Das Wichtigste in Kürze
- Bei einer Seebestattung handelt es sich um eine naturnahe Variante der Urnenbeisetzung auf See.
- Im Rahmen dieser Bestattungsvariante ist immer die Einäscherung des Leichnams in einem Krematorium erforderlich. Seebestattungen im Sarg sind nicht zulässig.
- Zudem ist für eine Seebestattung eine behördliche Genehmigung erforderlich.
- Die Beisetzung der Urne findet in speziell dafür ausgewiesenen Seegebieten statt.
- Angehörige erhalten eine Seekarte, auf der die genaue Position des Beisetzungsorts markiert ist.
- Alle Informationen zu den Kosten einer Seebestattung erhalten Sie hier.
Was ist eine Seebestattung?
Bei einer Seebestattung wird die Asche von Verstorbenen in einer biologisch abbaubaren Urne auf See beigesetzt. In Deutschland sind dafür speziell ausgewiesene Seegebiete vorgesehen. Gemäß den Bestattungsgesetzen der einzelnen Bundesländer sind Seebestattungen in Binnengewässern verboten, mit Ausnahme von Rheinland-Pfalz. Dort können Flussbestattungen in Rhein, Mosel, Saar und Lahn durchgeführt werden, sofern entsprechende Genehmigungen und Verfügungen vorliegen.
Wo sind Seebestattungen in Deutschland erlaubt?
Seebestattungen dürfen in Deutschland ausschließlich in speziell ausgewiesenen Seegebieten der Nord- und Ostsee durchgeführt werden, und zwar außerhalb der vorgeschriebenen Dreimeilenzone. Darüber hinaus sind Seebestattungen auch in anderen Meeren möglich, etwa im Mittelmeer oder im Atlantik, wobei die jeweils geltenden Gesetze zu beachten sind.
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Welche Voraussetzungen für Seebestattungen gibt es?
Einäscherung im Krematorium
Die Seebestattung setzt stets die Kremation des Leichnams voraus, da ausschließlich die Asche von Verstorbenen im Meer beigesetzt werden darf. Daher müssen Verstorbene zunächst in ein Krematorium überführt und dort eingeäschert werden, bevor die sterblichen Überreste dem Meer übergeben werden können. Seebestattungen im Sarg sind nicht gestattet.
Seeurne für die Seebestattung
Zudem schreibt das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) vor, dass Seebestattungen in biologisch abbaubaren, wasserlöslichen Urnen durchgeführt werden müssen. Auf der Homepage des BSH ist das entsprechende Hinweisblatt zur Seebestattung zu finden. In diesem heißt es wörtlich: „Hinsichtlich der Beschaffenheit der Urne ist zu beachten, dass nur eine Urne verwendet werden darf, die wasserlöslich ist, sich also im Seewasser innerhalb kurzer Zeit auflöst.“
Behördliche Genehmigungen und Willenserklärung
In Deutschland gilt grundsätzlich die sogenannte Friedhofspflicht, die vorgibt, dass Bestattungen lediglich auf Friedhöfen oder an anderen genehmigten Beisetzungsorten erlaubt sind. Eine Ausnahme bildet die Seebestattung, wobei für diese Bestattungsvariante eine behördliche Genehmigung erforderlich ist. Diese kann häufig nur dann erteilt werden, wenn eine Willenserklärung der verstorbenen Person zur Seebestattung vorliegt oder wenn Angehörige glaubhaft nachweisen können, dass die Beisetzung auf See der ausdrückliche Wunsch des Verstorbenen war. In der Regel kümmert sich der beauftragte Bestatter um die notwendigen Genehmigungen.
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Wie läuft eine Seebestattung ab?
Der Ablauf hängt davon ab, ob es sich um eine stille oder um eine begleitete Seebestattung handelt. Im Rahmen einer stillen Seebestattung wird die Urnenbeisetzung auf See ohne Angehörige und Trauergäste durchgeführt. Hingegen findet bei einer begleiteten Seebestattung die Abschiedszeremonie an Bord eines Schiffes im Beisein der Angehörigen statt.
Ob stille oder begleitete Seebestattung – vom Ablauf gleichen sich beide Varianten dahingehend, dass vor der eigentlichen Beisetzung auf See immer die Einäscherung des Leichnams und die Überführung der Seeurne zur Reederei vorausgesetzt sind.
Ablauf einer Seebestattung im Überblick
- Einäscherung im Krematorium
- Überführung der Seeurne zur Reederei
- Beisetzung an Bord des Schiffes
- Übergabe des Logbucheintrags und der Seekarte an Angehörige
- Trauerfeier vor oder nach der Einäscherung
Stille Seebestattung
Die stille Seebestattung findet ohne Begleitung durch Angehörige statt und wird vom Kapitän des Schiffes durchgeführt. Üblicherweise werden bei stillen Seebestattungen mehrere Seeurnen beigesetzt. Im Anschluss an die Beisetzung erhalten Angehörige eine Kopie des Logbucheintrags und eine Seekarte, auf der die genauen Koordinaten des Beisetzungsortes angegeben sind.
Begleitete Seebestattung
Eine begleitete Seebestattung gibt den Angehörigen die Möglichkeit, der Abschiedszeremonie an Bord des Schiffes beizuwohnen und die Seeurne bis zur Übergabe an das Meer zu begleiten. Auf Wunsch kann auf dem Schiff eine Trauerfeier ausgerichtet werden. Ob ein Geistlicher, ein freier Trauerredner oder der Kapitän die Zeremonie begleitet, steht den Hinterbliebenen frei. Auch bei dieser Form der Seebestattung erhalten Angehörige nach der Beisetzung eine Kopie des Logbucheintrags und eine Seekarte mit den Koordinaten des Beisetzungsortes.
Gibt es Gedenkfahrten nach der Seebestattung?
Es gibt einige Reedereien, die jährliche Gedenkfahrten anbieten. Dadurch haben Angehörige die Möglichkeit, auch nach der Seebestattung den Beisetzungsort zu besuchen.
Häufig gestellte Fragen
Eine Seebestattung in einem Sarg ist nicht gestattet. Im Rahmen von Seebestattungen sind lediglich Urnenbeisetzungen erlaubt. Die Beisetzung im Meer setzt daher stets eine Kremation des Leichnams voraus.
Hierzulande sind Seebestattungen in der Nord- und Ostsee zulässig, sofern eine entsprechende behördliche Genehmigung vorliegt. Dabei dürfen Seebestattungen nur außerhalb der sogenannten Dreimeilenzone durchgeführt werden.
Nein. Seebestattungen dürfen ausschließlich in biologisch abbaubaren Urnen durchgeführt werden, die sich im Wasser auflösen. Diese Regelung schreibt das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) vor.
Dr. Simon J. Walter ist Kulturbeauftragter des Bundesverbandes. Als Kulturbeauftragter vertritt er außerdem das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e. V. mit der Stiftung Deutsche Bestattungskultur und den Fachverlag des deutschen Bestattungsgewerbes mit der Fachzeitschrift „bestattungskultur".
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