Die Grabstätte / Ruhestätte

Eine Grabstätte ist ein Ort auf einem Friedhof, an dem Verstorbene beigesetzt werden. Es ist ein fester Bestandteil der Bestattungskultur, dass Grabstätten geschmückt werden. Wir informieren Sie darüber, welche Arten von Grabstätten es gibt und welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen.


Grabstätte: Das Wichtigste in Kürze

  • Grabstätten sind nicht nur Orte des Gedenkens an Verstorbene.
  • Grabstätten sind ebenso Orte der Trauer, an denen Angehörige ihre Trauer über den Verlust eines geliebten Menschen verarbeiten können.
  • Grabstätten müssen aufgelöst werden, wenn die sogenannte Ruhezeit verstrichen ist.

Was ist eine Grabstätte?

Mit dem Begriff "Grabstätte" ist weit mehr beschrieben als Gräber auf Friedhöfen, die für eine Erdbestattung im Sarg oder für eine Feuerbestattung in einer Urne vorgesehen sind. Spricht man von einer Grabstätte, dann können damit ebenso Bauten und Gedenksteine gemeint sein, die sich auf einem Friedhofsgelände befinden.

Grabstätten als Orte des Gedenkens

Darüber hinaus ist eine Grabstätte nicht nur als die letzte Ruhestätte eines Verstorbenen zu verstehen. Grabstätten sind ebenfalls Orte des Gedenkens und der Erinnerung an geliebte Menschen. So können Angehörige jederzeit Grabstätten besuchen, um beispielsweise am Geburtstag oder Todestag eines Verstorbenen Blumen am Grab niederzulegen.

Grabstätten als Orte der Trauer

Der regelmäßige Besuch von Grabstätten und die Erinnerung an Verstorbene helfen vielen Angehörigen dabei, die Trauer über den Verlust eines geliebten Menschen zu verarbeiten. Damit sind Grabstätten letztendlich auch Trauerorte, die für die Trauerarbeit von Angehörigen eine wichtige Rolle spielen können.

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Welche Arten von Grabstätten gibt es?

Für eine Grabstätte stehen grundsätzlich zwei Grabarten zur Verfügung – das Reihengrab und das Wahlgrab.

Das Reihengrab als Grabstätte

In der Regel handelt es sich bei einem Reihengrab um ein Einzelgrab auf einem Friedhof, unabhängig davon, ob es sich um ein Urnengrab oder Sarggrab handelt. Denn Reihengräber gibt es sowohl für Beerdigungen in einem Sarg als auch für Beisetzungen in einer Urne. Die Bezeichnung als Reihengrab gibt bereits Aufschluss darüber, dass diese Grabart der Reihe nach vergeben wird. Das bedeutet, dass Angehörige bei der Vergabe eines Reihengrabes keinen Einfluss auf die Lage oder die Größe der Grabstätte haben. Auch das Nutzungsrecht an einem Reihengrab kann in der Regel nicht verlängert werden.

Das Wahlgrab als Grabstätte

Ob Erdbestattung oder Feuerbestattung – entscheiden sich Angehörige für ein Wahlgrab als letzte Ruhestätte für den Verstorbenen, dann können sie die Lage und die Größe der Grabstelle frei auswählen. Zudem muss es sich bei einem Wahlgrab nicht zwingend um ein Einzelgrab handeln. Denn es besteht ebenfalls die Möglichkeit, mehrere Grabstellen nebeneinander zu erwerben. Damit eignen sich Wahlgräber auch als Familiengräber.

Gestaltung von Grabstätten

In den meisten Fällen besteht die Möglichkeit zur individuellen Gestaltung von Grabstätten. Beispielsweise können Grabsteine und Grabplatten nach den Vorstellungen der Angehörigen von einem Steinmetz angefertigt und an der Grabstätte aufgestellt bzw. aufgelegt werden. Oft schmücken auch Skulpturen, biblische Figuren und Grablaternen als Grabschmuck die letzte Ruhestätte. Aber auch Grabbepflanzung bietet Angehörigen die Möglichkeit, Grabstätten individuell zu gestalten – beispielsweise mit den Lieblingsblumen des Verstorbenen.

Grabauflösung nach Ablauf der Ruhezeit

Auf Friedhöfen gibt es sogenannte Ruhezeiten für Grabstätten. Während dieser Ruhefristen dürfen Gräber in der Regel nicht aufgelöst werden. Die Grabauflösung darf erst dann erfolgen, wenn die Ruhezeit verstrichen ist und das Nutzungsrecht an der Grabstätte nicht verlängert wurde. Die Verlängerung des Nutzungsrechtes kann lediglich für Wahlgräber beantragt werden.

Häufig gestellte Fragen

Welche Grabarten stehen für eine Grabstätte zur Verfügung?

Grundsätzlich gibt es zwei Grabarten, die für Grabstätten zur Verfügung stehen – das Reihengrab und das Wahlgrab. Darüber hinaus werden Wahlgräber in weitere Grabvarianten unterteilt, etwa in das Einzeltiefgrab und das Mehrfachwahlgrab

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