Was ist eine Patientenverfügung? Was ist der Unterschied zur Vorsorgevollmacht?
Es gibt Situationen, in denen Menschen nicht mehr selbst darüber entscheiden können, welche medizinische Behandlung sie wünschen. Für diesen Fall gibt es die sogenannte Patientenverfügung. Über die Verfügung können Menschen vorsorglich festlegen lassen, welche medizinischen Maßnahmen im Fall der Fälle vorgenommen oder unterlassen werden sollen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der persönliche Wille erfüllt wird – auch wenn dieser im entscheidenden Moment nicht geäußert werden kann.
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Was ist eine Patientenverfügung?
Jeder Mensch hat das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und alle Entscheidungen, die damit verbunden sind. Jedoch kann es vorkommen, dass Menschen beispielsweise krankheitsbedingt oder durch einen schweren Unfall nicht mehr in der Lage sind, ihren Willen frei zu äußern. Auch dann nicht, wenn es zum Beispiel um die Frage geht, ob bei einem schweren Krankheitsverlauf lebenserhaltende Maßnahmen eingeleitet oder unterlassen werden sollen.
Gründe für eine Patientenverfügung
Wer dafür Sorge tragen will, selbst in einer solchen Situation seinen Willen gewahrt zu wissen, der kann dies frühzeitig über eine Patientenverfügung regeln. Die in der Willenserklärung schriftlich fixierten Festlegungen sind bindend und müssen sowohl vom behandelnden Arzt als auch vom Vertretern des Patienten befolgt werden, sofern die Festlegungen der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation entsprechen. So bleibt der Patientenwille selbst im Zweifelsfall gewahrt.
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Behandlung ohne Patientenverfügung
Wenn keine Patientenverfügung vorliegt oder die Angaben in der Willenserklärung unzureichend sind, wird gemeinsam vom behandelnden Arzt und Vertreter über die Behandlung des Patienten entschieden. Die Entscheidungen können jedoch nur auf Grundlage des mutmaßlichen Patientenwillens getroffen werden. Können sich beide Parteien nicht darauf verständigen, ob die beabsichtigen Entscheidungen dem Patientenwillen entsprechen, muss der Vertreter beim Betreuungsgericht eine entsprechende Genehmigung zur Behandlung einholen.
Patientenverfügung zum Download
Wer darf eine Patientenverfügung verfassen?
Prinzipiell gilt: Eine Patientenverfügung darf verfassen, wer volljährig und einwilligungsfähig ist. Die Willenserklärung kann jederzeit formlos widerrufen werden.
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Was ist der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht?
Eine Patientenverfügung ist nicht mit einer Vorsorgevollmacht zu verwechseln. Denn in einer Patientenverfügung wird lediglich der Patientenwille hinsichtlich medizinischer Behandlungen fixiert, an die sich sowohl Ärzte als auch Betreuer halten müssen.
In einer Vorsorgevollmacht hingegen wird eine Person bestimmt, die im Fall der Fälle einen Patienten nicht nur in medizinischen Belangen, sondern in allen wichtigen Lebensbereichen rechtswirksam vertreten kann. Eine Vorsorgevollmacht ist nur dann wirksam, wenn der Patientenwille beispielsweise aufgrund einer fortschreitenden Demenz nicht mehr eindeutig geäußert werden kann. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, wird vom Betreuungsgericht ein gesetzlicher Betreuer gewählt, der sich um die Angelegenheiten des Patienten kümmert.
Unterschied Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Eine Betreuungsverfügung unterscheidet sich von einer Vorsorgevollmacht. Im Rahmen einer Vorsorgevollmacht kann der potentiell künftige Patient selbst darüber bestimmen, eine Person zu bevollmächtigen, die im Fall der Fälle die Betreuung übernimmt. Daher kann von vornherein die gerichtliche Bestellung eines bevollmächtigten Betreuers verhindert werden. Anders ist die Situation bei der Betreuungsverfügung. Denn diese Verfügung ist nicht für eine bevollmächtigte Person, sondern für ein Betreuungsgericht bestimmt. Wird ein Patient betreuungsbedürftig, so kann das Gericht auf Grundlage der Betreuungsverfügung eine bevollmächtigte Betreuungsperson bestellen.