Beerdigungskosten und Bestattungskosten: Was kostet eine Beerdigung?

Beerdigungskosten und Bestattungskosten müssen für Angehörige transparent sein. Daher sind Bestatter dazu verpflichtet, Ihnen auf Wunsch einen Kostenvoranschlag zu erstellen.


Beerdigungskosten: Das Wichtigste in Kürze

  • Bestattungen werden heute immer individueller gestaltet – das beginnt mit der Auswahl einer Bestattungsart und erstreckt sich bis hin zur Gestaltung der Trauerfeier und der Grabstätte. Gerade aufgrund der individuellen Wünsche lassen sich die Kosten für eine Bestattung pauschal nicht beziffern.
  • Seriöse Bestatter erstellen auf Basis der gewünschten Dienstleistungen für eine Bestattung einen transparenten Kostenvoranschlag.
  • Es ist gesetzlich geregelt, dass die Bestattungskosten von den Erben des Verstorbenen getragen werden müssen.

Bestattungskosten im Detail

Das Angebot eines Bestatters setzt sich aus drei Kostenblöcken zusammen:

  • Eigene Dienstleistungen und Waren
  • weitere Leistungen auf Wunsch der Auftraggeber (Trauerdruck, Blumenschmuck usw.)
  • Friedhofsgebühren und sonstige Gebühren/Entgelte (sogenannte durchlaufende Posten)

Kostenvoranschlag für transparente Bestattungskosten

Bei einer Bestattung handelt es sich um eine sehr individuelle und komplexe Dienstleistung, für die eine kompetente und eingehende Beratung nötig ist. Lockvogelangebote zu vermeintlichen „Billig- und Pauschalpreisen“ halten nicht, was sie versprechen. So rät der Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. (BDB) dazu, rechtzeitig bei einem Bestattungsinstitut einen Kostenvoranschlag einzuholen, gegebenenfalls auch Vergleichsangebote. Der Anteil der Wunschleistungen und der Beisetzungskosten wie etwa Friedhofsgebühren kann bei 60% und höher liegen. Deshalb kann kein seriöses Bestattungsunternehmen ohne genauere Informationen hinsichtlich der Wünsche für die Bestattung einen Festpreis nennen.

Damit die Wünsche für die eigene Bestattung gewahrt bleiben und finanziell abgesichert sind, sorgen viele Menschen bereits zu Lebzeiten beispielsweise mit einer Sterbegeldversicherung vor.

Bestattung planen

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Bestattungskosten im Überblick

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Die drei Kostenfaktoren einer Bestattung im Detail

1. Kostenfaktor: Dienstleistungen des Bestatters

  • Betreuungs- und Formalitätenservice
  • Überführung und Versorgung
  • Waren, z.B. Sarg/Urne
  • Organisation einer Erd- und Feuerbestattung

2. Kostenfaktor: Weitere Leistungen auf Wunsch der Auftraggeber

  • Organisation und Begleitung der Trauerfeier
  • Trauerdruck
  • Blumenschmuck
  • Trauerredner
  • Organist/Kapelle

3. Kostenfaktor: Friedhofsgebühren und sonstige Gebühren/Entgelte (sog. durchlaufende Posten)

  • Todesbescheinigung
  • Gebühren für Urkunden (z.B. Sterbeurkunde)
  • Grabnutzungsgebühren
  • Beisetzungsgebühren/-kosten
  • Nutzung der Trauerhalle auf dem Friedhof

Wer muss für die Bestattungskosten aufkommen?

Wer ist den Bestattungsgesetzen nach bestattungspflichtig?

In der Regel handelt es sich bei bestattungspflichtigen Personen um die nächsten Angehörigen des Verstobenen. Die bestattungspflichtigen Angehörigen sind dazu verpflichtet, die Bestattung zu veranlassen. In den Bestattungsgesetzen der einzelnen Bundesländer wird der Kreis der Bestattungspflichtigen genannt.

Müssen Bestattungspflichtige die Bestattungskosten tragen?

Bestattungspflichtige Personen müssen sich um die Veranlassung der Bestattung kümmern, sind allerdings nicht automatisch dazu verpflichtet, auch die Bestattungskosten zu tragen. Denn es ist gesetzlich geregelt, dass die Erben eines Verstorbenen für die Beerdigungskosten aufkommen müssen. Bestattungspflichtige Personen müssen also nur dann für die Bestattungskosten aufkommen, wenn diese gleichzeitig Erben des Verstorbenen sind.

Erteilt eine bestattungspflichtige Person einem Bestatter den Auftrag für eine Bestattung, so ist sie zunächst verpflichtet, die Rechnung zu begleichen. In einem solchen Fall kann die bestattungspflichtige Person das vorgestreckte Geld für die beauftragte Bestattung bei den Erben einfordern.

Kümmert sich die bestattungspflichtige Person nicht um die Veranlassung der Beerdigung, hat die zuständige Ordnungsbehörde eine Ersatzvornahme zu veranlassen.

