Sonderurlaub im Todesfall

Der Tod eines geliebten Menschen stellt für Angehörige eine emotionale Ausnahmesituation dar. Daher ist es absolut verständlich, dass Arbeitnehmer kurz nach dem Tod eines Verwandten kaum in der Lage sind, ihrer Arbeit wie gewohnt nachzugehen. Der Sonderurlaub im Todesfall hilft Hinterbliebenen und gibt ihnen Zeit, sich um die Bestattung des Verstorbenen zu kümmern und ihre Trauer zu verarbeiten. Aber wer hat eigentlich Anspruch auf den Sonderurlaub? Wie lange dauert dieser? Was sagen die gesetzlichen Bestimmungen in Paragraf 616 des BGB zum Thema Sonderurlaub? Das sind einige von vielen Fragen, die Arbeitnehmer oft beschäftigen. Wir verschaffen Ihnen einen Überblick zum Thema.


Sonderurlaub im Todesfall: Das Wichtigste In Kürze

  • Von Sonderurlaub ist dann die Rede, wenn ein Arbeitnehmer bei Entgeltfortzahlung für eine gewisse Zeit von seiner Arbeitspflicht befreit wird.
  • Kommt es zu einem Trauerfall in der Familie, wird Arbeitnehmern in der Regel der sogenannte Sonderurlaub im Todesfall gewährt.
  • Die Dauer des Sonderurlaubs im Todesfall ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt.
  • Wie viele Tage Sonderurlaub im Todesfall gewährt werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von der Kulanz des Arbeitgebers.

Sonderurlaub im Todesfall – Was bedeutet das?

Man spricht von Sonderurlaub, wenn ein Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber von seiner Arbeitspflicht bei Entgeltfortzahlung befreit wird. Eine Freistellung in Form von Sonderurlaub wird Arbeitnehmern in der Regel dann gewährt, wenn ein Trauerfall in der Familie eintritt. In diesem Fall spricht man vom sogenannten Sonderurlaub im Todesfall.

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Was ist der Grund für Sonderurlaub im Todesfall?

Wenn ein geliebter Mensch verstirbt, dann löst der Verlust tiefe Trauer bei Hinterbliebenen aus. Unter diesen Umständen können Angehörige oft keinen klaren Gedanken fassen und müssen sich dennoch um die Organisation der Bestattung kümmern. All das ist eine emotionale Ausnahmesituation für Angehörige.

Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, dass Arbeitnehmer nicht an die Arbeit denken und dieser wie gewohnt nachgehen können. Die Organisation einer Bestattung braucht Zeit, genauso sehr wie die Trauerbewältigung. Aus diesem Grund gewähren Arbeitgeber den sogenannten Sonderurlaub im Todesfall. Dieser soll Arbeitnehmern die nötige Zeit geben, um die Bestattung zu organisieren und die Trauer zu verarbeiten.

Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall

Wer hat Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall?

Oftmals ist es so, dass lediglich Hinterbliebene ersten Verwandtschaftsgrades ihren Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall geltend machen können. Verstirbt also ein Elternteil, ein Ehepartner oder ein Kind, wird Hinterbliebenen der Sonderurlaub in der Regel ganz selbstverständlich gewährt.

Die Dauer des Sonderurlaubs im Todesfall

Wie viel Sonderurlaub wird in der Regel gewährt?

Ein Tag, fünf Tage, zwei Wochen? Welchen Anspruch auf Sonderurlaub hat man als Arbeitnehmer? Wie viele Tage Sonderurlaub im Todesfall der Chef seinem Arbeitnehmer gewährt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Für die Dauer der Freistellung im Todesfall spielt unter anderem der Verwandtschaftsgrad zwischen dem Arbeitnehmer und dem Verstorbenen eine Rolle. So kann der Sonderurlaub im Todesfall länger ausfallen, wenn zum Beispiel ein Kind eines Arbeitnehmers verstorben ist. Auch die Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers sowie die Kulanz des Arbeitgebers nehmen Einfluss darauf, wie lange der Sonderurlaub gewährt wird. Daher ist es schwierig, die Dauer des Sonderurlaubs im Todesfall in konkreten Zahlen anzugeben. Auch in den entsprechenden gesetzlichen Regelungen in § 616 BGB werden keine exakten Angaben zur Dauer des Sonderurlaubs gemacht.

