Exhumierung und Exhumation

Die Gründe für die Exhumierung Verstorbener können unterschiedlich sein. Wir informieren Sie über das Thema.


Exhumierung: Das Wichtigste in Kürze

  • Von einer Exhumierung ist dann die Rede, wenn nach der Bestattung eines Verstorbenen dessen Grab geöffnet und der Leichnam freigelegt wird.
  • Die Gründe für eine Exhumierung können unterschiedlich sein. So kann es vorkommen, dass ein Verstorbener aufgrund der Bodenbeschaffenheiten auf einem Friedhof umgebettet werden muss. Es gibt auch Exhumierungen, die im Rahmen von Strafprozessen angeordnet werden.
  • Die Kosten für eine Exhumierung müssen in der Regel vom Auftraggeber getragen werden.

Was bedeutet Exhumierung?

Wird auf einem Friedhof das Grab eines Verstorbenen nach dessen Bestattung erneut freigelegt, ist von einer Exhumierung die Rede. Die Exhumierung – auch Exhumation genannt – bedarf eines Antrages und einer entsprechenden Genehmigung, da die Freilegung des Grabes und des Leichnams nur in Sonderfällen vorgenommen werden darf.

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Welche Gründe für die Exhumierung gibt es?

Grundsätzlich darf die sogenannte Totenruhe nicht gestört werden. Doch es gibt Umstände, in denen Gräber geöffnet werden dürfen.

Die Umbettung Verstorbener bedarf guter Gründe und muss von der Friedhofsverwaltung und vom Ordnungsamt genehmigt werden.

Familiäre Gründe für eine Exhumierung

Manchmal lassen Angehörige Verstorbene exhumieren und umbetten. Die Umbettung Verstorbener bedeutet, dass die Grabstelle verlegt wird und der Leichnam an einem anderen Ort beigesetzt wird. Die Verlegung der Grabstelle kann nur in besonderen Fällen beantragt werden.

Beispielsweise dann, wenn Hinterbliebene umziehen, der Weg zum Friedhof zu weit für sie wird und dadurch regelmäßige Besuche des Verstorbenen an seiner Grabstätte kaum noch möglich sind. Auch die Frage der Grabpflege spielt dann eine Rolle. Ebenso kann die Zusammenführung Familienangehöriger an einer gemeinsamen Grabstalle – einem Wahlgrab – ein Grund für eine Exhumierung und Umbettung sein. Ob der Verstorbene in einer Urne oder in einem Sarg bestattet wurde und umgebetten werden soll – in jedem Fall müssen gute Gründe für die Umbettung vorliegen, damit diese von der Friedhofsverwaltung und in der Regel auch vom Ordnungsamt genehmigt werden kann. In manchen Fällen muss auch das Gesundheitsamt der Exhumation zustimmen.

Friedhofsbedingte Exhumierungen

Es kann auch vorkommen, dass Umbettungen vorgenommen werden müssen, weil Bodenbeschaffenheiten auf Friedhöfen sich verändern. Aber auch aus Gründen des öffentlichen Interesses und der Pietät können Exhumierungen und Umbettungen vorgenommen werden, etwa im Fall von Massengräbern. 

Exhumierung im Strafverfahren

Im Rahmen von Strafprozessen können Exhumierungen nach § 87 Abs. 3 der Strafprozessordnung gerichtlich angeordnet werden. Das ist dann möglich, wenn begründete Verdachtsmomente dafür bestehen, dass der Verstorbene Opfer eines Gewaltverbrechens war. In solchen Fällen kann von einem Richter oder der Staatsanwaltschaft die Exhumierung des Leichnams veranlasst werden, um im Rahmen einer erneuten Leichenschau Beweise zu sichern. In der Regel werden Angehörige über die Exhumierung informiert, sofern dies nicht die Untersuchung gefährdet.

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Kosten für eine Exhumierung

Wer trägt die Kosten für eine Exhumierung?

Der Auftraggeber muss die Kosten der Exhumierung tragen. So müssen Angehörige für die Kosten einer Exhumierung aufkommen, wenn sie einen Verstorbenen umbetten lassen. Friedhöfe legen in ihren Gebührensatzungen die Kosten für eine Umbettung fest. Dabei fallen die Kosten für das Umbetten einer Urne in der Regel günstiger aus als die Kosten für die Umbettung eines Sarges. Mit zusätzlichen Kosten muss dann gerechnet werden, wenn der Verstorbene auf einem anderen Friedhof beigesetzt werden soll und dafür überführt werden muss.

Exhumierung im Rahmen eines Strafprozesses: Wer trägt die Kosten?

Wird aufgrund der Beweissicherung in einem Strafprozess die Exhumierung eines Leichnams vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft angeordnet, müssen diese in der Regel auch die Kosten dafür tragen.

Häufig gestellte Fragen

Kann man einen Verstorbenen umbetten?

Es ist generell möglich, Verstorbene umbetten zu lassen. Jedoch müssen dafür gute Gründe vorliegen und ein entsprechender Antrag muss bei der Friedhofsverwaltung und dem Ordnungsamt gestellt werden.

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Wie viel kostet eine Umbettung?

Die Kosten für eine Umbettung sind in den jeweiligen Gebührensatzungen der Friedhöfe festgelegt. In der Regel fallen die Kosten für die Umbettung einer Urne geringer aus als die Kosten für das Umbetten eines Sarges. Soll der Verstorbene auf einem anderen Friedhof beigesetzt werden, ist mit zusätzlichen Kosten für die Überführung zu rechnen.

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