Feuerbestattung: Ablauf von Feuerbestattungen

Die Feuerbestattung ermöglicht im Gegensatz zur Erdbestattung verschiedene Varianten der Beisetzung. Dazu gehören beispielsweise Urnenbeisetzungen im Rahmen von Baum- und Seebestattungen.


Feuerbestattung: Das Wichtigste in Kürze

  • Für eine Feuerbestattung ist eine Willenserklärung des Verstorbenen erforderlich.
  • Hat der Verstorbene zu Lebzeiten keine Willenserklärung für eine Feuerbestattung verfasst und hinterlassen, wird eine entsprechende Erklärung vom nächsten Angehörigen benötigt.
  • Im Rahmen einer Feuerbestattung sind zahlreiche Bestattungsvarianten möglich, unter anderem die Baum- und Seebestattung.
  • Bestattung werden heute immer individueller ausgerichtet, angefangen bei der Auswahl der Bestattungsart bis hin zur Gestaltung der Trauerfeier. Daher lassen sich auch die Kosten für eine Feuerbestattung nicht pauschal beziffern.

Was ist eine Feuerbestattung?

Für eine Feuerbestattung wird der Leichnam in ein Krematorium überführt. Dort wird der Verstorbene in einem Sarg eingeäschert. Die Kremation ist die Voraussetzung für verschiedene Formen der Feuerbestattung, wobei die Asche des Verstorbenen stets in einer Urne beigesetzt wird. Zu den unterschiedlichen Möglichkeiten der Urnenbeisetzung in Deutschland gehören beispielsweise die Seebestattung und die naturnahe Baumbestattung. Auch bei anonymen Bestattungen handelt es sich in der Regel um Feuerbestattungen. In anderen Ländern sind zudem die Luftbestattung und die Diamantbestattung zulässig.

Vielfältigkeit der Feuerbestattung

Bei mehr als 75 % der über eine Million verstorbenen Menschen in einem Jahr in Deutschland wird inzwischen die Feuerbestattung gewählt. Die Urne bietet verschiedene Beisetzungsformen.

Feuerbestattung als Grundlage verschiedener Bestattungsvarianten

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Vor der Feuerbestattung

Für eine Feuerbestattung muss eine Willenserklärung des Verstorbenen vorliegen.

Bevor die Einäscherung des Leichnams vorgenommen werden kann, müssen einige Dinge beachtet werden. Zunächst muss bestätigt sein, dass es der ausdrückliche Wunsch des Verstorbenen war, auf diese Weise bestattet zu werden. Im Idealfall liegt hierüber eine zu Lebzeiten schriftlich verfasste Kremationsverfügung vor. Liegt keine derartige Erklärung vor, müssen die Hinterbliebenen glaubhaft machen, dass die Einäscherung der ausdrückliche Wille des Verstorbenen war. (Weitere Informationen hierzu finden Sie weiter unten auf dieser Seite.)

Zweite Leichenschau im Krematorium

Als nächster Schritt wird im Krematorium eine zweite Leichenschau vorgenommen. Diese ist in Deutschland zwingend erforderlich. Sie dient erstens der zweifelsfreien Identifizierung des Verstorbenen und soll zweitens die Todesursache noch einmal bestätigen. Bei einer Erdbestattung im Sarg kann der Leichnam in Ausnahmefällen exhumiert und erneut untersucht werden – nach einer Kremation ist das nicht möglich.

Sargpflicht bei Feuerbestattungen

In Deutschland müssen Verstorbene, die im Rahmen einer Feuerbestattung beigesetzt werden sollen, in einem Kremationssarg eingeäschert werden. Danach kann die eigentliche Beisetzung der Asche in einer Urne stattfinden.

Kennzeichnung der Asche

Damit die Asche, die nach der Kremierung des Leichnams übrig bleibt, eindeutig zugeordnet werden kann, wird dem Sarg ein gekennzeichneter Schamottstein beigelegt. Dieser wird auch Ofenmarke genannt. Der Stein hält der Hitze während der Verbrennung stand und ist somit später in der Asche zu finden. Der gekennzeichnete Schamottstein wird nach der Kremierung in eine Aschekapsel gelegt, die danach in einer Urne beigesetzt wird. Das gewährleistet zu jedem Zeitpunkt die eindeutige Zuordnung der Asche von Verstorbenen – im Bedarfsfall auch bei einer anonymen Bestattung.