Gesetzliche Regelungen zum Sonderurlaub im Todesfall

Der Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches, kurz BGB, behandelt die Frage nach dem Sonderurlaub, also auch das Thema, wie lange einem Arbeitnehmer Sonderurlaub im Todesfall zusteht. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass die Dauer der Freistellung durch den Arbeitgeber angemessen sein muss und nicht zu lange dauern sollte. Allerdings steht im Gesetzestext keine konkrete Angabe hinsichtlich der Anzahl bzw. dem Anspruch an Tagen für den bezahlten Sonderurlaub im Todesfall. Die gesetzliche Maßgabe für die Freistellung nach Paragraf 616 des BGB ist also recht vage. Und so steht es zum Thema Sonderurlaub im Paragrafen 616 des BGB explizit geschrieben:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 616 Vorübergehende Verhinderung

„Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt."

Der Anspruch auf Sonderurlaub ist nicht konkret geregelt nach Paragraf § 616 BGB

Die oben genannte Anzahl der Tage Sonderurlaub sind als Richtwerte zu verstehen
Todesfall Anspruch Tage
Sonderurlaub bei Todesfall Ehepartner oder Ehepartnerin Ja 2
Sonderurlaub bei Todesfall Kind ja 2
Sonderurlaub bei Todesfall der Eltern (Vater oder Mutter) ja 2
Sonderurlaub bei Todesfall der Großeltern (Oma oder Opa) nein -
Sonderurlaub bei Todesfall der Schwiegereltern (Schwiegermutter oder Schwiegervater) nein -

Sonderurlaub bei Todesfall von Verwandten: z.B. Mutter, Vater, Bruder, Schwester, Großeltern, Großmutter, Großvater und Schwiegereltern

Verstirbt ein Familienangehöriger, ist das im Sinne des § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches ein Grund für eine vorübergehende Verhinderung eines Arbeitnehmers. Wie lange einem Arbeitnehmer bei Todesfall eines Familienmitgliedes Sonderurlaub gewährt werden muss, wird jedoch nicht explizit erwähnt.

Allerdings kann man aufgrund der allgemeinen Handhabung von Arbeitgebern davon ausgehen, dass der gewährte Sonderurlaub länger ausfällt, umso enger das Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen war.

Sonderurlaub im Todesfall beantragen

Sonderurlaub muss, wie jeder gewöhnliche Urlaub auch, beantragt werden. In der Regel ist für die Beantragung keine spezielle Vorgehensweise nötig. Einzelheiten zu den Regelungen für den Urlaub bzw. Sonderurlaub finden Arbeitnehmer in ihrem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. Im Zweifelsfall können sich Arbeitnehmer bei der Personalabteilung erkundigen, ob es einen speziellen Antrag auf Sonderurlaub im Unternehmen gibt.

Lohnfortzahlung bei Sonderurlaub

Es gilt grundsätzlich Entgeltfortzahlung bei Sonderurlaub im Todesfall. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer auch dann ihr gewohntes Gehalt erhalten, wenn sie sich aufgrund persönlicher Umstände im Sonderurlaub befinden. Die genauen Regelungen zur Lohnfortzahlung bei Sonderurlaub können dem Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag entnommen werden.

Häufig gestellte Fragen

Wer hat Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall?

In der Regel haben Arbeitnehmer Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall, wenn es zu einem Trauerfall im engsten Familienkreis kommt. Oft wird nur Angehörigen ersten Verwandtschaftsgrades zum Verstorbenen Sonderurlaub gewährt.

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Wie viele Tage Sonderurlaub im Todesfall werden gewährt?

Wie viele Tage Sonderurlaub im Todesfall der Arbeitgeber gewährt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Dauer der Freistellung wird unter anderem von folgenden Umständen beeinflusst:

  • Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen
  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Kulanz des Arbeitgebers

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Ist die Dauer des Sonderurlaubs im Todesfall gesetzlich geregelt?

Der Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches behandelt die Frage nach Sonderurlaub im Todesfall. Eine konkrete Dauer der Freistellung ist gesetzlich nicht festgeschrieben. Jedoch heißt es, dass die Dauer des Sonderurlaubs den Umständen entsprechend angemessen sein muss.

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