Hinterbliebenenrente: Rente für Hinterbliebene – kleine Witwenrente, große Witwenrente und Waisenrente

Der Tod eines Ehe- oder Lebenspartners ist für Hinterbliebene emotional sehr belastend. Zudem hinterlässt der Verlust des geliebten Menschen oft eine finanzielle Lücke im Leben des Partners. Die Hinterbliebenenrente – eine spezielle Form der Rente – soll Unterstützung leisten. Erfahren Sie mehr.


Das Wichtigste in Kürze

  • Die Hinterbliebenenrente hat den Zweck, den Einkommensausfall eines verstorbenen Ehe- oder Lebenspartners abzufedern und den hinterbliebenen Partner finanziell zu unterstützen.
  • Die Hinterbliebenenrente muss beim Rentenversicherungsträger des Verstorbenen beantragt werden.
  • Die Höhe der Hinterbliebenenrente ist von verschiedenen Faktoren abhängig, unter anderem vom angewandten Recht.

Was ist die Hinterbliebenenrente?

Rente bei Todesfall des Ehe- oder Lebenspartners

Die Hinterbliebenenrente ist eine zusätzliche Rente, die in der Regel von der Deutschen Rentenversicherung an Hinterbliebene gezahlt wird, wenn es zum Todesfall eines Ehepartners oder Lebenspartners kommt. Die Hinterbliebenenrente dient dazu, den Einkommensausfall des Verstorbenen zu kompensieren und den noch lebenden Ehe- bzw. Lebenspartner finanziell abzusichern.

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Wer hat Anspruch auf die Hinterbliebenenrente?

Hinterbliebenenrente für Eheleute

Auf die Hinterbliebenenrente hat grundsätzlich Anspruch, wer vor dem Tod des Partners mit diesem verheiratet war. Anspruchsberechtigt sind also Witwen und Witwer.

Hinterbliebenenrente für Lebenspartner

Auf die Rente für Hinterbliebene haben nicht nur Menschen Anspruch, die eine Ehe geführt haben. Auch Lebenspartner können ihren Anspruch auf die Rente für Hinterbliebene geltend machen. Das ist dann der Fall, wenn Lebenspartner mindestens ein Jahr lang im Rahmen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zusammengelebt haben. Der Rentenanspruch kann auch bei kürzerer Partnerschaft bestehen, allerdings nur dann, wenn der verstorbene Lebenspartner bei einem Unfall ums Leben kam.

Voraussetzungen für die Hinterbliebenenrente

Unter welchen Voraussetzungen erhalten Hinterbliebene die zusätzliche Rente?

Hinterbliebene können ihren Anspruch auf die Hinterbliebenenrente unter zwei Voraussetzungen geltend machen. Einerseits ist es erforderlich, dass der Verstorbene mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Andererseits darf der Hinterbliebene nach dem Tod des Partners nicht wieder geheiratet haben. Letzteres gilt natürlich nicht generell, sondern nur wenn es um den Anspruch auf die Rente geht.

Hinterbliebenenrente beantragen

Die Hinterbliebenenrente wird nicht automatisch nach dem Tod des Verstorbenen ausgezahlt. Hinterbliebene müssen zunächst beim Rentenversicherungsträger des Verstorbenen einen Antrag stellen, um ihren Anspruch geltend zu machen.

Rente für Witwen und Witwer

Anspruch auf die Witwenrente bzw. Witwerrente

Oft wird die Hinterbliebenenrente auch als Witwenrente bzw. Witwerrente bezeichnet. Wie hoch die Ansprüche für Hinterbliebene ausfallen, hängt unter anderem vom Hochzeitsdatum und den Geburtsdaten der Ehepartner ab. Basierend darauf wird die Witwenrente nach altem oder neuem Recht gehandhabt. Für die Berechnung der Rente ist ebenso relevant, wie lange und in welcher Höhe der Verstorbene in die Rentenversicherung eingezahlt hat.

Kleine Witwenrente und große Witwenrente

Die Höhe des Anspruchs auf die Hinterbliebenenrente ist nicht nur abhängig vom angewandten Recht, sondern grundsätzlich auch von der Art der Witwenrente, die Hinterbliebenen aufgrund der persönlichen Lebensumstände zugesprochen wird. So gibt es die sogenannte kleine Witwenrente und große Witwenrente. Auch wenn die Bezeichnung zunächst vermuten lässt, dass nur Witwen Anspruch auf die Rente haben, wird die Witwenrente ebenso einem Witwer zugesprochen, wenn der Partner verstirbt.

Die folgenden Tabellen geben Auskunft darüber, wann Hinterbliebene Anspruch auf welche Form der Witwenrente nach welchem Recht haben. Ebenso wird prozentual die Höhe des Anspruchs angegeben.

