Die Grabauflösung: Das Abräumen und Einebnen des Grabes nach Ablauf der Ruhezeit

Für Grabstätten sind sogenannte Ruhezeiten vorgesehen. Innerhalb der Ruhefrist darf in der Regel keine Grabauflösung vorgenommen werden.


Grabauflösung: Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn das Nutzungsrecht an einer Grabstelle ausgelaufen und die sogenannte Ruhezeit verstrichen ist, wird ein Grab aufgelöst.
  • Die Ruhezeit ist die Zeit, in der die Totenruhe nicht gestört und ein Grab nicht aufgelöst werden darf.
  • In der Regel liegt die Ruhezeit für ein Grab bei zwanzig Jahren. Je nach Bestattungsart und Bodenbeschaffenheiten auf Friedhöfen kann die Ruhezeit variieren.
  • Das Nutzungsrecht kann nur verlängert werden, wenn es sich um ein Wahlgrab handelt.
  • Die Kosten für eine Grabauflösung müssen von den Angehörigen des Verstorbenen getragen werden.

Was bedeutet Grabauflösung?

Ist die Ruhezeit vergangen und das Nutzungsrecht an einer Grabstätte ausgelaufen, wird ein Grab in der Regel abgeräumt, eingeebnet und aufgelöst, sodass es neu belegt werden kann.

Ruhezeit auf Friedhöfen

Was ist die sogenannte Ruhezeit?

Die Ruhezeit ist die Zeit, die zwischen der Beisetzung bzw. Beerdigung eines Verstorbenen und der Neubelegung der Grabstelle vergeht. Während dieser Zeitspanne darf das Grab nicht aufgelöst werden.

Warum gibt es die Ruhezeit?

Wird ein verstorbener Mensch in einem Erdgrab bestattet, nehmen unter anderem die Bodenbeschaffenheiten Einfluss auf die Dauer der Zersetzungsprozesse im menschlichen Körper. Daher kann es je nach Boden unterschiedlich viel Zeit in Anspruch nehmen, bis ein Leichnam komplett verwest ist. Unter anderem wird deshalb auf Friedhöfen die Ruhezeit, auch Ruhefrist genannt, individuell von den Friedhofsverwaltungen geregelt.

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Unterschiedliche Ruhezeiten

  • Ruhezeit für ein Urnengrab: in der Regel zwischen 10 bis 20 Jahre
  • Ruhezeit für ein Erdgrab: meist zwischen 20 und 30 Jahre
  • Ruhezeit bei stark lehmhaltigen Böden: bis zu 40 Jahre

Kann das Nutzungsrecht vor der Grabauflösung verlängert werden?

Nach Ablauf der Ruhefrist besteht für Angehörige die Möglichkeit, das Nutzungsrecht an einem Grab zu verlängern.

Nutzungsrecht für Wahlgräber

Das Nutzungsrecht für ein Wahlgrab kann beliebig oft verlängert werden, sodass die Ruhezeit neu beginnt. Allerdings müssen dann auch für die volle Dauer der Ruhefrist erneut die Grabnutzungsgebühren entrichtet werden.

Nutzungsrecht für ein Familiengrab

Unabhängig davon verlängert sich das Nutzungsrecht an einer Grabstätte dann, wenn es sich beispielsweise um ein Familiengrab handelt, in dem ein weiteres Familienmitglied bestattet wird. Denn es gilt, dass nach jeder Bestattung die volle Dauer der Ruhefrist eingehalten werden muss. In einem solchen Fall müssen die Grabnutzungsgebühren jedoch nur anteilig entrichtet werden.

Nutzungsrecht für Reihengräber

Für ein Reihengrab kann das Nutzungsrecht nicht verlängert werden. Ist die Ruhezeit abgelaufen, wird das Grab aufgelöst und neu vergeben.

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Wie ist der Ablauf einer Grabauflösung?

Steht die Grabauflösung bevor, erhalten die Angehörigen des Verstorbenen oder die Nutzungsberechtigten an der Grabstätte eine entsprechende Nachricht von der Friedhofsverwaltung. Wird das Nutzungsrecht nicht verlängert, muss das Grab fristgerecht geräumt werden.

