Beerdigungskosten und Bestattungskosten: Was kostet eine Beerdigung?

Beerdigungskosten und Bestattungskosten müssen für Angehörige transparent sein. Daher sind Bestatter dazu verpflichtet, Ihnen auf Wunsch einen Kostenvoranschlag zu erstellen. Wir verschaffen Ihnen ein erstes Bild von möglichen Beerdigungskosten.


Beerdigungskosten: Das Wichtigste in Kürze

  • Bestattungen werden heute immer individueller gestaltet – das beginnt mit der Auswahl einer Bestattungsart und erstreckt sich bis hin zur Gestaltung der Trauerfeier und der Grabstätte. Gerade aufgrund der individuellen Wünsche lassen sich die Kosten für eine Bestattung pauschal nicht beziffern.
  • Seriöse Bestatter erstellen auf Basis der gewünschten Dienstleistungen für eine Bestattung einen transparenten Kostenvoranschlag.
  • Es ist gesetzlich geregelt, dass die Bestattungskosten von den Erben des Verstorbenen getragen werden müssen.

Höhe der Beerdigungskosten

Wie hoch sind Beerdigungskosten insgesamt?

Bei einer Bestattung handelt es sich um eine sehr individuelle und komplexe Dienstleistung. Dabei hängt die Höhe der Gesamtkosten für eine Beerdigung vor allem von den Wunschleistungen des Auftraggebers und den jeweiligen Beisetzungskosten wie etwa Friedhofsgebühren ab. Beide Positionen können bis zu 60 Prozent der gesamten Beerdigungskosten ausmachen. Gerade aufgrund der individuellen Wunschleistungen ist es nicht möglich, Bestattungskosten pauschal zu beziffern. Deshalb sollte in jedem Fall ein individueller Kostenvoranschlag bei einem Bestattungsinstitut eingeholt werden.

Um Ihnen dennoch eine Orientierung hinsichtlich der Preise zu geben, haben wir für Sie die Gesamtkosten für unterschiedliche Bestattungsvarianten tabellarisch zusammengefasst. Wichtig: Es handelt sich um Durchschnittspreise, die auf den Angaben der teilnehmenden Bestattungsunternehmen auf bestatter.de beruhen.

Gesamtkosten für eine Erdbestattung

KostenpositionBestattungspaket
StandardKlassikTraditionExklusiv
Bestatterleistungen
ca. 3.300 €ca. 4.100 €ca. 4.900 €ca. 6.300 €
Fremdleistungen
ca. 810 € bis ca. 7.800 €
Friedhofsgebühren
ca. 1.300 € bis ca. 5.200 €

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Erdbestattung Kosten

Gesamtkosten für eine Feuerbestattung

KostenpositionBestattungspaket
StandardKlassikTraditionExklusiv
Bestatterleistungen
ca.3.200 €ca. 4.200 €ca. 4.900 €ca. 6.000 €
Fremdleistungen
ca. 810 € bis 7.800 €
Friedhofsgebühren
ca. 650 € bis 4.000 €

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Feuerbestattung Kosten

Gesamtkosten für eine Baumbestattung

KostenpositionBestattungspaket
StandardKlassikTraditionExklusiv
Bestatterleistungen
ca.3.200 €ca. 4.200 €ca. 4.900 €ca. 6.000 €
Fremdleistungen
individuelle Kosten
Friedhofsgebühren
ca. 1.200 € bis ca. 3.000 €

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Baumbestattung Kosten

Gesamtkosten für eine Seebestattung

KostenpositionBestattungspaket
StandardKlassikTraditionExklusiv
Bestatterleistungen
ca.3.500 €ca. 4.950 €ca. 6.100 €ca. 8.000 €
Fremdleistungen
individuelle Kosten
Friedhofsgebühren
keine Friedhofsgebühren

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Seebestattung Kosten

Angebot für eine Bestattung einholen

Urnenbestattung

Urnenbestattung

Bei der Urnenbeisetzung wird die Asche des Verstorbenen in eine Urne überführt. Diese kann in einem Grab, oder auch in einem Kolumbarium beigesetzt werden.

