Nachlass

Wer seinen Nachlass über das Aufsetzen eines Testaments regelt, der kann nicht uneingeschränkt über die Verteilung seiner Vermögenswerte auf benannte Erben verfügen. Denn den engsten Verwandten eines Erblassers steht in der Regel der sogenannte Pflichtteil vom Erbe zu.


Nachlass: Das Wichtigste in Kürze

  • Alle Vermögenswerte eines Erblassers, die im Rahmen einer Erbschaft in den Besitz von Erben übergehen, werden als Nachlass bezeichnet.
  • Bestattungskosten gehören zu den sogenannten Nachlassverbindlichkeiten. Daher sind Erben dazu verpflichtet, die Kosten für die Bestattung des Erblassers zu tragen.
  • Erblasser können bereits zu Lebzeiten im Rahmen eines Testaments oder Erbvertrags den Nachlass regeln.

Was bedeutet die Bezeichnung "Nachlass"?

Wenn ein Mensch verstirbt, hinterlässt dieser in der Regel Vermögenswerte, die als Nachlass bezeichnet werden. Dazu können beispielsweise Sparguthaben, Aktien oder Immobilien gehören, die als aktive Vermögenswerte gelten. Aber auch Schulden können Bestandteil des Nachlasses sein und somit zum Erbe gehören. Wenn Schulden Teil eines Erbes sind, werden diese als Passivvermögen bezeichnet. Nach dem Todesfall eines Erblassers geht der Nachlass in den Besitz der Erben über.

Erbschein beim Nachlassgericht beantragen

Damit Erben Formalitäten regeln können, die im Zusammenhang des Nachlasses stehen, ist oft ein Erbschein nötig. Dieser muss beim zuständigen Nachlassgericht beantragt werden.

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Die Regelung des Nachlasses zu Lebzeiten

Wer als Erblasser sicherstellen möchte, dass nach dem Todesfall der Nachlass in den Besitz bestimmter Personen übergeht, kann das über ein Testament oder einen Erbvertrag regeln. Im Rahmen der sogenannten Testierfreiheit kann der Erblasser frei über die Verteilung seiner Vermögenswerte bestimmen.

Testierfreiheit, gesetzliche Erbfolge und Pflichtteil vom Erbe

Die Testierfreiheit gilt nicht uneingeschränkt. Denn den engsten Verwandten des Erblassers steht der gesetzlichen Erbfolge nach in der Regel auch dann ein Pflichtteil vom Erbe, wenn es ein Testament gibt, in dem nicht Nahverwandte sondern andere Erben eingesetzt sind. Die Höhe des Pflichtteils richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erblasser und seinen Nahverwandten. Unabhängig davon greift die gesetzliche Erbfolge auch dann, wenn kein Testament oder Erbvertrag vom Erblasser aufgesetzt wurde.

Regelungen bei Erbausschlagung und fehlenden Erben

Möchte keiner der Erben das Erbe annehmen, geht der Nachlass in den Besitz des Staates über. Das ist auch dann der Fall, wenn es keine Angehörigen oder andere Erben mehr gibt, die den Nachlass erben könnten.

Rechte und Pflichten der Erben

Erbausschlagung

Grundsätzlich besteht für Erben die Möglichkeit der Erbausschlagung. Diese muss binnen sechs Wochen nach Kenntnisnahme der Erbschaft erfolgen. Wird das Erbe angenommen, erbt der Erbnehmer anteilig alle Vermögenswerte, die ihm zustehen. Das betrifft sowohl aktive als auch passive Vermögenswerte. Mit passiven Vermögenswerten sind Schulden gemeint. Es kann also auch vorkommen, dass Erben Verbindlichkeiten, sprich Schulden vermacht werden, zu deren Begleichung sie verpflichtet sind.

Prüfung des Nachlasses auf Schulden

Wenn Erbnehmer nicht wissen, ob Schulden Bestandteil des Nachlasses sind, können sie die Prüfung der Erbschaft durch das Nachlassgericht beantragen. Die Nachlasspflegschaft wird von einem Nachlasspfleger durchgeführt. Unter anderem ist dieser dafür verantwortlich, die persönlichen Vermögenswerte der Erbnehmer vom Nachlass zu trennen, sodass diese nicht mit ihrem persönlichen Eigenvermögen für vermachte Schulden haften müssen.

