Mietrecht im Todesfall: Mietvertrag im Todesfall kündigen oder Wohnung des Verstorbenen übernehmen

Das Mietrecht im Todesfall sieht für Erben des verstorbenen Mieters zwei Optionen vor: Der Mietvertrag kann entweder außerordentlich gekündigt oder übernommen werden. Erfahren Sie alles zum Thema auf unserer Seite.


Das Wichtigste in Kürze

  • Zum Nachlass eines verstorbenen Mieters gehört auch das Mietverhältnis.
  • Im Todesfall eines Mieters geht dessen Mietverhältnis auf die Erben über.
  • Den Erben steht es frei, ins Mietverhältnis des Verstorbenen einzutreten oder selbiges zu kündigen.

Mietvertrag im Todesfall kündigen oder übernehmen

Verstirbt ein Mieter, der allein gelebt hat, dann haben die Erben grundsätzlich das Recht, in das Mietverhältnis des Verstorbenen einzutreten oder die Wohnung zu kündigen.

Sonderkündigungsrecht im Todesfall

Die Erben können von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn die Wohnung des Verstorbenen gekündigt werden soll und eine Haushaltsauflösung geplant ist. Im besten Fall sollte stets ein Kündigungsschreiben verfasst, unterschrieben und zur Sicherheit per Einschreiben an den Vermieter verschickt werden.

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Kündigungsfrist bei Todesfall für Angehörige

Wie lang ist die Kündigungsfrist bei einem Todesfall?

Da das Mietverhältnis auch über den Tod hinaus weiter Bestand hat, übernehmen die Erben automatisch die Vertretung dafür, stehen also auch gesamtschuldnerisch für Mietzahlungen und anderen aus dem Mietvertrag entstehenden Verpflichtungen ein.

Laut § 580 BGB kann allerdings im Todesfall vom einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht werden. Bei dieser außerordentlichen Kündigung können die Erben des Hauptmieters innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod des Mieters das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen.

Neben dem Sonderkündigungsrecht im Todesfall können die Erben aber auch in das bestehende Mietverhältnis eintreten. Das betrifft vor allem Ehe- und Lebenspartner der / des Verstorbenen, die vorher nicht als Hauptmieter im Vertrag standen. Dadurch wird verhindert, dass der ehemalige Lebenspartner ausziehen muss, nur weil der Hauptmieter verstorben ist. In diesem Fall übernimmt also beispielsweise der Hinterbliebene den geschlossenen Mietvertrag, wird in diesem als neuer Hauptmieter eingetragen und kann in der Wohnung verbleiben. Ein neuer Mietvertrag ist unter diesen Umständen nicht nötig.

Rechte für Angehörige

Grundsätzlich besteht für Angehörige verstorbener Mieter die Möglichkeit, in den Mietvertrag einzutreten.

Mit dem Eintritt ins Mietverhältnis werden alle Pflichten übernommen, dazu gehört natürlich auch die Zahlung der Miete. Auch ausstehende Verbindlichkeiten gegenüber dem Vermieter gehen zu Lasten des neuen Mieters – etwa Mietrückstände, wenn solche bestehen.

    Kündigungsfrist bei Todesfall für Vermieter

    Vermieter können ebenso wie Erben vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Auch der Vermieter kann innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod des Mieters das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen.

    Rechte für Vermieter

    Wenn Erben die Wohnung des Verstorbenen übernehmen möchten, besteht grundsätzlich auch für Vermieter die Möglichkeit, das Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen. Allerdings müssen dafür schwerwiegende Gründe vorliegen, die das Zusammenleben unzumutbar machen, beispielsweise starke Lärmbelästigung. Ebenso haben Vermieter das Recht, eine Kaution für die Wohnung zu verlangen, wenn diese nicht schon zuvor vom Verstorbenen geleistet wurde.

    Im Todesfall Wohnung und Mietvertrag übernehmen

    Kommt es zum Todesfall eines Mieters, haben die sogenannten Eintrittsberechtigten grundsätzlich das Recht, die Wohnung und den Mietvertrag des Verstorbenen zu übernehmen.

    Zu den eintrittsberechtigten Personen gehören in absteigender Reihenfolge:

    • Ehepartner
    • Lebenspartner und/oder Kinder
    • andere Verwandte oder verschwägerte Angehörige
    • Erben

    Ist die Übernahme der Wohnung gewünscht, wird der Mietvertrag umgeschrieben und der Eintrittsberechtigte dort aufgenommen. Angenommen es handelt sich bei dem Eintrittsberechtigten um den Ehepartner des Verstorbenen: Wenn dieser die Wohnungsübernahme ablehnt, können die nächsten Eintrittsberechtigten – beispielsweise die Kinder des Verstorbenen – ihre Nutzungsansprüche geltend machen, sofern sie dauerhaft einen Haushalt mit dem Verstorbenen geführt haben.

    Vermerk

    Die Informationen auf dieser Seite dienen dazu, Ihnen einen Überblick zum Thema zu verschaffen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Inhalte weder eine ausführliche Rechtsberatung darstellen noch eine solche ersetzen können.

    Häufig gestellte Fragen

    Was passiert mit dem Mietvertrag, wenn ein Mieter stirbt?

    Im Todesfall eines alleinlebenden Mieters, gehen alle mit dem Mietvertrag verbundenen Rechte und Pflichten auf die Erben des Mieters über. Das bedeutet: Die Erben können in das Mietverhältnis des Verstorbenen eintreten oder die Wohnung kündigen.

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    Hat man ein Sonderkündigungsrecht bei einem Todesfall?

    Im Todesfall eines Mieters haben die Erben ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet: Erben des Hauptmieters können innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod des Mieters das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen.

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