Testamentseröffnung vom Nachlassgericht

Vielen ist der Begriff "Testamentseröffnung" geläufig. Doch was bedeutet es eigentlich genau, wenn ein Testament eröffnet wird? Wer ist für die Eröffnung eines Testaments verantwortlich? Wann sollte man das Erbe ausschlagen? Erfahren Sie alles Wissenswerte zum Thema Testamentseröffnung – von der Beantragung der Eröffnung eines Testaments über den Ablauf bis hin zu Fristen und Kosten.


Testamentseröffnung: Das Wichtigste in Kürze

  • Von einer Testamentseröffnung ist dann die Rede, wenn es zum Todesfall eines Erblassers kommt und das zuständige Nachlassgericht die Inhalte des entsprechenden Testaments einsieht und dokumentiert.
  • Das Nachlassgericht informiert alle vom Testament betroffenen Personen schriftlich über die Testamentseröffnung.
  • Es kann vorkommen, dass Angehörige nach dem Tod eines Erblassers dessen privates Testament in der Wohnung finden. Ist das der Fall, muss das Testament beim Nachlassgericht eingereicht werden, damit es eröffnet werden kann.

Eine Testamentseröffnung: Was ist das?

Testament amtlich verwahren: Eröffnung durch das Nachlassgericht

Erblasser können bereits zu Lebzeiten ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzen, um den Nachlass zu regeln. Vielen stellt sich dabei die Frage, wo der beste Aufbewahrungsort für ein Testament ist. Schließlich handelt es sich bei einem Testament um ein wichtiges Dokument, das keinesfalls verloren gehen soll. Nicht zuletzt deswegen besteht die Möglichkeit, Testamente beim Nachlassgericht amtlich verwahren zu lassen. Dabei gilt, dass die Inhalte des Testaments erst nach dem Tod des Erblassers vom Nachlassgericht eingesehen und dokumentiert werden dürfen. Tritt der Todesfall eines Erblassers ein, sodass das Nachlassgericht die Inhalte des entsprechenden Testaments einsieht und dokumentiert, ist von der sogenannten Testamentseröffnung die Rede.

Die Beantragung der Testamentseröffnung

Das Testament wird im Todesfall automatisch vom Nachlassgericht eröffnet

Liegt dem Nachlassgericht ein amtlich verwahrtes Testament vor, muss kein Antrag auf die Testamentseröffnung gestellt werden. Das Testament wird von Rechts wegen automatisch eröffnet, wenn es zum Todesfall des Erblassers kommt und das Nachlassgericht darüber in Kenntnis gesetzt wird.

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Testamentseröffnung von privaten Testamenten

Testamentseröffnung durch Nachlassgericht – auch beim privaten Testament

Es kann vorkommen, dass Angehörige ein privates Testament des verstorbenen Erblassers auffinden, beispielsweise in dessen Wohnung. Nach § 2259 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besteht die Pflicht, das Dokument beim Nachlassgericht einzureichen. Der Grund dafür: Auch im Rahmen einer privaten letztwilligen Verfügung muss die Eröffnung des Testaments durch ein Nachlassgericht erfolgen. Hinsichtlich der Testamentseröffnung besteht also kein Unterschied zu einem amtlich verwahrten Testament.

Benachrichtigung bei Testamentseröffnung

Wer bekommt eine Nachricht, wenn das Testament vom Nachlassgericht eröffnet wird?

Über die Eröffnung des Testaments werden grundsätzlich alle Personen schriftlich vom Nachlassgericht informiert, die vom Testament oder Erbvertrag des Erblassers betroffen sind. Dazu gehören unter anderem folgende Personen:

  • Erben
  • Alleinerben
  • Enterbte
  • Nachlassverwalter
  • Testamentsvollstrecker

Wie ist der Ablauf einer Testamentseröffnung?

Sichtung und Dokumentation des Testaments durch das Gericht

Zunächst wird das Testament intern vom Nachlassgericht eröffnet. Mit der Eröffnung werden alle Inhalte des Testaments gesichtet und dokumentiert. In der Regel erfolgt die interne Eröffnung des Testaments durch das Nachlassgericht ohne die Anwesenheit der Erben oder anderer Beteiligter.

Protokoll und Benachrichtigung der Beteiligten durch das Gericht

Die Testamentseröffnung wird vom Nachlassgericht protokolliert. Anschließend erhalten alle Beteiligten vom Gericht schriftlich eine Benachrichtigung über die Eröffnung des Testaments, in Form des angefertigten Protokolls und einer Kopie des Testaments.

Gericht verwahrt das Testament

Im Anschluss an die Testamentseröffnung wird das Original-Testament sicher vom Nachlassgericht verwahrt und zu den Nachlassakten gelegt. Das Dokument kann von den Erben eingesehen werden, wenn ein entsprechender Antrag bei Gericht gestellt wird.