Enthaltene Leistungen

Sargbestattung

Sargbestattung

Die Sargbestattung ist die Übergabe des Leichnams an die Erde. Der Sarg wird nach einer möglichen Trauerfeier auf einem Friedhof in einem Grab beigesetzt.

Enthaltene Leistungen

Waldbestattung

Baumbestattung

Bei der Baumbestattung oder auch Waldbestattung wird die Asche des Verstorbenen in der Nähe des Wurzelwerks eines Baumes beigesetzt.

Enthaltene Leistungen

Seebestattung

Seebestattung

Bei der Seebestattung wird die Asche des Verstorbenen in einer biologisch abbaubaren Spezialurne von einem Schiff aus ins Meer befördert.

Enthaltene Leistungen

Anonyme Urnenbestattung / unbegleiteter Abschied

Wenn ein Verstorbener zu einem nicht bekannten Zeitpunkt, ohne die Begleitung von Angehörigen und ohne namentliche Kennzeichnung auf einem Gemeinschaftsgrabfeld beigesetzt wird, handelt es sich um eine anonyme Bestattung.

Enthaltene Leistungen

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Bestattungskosten im Überblick

Wie setzen sich Bestattungskosten zusammen?

Bestattungskosten setzen sich grundsätzlich aus drei Kostenblöcken zusammen:

  • Kosten für die Dienstleistungen und Waren des Bestatters
  • Kosten für Fremdleistungen auf Wunsch des Auftraggebers (Trauerdruck, Blumenschmuck usw.)
  • Friedhofsgebühren und sonstige Gebühren

Die drei Kostenfaktoren einer Bestattung

Beispielhafte Dienstleistungen des Bestatters

  • Betreuungs- und Formalitätenservice
  • Überführung und Versorgung
  • Waren, z.B. Sarg/Urne
  • Organisation der Bestattung

Beispielhafte Wunschleistungen von Auftraggebern

  • Organisation und Begleitung der Trauerfeier
  • Trauerdruck
  • Blumenschmuck
  • Trauerredner
  • Organist/Kapelle

Friedhofsgebühren und sonstige Gebühren/Entgelte

  • Todesbescheinigung
  • Gebühren für Urkunden (z.B. Sterbeurkunde)
  • Grabnutzungsgebühren
  • Beisetzungsgebühren/-kosten
  • Nutzung der Trauerhalle auf dem Friedhof

Wer muss für die Beerdigungskosten aufkommen?

Der Erbe trägt die Beerdigungskosten

Gemäß § 1968 BGB trägt der Erbe die Beerdigungskosten. Der Erbe ist allerdings nicht generell mit dem Auftraggeber der Bestattung (bestattungspflichtiger Angehöriger und/oder Totenfürsorgeberechtigter) gleichzusetzen. Das bedeutet: Wenn der Auftraggeber kein Erbe ist, kann er sich die Bestattungskosten vom Erben, der nicht Auftraggeber der Bestattung war, erstatten lassen.

Erstattet werden müssen die Kosten, die durch die Lebensstellung des Erblassers als angemessen zu betrachten sind. Dies umfasst grundsätzlich die Kosten für den Bestatter, die Kosten für die Grabstätte, für den Grabstein und die erstmalige Grabbepflanzung. Aber auch die Kosten für die Todesanzeigen, Danksagungen und die Kosten einer kirchlichen und bürgerlichen Feier einschließlich der Trauerfeier müssen erstattet werden. Die spätere Grabpflege dagegen muss nicht erstattet werden.

Wer trägt die Beerdigungskosten, wenn das Erbe ausgeschlagen wird?

