Die Leichenschau

Es ist gesetzlich geregelt, dass jeder Todesfall im Rahmen einer Leichenschau untersucht werden muss. Unter bestimmten Umständen kann neben der sogenannten ersten Leichenschau eine zweite nötig sein. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Leichnam des Verstorbenen eingeäschert werden soll.


Leichenschau: Das Wichtigste in Kürze

  • Jeder Todesfall muss im Rahmen der sogenannten ersten Leichenschau untersucht werden, das ist gesetzlich vorgeschrieben.
  • Die Untersuchung wird von einem Arzt durchgeführt und dient dazu, den Todeszeitpunkt sowie die Todesursache zu bestimmen.
  • Die Ergebnisse der ersten Leichenschau werden im Totenschein dokumentiert.

Was ist eine Leichenschau?

Erste Leichenschau

Verstirbt ein Mensch, dann muss die sogenannte erste Leichenschau durchgeführt werden. Die Untersuchung dient dazu, den Todeszeitpunkt und die Todesursache zu bestimmten und den Tod des Verstorbenen offiziell zu dokumentieren. Die im Rahmen der Untersuchung festgestellten Todeszeichen werden im Totenschein aufgeführt, der später zur Beantragung der Sterbeurkunde des Verstorbenen beim zuständigen Standesamt eingereicht werden muss.

Zweite Leichenschau

Neben der ersten Leichenschau kann eine zweite Untersuchung des Verstorbenen notwendig sein, um eine natürliche Todesursache zu bestätigen. Das ist dann der Fall und gesetzlich vorgeschrieben, wenn der Verstorbenen im Rahmen einer Feuerbestattung eingeäschert werden soll. Denn nach der Kremierung des Verstorbenen können sichere Anzeichen für eine unnatürliche Todesursache nicht mehr festgestellt werden. 

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Wer führt die Leichenschau durch?

Die ärztliche Leichenschau zur Feststellung des Todes

Die Leichenschau wird von einem Arzt durchgeführt. Dieser muss den Tod des Verstorbenen feststellen und alle wichtigen Informationen wie beispielsweise die Todesursache und den Todeszeitpunkt im Totenschein – auch Todesbescheinigung oder Leichenschauschein genannt – dokumentieren.

Ablauf einer Leichenschau

Untersuchung der Leiche

Die erste Leichenschau wird von einem Arzt am Auffindeort des Verstorbenen durchgeführt. Dabei untersucht der Arzt den gesamten Körper des entkleideten Leichnams mit größter Sorgfalt.

Feststellung des Todes

Der Arzt untersucht die Leiche zunächst auf sichere Todeszeichen wie beispielsweise die Leichenstarre (Rigor mortis), Totenflecken, Fäulnis oder tödliche Verletzungen am Körper. Totenflecke können bereits zwanzig Minuten nach dem Tod auftreten und sind ein verlässliches Todeszeichen.

Todesursache und Todesart

Die Feststellung des Todes an sich reicht für die erste Leichenschau nicht aus. Der Arzt muss ebenfalls die Todesursache und die Todesart bestimmen. Die Ergebnisse der Untersuchungen trägt der Arzt sorgfältig im Totenschein ein.

Todeszeitpunkt

Im Rahmen der ersten Leichenschau muss auch der Todeszeitpunkt vom Arzt bestimmt werden. Auskunft darüber gibt die Körpertemperatur der Leiche. Dabei muss der Arzt bei der Bestimmung des Todeszeitpunktes die Umgebungstemperatur berücksichtigen. Außer der Körpertemperatur des Verstorbenen liefert die Ausprägung der Totenstarre und Totenflecke weitere Hinweise auf den Zeitpunkt des Todes.  

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Leichenschau?

Bei einer Leichenschau handelt es sich um eine ärztliche Untersuchung, die dazu dient, den Todeszeitpunkt und die Todesursache von verstorbenen Menschen zu bestimmen. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass jeder Todesfall im Rahmen einer Leichenschau untersucht werden muss.

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