Das Wichtigste in Kürze
- Beerdigungskosten können bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden.
- Das kommt vor allem infrage, wenn die Kosten nicht vollständig aus dem Nachlass bezahlt werden können.
- Bei der Einkommensteuer wirkt sich nur der Teil von Bestattungskosten aus, der über der persönlichen zumutbaren Belastung liegt.
- Für die Erbschaftsteuer gelten eigene Regeln und ein gesonderter Pauschalbetrag.
Kann man Beerdigungskosten von der Steuer absetzen?
Ja, Beerdigungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden. Bei der Einkommensteuer kommen sie als sogenannte außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG infrage. Das bedeutet: Wer Bestattungskosten übernehmen musste und diese nicht aus dem Nachlass der verstorbenen Person bezahlen konnte, kann sie möglicherweise steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist außerdem, dass die Kosten notwendig und angemessen waren. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Einkommensteuer und Erbschaftsteuer. Für beide Steuerarten gelten unterschiedliche Regeln.
Wann sind Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung absetzbar?
Beerdigungskosten können als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden, wenn die zahlende Person die Kosten übernehmen musste und diese nicht vom Nachlass gedeckt waren. Um Bestattungskosten bei der Einkommensteuer geltend zu machen, sind vor allem drei Punkte wichtig:
- Die Person war rechtlich oder aus sittlichen Gründen zur Kostenübernahme verpflichtet.
- Der Nachlass reichte nicht aus, um die Bestattung vollständig zu bezahlen.
- Die berücksichtigungsfähigen Kosten liegen über der persönlichen zumutbaren Belastung.
Wer kann Beerdigungskosten steuerlich absetzen?
Nicht automatisch jede verwandte Person kann Beerdigungskosten absetzen. Entscheidend ist, warum sie die Kosten getragen hat. Infrage kommen zum Beispiel Erbinnen und Erben oder Personen, die aus rechtlichen Gründen zur Zahlung verpflichtet waren. Auch eine sittliche Verpflichtung kann eine Rolle spielen. Ob eine Person Erbin oder Erbe ist, reicht allein aber nicht aus. Für die steuerliche Beurteilung kommt es zusätzlich darauf an, ob tatsächlich eine eigene finanzielle Belastung entstanden ist.
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Welche Rolle spielt der Nachlass?
Der Nachlass ist einer der wichtigsten Punkte bei der steuerlichen Prüfung. Reicht das geerbte Vermögen aus, um die Beerdigungskosten zu bezahlen, liegt meist keine eigene finanzielle Belastung vor, die steuerlich berücksichtigt werden könnte. Zum Nachlass können zum Beispiel gehören:
- Bankguthaben
- Bargeld
- Wertpapiere
- Immobilien
- Schmuck
- andere Vermögenswerte
Reicht der Nachlass nur für einen Teil der Kosten, kann grundsätzlich nur der darüber hinausgehende Betrag steuerlich relevant sein.
Welche Beerdigungskosten kann man absetzen?
Berücksichtigt werden können vor allem notwendige und angemessene Kosten, die direkt mit der Bestattung zusammenhängen. Dazu können unter anderem gehören:
| Kostenbereich | Beispiele |
| Bestattungsunternehmen | Organisation, Versorgung der verstorbenen Person, Sarg oder Urne |
| Überführung | Transport der verstorbenen Person |
| Friedhof | Grabstelle, Graböffnung und Beisetzung |
| Einäscherung | Kosten des Krematoriums |
| Trauerfeier | Trauerhalle, Trauerredner, Musik |
| Grabstätte | Grabmal, Inschrift und Erstanlage |
| Unterlagen | notwendige Urkunden und Bescheinigungen |
Nicht jede einzelne Ausgabe wird automatisch anerkannt. Entscheidend ist, ob sie notwendig, angemessen und unmittelbar mit der Bestattung verbunden war.
Welche Beerdigungskosten sind nicht absetzbar?
Private oder spätere Ausgaben rund um den Todesfall gehören in der Regel nicht zu den unmittelbar absetzbaren Bestattungskosten. Dazu können zum Beispiel gehören:
- Leichenschmaus
- Trauerkleidung
- Reisekosten von Trauergästen
- laufende Grabpflege
- spätere Reparaturen oder Sanierungen der Grabstätte
Wichtig ist die Abgrenzung zwischen der erstmaligen Herrichtung des Grabes und der späteren Pflege.
Kann man Grabpflegekosten absetzen?
Laufende Grabpflege zählt bei der Einkommensteuer grundsätzlich nicht zu den unmittelbaren Bestattungskosten, die abgesetzt werden können. Die Erstanlage der Grabstätte kann dagegen anders behandelt werden.
Bei der Erbschaftsteuer gelten eigene Regeln. Dort wird die übliche Grabpflege ausdrücklich im Zusammenhang mit bestimmten Nachlassverbindlichkeiten berücksichtigt.
In welcher Höhe können Beerdigungskosten steuerlich abgesetzt werden?