Der Erbe kann sich der Kostentragungspflicht entziehen, indem er die Erbschaft ausschlägt. Dadurch wird er allerdings nicht von der Bestattungspflicht befreit, wenn er bestattungspflichtig im Sinne des Bestattungsgesetzes des betreffenden Bundeslandes ist. Ein bestattungspflichtiger Erbe kann sich zwar der bürgerlich-rechtlichen Kostentragungspflicht entziehen, die öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht bleibt dagegen bestehen. Das bedeutet, dass er verpflichtet ist und bleibt, sich um die Beisetzung des Angehörigen zu kümmern.

Übernahme der Kosten durch das Sozialamt

Sind bestattungspflichtige und/oder kostentragungspflichtige Personen aufgrund ihrer finanziellen Umstände nicht in der Lage, die Kosten für eine Bestattung zu übernehmen, so kann beim zuständigen Sozialamt ein Antrag für eine Sozialbestattung gestellt werden.

Sterbegeld

Zum 01.01.2004 wurde das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. Dieser Wegfall zwingt zu umfassender Eigenvorsorge und damit zur Entlastung der Angehörigen im Trauerfall. Dies kann über den Abschluss einer Sterbegeldversicherung oder durch einen Bestattungsvorsorgetreuhandvertrag bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG geschehen.

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Lebensversicherung von 1871 A. G. München (LV 1871)
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Wichtiges zum Thema Bestattungskosten

Die meisten Menschen haben keine konkrete Preiserfahrung mit Bestattungen. Es empfiehlt sich daher, nicht nur die Kosten für die klassischen Bestatter-Dienstleistungen beziffern zu lassen, sondern auch Friedhofsgebühren, Kosten für die Einäscherung, für ein Grabmal oder für die Grabpflege.

Zahlreiche Online-Anbieter für Bestattungen sind lediglich provisionsbasierte Vermittlungsportale, die mit einem echten Bestattungshaus vor Ort mit Trauerbegleitung, Beistand und vor allem mit echten und kompetenten Menschen als Ansprechpartnern nichts zu tun haben. Sie verlangen den Bestattern teils Provisionen in Höhe von 12-20% ab.

Ganz ohne Provisionszahlungen gibt es die Online-Suche des BDB auf www.bestatter.de. Hier sind rund 85% der in Deutschland tätigen Bestatter gelistet. Weblinks führen schnell zu den einzelnen Bestattungshäusern in der gewünschten Region, die man dann im Internet einer ersten näheren Betrachtung unterziehen kann. Dort kann online ein differenziertes Kostenangebot abgefragt werden. In einem persönlichen Gespräch bekommen Sie auf Wunsch alle Einzelheiten erläutert. Seriöse Unternehmen sind in der Regel in der Region verwurzelt, haben ein Ladengeschäft und idealerweise das „Markenzeichen der Bestatter“.

Vorsorgevertrag hilft bei der Finanzierung

Der Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. empfiehlt, auf der Grundlage detailliert ermittelter Kosten eine Bestattungsvorsorge über das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur oder die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG bereits zu Lebzeiten abzuschließen.
Wenn Sie einen geeigneten Bestatter suchen, können Sie diesen über das provisionsfreie Portal www.bestatter.de finden. Die Umkreissuche ermöglicht es, ein wohnortnahes Unternehmen zu finden und direkt Kontakt aufzunehmen.

Bestattungskosten – Bank

In der Vergangenheit war es oft so, dass die Angehörigen über den Bestatter die Kostenrechnung bei der Bank, die die Konten des Verstorbenen führte, einreichten. Die Bank überwies dann diese Summe direkt vom Konto des Verstorbenen auf das Konto des Bestatters.

Gemäß ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen die Banken dazu über, zuvor einen Erbschein zu verlangen. Die Banken sichern sich damit gegen das Risiko ab, über das Vermögen des Erben zu verfügen, ohne endgültig zu wissen, wer der Erbe ist und ohne von diesem bevollmächtigt zu sein. Anstelle des Erbscheins ist meistens auch ein notarielles Testament ausreichend.

Wo lassen sich Kosten bei einer Bestattung sparen?

