Friedhofspflicht & Friedhofszwang

Die Friedhofspflicht ist in Deutschland nach dem Bestattungsgesetz der jeweiligen Länder geregelt. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Verstorbenen auf dem Friedhof beigesetzt werden müssen. Wir informieren Sie detailliert über die Friedhofspflicht.


Friedhofspflicht: Das Wichtigste in Kürze

  • Die Friedhofspflicht ist in den Bestattungsgesetzen der einzelnen Bundesländer verankert.
  • Die gesetzliche Regelung schreibt vor, dass Verstorbene auf einem Friedhof beigesetzt werden müssen.
  • Bestimmte Bestattungsvarianten bieten einen alternativen Bestattungsort zum Friedhof. Das ist beispielsweise bei Seebestattungen der Fall.

Was bedeutet Friedhofspflicht?

In Deutschland ist die Friedhofspflicht, auch Friedhofzwang genannt, durch die Bestattungsgesetze der jeweiligen Länder eindeutig geregelt. Die deutsche Rechtsprechung schreibt vor, dass Verstorbene nur auf einem Friedhof beigesetzt werden dürfen. Das gilt sowohl für Verstorbene, die im Rahmen einer klassischen Erdbestattung im Sarg beerdigt werden, als auch für die Asche Verstorbener, die bei einer Feuerbestattung in einer Urne beigesetzt wird.

Jetzt vorsorgen und Angehörige entlasten.

Allianz Lebensversicherungs-AG
Lebensversicherung von 1871 A. G. München (LV 1871)
Nürnberger Versicherung
Signal Iduna

Jetzt mit einer Sterbegeldversicherung die Bestattungskosten finanziell absichern.

Warum gibt es die Friedhofspflicht?

Friedhofspflicht aus Hygienegründen

Als Menschen anfingen, Verstorbene zu beerdigen, befürchteten sie das Grundwasser zu vergiften oder andere gesundheitliche Risiken durch die Beerdigung von Leichnamen zu verursachen. Aufgrund dieser Ängste legten die Gemeinden ihre Friedhöfe außerhalb der Wohnbereiche an, sodass die Bestattung Verstorbener auf ebendiesen Friedhöfen zu einer Art stillschweigenden Übereinkunft wurde. Erst 1934 wurde offiziell die Friedhofspflicht gesetzlich im Feuerbestattungsgesetz geregelt.

Friedhofspflicht für die Bestattungskultur: Der Friedhof als ein Ort der Trauer

Seither setzt sich vor allem die Kirche in Deutschland dafür ein, dass die Friedhofspflicht erhalten bleibt. Nicht nur, um die Bestattungskultur zu schützen, sondern auch um den Friedhof als öffentlichen Ort der Trauer, Abschiednahme und Erinnerung an Verstorbene zu erhalten. Denn oft sind genau diese Dinge für Hinterbliebene sehr wichtig, wenn sie zu bestimmten Gedenktagen wie dem Geburtstag oder dem Todestag des Verstorbenen den Friedhof aufsuchen und Blumen am Grab des geliebten Menschen niederlegen. Der Besuch an Grabstätten auf dem Friedhof ist für Hinterbliebene oft ein wichtiger Teil der Trauerarbeit und Trauerbewältigung.

Darf man die Urne zuhause aufbewahren, trotz Friedhofpflicht?

In Deutschland ist es aufgrund der geltenden Rechtsprechung nicht erlaubt, Urnen mit der Asche von Verstorbenen mit nach Hause zu nehmen.

Gründe, die Urne zu Hause aufbewahren zu wollen

Oft stellen sich Hinterbliebene die Frage, ob man die Asche des Verstorbenen nach der Kremation in einer Urne zu Hause aufbewahren darf. Die Frage danach ist nachvollziehbar, weil sich Hinterbliebene nicht selten nach dem Tod eines geliebten Menschen dennoch dessen unmittelbare Nähe in vertrauter Umgebung wünschen. Das eigene Zuhause als letzte Ruhestätte für den geliebten Mensch zu wissen, erscheint manchen Hinterbliebenen persönlicher und emotional näher als die Beerdigung auf einem Friedhof.

Die Friedhofspflicht verbietet die Aufbewahrung der Urne zu Hause

Doch auch, wenn der Wunsch danach groß ist, ist es in Deutschland gesetzlich verboten, nach der Feuerbestattung die Urne des Verstorbenen zu Hause aufzubewahren. Nach deutschem Recht stellt das eine Ordnungswidrigkeit da, die mit einem Bußgeld belegt werden kann.

Die Diamantbestattung als Alternative

Wer dennoch immer einen Teil des Verstorbenen in seiner Nähe wissen möchte, für den gibt es eine Alternative – die Diamantbestattung. Die noch sehr junge und kostenintensive Bestattungsart macht es möglich, in einem speziellen Verfahren aus einer kleinen Menge der Asche des Verstorbenen einen Diamanten herzustellen, der in einem Schmuckstück eingefasst werden kann. 

Regelungen zur Urnenmitnahme im Ausland

Unabhängig davon ist es in manchen Nachbarländern aufgrund anderer Gesetzgebungen erlaubt, die Urne des Verstorbenen für die unbestimmte Dauer der Trauerbewältigung zu Hause aufzubewahren – beispielsweise in der Schweiz. Das erleichtert manchen Angehörigen die Abschiednahme vom Verstorbenen. Auch in den Niederlanden und Tschechien sind die Bestattungsgesetze hinsichtlich der Mitnahme von Urnen gelockert.

Weitere interessante Themen:

Alternative Bestattungen trotz Friedhofpflicht

Im Rahmen von Urnenbestattungen gibt es Alternativen zur herkömmlichen Bestattung auf einem Friedhof – beispielsweise die Seebestattung und die Waldbestattung.

Häufig gestellte Fragen

Ist die Beerdigung auf einem Friedhof Pflicht?

In den deutschen Bestattungsgesetzen der Länder ist eindeutig geregelt, dass Verstorbene auf einem Friedhof beigesetzt werden müssen. Alternative Beisetzungsorte bieten etwa die Seebestattung und die Baumbestattung.

mehr erfahren