Haushaltsauflösung: Worauf bei der Wohnungsauflösung im Todesfall zu achten ist

Kommt es zu einem Todesfall in der Familie, müssen sich Angehörige oft darum kümmern, die Wohnung oder das Haus des Verstorbenen aufzulösen. Was bei einer Haushaltsauflösung zu beachten ist, erfahren Sie auf unserer Seite.


Haushaltsauflösung: Das Wichtigste in Kürze

  • Im Todesfall geht das Mietverhältnis eines Verstorbenen als Nachlass auf die Erben über.
  • Den Erben steht es frei, ins Mietverhältnis des Verstorbenen einzutreten oder die Wohnung aufzulösen.
  • Die Haushaltsauflösung kann von einem darauf spezialisierten Unternehmen übernommen werden.
  • Wie hoch die Kosten für eine Haushaltsauflösung sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab – unter anderem von der Größe der Wohnung.

Wie läuft eine Haushaltsauflösung ab?

Verstirbt ein erwachsener Mensch, hinterlässt dieser in der Regel einen Haushalt. Für Angehörige stellt sich daher bei einem Todesfall in der Familie oft die Frage, was mit den Möbeln und persönlichen Gegenständen des Verstorbenen passieren soll. Im Rahmen einer Wohnungsauflösung kann der gesamte Hausrat verkauft, verschenkt oder entsorgt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, ausgewählte Einrichtungsgegenstände für einen anderen Haushalt in der Familie zu übernehmen, sodass nach der Auflösung die leere Wohnung des Verstorbenen neu bezogen werden kann.

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Der Begriff Entrümpelung

Entrümpelung oder Haushaltsauflösung – welcher Begriff ist passender?

Haushaltsauflösungen werden umgangssprachlich oft als Entrümpelungen bezeichnet. Bedenkt man jedoch, dass bei einer Wohnungsauflösung im Todesfall unter anderem persönliche Gegenstände eines Verstorbenen entsorgt werden, die für Angehörige mit Erinnerungen an einen geliebten Menschen verknüpft sind, erscheint der Begriff "Entrümpelung" unpassend. Aus Gründen der Pietät ist die Bezeichnung "Haushaltsauflösung" angemessener.

Wer darf eine Haushaltsauflösung vornehmen?

Verstirbt ein Mensch, geht dessen Nachlass in den Besitz der Erben über. Zum Erbe gehört auch der Haushalt des Verstorbenen. Da die Erben über den Nachlass verfügen können, obliegt ihnen ebenfalls die Entscheidung, ob eine Wohnungsauflösung vorgenommen werden soll.

Bei Todesfall in der Familie die Wohnung des Verstorbenen übernehmen

Wohnungsauflösung oder Übernahme der Wohnung

Für Angehörige besteht grundsätzlich die Möglichkeit, ins Mietverhältnis des Verstorbenen einzutreten und dessen Wohnung zu übernehmen. Dazu muss man lediglich als Hauptmieter im Mietvertrag eingetragen werden. Die Auflösung des Haushalts kann natürlich auch dann vorgenommen werden, wenn Angehörige selbst die Wohnung beziehen und sich neu einrichten möchten.

Bei Todesfall in der Familie Sonderkündigungsrecht wahrnehmen

Mietvertrag für die Wohnung oder das Haus innerhalb eines Monats kündigen

Nach § 580 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) haben Angehörige ein Sonderkündigungsrecht bei einem Todesfall in der Familie. Das bedeutet, dass der Mietvertrag des Verstorbenen innerhalb eines Monats nach dessen Tod außerordentlich gekündigt werden kann.

Haushalt innerhalb von drei Monaten auflösen

Nach der Wohnungskündigung bleiben Angehörigen drei Monate Zeit für eine fristgerechte Haushaltsauflösung.

Zwei Alternativen für eine Wohnungsauflösung

Wer aufgrund eines Todesfalls in der Familie den Haushalt eines verstorbenen Familienmitgliedes auflösen muss, für den gibt es zwei Alternativen. Die Auflösung kann selbst vorgenommen werden, oder es besteht die Möglichkeit, einen professionellen Haushaltsauflöser zu beauftragen.

