Aufbahrung

Viele Angehörige haben den Wunsch, sich vom Verstorbenen vor der Beisetzung in einem persönlichen Rahmen noch einmal zu verabschieden. Eine Aufbahrung des Toten in einem offenen oder geschlossenen Sarg bietet die Gelegenheit dazu – je nach Belieben der Hinterbliebenen. Erfolgen kann die Aufbahrung untern anderem in den Räumlichkeiten beim Bestatter oder auch bei den Angehörigen zuhause.


Aufbahrung: Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einer Aufbahrung handelt es sich um die "Ausstellung" des Leichnams in einem Sarg (manchmal auch in einer Urne).
  • Die Aufbahrung erfolgt meist im Rahmen der Trauerfeier und dient der Abschiednahme vom Verstorbenen.
  • Es gibt zwei Formen der Aufbahrung: Die offene Aufbahrung und die geschlossene Aufbahrung.
  • Eine offene Aufbahrung darf nur von einem Bestatter organisiert werden.

Was ist eine Aufbahrung?

Viele Angehörige wünschen sich, vor der Beerdigung eines geliebten Menschen gebührend von diesem Abschied nehmen zu können. Eine Aufbahrung des Verstorbenen im Rahmen der Trauerfeier bietet die Möglichkeit dazu. Unter einer Aufbahrung versteht man, dass der Verstorbene zur Abschiednahme in einem Sarg "ausgestellt" wird. Eine Aufbahrung ist nicht nur in einem Sarg möglich. Wenn der Verstorbene im Rahmen einer Feuerbestattung beigesetzt wird, kann zur Abschiednahme auch die Asche in einer Urne aufgebahrt werden.

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Offene Aufbahrung

Menschen, die im Angesicht des Verstorbenen von diesem Abschied nehmen möchten, entscheiden sich für eine offene Aufbahrung. Zur Abschiednahme wird der Verstorbene deshalb in einem offenen Sarg ausgestellt, sodass Angehörige, Freunde und Bekannte den toten Angehörigen ein letztes Mal sehen oder auch berühren können, bevor dieser beerdigt wird. Das erleichtert einigen Menschen den Abschied.

Wichtig zu wissen ist, dass die offene Aufbahrung ausschließlich von einem lokalen Bestatter organisiert werden kann.

Geschlossene Aufbahrung

Auf der anderen Seite gibt es Angehörige, die ihren jüngst verschiedenen und geliebten Menschen so in Erinnerung behalten möchten, wie sie ihn das letzte Mal vor seinem Tod gesehen haben. Die Möglichkeit dafür bietet die geschlossene Aufbahrung. Bei dieser Form der Aufbahrung bleibt der Sarg geschlossen.

Aufbahrung zu Hause oder beim Bestatter?

Je nach Wunsch besteht für Angehörige die Möglichkeit, den Verstorbenen entweder zu Hause, in einem Bestattungsinstitut oder in einer Friedhofskapelle auf dem Friedhof aufbahren zu lassen, um von ihm Abschied zu nehmen.

Aufbahrung zu Hause

In den meisten Bundesländern darf ein Verstorbener bis zu 36 Stunden nach dem Eintritt des Todes zu Hause aufgebahrt werden.

Ist eine Aufbahrung zu Hause erlaubt?

Die Aufbahrung des Verstorbenen in den heimischen vier Wänden ist prinzipiell erlaubt. Haben Angehörige diesen Wunsch, gibt es jedoch einiges zu beachten, zum Beispiel wie lange nach dem Tod eine Hausaufbahrung problemlos zulässig ist. Eine Überführung nach Hause – auch bei einem Todesfall im Krankenhaus – kann unter Umständen möglich gemacht werden. Dabei müssen allerdings gesetzliche Vorschriften eingehalten werden und geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. In den meisten Bundesländern darf ein Verstorbener bis zu 36 Stunden nach dem Eintritt des Todes zu Hause aufgebahrt werden. Erkundigen Sie sich diesbezüglich einfach bei Ihrem Bestatter, er unterstützt Sie gerne.