Ende der Testamentseröffnung

Ist das Testament eröffnet worden, ist das Nachlassgericht seinen Aufgaben vollumfänglich nachgekommen. Über die Eröffnung hinausgehende Angelegenheiten, zum Beispiel die Testamentsvollstreckung, gehören nicht mehr zum Aufgabenbereich des Nachlassgerichtes.

Nach der Testamentseröffnung den Erbschein beantragen

Nach der Testamentseröffnung können die Erben nicht in jedem Fall frei über den Nachlass verfügen. Zur Regelung mancher Angelegenheiten ist ein Erbschein erforderlich, der eine Person amtlich als anerkannten Erben ausweist. Der Erbschein kann nach der Eröffnung des Testaments beim zuständigen Nachlassgericht beantragt werden.

Erbe ausschlagen: Vorsicht mit dem Erbschein!

Doch Vorsicht mit der Beantragung des Erbscheins. Das gilt zumindest dann, wenn Erben das Erbe ausschlagen möchten. Denn mit dem beantragten und ausgestellten Erbschein gilt das Erbe als angenommen, mit allen Rechten und Pflichten. Das bedeutet: Wenn Schulden zum angenommenen Nachlass gehören, dann müssen Erben für diese haften – im Zweifelsfall auch mit dem Privatvermögen.

Das Erbe ausschlagen

Nach der Eröffnung des Testaments das Erbe ausschlagen oder annehmen

Nach der amtlichen Eröffnung des Testaments und der offiziellen Bekanntgabe aller Inhalte an die Erben beginnt die Frist für die Erbausschlagung. Diese beträgt sechs Wochen. Testamentarische Erben müssen nun entscheiden, ob sie das Erbe ausschlagen oder annehmen möchten. Grundsätzlich können auch Schulden des Erblassers vererbt werden. Gehören Schulden tatsächlich zum Nachlass, müsste ein Erbe im Zweifelsfall auch mit seinem privaten Vermögen für die Schulden haften, wenn er das Erbe annimmt. Daher empfiehlt es sich vor der Erbannahme zu überprüfen, ob der Nachlass mit Schulden belastet ist. Ist das der Fall, können Erben grundsätzlich das Erbe ausschlagen.

Erbe ausschlagen: Bei Gericht oder durch einen Notar

Möchte ein Erbe sein Erbe ausschlagen, muss dies binnen der gesetzten Frist formgerecht geschehen. Ein einfaches Schreiben des Erbausschlägers reicht nicht aus. Die Erbausschlagung muss beim Nachlassgericht zu Protokoll gegeben oder von einem Notar in beglaubigter Form eingereicht werden.

Erbe automatisch angenommen

Laut Erbrecht gilt das Erbe automatisch als angenommen, wenn die Frist zur Erbausschlagung verstrichen ist. Daher besteht seitens der Erben kein Handlungsbedarf, wenn das Erbe angetreten werden soll.

Pflichtteilsanspruch nach Testamentseröffnung

Nach § 2303 des Bürgerlichen Gesetzbuches, kurz BGB, sind die Eltern und Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel und Urenkel) sowie Ehe- und Lebenspartner Pflichtteilsberechtigte. So sieht es die gesetzliche Erfolge vor. Der Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil vom Erbe kann bis zu drei Jahre nach der Testamentseröffnung geltend gemacht werden.

Kosten für die Testamentseröffnung durch das Nachlassgericht

Welche Kosten fallen an, wenn das Testament eröffnet wird?

Die Testamentseröffnung ist ein amtlicher Vorgang, der für das Nachlassgericht mit Aufwand und somit Kosten verbunden ist. Diese sind von den Erben bzw. der Erbengemeinschaft zu tragen. Folgende Kosten gehören dazu:

  • Kosten für den Bearbeitungsaufwand
  • Gebühren nach Anlagenverzeichnis 1 des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG)
  • Kosten für Porto und Versand

Häufig gestellte Fragen

Wie funktioniert eine Testamentserföffnung?

Zunächst wird das Testament intern vom Nachlassgericht eröffnet. Mit der Eröffnung werden alle Inhalte des Testaments gesichtet und dokumentiert. In der Regel erfolgt die interne Eröffnung des Testaments durch das Nachlassgericht ohne die Anwesenheit der Erben oder anderer Beteiligter. Die Testamentseröffnung wird vom Nachlassgericht protokolliert. Anschließend erhalten alle Beteiligten vom Gericht schriftlich eine Benachrichtigung über die Eröffnung des Testaments, in Form des angefertigten Protokolls und einer Kopie des Testaments.

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Was passiert nach der Testamentseröffnung?

Im Anschluss an die Testamentseröffnung wird das Original-Testament sicher vom Nachlassgericht verwahrt und zu den Nachlassakten gelegt. Das Dokument kann von den Erben eingesehen werden, wenn ein entsprechender Antrag bei Gericht gestellt wird.

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Vermerk

Die Informationen auf dieser Seite dienen dazu, Ihnen einen Überblick zum Thema zu verschaffen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Inhalte weder eine ausführliche Rechtsberatung darstellen noch eine solche ersetzen können.