Todesfall im Ausland

Durch die Möglichkeiten des modernen Massentourismus und damit verbundenen Auslandsreisen kommt es immer häufiger zum Todesfall im Ausland. Nicht nur, dass in einem solchen Fall die Trauer über den Verlust eines geliebten Menschen zur emotionalen Belastung für Angehörige wird. Ebenso belastend sind oft die hohe Kosten für die Überführung des Verstorbenen nach Deutschland. In einem derartigen Fall empfiehlt es sich, mit der Botschaft oder dem Konsulat der Bundesrepublik Deutschland im Urlaubsland Kontakt aufzunehmen. Die aktuellen Adressen finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes: www.auswaertiges-amt.de


Todesfall im Ausland: Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Todesfall im Ausland ist mit der Überführung des Verstorbenen verbunden, die oft hohe Kosten verursacht.
  • Im Rahmen einer Bestattungsvorsorge lässt sich die Auslandsrückholung im Todesfall vertraglich vereinbaren und finanziell absichern.

Todesfall im Ausland absichern

Bestattungsvorsorgetreuhandvertrag oder Sterbegeldversicherung

Im Rahmen einer Bestattungsvorsorge kann auch die Auslandsrückholung abgesichert werden.

Der Bundesverband Deutscher Bestatter rät, schon zu Lebzeiten eine Bestattungsvorsorge bei einem Bestatter abzuschließen – entweder über einen Bestattungsvorsorgetreuhandvertrag oder eine Sterbegeldversicherung. Mit einem Vertrag über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG oder einer Sterbegeldversicherung bei der NÜRNBERGER Versicherung, vermittelt durch das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur, besitzt der Vorsorgende auch Versicherungsschutz für eine Auslandsrückholung im Todesfall.

Sie beklagen einen Trauerfall in Ihrer Familie?

Ihr qualifizierter Bestatter vor Ort hilft Ihnen bei der Planung der Beisetzung.

TransRep International hilft bei Auslandsüberführungen

Der Bundesverband Deutscher Bestatter empfiehlt, bei einem Todesfall im Ausland für die notwendige Überführung des Verstorbenen nach Deutschland die Firma TransRep International GmbH über einen Bestatter Ihres Vertrauens zu beauftragen.

Notfall-Service und Auslandsrückholgarantie

Jeder neu ausgestellten Versicherungs- oder Treuhandpolice liegt eine Vorsorge-Card bei. Diesen Ausweis sollte der Reisende bei Auslandsaufenthalten bei sich führen.

Gegenstand der Auslandsrückholgarantie

Erstattet werden die nachgewiesenen Kosten der Überführung aus dem Ausland auf dem direkten Weg zum ersten Bestimmungsort in die Bundesrepublik Deutschland per Kraft- oder Luftfahrzeug. Ein Anspruch besteht nicht, soweit andere Versicherungsverträge bestehen, z. B. wenn bereits eine Reiseversicherung abgeschlossen wurde.

Das Kuratorium leistet im Schadensfall die tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten, jedoch maximal:

  • bis EUR   5.200 für im europäischen Ausland verstorbene Personen
  • bis EUR 10.300 für im außereuropäischen Ausland verstorbene Personen

Über die Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge und die Zusatzleistungen bei einer Treuhandpolice oder einer Sterbegeldversicherung informieren wir Sie ebenfalls auf unseren Seiten.