Vorsorgevollmacht – für den Ernstfall vorsorgen und eine Person zum Bevollmächtigten erklären

Das Thema Vorsorge ist nicht nur dann wichtig, wenn es um die eigene Bestattung geht. Im Rahmen einer Vorsorgevollmacht lässt sich vieles regeln, das schon zu Lebzeiten wichtig werden kann, wenn beispielsweise aufgrund einer schweren Krankheit oder eines Unfalls der Pflegefall eintritt. Wir informieren Sie über das Thema.


Das Wichtigste in Kürze

  • Im Rahmen einer Vorsorgevollmacht können Vollmachtgeber einen Bevollmächtigten einsetzen, der sich für den Vollmachtgeber um wichtige Angelegenheiten kümmert, wenn dieser geschäftsunfähig wird.
  • Wer in einer Vorsorgevollmacht einen bestimmten Bevollmächtigten einsetzt, sollte darauf achten, dass es sich im besten Fall um eine vertrauenswürdige Person handelt.
  • Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, wird im Ernstfall von einem Gericht ein gesetzlicher Betreuer bestellt.

Vorsorgevollmacht Formular

Das Bundesministerium der Justiz bietet auf seiner Internetseite ein Vorsorgevollmacht-Formular zum Download an.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Im Rahmen einer Vorsorgevollmacht können Vorsorgende (Vollmachtgeber) einer anderen Person (Bevollmächtigter) die Vollmacht erteilen, bestimmte Angelegenheiten für sie zu regeln – beispielsweise dann, wenn der Pflegefall eintritt. Der in der Vorsorgevollmacht eingesetzte Bevollmächtigte wird zum Vertreter in allen Angelegenheiten, die in der Vollmacht schriftlich vom Vollmachtgeber fixiert werden.  

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Warum ist eine Vorsorgevollmacht wichtig?

Gute Gründe für eine Vorsorgevollmacht

Was viele nicht wissen: Eheleute haben untereinander nicht automatisch die gesetzliche Vollmacht, den Partner in allen Angelegenheiten zu vertreten, wenn dieser geschäftsunfähig wird. Dies gilt ebenfalls nicht für Eltern und ihre erwachsenen Kinder. Der Grund dafür: Die gesetzliche Vertretung der Eltern endet mit der Volljährigkeit der Kinder. Das bedeutet: Wenn es zum Ernstfall kommt und keine Vorsorgevollmacht vorliegt, haben Eltern und/oder Kinder keine bevorzugte Person damit bevollmächtigt, sich in ihrem Sinne um wichtige Angelegenheiten zu kümmern, die sie aufgrund ihrer plötzlichen Geschäfts- und Handlungsunfähigkeit selbst nicht mehr regeln können.

Ohne Vorsorgevollmacht wird im Ernstfall gerichtlich ein Betreuer gestellt

Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, in der ein Bevollmächtigter eingesetzt wurde, muss von einem Gericht im sogenannten Betreuungsverfahren ein Betreuer gefunden und für die Vertretung der pflegebedürftigen und im rechtlichen Sinne geschäftsunfähigen Person bestellt werden. Das gerichtliche Betreuungsverfahren wird durch eine Vollmacht verhindert, weil über diese bereits vom Patienten vorsorglich ein Vertreter mit der Betreuung bevollmächtigt wurde. Der Bevollmächtigte muss nicht zwangsläufig ein Angehöriger sein.

Neues Not-Vertretungsrecht für Eheleute

Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein neues Gesetz, das für Ehe- und Lebenspartner in Gesundheitsfragen die Entscheidungsbefugnis regelt – das sogenannte Not-Vertretungsrecht für Eheleute. Konkret regelt das Gesetz, dass Partner in gesundheitlichen Angelegenheiten gegenseitig Entscheidungen füreinander treffen können, wenn einer der Partner nicht mehr dazu in der Lage ist. Das gilt auch dann, wenn im Ernstfall keine Vorsorgevollmacht vorliegt. Allerdings ist die Entscheidungsbefugnis für Ehe- und Lebenspartner auf einen Zeitraum von sechs Monaten beschränkt.

