Allgemeine Informationen zum Coronavirus

Die derzeitige Situation geht auch an der Bestattungsbranche und Angehörigen, die einen akuten Trauerfall in der Familie haben, nicht vorbei. Denn es stellen sich, vor dem Hintergrund der Ausbreitung des Coronavirus, zahlreiche Fragen hinsichtlich aktueller Bestattungen: Dürfen beispielsweise Trauerfeiern stattfinden?

Wir haben auf unserer Seite die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema für Sie zusammengestellt.

Trauerfeiern & Beerdigungen in der Corona-Krise

Welche Verhaltensregeln sollten derzeit auf Trauerfeiern eingehalten werden?

Um das Ansteckungsrisiko zu minimieren, sollte bei Trauerfeiern auf körperliche Gesten der Kondolenz und Anteilnahme verzichtet werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Umarmungen
  • Küsse
  • Händeschütteln

Auch auf dem Friedhof sollte die 1,5 Meter Abstandsregel gelten.

Sind derzeit bestimmte Bestattungsarten untersagt?

Die Bestattungsarten Erdbestattung und Feuerbestattung bleiben derzeit frei wählbar. Angehörige können daher weiterhin entscheiden, ob sie Verstorbene in einem Sarg beerdigen, oder in einer Urne beisetzen lassen möchten.

Wie sollte die Sitzordnung auf Trauerfeiern geregelt werden?

Die Sitzplätze für Trauergäste sollten möglichst weit auseinander liegen. Auch hier sollte ein Abstand von 1,5 Meter eingehalten werden.

Besteht die Möglichkeit alternativer Trauerfeiern?

Trotz Beschränkungen und Vorsichtsmaßnahmen, Abschied und Trauer ist gerade in der heutigen Zeit besonders wichtig! Die Bestattungsunternehmen unter dem Dach des BDB haben für trauernden Angehörigen alternative Angebote.

Wenigstens der engste Kreis der Familie sollte an einer Trauerfeier vor Ort bzw. auf dem Friedhof am Grab (unter freiem Himmel) teilnehmen können. Folgendes sollte im Einzelfall mit den Angehörigen gemeinsam überlegt werden:

  • Die Trauerfeier mit anschließender Beisetzung findest zunächst im engsten Kreis statt, die größere Trauerfeier/Gedenkfeier später, wenn die Corona-Krise vorbei ist. Hierauf sollte dann auch schon in Anzeigen und Trauerbriefen hingewiesen werden.
  • Auch Online-Übertragungen der Trauerfeier über das Internet können, wenn die technischen Voraussetzungen bestehen, eine Alternative sein. Oder man lässt die Trauerfeier als Video aufzeichnen, so dass der Film später, zum Beispiel bei einer Gedenkveranstaltung, gemeinsam angesehen werden kann.

Welche Regelungen für Trauerfeiern gelten bundesweit?

In welchem Rahmen Trauerfeiern stattfinden dürfen, ist von Bundesland zu Bundesland anders geregelt. Die derzeitigen Bestimmungen der einzelnen Bundesländer haben wir auf auf der Seite Rechtliche Informationen für Sie verlinkt. Die exakten Details für Ihre Stadt oder Ihren Landkreis kennt Ihr Bestatter vor Ort.

Allgemeine Fragen zum Coronavirus

Was ist das Coronavirus?

Das Coronavirus ist eine Virusfamilie, der zahlreiche Viren angehören. Betrachtet man die Viren unter dem Mikroskop, haben sie alle eines gemeinsam: Sie sehen aus wie kleine Kronen oder Kränze. Daher leitet sich auch der Name der Viren ab. Denn das lateinische Wort "Corona" verweist auf die Form einer Krone oder eines Kranzes.

Spezielle Viren der Familie verursachen virale Erkrankungen wie beispielsweise Lungenkrankheiten. Die aktuelle Pandemie ist ebenfalls durch ein Virus der Coronafamilie verursacht worden - COVID-19.

