Das Wichtigste in Kürze

  • Berliner Testament: Ehepartner setzen sich in der üblichen Gestaltung gegenseitig als Alleinerben ein.
  • Schlusserben: Die Kinder oder andere bestimmte Personen erben grundsätzlich erst nach dem Tod des länger lebenden Ehepartners.
  • Pflichtteil: Kinder können bereits nach dem ersten Todesfall einen Pflichtteilsanspruch haben.
  • Bindungswirkung: Nach dem Tod eines Ehepartners können bestimmte testamentarische Regelungen bindend werden.
  • Erbschaftsteuer: Je nach Vermögenshöhe und Familienverhältnissen können steuerliche Nachteile entstehen.

Was ist ein Berliner Testament?

Das Berliner Testament ist eine besondere Gestaltung des gemeinschaftlichen Testaments. Dabei setzen sich Ehepartner üblicherweise gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen, wer nach dem Tod des länger lebenden Partners erben soll (§ 2269 BGB). Häufig werden die gemeinsamen Kinder als sogenannte Schlusserben eingesetzt. Das bedeutet, dass sie in der Regel erst nach dem zweiten Todesfall erben. Auch eingetragene Lebenspartner können ein gemeinschaftliches Testament errichten.

Wie funktioniert das Berliner Testament?

Beim klassischen Berliner Testament erbt zunächst der überlebende Ehepartner den Nachlass des Verstorbenen. Die eingesetzten Schlusserben erhalten den Nachlass des zuletzt verstorbenen Ehepartners erst nach dessen Tod.

Was passiert nach dem Tod des ersten Ehepartners?

Nach dem ersten Todesfall wird der überlebende Ehepartner in der üblichen Gestaltung eines Berliner Testaments Alleinerbe. Er kann grundsätzlich über das geerbte Vermögen verfügen. Die als Schlusserben eingesetzten Kinder werden zu diesem Zeitpunkt noch nicht Erben. Sie können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen ihren Pflichtteil verlangen.

Was passiert nach dem Tod des zweiten Ehepartners?

Nach dem Tod des länger lebenden Ehepartners erben die im Testament bestimmten Schlusserben. Häufig sind das die gemeinsamen Kinder. Sie erhalten den dann vorhandenen Nachlass des zuletzt verstorbenen Ehepartners. Wie dieser verteilt wird, richtet sich nach den wirksamen testamentarischen Regelungen.

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Welche Vorteile hat ein Berliner Testament?

Ein Berliner Testament kann den überlebenden Ehepartner finanziell absichern und die Nachlassabwicklung nach dem ersten Todesfall vereinfachen. Zu den wesentlichen Vorteilen gehören:

  • Absicherung des Ehepartners: Der überlebende Partner erhält in der üblichen Gestaltung zunächst den gesamten Nachlass des Verstorbenen.
  • Einfachere Vermögensverwaltung: Da der überlebende Partner Alleinerbe wird, entsteht zunächst keine Erbengemeinschaft mit den Kindern.
  • Gemeinsame Nachlassplanung: Ehepartner können festlegen, wer nach dem Tod des zuletzt Verstorbenen erben soll.

Besonders bei gemeinsam genutzten Immobilien kann die gegenseitige Erbeinsetzung sinnvoll sein. Allerdings sollten mögliche Pflichtteilsansprüche der Kinder berücksichtigt werden.

Welche Nachteile hat ein Berliner Testament?

Ein Berliner Testament kann insbesondere durch Pflichtteilsansprüche, die Bindung an gemeinsame Verfügungen und mögliche steuerliche Nachteile problematisch werden.

Können Kinder trotz Berliner Testament den Pflichtteil verlangen?

Ja. Kinder können grundsätzlich bereits nach dem Tod des ersten Elternteils ihren Pflichtteil verlangen, wenn sie durch das Testament zunächst von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch gegen den Erben. Das kann den überlebenden Ehepartner finanziell belasten, beispielsweise wenn ein großer Teil des Vermögens aus einer Immobilie besteht. Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zum Pflichtteil beim Erbe.

