Markenzeichenbetrieb werden: Persönlichkeit macht den Unterschied
Immer mehr Menschen kennen das Markenzeichen der Bestatter

Schritt für Schritt zum Markenzeicheninhaber
1. Antragsunterlagen
Wenn Sie selbst oder ein leitender Angestellter Geprüfter Bestatter, Bestattungsfachkraft oder Bestattermeister sind, können Sie das Markenzeichen der Bestatter beantragen.
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2. Umsetzung der Arbeitsanweisungen aus dem QM-Handbuch
Sofern der Landesverband nach Prüfung Ihrer Unterlagen keine stichhaltigen Bedenken bezüglich Ihrer Eignung hat, lässt Ihnen der Bundesverband sein Qualitätsmanagementsystem mit Handbuch, Checklisten, Formularen und Prozessunterstützung zukommen. Gleichzeitig erhält der Auditor Ihre Kontaktdaten zwecks Vereinbarung eines Termins für das Audit.
3. Audit
Nachdem das Audit durchgeführt wurde, erstellt der Auditor einen Bericht, den er per E-Mail an das auditierte Unternehmen weiterleitet. Bei festgestellten Abweichungen müssen Korrekturen vorgenommen werden. Schließlich überprüft der Auditor die Unterlagen und erteilt – sofern keine Korrektur mehr nötig ist – seine Freigabe.
4. Lizenzerteilung
Nach der Freigabe des Auditors und der Zertifizierungsentscheidung des Zertifizierers bzw. Vorlage eines gültigen Zertifikats erhält das Unternehmen das Markenzeichen der Bestatter verliehen.
Erhebung der Kundenzufriedenheit

Markenzeicheninhaber sind dazu angehalten, die Zufriedenheit Ihrer Kunden fortwährend zu prüfen
Die Kundenzufriedenheit ist die wichtigste Kennzahl Ihrer Unternehmensleistung. Angehörige, die mit Ihren Leistungen zufrieden waren, werden Sie weiterempfehlen. Die Erfassung der Kundenzufriedenheit kann sowohl ein schönes Feedback für die erbrachte Arbeit sein als auch Schwachstellen aufzeigen. Und nur eine regelmäßige Erfassung und Auswertung der Zufriedenheit Ihrer Kunden, ermöglicht es Ihnen auf Änderungen von Kundenbedürfnissen rechtzeitig reagieren zu können.