Sorgerechtsverfügung: Wer kümmert sich im Todesfall der Eltern um die Kinder?

Oft ist im Todesfall von Eltern nicht klar, wer sich um die hinterbliebenen minderjährigen Kinder kümmert. Eltern, die für diesen Fall zu Lebzeiten vorsorgen möchten, können eine Sorgerechtsverfügung aufsetzen. Wir informieren Sie über das Thema.


Das Wichtigste in Kürze

  • Eltern können in einer Sorgerechtsverfügung schriftlich festhalten, wem die Vormundschaft für die Kinder übertragen werden soll, wenn es zum Todesfall der Eltern kommt.
  • Das zuständige Gericht muss bei der Sorgerechtsvergabe die elterlichen Bestimmungen in der Sorgerechtsverfügung berücksichtigen. Es kann jedoch eine andere Person als Vormund bestellen, wenn sich die in der Sorgerechtsverfügung benannte Person nicht als Vormund eignet.
  • Beim Verfassen einer Sorgerechtsverfügung müssen bestimmte formale Aspekte berücksichtigt werden. So muss die Verfügung etwa handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben sein.

Was ist eine Sorgerechtsverfügung?

Es kann vorkommen, dass minderjährige Kinder ihre Eltern verlieren. Wenn beide Elternteile versterben, stellt sich oft die Frage, wer sich um das Kind bzw. die Kinder kümmert. Wer übernimmt das Sorgerecht?

Wenn Eltern für ihren Todesfall wünschen, dass die Entscheidung über das Sorgerecht für die Kinder nicht allein einem Gericht obliegen soll, können sie eine Sorgerechtsverfügung aufsetzen. In der Verfügung wird ein Vormund benannt, dem im Todesfall der Eltern das Sorgerecht für die Kinder übertragen werden soll.

Das Familiengericht muss sich bei der Entscheidung über die Sorgerechtsvergabe an den Wünschen der Eltern orientieren. Es kann jedoch von den elterlichen Erklärungen abweichen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Vormund benannt wurde, der gebrechlich geworden ist und sich deshalb nicht mehr um die Kinder kümmern kann.

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Wer bekommt das Sorgerecht, wenn ein Elternteil verstirbt?

Kommt es zum Tod eines Elternteils, erhält der Überlebende automatisch das alleinige Sorgerecht für die minderjährigen Kinder. In diesem Fall ist kein Gericht notwendig, das über das Sorgerecht entscheidet. Voraussetzung: Beide Elternteile müssen zu Lebzeiten das gemeinsame Sorgerecht ausgeübt haben.

Wer bekommt das Sorgerecht, wenn beide Eltern versterben?

Wenn beide Eltern versterben, werden minderjährige Kinder zu Vollwaisen. Wer hat das Sorgerecht für diese?

Oft herrscht der Glaube, im Todesfall der Eltern würde das Sorgerecht für die Kinder automatisch übertragen, und zwar an nahe Verwandte wie etwa volljährige Geschwister, Onkel und Tanten oder die Großeltern. Auch gibt es die weit verbreitete Meinung, dass Taufpaten automatisch sorgeberechtigt seien. Doch beides ist nicht der Fall.

Wenn minderjährige Kinder beide Elternteile verlieren, obliegt die Entscheidung über das Sorgerecht einem Familiengericht. Dieses bestellt einen sogenannten Vormund. Haben Kinder das 14. Lebensjahr erreicht, haben sie ein Mitsprachrecht, wenn es um die Vormundschaft geht.

Der formale Aufbau einer Sorgerechtsverfügung

Eine Sorgerechtsverfügung hat bestimmte formale Anforderungen zu erfüllen. Die Verfügung muss persönlich und handschriftlich verfasst, datiert und mit dem Vor- und Nachnamen unterschrieben sein – so wie jedes Testament auch.

Sorgerechtsverfügung: Vorlagen zum Ausdrucken

Eine mit dem Computer geschriebene, ausgedruckte und unterschriebene Sorgerechtsverfügung ist nicht ausreichend. Daher sind auch Vorlagen für Sorgerechtsverfügungen aus dem Internet, die lediglich datiert und unterschrieben werden müssen, nicht zu empfehlen. Jedoch können Formulierungsbeispiele beim Verfassen der handschriftlichen Sorgerechtsverfügung helfen.

Ob Sorgerechtsverfügung oder Sorgerechtsvollmacht – im Zweifelsfall sollte man sich stets von einem Notar beraten lassen, wenn man eines der Dokumente oder beide aufsetzen möchte.

Formulierungsbeispiel für eine Sorgerechtsverfügung verheirateter Eltern

Sorgerechtsverfügung

Für den Fall, dass nach unserem Tod eine Vormundschaft für unsere minderjährigen Kinder angeordnet wird, benennen wir als Vormund ...

Nicht als Vormund eingesetzt werden soll...

Ort, Datum und Unterschrift eines Elternteils

Die Angaben sind auch mein letzter Wille.

