Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einem Vermächtnis können zum Beispiel Geld, Schmuck, Immobilien oder bestimmte Rechte vermacht werden.
  • Ein Vermächtnisnehmer ist grundsätzlich kein Erbe und wird allein durch das Vermächtnis nicht Teil einer Erbengemeinschaft.
  • Der Vermächtnisnehmer erhält einen Anspruch auf das, was ihm vermacht wurde.
  • Auch ein Erbe kann zusätzlich ein Vermächtnis erhalten.
  • Ein Vermächtnis kann nach dem Erbfall angenommen oder ausgeschlagen werden.

Was ist ein Vermächtnis?

Mit einem Vermächtnis gibt ein Erblasser einer Person einen Anspruch auf einen bestimmten Vermögensvorteil. Die Person muss dafür nicht als Erbe eingesetzt werden. Dabei können Vermächtnisse etwa folgende Werte betreffen:

  • Geldbeträge
  • Schmuck oder persönliche Gegenstände
  • Kunstgegenstände
  • Immobilien

Ein Beispiel: Ein Erblasser setzt seine Tochter im Testament als Alleinerbin ein. Gleichzeitig bestimmt er, dass einem Freund seine wertvolle Uhr vermacht werden soll. Die Tochter wird Erbin. Der Freund ist Vermächtnisnehmer und kann die Herausgabe der Uhr verlangen.

Wichtig ist dabei: Der Vermächtnisnehmer wird mit dem Tod des Erblassers nicht automatisch Eigentümer des vermachten Gegenstands. Nach § 2176 BGB entsteht mit dem Erbfall zunächst ein Anspruch auf das Vermächtnis.

Was ist der Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis?

Der wichtigste Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis liegt in der rechtlichen Stellung. Ein Erbe tritt als Rechtsnachfolger in die rechtliche Position der verstorbenen Person ein. Ein Vermächtnisnehmer erhält dagegen grundsätzlich nur einen Anspruch auf das, was ihm vermacht wurde.

MerkmalErbeVermächtnisnehmer
Rechtliche StellungWird Rechtsnachfolger der verstorbenen PersonErhält einen bestimmten Anspruch
Nachlass Erhält den Nachlass  vollständig oder  anteiligErhält den vermachten Vermögensvorteil
 ErbengemeinschaftKann Mitglied einer Erbengemeinschaft seinWird allein durch das Vermächtnis kein Mitglied einer Erbengemeinschaft
Erhalt des VermögensNachlass geht im Wege der Erbfolge auf den Erben überVermächtnis muss erfüllt werden

Wer ist Vermächtnisnehmer?

Bei einem Vermächtnisnehmer handelt es sich um eine Person, die im Rahmen eines Testaments oder Erbvertrages mit einem bestimmten Vermögensvorteil bedacht wird, ohne als Erbe eingesetzt zu werden. Vermächtnisnehmer erhalten deshalb auch nicht automatisch einen Anteil am gesamten Nachlass, sondern nur einen Anspruch auf das Vermachte. 

Wie wird ein Vermächtnis festgelegt?

Ein Vermächtnis wird durch eine Verfügung von Todes wegen geregelt, sprich durch ein Testament oder einen Erbvertrag. Erblasser sollten darauf achten, Regelungen für Vermächtnisse eindeutig zu formulieren, um das Risiko späterer Streitigkeiten zwischen unterschiedlichen Begünstigten auszuschließen. Zum Beispiel sollte möglichst klar festgelegt werden, wer das Vermächtnis erhalten soll, was genau vermacht wird und gegebenenfalls, wer das Vermächtnis erfüllen muss.

Das ist vor allem dann empfehlenswert, wenn es um besonders wertvolle Vermögensvorteile geht, etwa Immobilien oder große Geldbeträge. In solchen Fällen ist häufig eine rechtliche Beratung sinnvoll.

Ein bloßer mündlicher Wunsch oder eine formlose Mitteilung des Erblassers reicht nicht ohne Weiteres aus, um ein rechtlich wirksames Vermächtnis anzuordnen. Entscheidend ist eine wirksame Verfügung von Todes wegen.

Wem gegenüber wird ein Vermächtnis eingefordert?

Ein Vermächtnis wird gegenüber der Person geltend gemacht, die auf Grundlage des Testaments oder des Erbvertrages zur Erfüllung verpflichtet ist. Hat der Erblasser keine andere Regelung getroffen, ist grundsätzlich der Erbe mit dem Vermächtnis beschwert und muss dieses gegenüber dem Vermächtnisnehmer erfüllen.

Wie wird ein Vermächtnis erfüllt?

Ein Vermächtnis wird erfüllt, indem der Vermächtnisnehmer den vorgesehenen Vermögensvorteil tatsächlich erhält. Wie das geschieht, hängt davon ab, was vermacht wurde.

Bei einem Geldvermächtnis kann der Betrag ausgezahlt werden. Wurde ein Gegenstand vermacht, muss dieser herausgegeben werden. Bei einer vermachten Immobilie sind für die Eigentumsübertragung weitere rechtliche Schritte notwendig.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen dem Entstehen des Anspruchs und seiner Erfüllung. Nach § 2176 BGB entsteht die Forderung des Vermächtnisnehmers grundsätzlich mit dem Erbfall, also mit dem Todesfall des Erblassers. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass jedes Vermächtnis unmittelbar und ohne weitere Prüfung ausgezahlt oder übertragen werden muss. Dafür können die konkrete testamentarische Regelung und weitere rechtliche Voraussetzungen eine Rolle spielen.

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Kann ein Erbe gleichzeitig Vermächtnisnehmer sein?