Was bedeutet COVID-19?

COVID-19 ist eine Abkürzung für die Erkrankung durch ein Coronavirus, das die dezeitige Pandemie verursacht. Die ausführliche Bezeichnung für COVID-19 lautet "corona virus disease 2019", was ins Deutsche übersetzt "Coronavirus-Krankheit-2019" bedeutet. Die Zahl am Ende der Abkürzung verweist auf das erstmalige Auftreten der Erkrankung im Jahr 2019.

Was bedeutet Inkubationszeit?

Zwischen der Ansteckung mit einem Krankheitserreger und dem ersten Auftreten von Symptomen vergeht eine gewisse Zeit. Diese nennt man Inkubationszeit.

Wie lang ist die Inkubationszeit des Coronavirus?

Es ist nicht eindeutig geklärt, wie lang die Inkubationszeit des Coronavirus ist. Laut aktuellen Angaben des Robert-Koch-Institus (RKI) beträgt die Inkubationszeit bis zu 14 Tage. Berichten chinesischer Forscher zufolge kann sich die Inkubationszeit des Virus auf 24 Tage ausdehnen.

Was für Symptome können auftreten?

Folgende Symptome können auf eine Infektion mit dem Coronavirus hinweisen:

  •     Fieber
  •     Trockener Husten und Sputum (Auswurf)
  •     Abgeschlagenheit
  •     Atemprobleme wie Kurzatmigkeit
  •     Kau- und Kiefergelenkschmerzen
  •     Kopfschmerzen
  •     Halsschmerzen
  •     Schüttelfrost
  •     Übelkeit/Erbrechen
  •     verstopfte Nase
  •     Durchfall

Hygienetipps

Schützt das Händewaschen vor dem Coronavirus?

Viele Infektionskrankheiten werden über die Hände übertragen, so auch das Coronavirus. Das gründliche Händewaschen trägt dazu bei, die Anzahl der Keime und Viren auf den Handflächen zu reduzieren, wodurch das Ansteckungsrisiko minimiert wird.

Wann sollten die Hände gewaschen werden?

Die Hände sollten immer dann gewaschen werden:

  • nach dem nach Hause kommen
  • nach dem Besuch der Toilette
  • nach dem Wechseln von Windeln oder wenn Sie Ihrem Kind nach dem Toilettengang bei der Reinigung geholfen haben
  • nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen
  • nach dem Kontakt mit Abfällen
  • nach dem Kontakt mit Tieren, Tierfutter oder tierischem Abfall
  • vor den Mahlzeiten
  • vor dem Hantieren mit Medikamenten oder Kosmetika
  • vor und nach der Zubereitung von Speisen sowie öfter zwischendurch, besonders wenn Sie rohes Fleisch verarbeitet haben
  • vor und nach dem Kontakt mit Kranken
  • vor und nach der Behandlung von Wunden

Wie sollten die Hände gewaschen werden?

  1. Die Hände zunächst unter fließendes Wasser halten.
  2. Die Hände circa 20 bis 30 Sekunden lang gründliche einseifen - sowohl Handinnenflächen als auch Handrücken, Fingerspitzen, Fingerzwischenräume, Daumen und auch die Fingernägel.
  3. Die Hände unter fließendem Wasser abspülen. In öffentlichen Toiletten zum Schließen des Wasserhahns Einweghandtücher oder den Ellenbogen verwenden.
  4. Abschließend die Hände sorgfälltig abtrocknen, auch in den Fingerzwischenräumen.

 

Sollte nach dem Händewaschen zusätzlich ein Desinfektionsmittel benutzt werden?

