Autopsie: Die äußere und innere Leichenschau

Eine Autopsie wird immer dann vorgenommen, wenn die Todesursache eines Verstorbenen nicht eindeutig ist. Wir informieren Sie im Detail darüber, was zu einer Autopsie gehört.


Autopsie: Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn ein Arzt die Todesursache eines verstorbenen Menschen nicht eindeutig bestimmen kann, muss zur Klärung des Todesumstände eine Autopsie vorgenommen werden.
  • Im Rahmen einer Autopsie wird zur Klärung der Todesursache eine äußere und innere Leichenschau vorgenommen. Die Ergebnisse werden in einem Obduktionsbericht dokumentiert.
  • Die Kosten für eine Autopsie müssen von der Person getragen werden, die die Untersuchung in Auftrag gegeben hat.

Was ist eine Autopsie / Obduktion?

Im Rahmen einer Autopsie wird die Leiche nicht nur auf äußere Merkmale untersucht, die Aufschluss über die Umstände des Todes geben können.

Warum Pathologen und Rechtsmediziner Autopsien an Leichen vornehmen

Der Tod eines Menschen kann unterschiedliche Ursachen haben. Wird ein Arzt über den Todesfall informiert, um den Leichnam zu untersuchen und die Todesursache des Verstorbenen im Totenschein festzuhalten, kann es vorkommen, dass die Umstände für den Tod nicht eindeutig sind. In solchen Fällen kann beispielsweise von zuständigen Behörden wie der Staatsanwaltschaft die Autopsie des Leichnams angeordnet werden, um die Todesursache zu bestimmen. Oft wird eine Autopsie auch als Obduktion oder Sektion bezeichnet.

Das Vorgehen bei einer Autopsie

Im Rahmen einer Autopsie wird die Leiche nicht nur auf äußere Merkmale untersucht, die Aufschluss über die Umstände des Todes geben können. Auch eine innere Leichenschau gehört zur Untersuchung, um die exakte Todesursache zu klären.

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Welche Arten der Autopsie gibt es?

Es gibt unterschiedliche Arten von Autopsien, die zur Klärung der Todesursache beitragen. Welche Art der Obduktion an einem Leichnam vorgenommen wird, ist abhängig davon, ob ein Arzt bei der ersten Leichenschau die Todesursache als natürlich oder unnatürlich einstuft.

Die klinische Autopsie

Handelt es sich laut Totenschein um eine natürliche Todesursache, die genauer aufgeklärt werden soll, wird eine klinische Autopsie von einem Pathologen vorgenommen. Allerdings bedarf die Obduktion der Zustimmung der Hinterbliebenen des Verstorbenen. Es kann jedoch auch vorkommen, dass ohne das Einverständnis der Angehörigen eine klinische Autopsie vorgenommen wird. Das ist etwa dann der Fall, wenn es sich bei der Todesursache um eine meldepflichtige Krankheit handelt, die genauer untersucht werden muss.

Die gerichtlich angeordnete Autopsie

Wird im Rahmen der ersten Leichenschau vom Arzt im Totenschein eine unnatürliche Todesursache diagnostiziert, wird entweder von der Staatsanwaltschaft oder dem zuständigen Gericht eine gerichtliche Obduktion angeordnet.

Wird im Rahmen der ersten Leichenschau vom Arzt im Totenschein eine unnatürliche Todesursache diagnostiziert, wird entweder von der Staatsanwaltschaft oder dem zuständigen Gericht eine gerichtliche Obduktion angeordnet. Denn der Gesetzgeber ist in einem solchen Fall von Rechtswegen dazu verpflichtet, die Umstände des Todes aufzuklären. Daher bedarf es keiner Zustimmung der Angehörigen. Auch ein Widerspruch gegen die Untersuchung kann seitens der Angehörigen nicht eingelegt werden.

Gerichtlich angeordnete Autopsie nur mit zwei Ärzten

Die gerichtlich angeordnete Autopsie hat den Zweck aufzuklären, ob es sich bei der Todesursache um einen Unfall, einen Suizid oder ein Tötungsdelikt handelt. Laut § 87 der Strafprozessordnung ist die Autopsie von zwei Ärzten durchzuführen, von denen einer ein zugelassener Rechtsmediziner sein muss.

Die behördlich angeordnete Autopsie

Auch die behördlich angeordnete Autopsie wird zur Klärung einer unnatürlichen Todesursache vorgenommen. Die Untersuchung wird zum Beispiel dann angeordnet, wenn sich ein unaufgeklärter Todesfall in einem öffentlichen oder privaten Krankenhaus ereignet hat.

Wie läuft eine Autopsie ab?

Eine Autopsie besteht immer aus zwei Teilen – der inneren und der äußeren Leichenschau. Die Befunde der Untersuchung werden sorgfältig vom Arzt protokolliert.

Die äußere Leichenschau

Zu Beginn der Untersuchung wird die Leiche vom Arzt auf alle äußerlichen Auffälligkeiten in Augenschein genommen. Alle sichtbaren Verletzungen, Hämatome und Wunden werden dokumentiert. Das besondere Interesse der äußeren Begutachtung des Leichnams gilt dem Erkennen und der Dokumentation von beispielsweise Würgemalen oder Stichverletzungen, die auf ein Tötungsdelikt hindeuten können.

Die innere Leichenschau

Die innere Leichenschau hat den Zweck, die inneren Organe zu untersuchen und zu klären, ob Auffälligkeiten bestehen.

Die innere Leichenschau hat den Zweck, die inneren Organe zu untersuchen und zu klären, ob Auffälligkeiten bestehen. Zur Sicherung der Diagnose werden Proben von Organen und Körperflüssigkeiten entnommen, die beispielsweise auf Gifte untersucht werden. Dazu werden die Organe entnommen, gewogen, untersucht und anschließend wieder in den Körper gelegt. Auch der Mageninhalt des Leichnams wird genauer in Augenschein genommen, weil dieser Aufschluss über den Todeszeitpunkt geben kann.

Abschluss der Autopsie

Sind alle Untersuchungen abgeschlossen, erstellt der Arzt einen ausführlichen Obduktionsbericht, in dem sämtliche Untersuchungsergebnisse festgehalten werden.

Kosten einer Autopsie

Wer trägt die Kosten für eine Autopsie?

In der Regel müssen die Kosten für eine Autopsie nicht von den Angehörigen eines Verstorbenen getragen werden, sondern von der Behörde, die die Untersuchung des Leichnams anordnet. Hinterbliebene müssen die Kosten nur dann tragen, wenn sie die Obduktion zur Klärung der Todesursache selbst in Auftrag gegeben haben.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Autopsie?

Eine Autopsie ist die ärztliche Untersuchung eines Leichnams, die zur Klärung der genauen Todesursache beitragen soll. Eine Autopsie wird auch Obduktion oder Sektion genannt.

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Wer muss die Autopsie bezahlen?

Die Kosten für eine Autopsie trägt derjenige, der diese in Auftrag gegeben hat. Angehörige eines Verstorbenen müssen nur dann für die Kosten einer Obduktion aufkommen, wenn sie die Untersuchung des Leichnams selbst veranlasst haben.

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Welche Arten der Autopsie gibt es?

Es gibt unterschiedliche Arten von Autopsien, die zur Klärung der Todesursache beitragen – die klinische Autopsie, die gerichtlich angeordnete Autopsie und die behördlich angeordnete Autopsie. Welche Art der Obduktion an einem Leichnam vorgenommen wird, ist abhängig davon, ob ein Arzt bei der ersten Leichenschau die Todesursache als natürlich oder unnatürlich einstuft.

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