Das Abräumen des Grabes

Das Abräumen des Grabes bedeutet, dass sämtlicher Grabschmuck von der Grabstätte entfernt werden muss. Dazu gehören beispielsweise Grablaternen, Grabkreuze, Grabvasen sowie Grabsteine und Grabplatten. Manchmal muss auch die Grabbepflanzung entfernt werden. Wenn Angehörigen der Aufwand dafür zu groß ist, besteht die Möglichkeit, eine Friedhofsgärtnerei mit dieser Aufgabe zu beauftragen.

Das Einebnen des Grabes

Auf das Abräumen folgt das Einebnen des Grabes. Diese Aufgabe übernehmen Mitarbeiter des Friedhofs oder der Friedhofsgärtnerei. Manchmal wird auf der ebenen Fläche aus frischer Erde Rasen für die Grabstelle gesät, die im Anschluss neu vergeben werden kann.

Wer trägt die Kosten für die Grabauflösung?

Grundsätzlich müssen Hinterbliebene für die Kosten der Grabauflösung aufkommen. Wie hoch diese ausfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

  • Regionale Preisschwankungen
  • Größe der Grabstätte
  • Aufwand für die Mitarbeiter des Friedhofs/der Friedhofsgärtnerei

Was passiert nach der Grabauflösung mit dem Grabstein?

Wenn ein Grab aufgelöst wird, sind Angehörige grundsätzlich dazu verpflichtet, nicht nur sämtlichen Grabschmuck, sondern auch den Grabstein zu entfernen. Nur in seltenen Fällen übernehmen Angehörige diese Aufgabe selbst und nehmen den Grabstein mit nach Hause. Meist kümmern sich Mitarbeiter des Friedhofs oder ein von der Friedhofsverwaltung beauftragter Steinmetz darum, den Grabstein zu entfernen. Im Regelfall müssen Angehörige die Kosten für den Aufwand tragen.

Die vorzeitige Grabauflösung

Bestimmte Umstände erlauben es Angehörigen, die vorzeitige Grabauflösung bei der zuständigen Gemeinde oder Stadt zu beantragen. Eine Genehmigung für die vorzeitige Auflösung des Grabes kann beispielsweise dann erteilt werden, wenn es niemanden gibt, der sich um die Grabpflege kümmern kann. 

In den meisten Fällen kann eine frühzeitige Grabauflösung zwei Jahre vor Ablauf der Ruhezeit erfolgen. Angehörige müssen die Kosten tragen, wenn sie die vorzeitige Grabauflösung beantragt haben. 

Weitere interessante Themen:

Was bedeutet Umbettung?

Es gibt Fälle, in denen Verstorbene in ein anderes Grab verlegt werden. Die Verlegung wird als Umbettung bezeichnet. Für eine Umbettung kann es unterschiedliche Gründe geben. 

Umbettung aufgrund von Bodenbeschaffenheiten

Unter anderem können die Bodenbeschaffenheiten auf Friedhöfen die Verlegung eines Grabes notwendig machen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Eigenschaften des Bodens Zersetzungsprozesse von Leichen stören, deutlich verlangsamen oder sogar gänzlich stoppen.

Umbettung aufgrund eines Umzugs Angehöriger

Manchmal spielen auch die persönlichen Umstände von Hinterbliebenen eine Rolle, wenn es um die Umbettung eines verstorbenen Familienmitglieds in ein anderes Grab geht. Zum Beispiel kann es durch einen Umzug in eine andere Stadt vorkommen, dass sich Angehörige aufgrund der weiten Entfernung zum Friedhof nicht mehr um die Grabpflege kümmern können. In solchen Fällen kann die Umbettung des Verstorbenen in ein anderes Grab auf einem näher gelegenen Friedhof beantragt werden.

Häufig gestellte Frage

Wann muss ein Grab aufgelöst werden?

Sofern das Nutzungsrecht an der Grabstätte nicht verlängert wird, muss ein Grab nach Ablauf der Ruhezeit aufgelöst werden.

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Gibt es die Möglichkeit zur vorzeitigen Grabauflösung?

In manchen Fällen besteht die Möglichkeit, ein Grab frühzeitig aufzulösen. Die vorzeitige Grabauflösung kann beispielsweise dann bei der zuständigen Gemeinde oder Stadt beantragt werden, wenn es keinen Angehörigen gibt, der sich um die Grabpflege kümmern kann.

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