Haushaltsauflösung selbst vornehmen

Oft ist die zur Verfügung stehende Zeit für eine Haushaltsauflösung der entscheidende Faktor dafür, ob man diese selbst vornimmt. Besteht eine Kündigungsfrist von drei Monaten, bleibt Angehörigen genügend Zeit, um die Wohnung eines verstorbenen Familienmitgliedes selbst aufzulösen. Die Wohnungseinrichtung kann verkauft oder verschenkt werden. Gebrauchtwarenhäuser nehmen gerne altes Mobiliar entgegen, sofern sich dieses in einem guten Zustand befindet.

Wohnungsauflöser beauftragen

Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, ein professionelles Unternehmen mit der Wohnungsauflösung zu beauftragen. Haushaltsauflöser benötigen für die Auflösung einer Wohnung oft nur einen Bruchteil der Zeit, die man selbst dafür brauchen würde. Die Beauftragung eines Wohnungsauflösers empfiehlt sich besonders dann, wenn der Haushalt möglichst schnell aufgelöst werden soll, sodass die Wohnung zeitnah weitervermietet werden kann und Mieteinnahmen nicht verloren gehen. Anbieter lassen sich im Internet finden. Bei der Auswahl eines seriösen Unternehmens sollte darauf geachtet werden, dass die Dienstleistungen und das Angebot transparent sind. Ebenfalls ist es wichtig, dass der Anbieter eine Betriebshaftpflichtversicherung hat, die für Beschädigungen aufkommt, die im Rahmen der Wohnungsauflösung entstehen können.

Wie lange dauert eine Haushaltsauflösung?

Ein entscheidender Faktor für die Dauer einer Wohnungsauflösung ist die Größe der Wohnung beziehungsweise des Hauses. In der Regel gilt: Je größer die Wohnung, desto mehr Zeit nimmt die Auflösung in Anspruch.

Haushaltsauflösung: Kosten

Wie viel kostet es, einen Haushalt aufzulösen?

Wie hoch die Kosten für eine Haushaltsauflösung sind, lässt sich pauschal nur schwer sagen. Verschiedene Faktoren beeinflussen die Höhe der Kosten. Beispielsweise ist entscheidend, ob eine Haushaltsauflösung in einem großen Haus oder einer vergleichsweise kleinen Wohnung vorgenommen werden soll. Denn mit der Größe der Wohnfläche steigt in der Regel auch der Aufwand für die Auflösung des Haushalts.

Faktoren, die die Höhe der Kosten für eine Haushaltsauflösung beeinflussen

  • Etage
  • Entsorgungskosten
  • Parkmöglichkeiten vor Ort
  • Größe der Wohnung

Tipps für eine Wohnungsauflösung

Gibt es im Rahmen der Haushaltsauflösung Gegenstände von Wert?

Eine Haushaltsauflösung geht mit der Entsorgung verschiedener Gegenstände einher, die sich nach dem Tod des Verstorbenen noch in dessen Wohnung oder Haus befinden. Dazu gehören zum Beispiel Möbel und andere Einrichtungsgegenstände. Bevor wirklich alles entsorgt wird, ist es ratsam vorher zu überprüfen, ob Gegenstände von Wert unter dem Hausrat sind, etwa Kunst oder Schmuck.

Worauf bei einer Haushaltsauflösung geachtet werden sollte

  • Möbel sollten nach Wertgegenständen durchsucht werden
  • Wertvolle Gegenstände wie Kunst, Schmuck und Porzellan sowie Gegenstände von emotionalem Wert sollten aufbewahrt werden
  • Gut erhaltenes Mobiliar kann an Gebrauchtwarenhäuser gegeben werden
  • Gebrauchte Kleidung kann entweder in die Altkleidersammlung oder an Sozialkaufhäuser gegeben werden

Häufig gestellte Fragen

Wer muss die Haushaltsauflösung bei einem Todesfall bezahlen?

Da auch der Haushalt eines Verstorbenen zu seinem Nachlass gehört, müssen sich die Erben darum kümmern, was mit dem Haushalt passieren soll. Entscheiden sich die Erben für eine Wohnungsauflösung, dann müssen sie in der Regel auch die Kosten dafür tragen.

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