Bestattungsgesetz: Bestattungsrecht der einzelnen Bundesländer
Aufgrund des Föderalismus in Deutschland wird das Bestattungsgesetz separat von den einzelnen Bundesländern geregelt. Erfahren Sie mehr auf unserer Seite.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Bestattungsgesetze werden von den einzelnen Bundesländern geregelt.
- Nach den Bestattungsgesetzen sind die nächsten Angehörigen des Verstorbenen dazu verpflichtet, die Bestattung zu veranlassen.
- Laut § 1968 BGB müssen in der Regel die Erben des Verstorbenen die Bestattungskosten tragen.
Was ist das Bestattungsgesetz?
Das Bestattungsgesetz bzw. Bestattungsrecht bildet die Grundlage zur Regelung des Bestattungswesens in Deutschland. Da der deutsche Staat föderal organisiert ist, gibt es kein einheitliches, bundesweit geltendes Regelwerk bezüglich Bestattungen. Deshalb obliegt die Gestaltung und der Erlass der Bestattungsgesetze den einzelnen Bundesländern – Bestattungsrecht ist Länderrecht.
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Die Bestattungsgesetze der Bundesländer
- Bestattungsgesetz Baden-Württemberg
- Bestattungsgesetz Bayern
- Bestattungsgesetz Berlin
- Bestattungsgesetz Brandenburg
- Bestattungsgesetz Bremen
- Bestattungsgesetz Hamburg
- Bestattungsgesetz Hessen
- Bestattungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
- Bestattungsgesetz Niedersachsen
- Bestattungsgesetz Nordrhein-Westfalen
- Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz
- Bestattungsgesetz Saarland
- Bestattungsgesetz Sachsen
- Bestattungsgesetz Sachsen-Anhalt
- Bestattungsgesetz Schleswig-Holstein
- Bestattungsgesetz Thüringen
Inhalte der Bestattungsgesetze
Bestattungsrecht ist Länderrecht.
Auch wenn die Gestaltung und der Erlass der Bestattungsgesetze Sache der einzelnen Bundesländer sind, ähneln sich viele Inhalte und Bestimmungen zu bestimmten Teilbereichen des Bestattungswesens. Geregelt werden beispielsweise Fragestellungen hinsichtlich der Bestattungspflicht und Friedhofspflicht. Die gesetzlichen Bestimmungen der einzelnen Länder behandeln unter anderem folgende Themen:
Regelungen in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer
Exemplarische Regelungen in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer
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Bestattungspflicht
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Friedhofspflicht
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Ruhezeit
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Bestattungsfrist
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Totenschein
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Leichenschau
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zulässige Bestattungsarten
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Definition Totgeburten
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Definition Fehlgeburten
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Beförderung und Einsargung von Leichen
Bestattungspflicht laut Bestattungsgesetz
Anfänge der Bestattungspflicht
Die Bestattungspflicht in Deutschland hat eine lange Geschichte. Sie besteht bereits seit dem Mittelalter und liegt in der christlichen Tradition der Erdbestattung Verstorbener begründet. Die ersten gesetzlichen Regelungen finden sich im Allgemeinen Preußischen Landesrecht von 1806. Dort wurde beispielsweise verankert, dass die Beerdigung Verstorbener aus hygienischen Gründen nicht innerhalb bebauter Flächen stattfinden durfte.
Bestattungspflicht seit dem 20. Jahrhundert
In der weiteren Entwicklung der Bestattungspflicht wurden zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Bestattungsgesetze in den Ländern erlassen. Eine wichtige Regelung, die in den Bestimmungen verankert ist, ist die Bestattungspflicht, die auf der gewohnheitsrechtlichen Totenfürsorgepflicht beruht. Die Bestattungspflicht regelt gesetzlich, wer für die Bestattung Verstorbener zuständig ist.
Wer ist gesetzlich verpflichtet, die Bestattung zu veranlassen?
Laut gesetzlicher Bestimmung sind die nächsten Angehörigen des Verstorbenen dazu verpflichtet, die Bestattung zu veranlassen. Dazu gehören in absteigender Reihenfolge beispielsweise Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister und weitere Nahverwandte. Die bestattungspflichtigen Personen müssen die Beerdigung allerdings nur dann veranlassen, wenn der Verstorbene nicht schon zu Lebzeiten selbst für seine Beisetzung vorgesorgt hat, beispielsweise im Rahmen eines Bestattungsvorsorgevertrages oder einer Sterbegeldversicherung.
Unterschied Bestattungspflicht und Kostentragungspflicht
Wer als bestattungspflichtige Person die Beerdigung des Verstorbenen veranlassen muss, ist nicht automatisch dazu verpflichtet, auch die Bestattungskosten zu tragen. Die Bestattungspflicht regelt lediglich, wer für die Beerdigung des Verstorbenen sorgen muss, während die sogenannte Kostentragungspflicht gesetzlich verankert, wer für die Kosten der Beisetzung aufkommen muss. Die Kostentragungspflicht wird nicht durch die Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer geregelt, sondern durch entsprechende Bestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch, kurz BGB. Dort heißt es laut § 1968, dass der Erbe des Erblassers für die Kosten der Bestattung aufkommen muss. Das ist deshalb der Fall, weil Bestattungskosten zu den sogenannten Nachlassverbindlichkeiten gehören. Unter bestimmten Umständen kann der Erbe von seiner Kostentragungspflicht befreit werden, beispielsweise dann, wenn dieser die Kosten nicht tragen und auch nicht durch den Vermögenswert des Nachlasses begleichen kann.
Häufig gestellte Fragen
Was regelt das Bestattungsgesetz?
Im Bestattungsgesetz werden unter anderem Themen wie die Bestattungspflicht, die Friedhofspflicht und Ruhezeiten auf Friedhöfen geregelt.
Gilt das Bestattungsgesetz bundesweit?
Bestattungsrecht ist Länderrecht. Das bedeutet, dass die Gestaltung der rechtlichen Grundlagen für das Bestattungswesen den jeweiligen Bundesländern obliegt.
Was bedeutet Bestattungspflicht?
In den gesetzlichen Bestimmungen zur sogenannten Bestattungspflicht ist geregelt, wer die Bestattung eines Verstorbenen veranlassen muss. Als bestattungspflichtig gelten in absteigender Reihenfolge die nächsten Verwandten eines Verstorbenen. Wer bestattungspflichtig ist, muss nicht zwangsläufig auch die Kosten der Bestattung tragen. In der Kostentragungspflicht für die Bestattungskosten stehen die Erben des Verstorbenen.