Ort, Datum und Unterschrift des anderen Elternteils

Sorgerechtsverfügung für Alleinerziehende

Es kommt vor, dass das Sorgerecht lediglich bei einem alleinerziehenden Elternteil liegt. Verstirbt oder leidet dieser an einer schweren Krankheit, sodass die elterliche Sorge nicht mehr ausgeübt werden kann, überträgt das Familiengericht das Sorgerecht an den anderen Elternteil.

In solchen Fällen nimmt das Gericht eine sogenannte Kindeswohlprüfung vor. Sollte der andere Elternteil keine Verantwortung für das Kind übernehmen wollen oder können, widerspricht das dem Kindeswohl – das Sorgerecht wird nicht übertragen. Stattdessen wird vom Gericht ein Vormund bestellt.

Möchte der Alleinerziehende grundsätzlich nicht, dass im Fall der Fälle das Sorgerecht auf den anderen Elternteil übergeht, sollte das zu Lebzeiten in einer Sorgerechtsverfügung schriftlich festgehalten werden. Es bedarf einer ausführlichen Begründung, die darlegt, weshalb es nicht im Sinne des Kindeswohls ist, dass dem anderen Elternteil das Sorgerecht übertragen wird.

Aufbewahrung der Sorgerechtsverfügung

Damit das Gericht nach dem Todesfall der Eltern von der Sorgerechtsverfügung Kenntnis erlangt, sollte das Dokument gut verwahrt werden, beispielsweise von einem Notar. Eine weitere Möglichkeit ist es, die Verfügung dem benannten Vormund zur Aufbewahrung zu übergeben. Auch das zuständige Nachlassgericht kann die Sorgerechtsverfügung verwahren. Dafür ist eine Gebühr zu entrichten.

Unterschied Sorgerechtsverfügung und Sorgerechtsvollmacht

Sorgerechtsverfügung

Die Bestimmungen in einer Sorgerechtsverfügung sind an den Tod eines oder beider Elternteile gekoppelt. Das heißt: In der Verfügung wird schriftlich fixiert, auf wen das Sorgerecht im Todesfall der Eltern übertragen werden soll.

Sorgerechtsvollmacht

Bei einer Sorgerechtsvollmacht ist das anders. Hier sind die schriftlich fixierten Wünsche hinsichtlich des Sorgerechts für die minderjährigen Kinder nicht an den Todesfall der Eltern gebunden. Über die Vollmacht wird geäußert, wer das Sorgerecht übernehmen soll, sollten Eltern dieses zu Lebzeiten nicht mehr ausüben können – beispielsweise aufgrund eines schweren Unfalls oder einer Krankheit.

Formulierungsbeispiel für eine Sorgerechtsvollmacht eines Elternteils

Wichtig: Eine Sorgerechtsvollmacht muss widerruflich sein. Dieser Hinweis sollte stets beim Verfassen der Vollmacht aufgenommen werden, damit diese wirksam ist.

Sorgerechtsvollmacht

Sollte ich meine elterliche Sorge nicht mehr ausüben können, benenne ich als Vormund für meine minderjährigen Kinder ...

Kann die vorstehend genannte Person nicht als Vormund eingesetzt werden, soll ersatzweise folgende Person zum Vormund bestellt werden: ...

Nicht als Vormund eingesetzt werden sollen folgende Personen: ...

Ich kann diese Erklärung jederzeit widerrufen.

Ort, Datum und Unterschrift des Elternteils

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Sorgerechtsverfügung?

Eine Sorgerechtsverfügung ist ein Dokument, in dem schriftlich festhalten werden kann, auf wen das Sorgerecht für die minderjährigen Kinder übertragen werden soll, wenn die Eltern versterben.

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Was ist der Unterschied zwischen einer Sorgerechtsverfügung und einer Sorgerechtsvollmacht?

In einer Sorgerechtsverfügung wird schriftlich festgehalten, wer im Todesfall eines oder beider Elternteile das Sorgerecht für die minderjährigen Kinder übernehmen soll.

Bei einer Sorgerechtsvollmacht ist das anders. Die dort fixierten Bestimmungen sind nicht an den Tod der Eltern gebunden. In der Vollmacht wird geäußert, wer das Sorgerechts für die minderjährigen Kinder erhalten soll, wenn die Eltern dieses zu Lebzeiten nicht mehr ausüben können – beispielsweise aufgrund eines schweren Unfalls oder einer Krankheit.

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Wie verfasst man eine Sorgerechtsverfügung?

Verfasst man eine Sorgerechtsverfügung, müssen formale Anforderungen erfüllt werden. Die Verfügung muss persönlich und handschriftlich verfasst, sowie datiert und mit dem Vor- und Nachnamen unterschrieben werden. Eine mit dem Computer geschriebene, ausgedruckte und unterschriebene Sorgerechtsverfügung ist nicht ausreichend.

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Vermerk

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