Alle Fragen zur Aufbahrung beantwortet Ihr Bestatter vor Ort

Aufbahrung beim Bestatter

Einige Angehörige wünschen sich als Erinnerung auch ein Foto des Verstorbenen. Solche Aufnahmen bieten viele Bestatter an.

Manche Menschen fühlen sich mit einer Aufbahrung des Verstorbenen in den heimischen vier Wänden nicht wohl. In diesem Fall ist es überhaupt kein Problem, die Aufbahrung im Bestattungsunternehmen zu arrangieren. Viele Bestatter bieten für diesen Anlass angenehm gestaltete Abschiedsräume an, damit sich die Angehörigen in fast privater Atmosphäre und in aller Ruhe verabschieden können. Im Gegensatz zu Friedhöfen müssen hier meist keine Öffnungszeiten berücksichtigt werden.

Ablauf der Aufbahrung

Nach der Abschiednahme im engsten Kreis wird der Sarg in der Trauerhalle aufgestellt, wo die Trauerfeier stattfindet.

Wie läuft eine Aufbahrung ab?

In den meisten Fällen wünschen sich Angehörige, im privaten Rahmen vom Verstorbenen Abschied nehmen zu können, bevor die Trauerfeier samt der Trauergesellschaft ausgerichtet wird. Hierfür stellen Bestatter oft separate Räumlichkeiten zur Verfügung, in denen der Leichnam nach seiner Versorgung aufgebahrt werden kann. Je nach Wunsch kann der Verstorbene in einem offenen oder geschlossenen Sarg aufgebahrt werden.

Nach der Abschiednahme im engsten Kreis wird der Sarg in der Trauerhalle aufgestellt, wo die Trauerfeier stattfindet. Diese kann individuell von den Angehörigen gestaltet werden, um der Persönlichkeit des Verstorbenen zu gedenken.

Grabbeigaben

Manche Angehörige möchten den Verstorbenen beim Abschied Grabbeigaben in den Sarg legen: Die Enkelin hat noch ein Bild für die Oma gemalt, der Sohn seiner Mutter einen Brief geschrieben. Vielleicht ist ein Foto von der ganzen Familie gemacht worden, das dem Vater nun auf seinem letzten Weg mitgegeben werden soll. Und auch der Lieblingsteddy kann ein Wegbegleiter sein. Oft werden den Verstorbenen Blumen oder auch ein Rosenkranz in die Hände gelegt.

Foto vom Verstorbenen

Einige Angehörige wünschen sich als Erinnerung auch ein Foto vom Verstorbenen. Solche Aufnahmen bieten viele Bestatter an.

Häufig gestellte Fragen

Wie teuer ist eine Aufbahrung?

Die Kosten für eine Aufbahrung in der Totenhalle fallen unterschiedlich aus. Im Schnitt muss mit Kosten zwischen 200 – 300 € gerechnet werden. Auf Wunsch können diese Kosten über eine Sterbegeldversicherung abgedeckt werden.

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Wann muss man einen Toten beerdigen?

Laut Bestattungsgesetz müssen Beerdigungen innerhalb bestimmter Fristen stattfinden. So darf eine Beerdigung frühestens 48 Stunden nach dem Todesfall stattfinden. Spätestens muss ein Verstorbener in der Regel innerhalb von acht Tagen bestattet werden.

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Wie lange kann ich meinen verstorbenen Angehörigen zu Hause behalten?

Es kann wichtig sein, einen Verstorbenen nicht in aller Schnelle aus dem heimischen Umfeld abholen zu lassen, sondern vielmehr in Ruhe und im Kreis der Angehörigen vom Verstorbenen Abschied zu nehmen. Sie können mit Ihrem Bestatter absprechen, wann die Abholung des Verstorbenen erfolgen soll. Hast und Eile sind in aller Regel nicht geboten. Je nach Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes kann der Verstorbene eine bestimmte Zeit im Hause verbleiben, bevor dieser ins Bestattungsinstitut überführt wird. Unter bestimmten Umständen ist es möglich, dass Ihr Bestatter eine Fristverlängerung anfragt.

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