Statt den Leichenschmaus in einer Gaststätte auszurichten, können die Angehörigen ihre Gäste im eigenen Haus bewirten. Anstelle eines großzügigen Sargbouquets kann auch eine einzelne Blüte auf dem Sarg stilvoll wirken. Die Angehörigen können sich auf einen Gemeinschaftskranz verständigen. Ebenso kann das Sargbouquet vor dem Herablassen des Sarges abgenommen und später als Grabschmuck auf den Grabhügel gelegt werden. Ziel sollte stets eine würdevolle Bestattung sein, die auch mit einem finanziell überschaubaren Aufwand gewährleistet ist.

 

Vorschläge zur Kosteneinsparung

  • einzelne Blüte statt aufwendiger Sargbouquets
  • Trauerfeier zuhause statt in der Gaststätte
  • Gemeinschaftskranz statt Einzelkränze

Vor dem Hintergrund der Kosteneinsparung sollte immer überlegt werden, welche Aufgaben nur von Dritten ausgeführt werden können und zu welchen Aufgaben sich die Angehörigen selbst in der Lage sehen. Da die meisten Angehörigen wenig Erfahrung bei der Gestaltung einer Trauerfeier haben, sollten sie sich von einem Bestatter beraten lassen, der weiß, worauf es ankommt. Die Bedeutung einer Aufbahrung, einer Trauerrede oder der passenden Trauermusik, um nur einige Beispiele zu nennen, wird den meisten Menschen erst während oder nach der Trauerfeier bewusst. Daher sollte gut abgewägt werden, wer sich um die Organisation dieser Aufgaben kümmert. Denn diese Elemente bestimmen nicht nur die Atmosphäre einer Trauerfeier, sondern bleiben darüber hinaus in Erinnerung.

 

Häufig gestellte Fragen

Lassen sich Beerdigungskosten von der Steuer absetzen?

Beerdigungskosten können Sie bei der Steuer als außergewöhnliche Belastung absetzen, wenn Sie die Kosten aus rechtlichen Gründen übernehmen mussten oder aus sittlichen Gründen freiwillig gezahlt haben und der Nachlass des Verstorbenen zur Deckung der Kosten für die Bestattung nicht ausreichte.

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Wer muss die Beerdigungskosten zahlen?

In der Regel müssen die Kosten für die Bestattung eines Verstorbenen von den Erben getragen werden.

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Wie hoch sind Beerdigungskosten?

Bei einer Bestattung handelt es sich um eine sehr individuelle und komplexe Dienstleistung, für die eine kompetente und eingehende Beratung nötig ist. Lockvogelangebote zu vermeintlichen „Billig- und Pauschalpreisen“ halten nicht, was sie versprechen. So rät der Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. (BDB) dazu, rechtzeitig bei einem Bestattungsinstitut einen Kostenvoranschlag einzuholen, gegebenenfalls auch Vergleichsangebote. Der Anteil der Wunschleistungen und der Beisetzungskosten wie etwa Friedhofsgebühren kann bei 60% und höher liegen. Deshalb kann kein seriöses Bestattungsunternehmen ohne genauere Informationen hinsichtlich der Wünsche für die Bestattung einen Festpreis nennen.

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Wann zahlt das Sozialamt die Beerdigungskosten?

Im Normalfall zahlt das Sozialamt auf Antrag die Bestattungskosten, wenn keine Erben vorhanden sind oder wenn diese die Kosten für die Beerdigung nicht tragen können.

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Vermerk zu den angegebenen Kosten

Die hier angegebenen Durchschnittspreise (Ø) errechnen sich aus allen abgegebenen Preisangaben zu Direkt-Angeboten auf www.bestatter.de der teilnehmenden Bestattungsunternehmen – eingeteilt in vier Preiskategorien, den sogenannten Paketen.

Die Kosten für Leistungen, die nicht vom Bestattungsunternehmen erbracht werden, beruhen auf Online-Marktrecherchen.

Die Friedhofsgebühren und Kosten für das Grabmal sowie die Grabpflege unterscheiden sich regional sehr stark. Für konkrete Kosten informieren Sie sich bitte bei einem Bestatter vor Ort.