Das Wichtigste in Kürze
- Gesetzliche Erbfolge: Ohne wirksames Testament oder Erbvertrag gilt grundsätzlich die gesetzliche Erbfolge.
- Erbberechtigte: Wer erbt, hängt insbesondere von den familiären Verhältnissen ab.
- Ehepartner: Verheiratete Personen haben ein eigenständiges gesetzliches Erbrecht.
- Erbschaft: Erben übernehmen grundsätzlich auch die vererblichen Schulden des Verstorbenen.
Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist?
Ist kein wirksames Testament und kein Erbvertrag vorhanden, wird der Nachlass nach den gesetzlichen Vorschriften vererbt. Die gesetzliche Erbfolge ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Sie bestimmt, welche Angehörigen erben und wie sich das Vermögen auf die Erben verteilt. Dabei werden Verwandte in verschiedene Erbordnungen eingeteilt. Angehörige einer näheren Ordnung schließen entferntere Verwandte grundsätzlich von der gesetzlichen Erbfolge aus.
Wer erbt, wenn kein Testament vorliegt?
Ohne Testament kommen insbesondere Kinder und weitere Nachkommen, Ehepartner sowie andere Verwandte als gesetzliche Erben infrage.
Erben Kinder und Enkel ohne Testament?
Kinder gehören zu den gesetzlichen Erben erster Ordnung. Enkelkinder können an die Stelle ihres vorverstorbenen Elternteils treten, wenn dieser ein Kind des Erblassers war. Sind Kinder vorhanden, werden weiter entfernte Verwandte grundsätzlich von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen. Das eigenständige Erbrecht von Ehepartnern bleibt davon unberührt.
Erben Ehepartner ohne Testament?
Ja. Ehepartner besitzen ein eigenes gesetzliches Erbrecht und können neben Kindern oder anderen Verwandten erben. Sie gehören selbst nicht zu den Erben erster Ordnung. Wie hoch der Erbteil ausfällt, hängt insbesondere davon ab, welche Angehörigen vorhanden sind und in welchem Güterstand die Ehepartner gelebt haben. Auch eingetragene Lebenspartner haben ein gesetzliches Erbrecht.
Wer erbt, wenn keine Kinder vorhanden sind?
Hat der Verstorbene keine Kinder oder anderen Abkömmlinge hinterlassen, können beispielsweise seine Eltern, Geschwister oder weitere Verwandte erben. Ob und in welcher Reihenfolge diese Angehörigen erben, richtet sich nach der gesetzlichen Erbfolge. Auch das Erbrecht eines überlebenden Ehepartners muss berücksichtigt werden.
Was müssen Erben ohne Testament beachten?
Auch ohne Testament geht die Erbschaft automatisch auf die gesetzlichen Erben über. Eine ausdrückliche Annahmeerklärung ist dafür nicht erforderlich.
Erben sollten sich zunächst einen Überblick über den Nachlass verschaffen. Dazu gehören vorhandene Vermögenswerte, aber auch mögliche Schulden.
Wer die Erbschaft nicht behalten möchte, kann sie unter bestimmten Voraussetzungen ausschlagen. Dafür gilt grundsätzlich eine Frist von sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. In bestimmten Auslandsfällen beträgt die Frist sechs Monate.
Häufig gestellte Fragen
Nein. Unverheiratete Lebenspartner haben allein aufgrund ihrer Partnerschaft kein gesetzliches Erbrecht. Sie können jedoch durch ein Testament oder einen Erbvertrag als Erben eingesetzt werden.
Sind mehrere Personen gesetzliche Erben, entsteht eine Erbengemeinschaft. Der Nachlass gehört den Miterben zunächst gemeinschaftlich. Sie müssen dessen Verwaltung und spätere Aufteilung regeln.
Sind weder gesetzlich erbberechtigte Verwandte noch ein erbberechtigter Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner vorhanden, erbt grundsätzlich der Staat. Welche staatliche Stelle Erbe wird, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
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