Wichtig
Mit der Beantragung des Erbscheins gilt das Erbe als angenommen und kann nicht mehr ausgeschlagen werden, auch wenn der Nachlass überschuldet ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Antragstellung: Der Erbschein wird beim zuständigen Nachlassgericht oder über einen Notar beantragt.
- Unterlagen: Welche Nachweise erforderlich sind, hängt insbesondere von der gesetzlichen oder testamentarischen Erbfolge ab.
- Kosten: Die Gebühren richten sich nach dem maßgeblichen Nachlasswert.
- Frist: Für die Beantragung gibt es grundsätzlich keine feste Frist.
- Erbschaftsannahme: Wer für sich einen Erbschein beantragt, nimmt damit in der Regel die Erbschaft an. Eine anschließende Ausschlagung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Wo kann man einen Erbschein beantragen?
Ein Erbschein wird beim zuständigen Nachlassgericht beantragt. Das ist grundsätzlich das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Alternativ kann der Antrag über einen Notar gestellt werden. Der Erbschein selbst wird jedoch immer vom Nachlassgericht ausgestellt.
Wer kann einen Erbschein beantragen?
Einen Erbschein können grundsätzlich die Erben beantragen. Ist eine Person Alleinerbe, kann sie einen Alleinerbschein beantragen. Bei mehreren Erben kann jeder Miterbe einen gemeinschaftlichen Erbschein für die Erbengemeinschaft beantragen. Auch ein Erbschein über den eigenen Erbteil ist möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen können gesetzliche Vertreter oder andere hierzu berechtigte Personen den Antrag stellen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zur Erbengemeinschaft.
Wie beantragt man einen Erbschein?
Die Beantragung erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst sollten Erben prüfen, ob ein Erbschein tatsächlich benötigt wird. Anschließend werden die erforderlichen Unterlagen zusammengestellt und der Antrag beim Nachlassgericht oder über einen Notar gestellt.
Welche Unterlagen benötigt man für den Erbschein?
Für die Beantragung werden in der Regel folgende Dokumente und Angaben benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers
- Sterbeurkunde des Verstorbenen
- Angaben zum letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Verstorbenen
- Testament oder Erbvertrag, sofern vorhanden
- Geburts- oder Heiratsurkunden zum Nachweis der Verwandtschaft beziehungsweise Ehe
- Angaben zu weiteren möglichen Erben und zum Nachlasswert
Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, hängt davon ab, worauf die Erbenstellung beruht. Das Nachlassgericht kann zusätzliche Nachweise verlangen.
Ist eine eidesstattliche Versicherung erforderlich?
Grundsätzlich müssen Antragsteller bestimmte Angaben zu ihrer Erbenstellung an Eides statt versichern. Damit bestätigen sie, dass ihnen keine Umstände bekannt sind, die gegen die Richtigkeit ihrer Angaben sprechen. Die Versicherung wird vor dem Nachlassgericht oder einem Notar abgegeben. Das Nachlassgericht kann darauf verzichten, wenn es die Versicherung nicht für erforderlich hält (§ 352 FamFG).
Welche Folgen hat die Beantragung eines Erbscheins?
Wer für sich einen Erbschein beantragt, nimmt damit in der Regel auch die Erbschaft an. Eine anschließende Ausschlagung ist dann grundsätzlich nicht mehr möglich (§ 1943 BGB).
Das kann erhebliche finanzielle Folgen haben, wenn der Nachlass überschuldet ist. Denn Erben übernehmen grundsätzlich auch die Schulden des Verstorbenen und können unter Umständen mit ihrem eigenen Vermögen dafür haften.
Wichtig: Vor der Antragstellung sollten Erben möglichst klären, welche Vermögenswerte und Schulden zum Nachlass gehören. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Haftung auf den Nachlass beschränkt werden. Bei Unsicherheit ist eine frühzeitige rechtliche Beratung sinnvoll.
Was kostet es, einen Erbschein zu beantragen?
Die Kosten für einen Erbschein richten sich nach dem maßgeblichen Nachlasswert. Je höher dieser ist, desto höher fallen grundsätzlich die Gebühren aus. Für das Erbscheinsverfahren fällt eine Gerichtsgebühr an. Wird eine eidesstattliche Versicherung abgenommen, entsteht dafür regelmäßig eine weitere Gebühr. Die folgende Tabelle zeigt beispielhafte Gebühren für einen Antrag beim Nachlassgericht einschließlich einer eidesstattlichen Versicherung.
Die Beträge beruhen auf dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Sie gelten für die dargestellten Regelfälle ohne zusätzliche Auslagen. Bei einer Beantragung über einen Notar können weitere Kosten entstehen.
| Nachlasswert | Gesamtkosten |
| 10.000 € | 150 € |
| 50.000 € | 330 € |
| 100.000 € | 546 € |
| 200.000 € | 870 € |
| 500.000 € | 1.870 € |
Wie lange dauert es, bis man einen Erbschein erhält?
Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Nachlassgericht und davon ab, wie eindeutig die Erbenstellung nachgewiesen werden kann. Sind alle erforderlichen Unterlagen vorhanden und die Erbverhältnisse klar, kann das Verfahren schneller abgeschlossen werden. Bei fehlenden Dokumenten oder Streitigkeiten zwischen möglichen Erben kann es deutlich länger dauern. Eine allgemeingültige Bearbeitungsfrist gibt es nicht.
Welche Fristen gelten für den Erbscheinantrag?
Für die Beantragung eines Erbscheins gibt es grundsätzlich keine feste Frist. Ein Antrag kann daher auch längere Zeit nach dem Tod des Erblassers gestellt werden. Davon zu unterscheiden ist die Frist zur Ausschlagung einer Erbschaft. Diese beträgt grundsätzlich sechs Wochen, in bestimmten Auslandsfällen sechs Monate. Wer noch überlegt, ob er die Erbschaft annehmen möchte, sollte deshalb nicht vorschnell einen Erbschein beantragen. Denn damit gilt das Erbe als angenommen.
Häufig gestellte Fragen
Eine vollständig digitale Beantragung ist nicht allgemein möglich. Die erforderliche eidesstattliche Versicherung muss, sofern sie nicht erlassen wird, vor dem Nachlassgericht oder einem Notar abgegeben werden. Einzelne Gerichte bieten Online-Formulare oder digitale Möglichkeiten zur Vorbereitung des Antrags an.
Ja. Liegt kein Testament oder Erbvertrag vor, kann die gesetzliche Erbfolge Grundlage des Erbscheinsantrags sein. Die Erben müssen ihre Erbenstellung dann insbesondere durch geeignete Personenstandsurkunden nachweisen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zum Erben ohne Testament.
Nein. Ein Erbschein ist nicht in jedem Erbfall erforderlich. Unter bestimmten Voraussetzungen können andere Dokumente als Erbnachweis ausreichen. Wann ein Erbschein benötigt wird und welche Alternativen bestehen, erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Erbschein.
Vermerk
Die Informationen auf dieser Seite dienen dazu, Ihnen einen Überblick zum Thema zu verschaffen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Inhalte weder eine ausführliche Rechtsberatung darstellen noch eine solche ersetzen können.