Im privaten Umfeld ist eine Händedesinfektion im Allgemeinen nicht erforderlich. Für sichtbar schmutzige Hände sind Desinfektionsmittel nicht geeignet. Bei erhöhtem Infektionsrisiko kann es sinnvoll sein, nach dem Händewaschen die Hände zu desinfizieren. Dazu zählen Fälle, in denen beispielsweise Familienmitglieder mit dem Coronavirus infiziert sind. Auch wenn abwehrgeschwächte Menschen mit erhöhtem Infektionsrisiko im Haushalt leben oder pflegebedürftige Angehörige versorgt werden, kann eine Händedesinfektion in bestimmten Situationen sinnvoll sein.
Bei einem Besuch im Krankenhaus sollten beim Betreten und Verlassen der Krankenstation die Hände ebenfalls desinfiziert werden.

Was sollte beim Niesen und Husten beachtet werden?

Um keine Krankheitserreger wie das Coronavirus weiterzuverbreiten und andere vor Ansteckung zu schützen, sollten Erkrankte die Regeln der sogenannten Husten-Etiquette beachten, die auch beim Niesen gilt:

  • Halten Sie beim Husten oder Niesen mindestens einen Meter Abstand von anderen Personen und drehen Sie sich weg.
  • Niesen oder husten Sie am besten in ein Einwegtaschentuch. Verwenden Sie dies nur einmal und entsorgen es anschließend in einem Mülleimer mit Deckel. Wird ein Stofftaschentuch benutzt, sollte dies anschließend bei 60°C gewaschen werden.
  • Und immer gilt: Nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten gründlich die Hände waschen!
  • Ist kein Taschentuch griffbereit, sollten Sie sich beim Husten und Niesen die Armbeuge vor Mund und Nase halten und ebenfalls sich dabei von anderen Personen abwenden.

Wie wird Desinfektionsmittel richtig angewendet?

Die Mittel müssen richtig ausgewählt und eingesetzt werden, da sie ansonsten unwirksam sind. Falsch verwendet können Desinfektionsmittel möglicherweise sogar dazu führen, dass Krankheitserreger unempfindlich gegenüber den Wirkstoffen werden.

  • Ganz wichtig: Die empfohlenen Einwirkzeiten müssen beachtet werden, damit das Desinfektionsmittel seine volle Wirkung entfalten kann.
  • Desinfektionsmittel sollte nicht verdünnt werden, da die Wirkung sonst beeinträchtigt wird.
  • Da auch Desinfektionsmittel nur eine begrenzte Haltbarkeit haben, sollte auf das Haltbarkeitsdatum geachtet werden.
  • Nicht jedes Desinfektionsmittel wirkt gegen jeden Krankheitserreger. Es gibt Mittel, die zum Beispiel wirksam Bakterien bekämpfen, aber bestimmten Virusarten gar nichts anhaben können. Es ist also wichtig, das richtige Mittel einzusetzen. „Viruzid“ wirksame Desinfektionsmittel können beispielsweise den größten Teil der Viren unschädlich machen (z.B. bei Norovirus-Infektionen), bei „begrenzt viruziden“ Produkten wird nur der Teil der empfindlicheren behüllten Viren abgedeckt..
  • Wenn tatsächlich notwendig, sollten am besten zertifizierte Desinfektionsmittel aus der Apotheke verwendet werden.
  • Wenn Flächendesinfektionsmittel eingesetzt werden, ist es meist besser, Einwegtücher zu verwenden. Putzlappen müssen häufig gewechselt werden und bei mindestens 60 °C gewaschen werden. Für die einzelnen Bereiche (Toilette, Küche) sollten unbedingt verschiedene Wischlappen verwendet werden, um eine evtl. Weiterverbreitung der Erreger über die Flächen zu vermeiden.
  • Hinweis: Wichtige Stellen für eine Flächendesinfektion sind insbesondere diejenigen Stellen, die von mehreren Menschen angefasst werden wie z.B. Spültasten von Toiletten, Wasserhähne, Türklinken, ggf. Lichtschalter.
  • Händedesinfektionsmittel müssen in die trockene Hand eingerieben werden und dürfen nicht anschließend mit Wasser abgespült werden.