Welche Aufgaben hat das Nachlassgericht?

Aufgaben des Nachlassgerichtes im Überblick

  • Nachlasspflegschaft
  • Verwahrung von Testamenten
  • Testamentseröffnung
  • Unterrichtung der Erben
  • Ausstellung von Erbscheinen
  • Erbausschlagung

Deckung der Bestattungskosten durch den Nachlass

Oft fragen sich Erben, ob sie die Beerdigungskosten für die Bestattung des Erblassers tragen müssen, und ob sie dafür ihren Anteil vom Nachlass verwenden müssen. Laut Gesetz sind die Erben verpflichtet, die Bestattungskosten zu tragen. Häufig verwenden Erbnehmer zur Begleichung der Bestattungskosten Teile der Vermögenswerte des Nachlasses. Es kann jedoch vorkommen, dass die vererbten Vermögenswerte die Kosten für die Bestattung nicht komplett decken. Doch selbst dann sind die Erben zur Begleichung der restlichen Kosten für die Bestattung verpflichtet. Übersteigen die Bestattungskosten die finanziellen Mittel von Erbnehmern, besteht die Möglichkeit, eine Sozialbestattung zu beantragen.

Digitalen Nachlass regeln

Was passiert mit dem digitalen Nachlass?

Das Internet gehört heute zum Alltag, und die Zahl der älteren Menschen, die das Internet täglich nutzen, steigt. Auch die sogenannten "Silversurfer" hinterlassen ihre digitalen Daten im Netz und schließen beispielsweise kostenpflichtige Abonnements auf Internetplattformen ab. Die im Todesfall hinterlassenen Daten werden als digitaler Nachlass bezeichnet. Aber was passiert eigentlich mit dem digitalen Nachlass nach dem Tod eines Erblassers?

Anspruch auf digitalen Nachlass

Grundsätzlich wird der digitale Nachlass rechtlich so betrachtet und gehandhabt wie alle anderen Hinterlassenschaften eines Erbes. Deshalb haben Erbnehmer in der Regel auch einen Anspruch auf die digitalen Daten des Erblassers. Denn im Zweifelsfall müssen beispielsweise Online-Verträge oder Online-Abonnements des Erblassers gekündigt werden, um keine weiteren Kosten zu verursachen.

Digitaler Nachlass und Bestattungsvorsorge

Doch oft ist es für Erben nicht einfach, an Passwörter des Verstorbenen zu gelangen. Deshalb empfiehlt es sich, bereits zu Lebzeiten im Rahmen einer Bestattungsvorsorge auch den digitalen Nachlass zu regeln.

Die Vorteile digitaler Nachlassverwaltung

Bestatter regeln die unkomplizierte Abmeldung von:

  • Nutzerkonten
  • Mitgliedschaften und Guthaben bei Handelsplattformen
  • Dating- und Partnerportalen
  • Spieleplattformen und Wettanbietern
  • Facebook-Konten
  • Google Account
  • Vereinsmitgliedschaften
  • Rentenversicherung
  • Krankenversicherung
  • GEZ-Gebühren
  • Weiterer Anbieter und Dienste

Häufig gestellte Fragen

Wer bekommt den Nachlass?

Wer den Nachlass eines Verstorbenen erbt, ist abhängig davon, ob es ein Testament gibt, oder nicht. Gibt es ein solches Testament, dann müssen die in der letztwilligen Verfügung fixierten Bestimmungen im Rahmen der Erbschaft berücksichtigt werden. Das gilt auch dann, wenn der Erblasser nicht seine engsten Angehörigen, sondern andere Personen zu Erben erklärt hat.

Die gesetzliche Erbfolge greift allerdings, wenn es kein Testament gibt, oder wenn Pflichtteilsberechtigte testamentarisch enterbt werden. Die gesetzliche Erbfolge ist hierarchisch strukturiert und in Erben unterschiedlicher Ordnungen unterteilt. Entscheidend für die Reihenfolge der Erbschaft ist das Verwandtschaftsverhältnis der Erben zum Erblasser. Dabei gilt: Je näher der Verwandtschaftsgrad, desto höher fällt der Erbteil aus. So haben beispielsweise die Kinder eines Erblassers Anspruch auf einen höheren Erbteil als etwa die Großeltern des Verstorbenen.

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Vermerk

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