Kleine und große Witwenrente nach altem Recht

Grundsätzlich gilt nach altem Recht zur Witwenrente: Wurde die Ehe vor dem Jahr 2002 geschlossen und ist ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren, erhält der Hinterbliebene 60 statt 55 Prozent des Rentenanspruchs des Verstorbenen.

 Alter des HinterbliebenenAnzahl der KinderHöhe des Anspruchs in ProzentDauer des Anspruchs
Kleine Witwenrentejünger als 47 Jahrekeine25 % der Rente des Verstorbenen zum Todeszeitpunktunbegrenzt
Große Witwenrenteälter als 47 Jahremind. ein Kind, unter 18 Jahren55 bzw. 60 % der Rente des Verstorbenen zum Todeszeitpunktunbegrenzt

Kleine und große Witwenrente nach neuem Recht

Das neue Recht gilt, wenn die Ehe nach dem 31. Dezember 2001 geschlossen wurde oder beide Ehepartner nach dem 1. Januar 1962 geboren wurden. 

 Alter des HinterbliebenenAnzahl der KinderHöhe des Anspruchs in ProzentDauer des Anspruchs
Kleine Witwenrentejünger als 47 Jahrekeine25 % der Rente des Verstorbenen zum Todeszeitpunkt24 Monate
Große Witwenrenteälter als 47 Jahremind. ein Kind, unter 18 Jahren55 % der Rente des Verstorbenen zum Todeszeitpunktunbegrenzt

Das Sterbevierteljahr

Verstirbt ein Ehepartner, versetzt das Hinterbliebene nicht nur in eine emotionale, sondern auch in eine finanzielle Ausnahmesituation. Die Beerdigung muss organisiert und die Bestattungskosten müssen getragen werden. Dabei fehlt jedoch das Einkommen des Verstorbenen.

Witwenrente im Sterbevierteljahr

Zur unmittelbaren finanziellen Unterstützung Hinterbliebener gibt es das sogenannte Sterbevierteljahr. Der Begriff bezeichnet den Zeitraum, in dem die Witwenrente in voller Höhe des Anspruchs des Verstorbenen an den Hinterbliebenen ausgezahlt wird. Das Sterbevierteljahr folgt auf den Sterbemonat und erstreckt sich über drei Monate. Während dieser Zeit wird das Einkommen des Hinterbliebenen nicht angerechnet.

Anspruch auf die Waisenrente für Kinder

Minderjährige Kinder erhalten bis zum 18. Lebensjahr ebenfalls finanzielle Unterstützung, wenn es zum Todesfall eines Elternteils kommt. Dabei spricht man von der sogenannten Waisenrente. Diese unterteilt sich in die Halbwaisenrente und die Vollwaisenrente.

Halbwaisenrente

Verstirbt ein Elternteil, erhalten Kinder die Halbwaisenrente. Diese beträgt zehn Prozent des Rentenanspruchs des Verstorbenen.

Vollwaisenrente

Die Vollwaisenrente erhalten Kinder, wenn sie beide Elternteile verloren haben. In diesem Fall werden zwanzig Prozent des Rentenanspruchs beider Eltern ausgezahlt.

Waisenrente für volljährige Kinder

Auch nach dem 18. Lebensjahr können Kinder bis zum 27. Geburtstag Waisenrente beziehen. Der Anspruch kann unter folgenden Umständen geltend gemacht werden:

  • Wenn ein Kind eine Ausbildung absolviert
  • Wenn ein Kind den Bundesfreiwilligendienst absolviert
  • Wenn ein Kind ein freiwilliges soziales Jahr absolviert
  • Wenn ein Kind eine Behinderung hat

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Häufig gestellte Fragen

Wer hat Anspruch auf Hinterbliebenenrente?

Auf Hinterbliebenenrente haben grundsätzlich Eheleute Anspruch, wenn es zum Todesfall eines Partners kommt. Anspruch haben auch eingetragene Lebenspartner, wenn diese mindestens ein Jahr lang zusammengelebt haben.

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Wie lange muss man verheiratet gewesen sein, um Anspruch auf Witwenrente zu haben?

Hinterbliebene Ehepartner haben dann Anspruch auf Witwenrente, wenn sie mindestens ein Jahr lang mit dem Verstorbenen verheiratet waren. In Ausnahmefällen besteht der Anspruch früher. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn der verstorbene Ehepartner durch einen Unfall tödlich verunglückt ist.

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Sind die Hinterbliebenenrente und die Witwenrente das Gleiche?

Der Begriff "Witwenrente" ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für die Hinterbliebenenrente.

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Haben nur Witwen Anspruch auf die Witwenrente?

Der Begriff "Witwenrente" lässt zunächst vermuten, dass nur Witwen Anspruch auf die Rente für Hinterbliebene haben. Jedoch haben ebenso Witwer Anspruch auf die Hinterbliebenenrente, wenn es zum Todesfall der Ehefrau kommt. In einem solchen Fall spricht man auch von der sogenannten Witwerrente.

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