Entfernen von Herzschrittmachern und Co.

In der Regel werden Herzschrittmacher und andere medizinische technische Hilfsmittel vor der Kremation aus dem Körper entfernt, um eine Gefährdung des Einäscherungsprozesses auszuschließen.

Alle Fragen zur Feuerbestattung beantwortet Ihr Bestatter vor Ort

Beisetzungspflicht für Feuerbestattungen

In Deutschland besteht nicht nur bei einer Erd-, sondern auch bei einer Feuerbestattung eine Beisetzungspflicht.

Für viele Trauernde sind Gräber auf Friedhöfen wichtige Orte der Trauer, zu denen sie zurückkehren können, um sich an den Verstorbenen zu erinnern. In Deutschland besteht nicht nur bei einer Erd-, sondern auch bei einer Feuerbestattung eine Beisetzungspflicht, sei es in einem klassischen Grab, in einem Kolumbarium (Grabeskirche), auf See, auf einem Waldfriedhof, einer pflegefreien Gemeinschaftsgrabanlage oder auf einem namenlosen Urnenfeld. Dies hat gewichtige trauerpsychologische und kulturelle Gründe und sollte nicht als Reglementierung und Einschränkung der persönlichen Freiheit interpretiert werden.

Überblick über die Beisetzungsmöglichkeiten in einer Urne

  • in einem klassischen Grab
  • in einem Kolumbarium
  • auf See
  • in einem Bestattungswald
  • in einer pflegefreien Gemeinschaftsgrabanlage
  • auf einem namenlosen Urnenfeld

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Urne für die Feuerbestattung

Die Asche eines Verstorbenen wird nach der Kremation in eine Aschekapsel gefüllt und versiegelt. Anschließend wird die Aschekapseln in eine Urne gelegt, die zuvor beim Bestatter ausgesucht werden kann. Die Beschaffenheit dieses Behältnisses fällt je nach Beisetzungsart unterschiedlich aus. Eine Urne, die dem Meer übergeben wird, muss sich beispielsweise im Wasser auflösen können und biologisch abbaubar sein. Eine Urne, die in einem Kolumbarium aufbewahrt werden soll, kann hingegen aus einem beständigen Material wie Stein oder Marmor bestehen. Bei der Wahl der richtigen Urne steht Ihnen Ihr Bestatter gerne beratend zur Seite.

Ablauf einer Feuerbestattung

Die Trauerfeier kann vor oder nach der Einäscherung ausgerichtet werden. Oft ist es aus trauerpsychologischen Gründen empfehlenswert, die Trauerfeier vor der Einäscherung auszurichten. Dabei kann der Sarg in einer Trauerhalle aufgebahrt werden, damit Angehörige und die Trauergemeinde gemeinsam vom Verstorbenen Abschied nehmen können. Erst nach der Abschiednahme wird der Verstorbene im Sarg zum Krematorium überführt.

Trauerfeier vor der Kremation

Manche Krematorien verfügen über spezielle Abschiedsräume. In diesen Räumen besteht die Möglichkeit, die Trauerfeier vor der Einäscherung des Verstorbenen auszurichten. So können sich Angehörige, Freunde und Bekannte am aufgebahrten Sarg vom Verstorbenen verabschieden. Erst danach erfolgt die Kremation. Die spätere Beisetzung der Urne muss vorab geregelt werden. Es ist durchaus üblich, dass die Beisetzung der Urne im engsten Familienkreis stattfindet und lediglich von einem Trauerredner oder einem Geistlichen begleitet wird. Das gibt den engsten Angehörigen die Möglichkeit, ohne Trauergäste in Ruhe vom Verstorbenen Abschied zu nehmen.