Wer sollte in einer Vorsorgevollmacht als Bevollmächtigter eingesetzt werden?

Wer im Rahmen einer Vorsorgevollmacht einen Bevollmächtigten einsetzt, der erteilt dieser Person mitunter weitreichende Befugnisse – etwa die Vermögensverwaltung oder Gesundheitsfürsorge betreffend. Gerade vor diesem Hintergrund sollte gut bedacht werden, wen man als Bevollmächtigten einsetzt. Im besten Fall handelt es sich beim Bevollmächtigten um eine Person, der man absolutes Vertrauen schenkt.

Was kann über eine Vorsorgevollmacht geregelt werden?

Über eine Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung können viele Angelegenheiten geregelt werden, die der Bevollmächtigte in Vertretung für die Person übernimmt, die nicht mehr eigenverantwortlich handeln kann.

Es sollte stets gut bedacht werden, wer im Rahmen einer Vorsorgevollmacht als Vertreter für den Ernstfall eingesetzt wird.

Vorsorgevollmacht und Regelungen für den Pflegefall

In der Regel werden im Rahmen einer Vorsorgevollmacht Vereinbarungen getroffen, die den eingesetzten Vertreter zu Entscheidungen bevollmächtigen, die die medizinische Behandlung und/oder die Pflege des Patienten betreffen. Dazu gehört unter anderem die Einsicht in Krankenakten, die Einwilligung in Behandlungen und auch über die Unterbringung in Senioren- oder Pflegeheimen darf der Bevollmächtigte bestimmen. Daher sollte wohl bedacht werden, wer als Vertrauensperson zum Bevollmächtigten für den Pflegefall eingesetzt wird. Wer aus diesem Grund bereits zu Lebzeiten selbstbestimmt und bindend festlegen möchte, welche medizinischen Behandlungen im Fall der Fälle vorgenommen werden dürfen oder unterlassen werden sollen, für den ist die Patientenverfügung das richtige Mittel zur Vorsorge. 

Vorsorgevollmacht und Regelungen für die Finanzen

In einer Vorsorgevollmacht kann ebenso schriftlich fixiert werden, ob der bevollmächtigte Vertreter finanzielle Angelegenheiten für den Patienten regeln darf. Das kann die Verwaltung des gesamten Vermögens und auch Wohnungsangelegenheiten wie die Haushaltsauflösung betreffen.

Beispielhafte Aufgabenbereiche für Bevollmächtigte

BereichAufgaben
VermögensverwaltungKontoführung, Zahlung von Rechnungen
GesundheitsfürsorgeAuswahl von Ärzten und Pflegediensten, Erlaubniserteilung für Untersuchungen
Aufenthalts- und WohnungsangelegenheitenEntscheidungsbefugnis hinsichtlich der Unterbringung in einem Pflegeheim
TodesfallRegelung der Bestattung

Ab wann tritt eine Vorsorgevollmacht in Kraft?

Grundsätzlich gilt, dass ein Vorsorgevollmacht in Kraft tritt, wenn der Vollmachtgeber geschäftsunfähig ist und sich nicht mehr um seine Angelegenheiten kümmern kann. Erst dann kann der Bevollmächtigte Entscheidungen für den Vollmachtgeber treffen.

Widerruf der Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit widerrufen werden. Für den Widerruf ist vorausgesetzt, dass der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist. Zudem sollte die Vollmacht schriftlich widerrufen und entsprechende Kopien vernichtet werden, sofern solche vorhanden sind. Für den Fall, dass die Vorsorgevollmacht widerrufen werden soll und der Bevollmächtigte im Besitz der Original-Vollmacht ist, sollte um die Rückgabe des Dokuments gebeten werden.

