Persönlichkeit macht den Unterschied

Immer mehr Menschen kennen das Markenzeichen der Bestatter


Schritt für Schritt zum Markenzeicheninhaber

1. Antragsunterlagen

Wenn Sie selbst oder ein leitender Angestellter Geprüfter Bestatter, Bestattungsfachkraft oder Bestattermeister sind, können Sie das Markenzeichen der Bestatter beantragen.

Jetzt Markenzeichen beantragen

2. Umsetzung der Arbeitsanweisungen aus dem QM-Handbuch

Sofern der Landesverband nach Prüfung Ihrer Unterlagen keine stichhaltigen Bedenken bezüglich Ihrer Eignung hat, lässt Ihnen der Bundesverband sein Qualitätsmanagementsystem mit Handbuch, Checklisten, Formularen und Prozessunterstützung zukommen. Gleichzeitig erhält der Auditor Ihre Kontaktdaten zwecks Vereinbarung eines Termins für das Audit.

3. Audit

Nachdem das Audit durchgeführt wurde, erstellt der Auditor einen Bericht, den er per E-Mail an das auditierte Unternehmen weiterleitet. Bei festgestellten Abweichungen müssen Korrekturen vorgenommen werden. Schließlich überprüft der Auditor die Unterlagen und erteilt – sofern keine Korrektur mehr nötig ist – seine Freigabe.

4. Lizenzerteilung

Nach der Freigabe des Auditors und der Zertifizierungsentscheidung des Zertifizierers bzw. Vorlage eines gültigen Zertifikats erhält das Unternehmen das Markenzeichen der Bestatter verliehen.

Erhebung der Kundenzufriedenheit

Markenzeicheninhaber sind dazu angehalten, die Zufriedenheit Ihrer Kunden fortwährend zu prüfen

Die Kundenzufriedenheit ist die wichtigste Kennzahl Ihrer Unternehmensleistung. Angehörige, die mit Ihren Leistungen zufrieden waren, werden Sie weiterempfehlen. Die Erfassung der Kundenzufriedenheit kann sowohl ein schönes Feedback für die erbrachte Arbeit sein als auch Schwachstellen aufzeigen. Und nur eine regelmäßige Erfassung und Auswertung der Zufriedenheit Ihrer Kunden, ermöglicht es Ihnen auf Änderungen von Kundenbedürfnissen rechtzeitig reagieren zu können.

Jetzt Markenzeichen beantragen