Bestattungspflichtige und Totenfürsorgeberechtigte

Vom Bestattungspflichtigen zu unterscheiden ist der sog. Totenfürsorgeberechtigte. Das Totenfürsorgerecht ist ein privatrechtliches Gewohnheitsrecht, dass aus dem familiären Näheverhältnis zum Verstorbenen abgeleitet wird. Totenfürsorgeberechtigte sind in der Regel Ehegatten, Kinder und Eltern. Diese sind in der genannten Reihe dazu berufen, die Wünsche des Verstorbenen durchzusetzen und die Bestattung zu beauftragen, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten keine andere Person mit der Totenfürsorge betraut hat. In der Praxis sind Bestattungspflichtige und Totenfürsorgeberechtigte häufig personenidentisch. Auch der Totenfürsorgeberechtigte, der einen Bestattungsauftrag erteilt, ist im Rahmen des Auftrags vertraglich verpflichtet, zunächst die Bestattungskosten zu übernehmen. Diese können aber auch in diesem Fall bei den Erben eingefordert werden.

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Der Erbe trägt die Kosten

Gemäß § 1968 BGB trägt der Erbe die Beerdigungskosten. Der Erbe ist allerdings nicht generell mit dem Auftraggeber der Bestattung (bestattungspflichtiger Angehöriger und/oder Totenfürsorgeberechtigter) gleichzusetzen. Das bedeutet: Wenn der Auftraggeber kein Erbe ist, kann er sich die Bestattungskosten vom Erben, der nicht Auftraggeber der Bestattung war, erstatten lassen.

Erstattet werden müssen die Kosten, die durch die Lebensstellung des Erblassers als angemessen zu betrachten sind. Dies umfasst grundsätzlich die Kosten für den Bestatter, die Kosten für die Grabstätte, für den Grabstein und die erstmalige Grabbepflanzung. Aber auch die Kosten für die Todesanzeigen, Danksagungen und die Kosten einer kirchlichen und bürgerlichen Feier einschließlich der Trauerfeier müssen erstattet werden. Die spätere Grabpflege dagegen muss nicht erstattet werden.

Wer trägt die Beerdigungskosten, wenn das Erbe ausgeschlagen wird?

Der Erbe kann sich der Kostentragungspflicht entziehen, indem er die Erbschaft ausschlägt. Dadurch wird er allerdings nicht von der Bestattungspflicht befreit, wenn er bestattungspflichtig im Sinne des Bestattungsgesetzes des betreffenden Bundeslandes ist. Ein bestattungspflichtiger Erbe kann sich zwar der bürgerlich-rechtlichen Kostentragungspflicht entziehen, die öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht bleibt dagegen bestehen. Das bedeutet, dass er verpflichtet ist und bleibt, sich um die Beisetzung des Angehörigen zu kümmern.

Übernahme der Kosten durch das Sozialamt

Sind bestattungspflichtige und/oder kostentragungspflichtige Personen aufgrund ihrer finanziellen Umstände nicht in der Lage, die Kosten für eine Bestattung zu übernehmen, so kann beim zuständigen Sozialamt ein Antrag für eine Sozialbestattung gestellt werden.

Sterbegeld

Zum 01.01.2004 wurde das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. Dieser Wegfall zwingt zu umfassender Eigenvorsorge und damit zur Entlastung der Angehörigen im Trauerfall. Dies kann über den Abschluss einer Sterbegeldversicherung oder durch einen Bestattungsvorsorgetreuhandvertrag bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG geschehen.

Wichtiges zum Thema Bestattungskosten

Die meisten Menschen haben keine konkrete Preiserfahrung mit Bestattungen. Es empfiehlt sich daher, nicht nur die Kosten für die klassischen Bestatter-Dienstleistungen beziffern zu lassen, sondern auch Friedhofsgebühren, Kosten für die Einäscherung, für ein Grabmal oder für die Grabpflege.

Zahlreiche Online-Anbieter für Bestattungen sind lediglich provisionsbasierte Vermittlungsportale, die mit einem echten Bestattungshaus vor Ort mit Trauerbegleitung, Beistand und vor allem mit echten und kompetenten Menschen als Ansprechpartnern nichts zu tun haben. Sie verlangen den Bestattern teils Provisionen in Höhe von 12-20% ab.

Ganz ohne Provisionszahlungen gibt es die Online-Suche des BDB auf www.bestatter.de. Hier sind rund 85% der in Deutschland tätigen Bestatter gelistet. Weblinks führen schnell zu den einzelnen Bestattungshäusern in der gewünschten Region, die man dann im Internet einer ersten näheren Betrachtung unterziehen kann. Dort kann online ein differenziertes Kostenangebot abgefragt werden. In einem persönlichen Gespräch bekommen Sie auf Wunsch alle Einzelheiten erläutert. Seriöse Unternehmen sind in der Regel in der Region verwurzelt, haben ein Ladengeschäft und idealerweise das „Markenzeichen der Bestatter“.

