Ruhezeit für Grabstätten auf dem Friedhof

Die sogenannte Ruhezeit für Grabstätten auf Friedhöfen ist unterschiedlich geregelt. Erfahren Sie mehr auf unserer Seite.


Ruhezeit: Das Wichtigste in Kürze

  • Während der Ruhezeit darf die Totenruhe nicht gestört werden.
  • Ist die Ruhezeit verstrichen, wird das Grab aufgelöst und neu vergeben.
  • In der Regel beträgt die Ruhezeit zwischen 20 und 30 Jahre.
  • Die Ruhezeit kann verlängert werden, wenn das Nutzungsrecht an der Grabstelle verlängert wird. Das ist allerdings nur möglich, wenn es sich um ein Wahlgrab handelt.

Was ist die sogenannte Ruhezeit?

Der Zeitraum zwischen der Bestattung eines Verstorbenen und der Grabauflösung wird als Ruhezeit bezeichnet. Die Neubelegung eines Grabes ist während dieser Zeit nicht erlaubt. Die Ruhezeiten für Grabstätten werden individuell von den Friedhofsträgern geregelt und können daher von Friedhof zu Friedhof variieren.

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Warum gibt es unterschiedliche Ruhezeiten für Gräber?

Grundsätzlich soll die individuell geregelte Dauer der Ruhezeit sicherstellen, dass ein Leichnam vollständig verwest ist, bevor es zur Grabauflösung kommt und die Grabstelle neu vergeben wird.

Bodenbeschaffenheiten auf dem Friedhof

Ein wesentlicher Faktor, der daher für die Regelung der Ruhefrist berücksichtigt werden muss, sind die Bodenbeschaffenheiten auf Friedhöfen, denn diese nehmen Einfluss auf die Verwesung bzw. Verwesungsprozesse. So gilt beispielsweise:

  • Je saurer und sandiger der Boden ist, desto schneller schreitet die Verwesung voran.
  • Lehmböden erschweren Verwesungsprozesse, da nur wenig Luft an den Sarg und den Leichnam gelangt.

So kommt es, dass auf Friedhöfen aufgrund der unterschiedlichen Bodenbeschaffenheiten verschiedene Ruhezeiten für Grabstätten vorgesehen sind. Oft legen Friedhofsgärtnereien Mischböden auf Grabanlagen an, um die Verwesungsprozesse zeitlich zu beeinflussen und die Ruhezeit zwischen 25 bis 30 Jahren zu halten.

Bestattungsart und Ruhezeit

Auch die Bestattungsart nimmt Einfluss auf die Ruhezeit. So liegt die Ruhezeit für eine Grabstätte, die für eine Erdbestattung im Sarg bestimmt ist, zwischen 20 und 30 Jahren. Die Ruhezeit für ein Urnengrab liegt bei etwa 10 bis 20 Jahren.

Entstehung von Wachsleichen

Die Beschaffenheit stark lehm- und tonhaltige Böden fördert die Entstehung sogenannter Wachsleichen. Denn der Leichnam kommt durch die Gegebenheiten des Bodens kaum in Kontakt mit Sauerstoff. Die Folge: Verwesungsprozesse geraten ins Stocken. Körperfette werden in eine wachsartige Schicht umgewandelt, die sich im Gewebe und auf der Haut des Körpers ablagert. Daher leitet sich die Bezeichnung "Wachsleiche" ab.

Ist die Verlängerung der Ruhezeit möglich?

Im Regelfall kommt es nach der Ruhezeit zur Grabauflösung. Das bedeutet, dass das Grab abgeräumt, eingeebnet und neu vergeben wird. Angehörige können jedoch die Verlängerung des Nutzungsrechtes an der Grabstelle beantragen. Allerdings ist das nicht für alle Grabarten möglich. So können die Ruhefristen für Wahlgräber verlängert werden, während die Möglichkeit zur Verlängerung des Nutzungsrechtes für Reihengräber nicht besteht.

Häufig gestellte Fragen

Wann muss ein Grab aufgelöst werden?

Sofern das Nutzungsrecht an der Grabstätte nicht verlängert wird, muss ein Grab nach Ablauf der Ruhezeit aufgelöst werden.

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Gibt es die Möglichkeit zur vorzeitigen Grabauflösung?

In manchen Fällen besteht die Möglichkeit, ein Grab frühzeitig aufzulösen. Die vorzeitige Grabauflösung kann beispielsweise dann bei der zuständigen Gemeinde oder Stadt beantragt werden, wenn es keine Angehörigen gibt, die sich um die Grabpflege kümmern kann.

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