt sich, die modulbezogenen Themen des Lehrbuchs jeweils vor dem Modul durchzuarbeiten. Damit erleichtern Sie sich das Verständnis für die im Unterricht behandelten Themen.
Arbeitsgrundlage für den Lehrgang sind die Lehrbücher Bestattung in Deutschland und Trauerpsychologie, diese werden vom Fachverlag des deutschen Bestattungsgewerbes GmbH gestellt. Weiterhin empfehlen wir die Bücherliste zu beachten.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
Die Prüfungen unterliegen der Aufsicht und Verantwortung der zuständigen Handwerkskammer. Für die Prüfung Geprüfter Bestatter (m/w/d) sind die Handwerkskammern Düsseldorf und Unterfranken Würzburg zuständig.
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine einschlägige Abschlussprüfung und eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit oder eine Gesellen- bzw. Abschlussprüfung als Tischler (m/w/d) bzw. Bürokaufmann (m/w/d) und eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit in einem Bestattungsinstitut nachweist. Abweichend davon kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Rechtsvorschriften zum Download
Alle Fragen rund um Ihre Zulassung, evtl. Befreiungsanträge, Prüfungsablauf, Prüfungstermine oder Prüfungsergebnisse beantwortet Ihnen ausschließlich die Handwerkskammer, die Ihnen die Zulassung erteilt hat:
Zuständig für folgende Bundesländer:
Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein
Handwerkskammer Düsseldorf
Georg-Schulhoff-Platz 1
40221 Düsseldorf
Christina Luckas
HA-VI-3 Meister- und Fortbildungsprüfungen
Telefon: 0211 / 87 95 653
E-Mail: christina.luckas@@hwk-duesseldorf..de
Zuständig für folgende Bundesländer:
Baden-Würtemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Handwerkskammer für Unterfranken
Rennweger Ring 3
97070 Würzburg
Sabine Ehehalt
Telefon: 0931 / 30 90 8-1143
E-Mail: s.ehehalt@hwk-ufr.de
Zulassungsanträge zum Download
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Inhalte der Fortbildung
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hygienische Versorgung Verstorbener
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Beratung und Betreuung
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