Vorsorgevertrag hilft bei der Finanzierung

Der Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. empfiehlt, auf der Grundlage detailliert ermittelter Kosten eine Bestattungsvorsorge über das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur oder die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG bereits zu Lebzeiten abzuschließen.
Wenn Sie einen geeigneten Bestatter suchen, können Sie diesen über das provisionsfreie Portal www.bestatter.de finden. Die Umkreissuche ermöglicht es, ein wohnortnahes Unternehmen zu finden und direkt Kontakt aufzunehmen.

Bestattungskosten – Bank

In der Vergangenheit war es oft so, dass die Angehörigen über den Bestatter die Kostenrechnung bei der Bank, die die Konten des Verstorbenen führte, einreichten. Die Bank überwies dann diese Summe direkt vom Konto des Verstorbenen auf das Konto des Bestatters.

Gemäß ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen die Banken dazu über, zuvor einen Erbschein zu verlangen. Die Banken sichern sich damit gegen das Risiko ab, über das Vermögen des Erben zu verfügen, ohne endgültig zu wissen, wer der Erbe ist und ohne von diesem bevollmächtigt zu sein. Anstelle des Erbscheins ist meistens auch ein notarielles Testament ausreichend.

Wo lassen sich Kosten bei einer Bestattung sparen?

Statt den Leichenschmaus in einer Gaststätte auszurichten, können die Angehörigen ihre Gäste im eigenen Haus bewirten. Anstelle eines großzügigen Sargbouquets kann auch eine einzelne Blüte auf dem Sarg stilvoll wirken. Die Angehörigen können sich auf einen Gemeinschaftskranz verständigen. Ebenso kann das Sargbouquet vor dem Herablassen des Sarges abgenommen und später als Grabschmuck auf den Grabhügel gelegt werden. Ziel sollte stets eine würdevolle Bestattung sein, die auch mit einem finanziell überschaubaren Aufwand gewährleistet ist.

 

Vorschläge zur Kosteneinsparung

  • einzelne Blüte statt aufwendiger Sargbouquets
  • Trauerfeier zuhause statt in der Gaststätte
  • Gemeinschaftskranz statt Einzelkränze

Vor dem Hintergrund der Kosteneinsparung sollte immer überlegt werden, welche Aufgaben nur von Dritten ausgeführt werden können und zu welchen Aufgaben sich die Angehörigen selbst in der Lage sehen. Da die meisten Angehörigen wenig Erfahrung bei der Gestaltung einer Trauerfeier haben, sollten sie sich von einem Bestatter beraten lassen, der weiß, worauf es ankommt. Die Bedeutung einer Aufbahrung, einer Trauerrede oder der passenden Trauermusik, um nur einige Beispiele zu nennen, wird den meisten Menschen erst während oder nach der Trauerfeier bewusst. Daher sollte gut abgewägt werden, wer sich um die Organisation dieser Aufgaben kümmert. Denn diese Elemente bestimmen nicht nur die Atmosphäre einer Trauerfeier, sondern bleiben darüber hinaus in Erinnerung.

 

Häufig gestellte Fragen

Lassen sich Beerdigungskosten von der Steuer absetzen?

Beerdigungskosten können Sie bei der Steuer als außergewöhnliche Belastung absetzen, wenn Sie die Kosten aus rechtlichen Gründen übernehmen mussten oder aus sittlichen Gründen freiwillig gezahlt haben und der Nachlass des Verstorbenen zur Deckung der Kosten für die Bestattung nicht ausreichte.

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Wer muss die Beerdigungskosten zahlen?

In der Regel müssen die Kosten für die Bestattung eines Verstorbenen von den Erben getragen werden.

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Wie hoch sind Beerdigungskosten?

Bei einer Bestattung handelt es sich um eine sehr individuelle und komplexe Dienstleistung, für die eine kompetente und eingehende Beratung nötig ist. Lockvogelangebote zu vermeintlichen „Billig- und Pauschalpreisen“ halten nicht, was sie versprechen. So rät der Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. (BDB) dazu, rechtzeitig bei einem Bestattungsinstitut einen Kostenvoranschlag einzuholen, gegebenenfalls auch Vergleichsangebote. Der Anteil der Wunschleistungen und der Beisetzungskosten wie etwa Friedhofsgebühren kann bei 60% und höher liegen. Deshalb kann kein seriöses Bestattungsunternehmen ohne genauere Informationen hinsichtlich der Wünsche für die Bestattung einen Festpreis nennen.

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Wann zahlt das Sozialamt die Beerdigungskosten?

Im Normalfall zahlt das Sozialamt auf Antrag die Bestattungskosten, wenn keine Erben vorhanden sind oder wenn diese die Kosten für die Beerdigung nicht tragen können.

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