Vorteile einer Vorsorgevollmacht

Vorteile einer Vorsorgevollmacht im Überblick

  • der eigene Wille wird mit der Vollmacht schriftlich fixiert
  • eine gesetzliche Betreuung wird vermieden
  • Angehörige können entlastet werden
  • eine Vertrauensperson kann als Betreuer eingesetzt werden

Vorsorgevollmacht und Bestattungsvorsorge

Wer ohnehin zu Lebzeiten mit einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung für den Fall der Fälle vorsorgt, der sollte sich auch über die eigene Bestattung Gedanken machen. Denn der Abschluss einer Bestattungsvorsorge stellt nicht nur sicher, dass die eigenen Wünsche hinsichtlich der Beerdigung und Trauerfeier gewahrt bleiben. Ebenso kann Angehörigen die finanzielle Belastung der Bestattungskosten erspart werden. Der Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag und die Sterbegeldversicherung sind zwei Möglichkeiten, um die eigene Beerdigung finanziell und nach individuellen Wünschen abzusichern.

Die Vorteile der Bestattungsvorsorge mit einem Treuhandvertrag auf einen Blick

Vorteile eines Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrages mit der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG

  • Entlastung Ihrer Angehörigen
  • ohne Gesundheitsprüfung
  • Vertragsabschluss bis ins hohe Alter
  • Absicherung der ermittelten Bestattungskosten
  • Deutschlandweite Bestattung möglich
  • Möglichkeit zur Festlegung eines Wunschbestatters
  • Individuelle Trauerbegleitung durch Bestatter vor Ort möglich
  • Abholung, Überführung im Inland und Einbettung sowie Organisation der notwendigen Dokumente möglich
  • Schutz des angelegten Geldes für die angemessene Bestattungsvorsorge vor unberechtigtem Auflösungsverlangen (z.B. des Sozialamtes bei Pflegebedürftigkeit)
  • Sichere Geldanlage ohne Negativzinsen
  • Erhalt einer Ausfallbürgschaft für das eingezahlte Kapital
  • Jährlicher Kontoauszug
  • Auszahlung nicht in Anspruch genommener Gelder

Die Vorteile der Sterbegeldversicherung auf einen Blick

Vorteile der Sterbeversicherung

  • Entlastung Ihrer Hinterbliebenen
  • ohne Gesundheitsprüfung
  • über mehrere Jahre in Raten ansparbar, auch in kleinen Beiträgen
  • Absicherung entsprechend der gewünschten Versicherungssumme
  • im Todesfall Auszahlung des angesparten Sterbegeldes an den Bezugsberechtigten
  • Deutschlandweite Bestattung möglich
  • Möglichkeit zur Festlegung eines Wunschbestatters
  • Individuelle Trauerbegleitung durch Bestatter vor Ort möglich
  • Abholung, Überführung im Inland und Einbettung sowie Organisation der notwendigen Dokumente möglich
  • Schutz des angelegten Geldes für die angemessene Bestattungsvorsorge vor unberechtigtem Auflösungsverlangen (z.B. des Sozialamtes bei Pflegebedürftigkeit)

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ist eine rechtliche Vereinbarung, bei der eine Person (der Vollmachtgeber) einer anderen Person (dem Bevollmächtigten) die Befugnis erteilt, in ihrem Namen Entscheidungen zu treffen und Maßnahmen zu ergreifen, falls sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderer Umstände selbst nicht mehr dazu in der Lage sein sollte. Wie weit die Entscheidungsbefugnis des Bevollmächtigten reichen soll, kann schriftlich in der Vorsorgevollmacht fixiert werden. Die Entscheidungsbefugnis kann beispielsweise rechtliche, finanzielle und medizinische Angelegenheiten umfassen.

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Vermerk

Die Informationen auf dieser Seite dienen dazu, Ihnen einen Überblick zum Thema zu verschaffen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Inhalte weder eine ausführliche Rechtsberatung darstellen noch eine solche ersetzen können.