Beerdigungskosten absetzen: Wie Sie Bestattungskosten absetzen und Steuern sparen können.

Oft fragen sich Angehörige, ob sie Beerdigungskosten absetzen können. Grundsätzlich sind Bestattungskosten absetzbar. Wir informieren Sie über die Details.


Beerdigungskosten absetzen: Das Wichtigste in Kürze

  • Bestattungskosten sind zu einem gewissen Teil steuerlich absetzbar.
  • Voraussetzung: Die Bestattungskosten müssen höher gewesen sein als der Vermögenswert des Nachlasses für den kostentragungspflichtigen Erben. Die Differenz kann als außerordentliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
  • Unabhängig davon gibt einen abzugsfähigen Pauschalbetrag für Bestattungskosten. Dieser beträgt 10.300 Euro.

Beerdigungskosten: Wer muss für die Kosten der Bestattung aufkommen?

Gesetzliche Erben oder testamentarische Erben?

Laut Paragraf 1968 des Bürgerlichen Gesetzbuches, kurz BGB, müssen die Erben des Verstorbenen die Kosten der Bestattung tragen. Wer Erbe ist, hängt davon ab, ob die gesetzliche Erfolge greift, oder ob es ein Testament gibt, in dem der Erblasser bestimmte Personen als Erbberechtigte eingesetzt bzw. enterbt hat.

Testamentarische Erben und Bestattungskosten

Gibt es ein Testament, in dem bestimmte Erben eingesetzt wurden, sind diese dazu verpflichtet, die Beerdigungskosten zu tragen.

Gesetzliche Erben und Bestattungskosten

Hat der Erblasser seinen letzten Willen nicht in einem Testament festgehalten und seinen Nachlass geregelt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Den gesetzlichen Regelungen nach sind dann die Personen zur Begleichung der Bestattungskosten verpflichtet, die dem Erblasser gegenüber zuletzt unterhaltspflichtig waren. Meist sind das die Ehepartner des Verstorbenen.

Sozialbestattung

Kann den kostentragungspflichtigen Personen die finanzielle Belastung nicht zugemutet werden, ist es möglich, eine Sozialbestattung zu beantragen.

Angehörigen die Bestattungskosten ersparen

Die finanzielle Belastung Angehöriger mit den Bestattungskosten ist ein Grund dafür, dass immer mehr Menschen bereits zu Lebzeiten eine Bestattungsvorsorge abschließen und die eigene Beerdigung planen. Einerseits bleiben dadurch den Angehörigen die Kosten für die Bestattung erspart. Andererseits können Vorsorgende ihre Wünsche für die eigene Beisetzung gewahrt wissen – von der Auswahl der Bestattungsart bis hin zur Gestaltung der Trauerfeier.

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Wann sind Beerdigungskosten absetzbar?

Voraussetzung, um Bestattungskosten steuerlich abzusetzen

Oft wissen Angehörige nicht, ob sie die Bestattungskosten steuerlich absetzen können, wenn sie diese tragen mussten. Grundsätzlich gilt: Waren die Beerdigungskosten höher als der Vermögenswert des Erbes, kann von den kostentragungspflichtigen Personen die Differenz in der Steuererklärung als sogenannte außerordentliche Belastung geltend gemacht werden.

Abzugsfähiger Pauschalbetrag für Bestattungskosten

Ein abzugsfähiger Pauschalbetrag ist in Paragraf 10, Abs. 5, Nr. 3 Erbschaftssteuer- und Schenkungsteuergesetz als Bemessungsgrundlage zur Erbschaftssteuer festgelegt. Dieser beträgt 10.300 Euro. Überschreiten die Beerdigungskosten nicht den Pauschalbetrag, müssen keine Rechnungen als Nachweis eingereicht werden. Den Pauschalbetrag überschreitende Kosten für die Bestattung, die steuerlich geltend gemacht werden sollen, müssen belegt werden.

Ob und in welchem Umfang Bestattungskosten steuerlich absetzbar sind, hängt zudem vom Gehalt, Familienstand und der Anzahl der Kinder von kostentragungspflichtigen Personen ab.

Beerdigungskosten absetzen

Was kann in der Steuererklärung angegeben werden?

Bestattungskosten gehören zu den sogenannten Nachlassverbindlichkeiten. Der Begriff umschreibt die Kosten, die für eine standesgemäße Beerdigung entstehen, zu den Erbfallschulden gehören und damit von den kostentragungspflichtigen Personen beglichen werden müssen. Ein Teil der Nachlassverbindlichkeiten ist steuerlich absetzbar.

Steuerlich absetzbare Beerdigungskosten im Überblick

  • Kosten für das Bestattungsinstitut
  • Kosten für ein Grabmal
  • Kosten für nötige Urkunden

Steuererklärung: Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung

Unmittelbare Beerdigungskosten können in der Steuerklärung geltend gemacht werden, wenn sie nicht vom Nachlass gedeckt sind. Einzutragen sind die steuerlich absetzbaren Nachlassverbindlichkeiten in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ und dort unter „Andere Aufwendungen“.

Nachfolgende Grabpflege und die damit verbundenen Kosten sind keine außergewöhnliche Belastung. Weitere Informationen finden sich im Amtlichen Erbschaftsteuer-Handbuch im Bereich Behandlung von Grabpflegekosten.

Vermerk

Die Informationen auf dieser Seite dienen dazu, Ihnen einen Überblick zum Thema zu verschaffen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Inhalte weder eine ausführliche Rechtsberatung darstellen noch eine solche ersetzen können.

Häufig gestellte Fragen

Können Bestattungskosten von der Steuer abgesetzt werden?

Grundsätzlich können kostentragungspflichtige Personen Bestattungskosten steuerlich absetzen. Dazu müssen die Beerdigungskosten in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung angegeben werden.

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Welcher Teil der Bestattungskosten ist steuerlich absetzbar?

Steuerlich absetzbare Bestattungskosten sind solche, die zu den sogenannten Nachlassverbindlichkeiten gehören. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für ein Grabmal. Da Grabpflegekosten weder als außergewöhnliche Belastungen noch als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen gelten, können diese steuerlich nicht abgesetzt werden.

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Wer muss die Kosten für eine Bestattung tragen?

Der Paragraf 1968 des Bürgerlichen Gesetzbuches sieht vor, dass in der Regel die Erben des Verstorbenen die Kosten der Beerdigung tragen müssen.

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