Für die Einkommensteuer gibt es keinen festen Betrag, den jede Person automatisch absetzen kann. Entscheidend sind die tatsächlich anerkannten Kosten und die persönliche steuerliche Situation. In Ratgeberquellen wird häufig ein Betrag von 7.500 Euro als Richtwert für angemessene Beerdigungskosten genannt. Dieser Betrag ist jedoch kein gesetzlicher Höchstbetrag. Auch höhere Kosten können in besonderen Fällen berücksichtigt werden, wenn sie nachvollziehbar und angemessen sind.
Was bedeutet zumutbare Belastung?
Die zumutbare Belastung ist ein Eigenanteil, den das Finanzamt bei außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigt. Erst Kosten oberhalb dieses Betrags können sich steuerlich auswirken. Wie hoch die zumutbare Belastung ist, hängt unter anderem ab von:
- der Höhe der Einkünfte
- dem Familienstand
- der Anzahl der Kinder
Deshalb bedeutet ein anerkannter Kostenbetrag nicht automatisch, dass sich dieser Betrag vollständig steuermindernd auswirkt. Vereinfacht lässt sich die Berechnung so darstellen:
Berücksichtigungsfähige Beerdigungskosten
– anzurechnender Nachlass und relevante Leistungen
– zumutbare Belastung
= steuerlich wirksamer Betrag
Die genaue Berechnung hängt immer vom Einzelfall ab.
Wo trägt man Beerdigungskosten in der Steuererklärung ein?
Beerdigungskosten werden bei der Einkommensteuer im Bereich der außergewöhnlichen Belastungen angegeben. Entsprechende Rechnungen und Nachweise sollten aufbewahrt werden. Dazu können zum Beispiel gehören:
- Rechnungen des Bestattungsunternehmens
- Gebührenbescheid für Friedhofsgebühren
- Nachweise über den Nachlass
- Nachweise über Versicherungs- oder andere Leistungen
- gegebenenfalls Unterlagen zur Verpflichtung zur Kostenübernahme
Welche Unterlagen im Einzelfall verlangt werden, hängt von der jeweiligen steuerlichen Situation ab.
Beerdigungskosten bei der Erbschaftsteuer absetzen
Bei der Erbschaftsteuer gelten andere Regeln als bei der Einkommensteuer. Bestattungskosten zählen hier zu bestimmten Nachlassverbindlichkeiten. Im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) sind abzugsfähige Kosten geregelt.
§ 10 ErbStG berücksichtigt unter anderem:
- Bestattungskosten
- Kosten für ein angemessenes Grabmal
- bestimmte Kosten der Grabpflege
- weitere unmittelbar mit dem Erbfall zusammenhängende Kosten
Für diese Kosten wird insgesamt ein Pauschbetrag von 15.000 Euro ohne Einzelnachweis berücksichtigt. Für höhere tatsächliche Kosten kann ein Nachweis erforderlich sein. Wichtig: Die 15.000 Euro gelten nicht als allgemeiner Freibetrag für Beerdigungskosten bei der Einkommensteuer.
Einkommensteuer und Erbschaftsteuer: Was ist der Unterschied?
Beerdigungskosten können bei beiden Steuerarten eine Rolle spielen, aber nach unterschiedlichen Regeln.
| Einkommensteuer | Erbschaftsteuer |
| Beerdigungskosten können außergewöhnliche Belastungen sein | Beerdigungskosten können Nachlassverbindlichkeiten sein |
| Grundlage ist § 33 EStG | Grundlage ist § 10 ErbStG |
| Der Nachlass spielt eine wichtige Rolle | Bestattungskosten werden im Zusammenhang mit dem Erbfall berücksichtigt |
| Die zumutbare Belastung wird abgezogen | Es gilt ein Pauschalbetrag für bestimmte Nachlasskosten |
Vermerk
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Häufig gestellte Fragen
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Bei der Einkommensteuer können Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Entscheidend sind unter anderem die Verpflichtung zur Kostenübernahme, der Nachlass und die zumutbare Belastung.
Das hängt von der Höhe des Nachlasses ab. Reicht das geerbte Vermögen aus, um die Bestattungskosten vollständig zu bezahlen, liegt in der Regel keine entsprechende eigene finanzielle Belastung vor.
Ja, sie können als außergewöhnliche Belastungen gelten. Dafür müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein, insbesondere Zwangsläufigkeit, Notwendigkeit und Angemessenheit der Kosten.
Bei der Einkommensteuer gehört die laufende Grabpflege grundsätzlich nicht zu den unmittelbaren Bestattungskosten. Die erstmalige Anlage der Grabstätte ist davon zu unterscheiden. Bei der Erbschaftsteuer gelten eigene Regelungen.
Elke Herrnberger ist als Pressesprecherin für die Öffentlichkeitsarbeit des Bundesverbandes Deutscher Bestatter und seiner angeschlossenen Gesellschaften zuständig.
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