Trauerfeier nach der Kremation

Die Trauerfeier kann auch nach der Einäscherung und somit direkt vor der Beisetzung stattfinden. In diesem Fall steht kein Sarg, sondern die Urne des Verstorbenen während der Trauerfeier in der Trauerhalle. Am Ende der Trauerfeier wird die Urne zum Grab getragen. Dort angekommen, wird die Urne mithilfe von Bändern oder einer Urnenzange ins Grab abgesenkt.

Was kostet eine Einäscherung?

Kosten der Einäscherung im Krematorium

Ob Baumbestattung, Luftbestattung oder Seebestattung – für all diese Formen der Urnenbeisetzung bzw. Feuerbestattung kommen zu den Bestattungskosten in jedem Fall die Kosten für die Kremation hinzu. Im Schnitt liegen diese zwischen 300 und 600 Euro, wobei es Abweichungen geben kann. So kann der Preis für eine Kremierung von Region zu Region schwanken oder auch davon abhängig sein, ob ein privates oder kommunales Krematorium mit der Einäscherung beauftragt wird. Zudem muss mit Kosten für einen Sarg gerechnet werden, da Einäscherungen ausschließlich in einem Sarg durchgeführt werden dürfen. Häufig werden für die Kremation Kremationssärge aus preiswertem Material verwendet.

Kosten einer Feuerbestattung

Die Kosten für die Einäscherung in einem Krematorium sind nur ein Teil der gesamten Kosten für eine Feuerbestattung. Die Gesamtkosten setzen sich aus Kosten für die Dienstleistungen des Bestatters, Kosten für Fremdleistungen und Friedhofsgebühren zusammen. Wenn Sie mehr über die Kosten einer Feuerbestattung erfahren möchten, klicken Sie einfach auf den folgenden Button:

Feuerbestattung Kosten

Willenserklärung zur Feuerbestattung

Braucht man eine Kremationsverfügung?

Für eine Feuerbestattung muss nicht zwangsläufig eine Willenserklärung vorliegen. Allerdings ist es ratsam, bereits zu Lebzeiten den Wunsch nach einer Feuerbestattung schriftlich zu fixieren, um den eigenen Willen gewahrt zu wissen. Dafür gibt es die sogenannte Kremationsverfügung. Liegt keine Verfügung des Verstorbenen vor, entscheiden in der Regel die nächsten Angehörigen über die Bestattungsart. Dies gilt auch für den Fall, dass eine besondere Bestattungsart wie beispielsweise die Seebestattung gewünscht wird. Der Bestatter kennt die regionalen Besonderheiten und örtlichen Gegebenheiten und kann die Angehörigen über die einzuhaltenden Bestimmungen informieren.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Feuerbestattung?

Die Kosten einer Feuerbestattung setzen sich aus unterschiedlichen Kostenpunkten zusammen – den Kosten für die Dienstleistungen des Bestatters, Kosten für Fremdleistungen und Friedhofsgebühren. Die Höhe der Gesamtkosten hängt vor allem von den individuellen Wünschen für die Gestaltung einer Feuerbestattung ab.

Feuerbestattung Kosten

Wie ist der Ablauf einer Feuerbestattung?

Grundsätzlich kann die Trauerfeier vor oder nach der Kremierung des Verstorbenen ausgerichtet werden. Oft ist es aus trauerpsychologischen Gründen empfehlenswert, die Trauerfeier vor der Einäscherung auszurichten. Dabei kann der Sarg in einer Trauerhalle aufgebahrt werden, damit Angehörige und die Trauergemeinde gemeinsam vom Verstorbenen Abschied nehmen können. Erst nach der Abschiednahme wird der Verstorbene im Sarg zum Krematorium überführt.

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Warum braucht man bei der Feuerbestattung einen Sarg?

Auch bei der Kremation ist ein Sarg erforderlich. Das hat zwei Gründe: In Deutschland gibt es die sogenannte Sargpflicht, die sowohl im Rahmen von Erdbestattung als auch Feuerbestattungen gilt. Unabhängig davon hat der Sarg eine bestimmte Funktion bei der Kremation: Das Holz des Sarges sorgt dafür, dass beim Verbrennungsvorgang die erforderliche Hitze erreicht wird.

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