Was ist eine Pflichtteilsstrafklausel?

Eine Pflichtteilsstrafklausel soll Kinder davon abhalten, bereits nach dem ersten Todesfall ihren Pflichtteil einzufordern. Sie kann beispielsweise vorsehen, dass ein Kind, das nach dem ersten Todesfall seinen Pflichtteil verlangt, auch nach dem Tod des zweiten Elternteils nur den Pflichtteil erhalten soll. Fordert ein Kind also beim Tod des ersten Elternteils seinen Pflichtteil ein, enterbt es sich in gewisser Weise selbst, weil ihm dann nicht mehr der volle Erbteil zusteht. Ob und wann die Klausel greift, hängt von ihrer konkreten Formulierung ab. 

Welche steuerlichen Nachteile kann ein Berliner Testament haben?

Ein Berliner Testament kann dazu führen, dass steuerliche Freibeträge der Kinder beim ersten Todesfall ungenutzt bleiben. Denn in der üblichen Gestaltung erbt zunächst ausschließlich der überlebende Ehepartner. Beim zweiten Todesfall kann dadurch ein höherer steuerpflichtiger Erwerb entstehen. Ob tatsächlich Erbschaftsteuer anfällt, hängt jedoch vom Einzelfall ab. Gerade bei größeren Vermögenswerten kann eine steuerliche Beratung sinnvoll sein.

Kann man ein Berliner Testament ändern oder widerrufen?

Ja, allerdings gelten bei gemeinschaftlichen Testamenten besondere Regeln. Vor allem nach dem Tod eines Ehepartners können bestimmte Verfügungen bindend werden. Solange beide Ehepartner leben, können sie ihr Testament unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gemeinsam ändern. Der einseitige Widerruf sogenannter wechselbezüglicher Verfügungen ist nur in der vorgeschriebenen Form möglich. Nach dem Tod des ersten Ehepartners können solche Verfügungen grundsätzlich bindend sein. Ob der überlebende Partner noch Änderungen vornehmen darf, hängt insbesondere vom Inhalt des Testaments und den gesetzlichen Regelungen ab (§ 2271 BGB).

Wie erstellt man ein Berliner Testament?

Ein Berliner Testament kann eigenhändig oder notariell errichtet werden. Bei einem eigenhändigen gemeinschaftlichen Testament genügt es grundsätzlich, wenn ein Ehepartner den Text vollständig handschriftlich verfasst und beide Ehepartner eigenhändig unterschreiben. Ort und Datum sollten ebenfalls angegeben werden. Alternativ kann das Testament unter Mitwirkung eines Notars errichtet werden. Wichtig sind eindeutige Formulierungen, insbesondere bei der gegenseitigen Erbeinsetzung und der Bestimmung der Schlusserben. Ausführliche Hinweise zu Formvorschriften und Beispielen finden Sie in unserem Ratgeber Testament schreiben.

Häufig gestellte Fragen

Nein. Ein gemeinschaftliches Testament ist Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern vorbehalten. Unverheiratete Paare können ihre Nachlassplanung beispielsweise durch Einzeltestamente oder einen Erbvertrag gestalten.

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Ein gemeinschaftliches Testament wird bei einer Scheidung grundsätzlich unwirksam. Das kann unter bestimmten Voraussetzungen bereits gelten, wenn die Scheidung beim Tod eines Ehepartners noch nicht abgeschlossen war. Gesetzliche Ausnahmen sind möglich.

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Ja. Ein eigenhändiges Berliner Testament kann ohne Notar gültig sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen und Formvorschriften erfüllt sind.

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Vermerk

Die Informationen auf dieser Seite dienen dazu, Ihnen einen Überblick zum Thema zu verschaffen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Inhalte weder eine ausführliche Rechtsberatung darstellen noch eine solche ersetzen können.