Ja. Ein Erbe kann zusätzlich zu seinem Erbteil ein Vermächtnis erhalten. Eine mögliche Form ist das sogenannte Vorausvermächtnis. Dabei erhält ein Erbe einen bestimmten Vermögensvorteil zusätzlich zu seiner Beteiligung am Nachlass. Beispielsweise können zwei Kinder jeweils zur Hälfte erben. Gleichzeitig kann einem der Kinder zudem ein bestimmtes Kunstwerk vermacht werden. 

Welche Arten von Vermächtnissen gibt es?

Ein Vermächtnis kann unterschiedlich gestaltet werden. So gibt es verschiedene Arten von Vermächtnissen, mit denen Erblasser Personen bestimmte Vermögensvorteile zuwenden können. Beispielsweise sind folgende Vermächtnisarten möglich:

Vorausvermächtnis

Ein Erbe erhält zusätzlich zu seinem Erbteil einen bestimmten Vermögensvorteil.

Ersatzvermächtnis

Es wird eine weitere Person bestimmt, die das Vermächtnis erhalten soll, wenn der ursprünglich vorgesehene Vermächtnisnehmer wegfällt.

Wahlvermächtnis

Bei einem Wahlvermächtnis steht dem Vermächtnisnehmer der Anspruch auf mehrere mögliche Gegenstände oder Leistungen zur Auswahl. Wer die Auswahl trifft, hängt von den jeweiligen Regelungen im Testament oder Erbvertrag ab.

Gattungsvermächtnis

Im Rahmen eines Gattungsvermächtnisses wird der vermachte Gegenstand nicht explizit benannt, sondern nur nach bestimmten Merkmalen beschrieben. Ein Beispiel: Statt eines konkreten Autos mit einem spezifischen Kennzeichen wird ein Kleinwagen vermacht. Es besteht also die Möglichkeit der Auswahl, wobei diese je nach Bestimmungen im Testament oder Erbvertrag unterschiedlich geregelt sein kann. 

Stückvermächtnis

Von einem Stückvermächtnis ist die Rede, wenn einer Person ein ganz konkreter Gegenstand aus dem Nachlass vermacht wird. Es kann sich beispielsweise um eine wertvolle Armbanduhr einer ganz bestimmten Marke handeln.

Kann ein Vermächtnis ausgeschlagen werden?

Ja, ein Vermächtnis kann nach dem Erbfall ausgeschlagen werden. Die Ausschlagung wird gegenüber der Person erklärt, die mit dem Vermächtnis belastet ist. Das ist häufig ein Erbe, muss aber nicht in jedem Fall so sein. Wurde das Vermächtnis bereits angenommen, kann es anschließend nicht mehr ausgeschlagen werden.

Eine Ausschlagung kann beispielsweise dann eine Rolle spielen, wenn mit dem vermachten Vermögenswert Belastungen verbunden sind, etwa durch hohe Kosten für sanierungsbedürftige Immobilien. Auch bei möglichen Pflichtteilsansprüchen kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein.

Wann verjährt ein Vermächtnis?

Ein Vermächtnisanspruch verjährt häufig nach drei Jahren. Gemäß § 199 BGB beginnt die Frist nicht automatisch mit dem Tod des Erblassers. Entscheidend ist grundsätzlich, wann der Anspruch entstanden ist und wann der Vermächtnisnehmer weiß, dass ihm das Vermächtnis zusteht und gegen wen er den Anspruch geltend machen kann. Die dreijährige Frist beginnt daher erst mit dem Ende des Jahres, in dem diese Voraussetzungen erfüllt sind.

Für bestimmte Vermächtnisse können jedoch andere Fristen gelten. Betrifft der Anspruch zum Beispiel die Übertragung einer Immobilie oder Rechte an einem Grundstück, kann eine längere Verjährungsfrist von 10 Jahren maßgeblich sein, wie sie in § 196 BGB geregelt ist.

Grundsätzlich ist es daher empfehlenswert, Verjährungsfristen zu prüfen, da diese je nach den Umständen des konkreten Einzelfalls anders ausfallen können. 

Häufig gestellte Fragen

Von einem Vermächtnis ist die Rede, wenn nach dem Todesfall eines Erblassers einer Person ein bestimmter Vermögensvorteil vermacht wird. Das kann zum Beispiel Geld, ein Gegenstand, eine Immobilie oder ein Recht sein. Die begünstigte Person wird dadurch grundsätzlich nicht zum Erben.

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Nein. Ein Erbe wird Rechtsnachfolger der verstorbenen Person und übernimmt den Nachlass vollständig oder anteilig. Ein Vermächtnisnehmer erhält dagegen grundsätzlich nur einen Anspruch auf das, was ihm ausdrücklich vermacht wurde.

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Wie der Anspruch auf ein Vermächtnis erfüllt wird, hängt davon ab, was vermacht wurde. Geld kann ausgezahlt, ein Gegenstand herausgegeben oder eine Immobilie übertragen werden.

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Ja. Ein Erbe kann zusätzlich zu seinem Erbteil durch ein Vermächtnis begünstigt werden. Eine mögliche Gestaltung ist das sogenannte Vorausvermächtnis.

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Ja. Ein Vermächtnis kann nach dem Erbfall ausgeschlagen werden. Ist es bereits angenommen worden, ist eine spätere Ausschlagung nach § 2180 BGB nicht mehr möglich.

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Vermerk

Die Informationen auf dieser Seite dienen dazu, Ihnen einen Überblick zum Thema zu verschaffen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Inhalte weder eine ausführliche Rechtsberatung darstellen noch eine solche ersetzen können.