Bestattungspflicht: Wer muss die Bestattung veranlassen?

In Deutschland gilt die sogenannte Bestattungspflicht. Was bedeutet das eigentlich genau? Wir informieren Sie.


Das Wichtigste in Kürze

  • Bei bestattungspflichtigen Personen handelt es sich um die engsten Angehörigen. Diese sind bei einem Todesfall dazu verpflichtet, die Beerdigung zu veranlassen.
  • Die Reihenfolge der bestattungspflichtigen Personen variiert in einigen Bundesländern.
  • Wer zum Kreis der bestattungspflichtigen Personen gehört, muss nicht zwangsläufig dazu verpflichtet sein, auch die Bestattungskosten zu tragen.

Definition zur Bestattungspflicht

Wenn ein Mensch verstirbt, dann muss dieser ordnungsgemäß bestattet werden. Doch wer ist dafür verantwortlich, sich um die Bestattung zu kümmern? Wer muss diese veranlassen? Genau das wird im Rahmen der sogenannten Bestattungspflicht geregelt. In der gesetzlichen Regelung wird der Kreis der Personen genannt, die bei einem Todesfall zur Bestattung verpflichtet sind.

Gilt die Bestattungspflicht bundesweit?

Die Bestattungspflicht gilt bundesweit. Auch wenn das der Fall ist und sich die Regelungen weitestgehend ähneln, fällt die Reihenfolge der bestattungspflichtigen Personen je nach Bestimmungen der einzelnen Bundesländer etwas unterschiedlich aus.

Reihenfolge der bestattungspflichtigen Angehörigen

Auch wenn die Bestimmungen der einzelnen Bundesländer leicht variieren, sind die Angehörigen meist in folgender Reihenfolge zur Bestattung verpflichtet:

1. Ehepartner/Lebenspartner
2. Kinder
3. Eltern
4. Geschwister
5. Nicht eingetragene Lebenspartner
6. Sonstige Sorgeberechtigte
7. Großeltern
8. Enkelkinder
9. Erben
10. Sonstige Verwandte

Ist Bestattungspflicht gleich Kostentragungspflicht?

Oft stellen sich Angehörige folgende Frage: Ist man als bestattungspflichtige Person automatisch dazu verpflichtet, die Bestattungskosten zu tragen? Die Antwort lautet: Nein, nicht zwangsläufig. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 1968 gibt es eine eindeutige Regelung, die besagt: „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.“ Das bedeutet: Als bestattungspflichtiger Angehöriger muss man nur dann die Bestattungskosten tragen, wenn man gleichzeitig Erbe des Verstorbenen ist. In der Praxis ist das häufig der Fall.

Was gilt, wenn man kein Erbe ist?

Veranlasst man als bestattungspflichtige Person die Beerdigung und übernimmt zunächst die Kosten, kann man diese im Nachhinein von den Erben einfordern.

Was gilt im Fall der Erbausschlagung oder wenn es kein Erbe gibt?

Wenn die erbberechtigten Personen ihr Erbe ausgeschlagen haben oder wenn es kein Erbe gibt, dann gilt in der Regel: Zur Begleichung der Bestattungskosten ist die Person verpflichtet, die dem Verstorbenen gegenüber unterhaltspflichtig war. Das sind in absteigender Reihenfolge die Ehegatten, Kinder, Eltern, Großeltern und Enkelkinder der verstorbenen Person.

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Häufig gestellte Fragen

Ist man verpflichtet, die Beerdigungskosten zu tragen?

Wer zum Kreis der bestattungspflichtigen Personen gehört und eine Beerdigung veranlassen muss, ist nicht zwangsläufig dazu verpflichtet, auch die Bestattungskosten zu tragen. Denn per Gesetz ist geregelt, dass die Erben eines Verstorbenen für die Kosten der Beerdigung aufkommen müssen.

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