Das Wichtigste in Kürze
- Eigenhändiges Testament: Es muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben werden.
- Ort und Datum: Beide Angaben sollten enthalten sein.
- Inhalt: Die Erben sollten eindeutig benannt werden.
- Notarielles Testament: Alternativ kann der letzte Wille vor einem Notar erklärt werden.
- Aufbewahrung: Ein eigenhändiges Testament kann zu Hause aufbewahrt oder beim Amtsgericht in besondere amtliche Verwahrung gegeben werden.
Wie schreibt man ein Testament richtig?
Ein eigenhändiges Testament muss vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben werden (§ 2247 BGB). Ein am Computer verfasstes und lediglich unterschriebenes Testament erfüllt diese Form grundsätzlich nicht. Beim Schreiben empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
- Überschrift wählen: Beispielsweise „Mein Testament“ oder „Mein letzter Wille“.
- Eigene Person angeben: Vor- und Nachname sowie Geburtsdatum helfen bei der eindeutigen Zuordnung.
- Erben bestimmen: Festlegen, wer den Nachlass erhalten soll.
- Weitere Wünsche formulieren: Beispielsweise bestimmte Vermögenswerte einzelnen Personen durch ein Vermächtnis zuwenden.
- Ort und Datum ergänzen: Diese Angaben helfen, das Testament zeitlich einzuordnen.
- Eigenhändig unterschreiben: Die Unterschrift sollte Vor- und Nachnamen enthalten.
Welche Formvorschriften gelten für ein Testament?
Damit ein eigenhändiges Testament wirksam ist, müssen die gesetzlichen Formvorschriften eingehalten werden.
Muss ein Testament handschriftlich sein?
Ja, ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich verfasst werden. Ein ausgedruckter Text mit handschriftlicher Unterschrift genügt grundsätzlich nicht. Alternativ kann ein Testament vor einem Notar errichtet werden. Dafür gelten andere Formvorschriften.
Muss ein Testament unterschrieben werden?
Ja. Die eigenhändige Unterschrift ist für ein handschriftliches Testament erforderlich. Sie soll grundsätzlich den Vor- und Nachnamen enthalten.
Ist ein Testament ohne Datum gültig?
Ja, ein eigenhändiges Testament kann auch ohne Datum gültig sein. Ort und Datum sollten dennoch angegeben werden. Fehlen diese Angaben, kann es insbesondere bei mehreren Testamenten zu Zweifeln kommen. Lassen sich entscheidende Fragen zur Errichtungszeit oder zum Errichtungsort nicht anderweitig klären, kann dies die Gültigkeit beeinträchtigen (§ 2247 BGB).
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Testament schreiben: Einfaches Muster als Beispiel
Ein einfaches Testament kann aus einer eindeutigen Erbeinsetzung sowie Ort, Datum und Unterschrift bestehen. Das folgende Muster zeigt beispielhaft, wie eine alleinstehende Person eine andere Person zur Alleinerbin oder zum Alleinerben einsetzen kann.
Beispiel für ein eigenhändiges Einzeltestament:
Mein Testament
Ich, Max Mustermann, geboren am 1. Januar 1960, setze meine Tochter Lisa Mustermann, geboren am 1. Februar 1990, zu meiner alleinigen Erbin ein.
Musterstadt, 9. Oktober 2026
Max Mustermann
Wichtig: Dieses Beispiel dient ausschließlich der Veranschaulichung und muss für ein eigenhändiges Testament vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben werden. Es ist keine allgemein geeignete Vorlage für jeden Erbfall. Insbesondere bei mehreren Kindern, Ehepartnern, Immobilien oder besonderen Familienverhältnissen können weitere Regelungen erforderlich sein. Auch Pflichtteilsansprüche müssen berücksichtigt werden.
Welche Fehler sollte man beim Testament vermeiden?
Beim Verfassen eines Testaments können Formfehler oder unklare Regelungen dazu führen, dass der letzte Wille nicht wie gewünscht umgesetzt wird. Typische Fehler sind:
- Fehlende Handschrift: Das eigenhändige Testament wurde am Computer erstellt und nur unterschrieben.
- Fehlende Unterschrift: Das Testament wurde nicht eigenhändig unterschrieben.
- Unklare Erbeinsetzung: Es ist nicht eindeutig, wer Erbe werden soll.
- Widersprüchliche Regelungen: Mehrere Testamente enthalten unterschiedliche Anordnungen.
- Unklare Zuwendungen: Es bleibt offen, ob jemand Erbe werden oder nur einen bestimmten Gegenstand erhalten soll.
Besondere Vorsicht ist bei gemeinschaftlichen Testamenten geboten. Für Ehegatten können sich daraus weitreichende Bindungen ergeben. Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zum Berliner Testament.
Wann sollte man ein Testament beim Notar erstellen lassen?
Ein notarielles Testament kann besonders bei größeren Vermögenswerten, Immobilien oder komplizierten Familienverhältnissen sinnvoll sein. Der Notar unterstützt bei der rechtlichen Gestaltung und beurkundet den letzten Willen. Dadurch lassen sich Formfehler und unklare Regelungen häufig vermeiden. Ein notarielles Testament ist allerdings nicht automatisch gegen jede rechtliche Anfechtung geschützt.
Wo sollte man ein Testament aufbewahren?
Ein eigenhändiges Testament kann zu Hause aufbewahrt oder in besondere amtliche Verwahrung beim Amtsgericht gegeben werden. Die amtliche Verwahrung bietet den Vorteil, dass das Testament nach dem Todesfall zuverlässiger aufgefunden und dem Nachlassgericht zur Eröffnung zugeleitet werden kann. Wer ein nicht amtlich verwahrtes Testament nach dem Tod des Erblassers besitzt, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern (§ 2259 BGB). Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zur Testamentseröffnung.
Häufig gestellte Fragen
Nicht jeder. Ein eigenhändiges Testament kann grundsätzlich errichten, wer mindestens 18 Jahre alt und testierfähig ist. Ab 16 Jahren ist unter bestimmten Voraussetzungen die Errichtung eines notariellen Testaments möglich.
Ja. Ein Einzeltestament kann grundsätzlich jederzeit geändert oder widerrufen werden, solange die betreffende Person testierfähig ist. Bei gemeinschaftlichen Testamenten können besondere Bindungen gelten.
Ein eigenhändiges Testament darf nicht lediglich am Computer geschrieben, ausgedruckt und unterschrieben werden. Ein am Computer verfasster Text kann jedoch unter den gesetzlichen Voraussetzungen Bestandteil der Errichtung eines notariellen Testaments sein.
Vermerk
Die Informationen auf dieser Seite dienen dazu, Ihnen einen Überblick zum Thema zu verschaffen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Inhalte weder eine ausführliche Rechtsberatung darstellen noch eine solche ersetzen können.