Betreuungsverfügung: Unterschied zur Vorsorgevollmacht und mehr
Ein Unfall, ein Schlaganfall, eine schwere Krankheit: Was passiert, wenn man plötzlich nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln? Wer kümmert sich um die Betreuung? Es gibt viele Möglichkeiten der Vorsorge, um im Bedarfsfall die Betreuung abzusichern. Eine davon: die Betreuungsverfügung. Wir informieren Sie auf unserer Seite detailliert über das Thema.
Das Wichtigste in Kürze
- In einer Betreuungsverfügung wird festgelegt, wer sich um die Betreuung einer Person kümmern soll, wenn diese plötzlich auf Unterstützung angewiesen ist.
- Die Aufgaben eines Betreuers besteht generell in der gesetzlichen Vertretung der zu betreuenden Person.
- Im Rahmen einer Betreuungsverfügung wird grundsätzlich von einem Gericht geprüft, ob sich die in der Verfügung eingesetzte Person als Betreuer eignet.
Was ist eine Betreuungsverfügung?
Für den Fall der Fälle die Betreuung regeln
Eine Betreuungsverfügung wird oft auch Betreuungsvollmacht genannt. Unabhängig von der Bezeichnung handelt es sich um ein Dokument, das zu Lebzeiten verfasst werden kann und der Vorsorge dient.
Warum ist eine Betreuungsverfügung wichtig?
In der Verfügung wird eine Person benannt, die den Vorsorgenden betreuen und für ihn wichtige Angelegenheiten regeln soll, wenn dieser selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Die Betreuung kann beispielsweise dann erforderlich sein, wenn der Vorsorgende aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Krankheit wie Demenz plötzlich nicht mehr geschäftsfähig ist und daher keine wichtigen Entscheidungen mehr treffen kann. Das kann zum Beispiel die Unterbringung in einem Pflegeheim betreffen.
Was passiert ohne eine Betreuungsverfügung?
Wenn eine volljährige Person plötzlich auf Betreuung angewiesen ist und keine Verfügung vorliegt, in der ein Bevollmächtigter eingesetzt ist, bestellt das zuständige Gericht einen gesetzlichen Betreuer. Dieser kümmert sich dann im Interesse der zu betreuenden Person um alle wichtigen Angelegenheiten.
Wer darf eine Betreuungsverfügung verfassen?
Jeder, der volljährig ist, kann eine Betreuungsverfügung verfassen und in dieser einen Betreuer einsetzen. Es bedarf nicht der Geschäftsfähigkeit. Das liegt daran, dass letztendlich ein Gericht darüber entscheidet, ob der eingesetzte Betreuer für geeignet befunden wird oder nicht.
Die Aufgaben des Betreuers
Welche Aufgaben hat der Betreuer gemäß Betreuungsvollmacht?
Die Aufgabe eines Betreuers besteht grundsätzlich darin, den Vollmachtgeber der Betreuungsverfügung gesetzlich zu vertreten. Das gilt allerdings erst dann, wenn der Vollmachtgeber selbst nicht mehr geschäftsfähig und dazu in der Lage ist, sich um seine Angelegenheiten zu kümmern. Der Grund dafür kann etwa eine schwere Krankheit sein. Der Betreuer ist dazu verpflichtet, alle Angelegenheiten im Sinne des Vollmachtgebers zu regeln. Welchen Aufgabenbereich die Betreuung umfasst, wird konkret in der Betreuungsverfügung bzw. Betreuungsvollmacht schriftlich fixiert.
Exemplarische Aufgaben laut Betreuungsvollmacht
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Verwaltung des Vermögens
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Regelung von Mietangelegenheiten
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Gesundheitsfürsorge
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Regelung des Schriftverkehrs
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Regelung der Aufenthaltsbestimmung
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Betreuer in der Verfügung
Wer kann in der Verfügung als Betreuer eingesetzt werden?
Wer eine Betreuungsverfügung verfasst, kann in der Verfügung grundsätzlich jede volljährige Person als Betreuer benennen. Darüber hinaus muss eine Person, die als Betreuer in der Vollmacht eingesetzt werden soll, folgende Voraussetzungen erfüllen:
Voraussetzungen für einen Betreuer
- Volljährigkeit
- Geschäftsfähigkeit
- Kein Eintrag im Schuldnerverzeichnis
- Keine Vorstrafen
- Ausreichend deutsche Sprachkenntnisse
- Wohnort in der Nähe des Betreuten
Unterschied Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht
Es besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen einer Betreuungsverfügung und einer Vorsorgevollmacht – die Kontrolle des Betreuers bzw. des Bevollmächtigten durch ein Gericht.
Vorsorgevollmacht – Vollmacht ohne Kontrolle
Im Rahmen einer Vorsorgevollmacht werden weder die Eignung des Bevollmächtigten noch dessen Entscheidungen für den zu Betreuenden durch ein Gericht kontrolliert. Die Vollmacht erfordert also kein gerichtliches Verfahren bzw. keine gerichtliche Prüfung des Bevollmächtigten.
Betreuungsverfügung – Verfügung mit Kontrolle
Bei einer Betreuungsverfügung ist das anders. Der Betreuer wird vom zuständigen Betreuungsgericht auf seine Eignung hin überprüft. Wird der Betreuer vom Gericht für geeignet befunden, kann er seinen Aufgaben gemäß der Verfügung nachkommen. Bei weitreichenden Entscheidungen muss der Betreuer eine entsprechende Genehmigung beim Gericht einholen. Das kann zum Beispiel erforderlich sein, wenn medizinische Angelegenheiten geregelt werden müssen. Unabhängig davon kann das Gericht jemand anderen als Betreuer bestellen, wenn es die in der Verfügung eingesetzte Betreuungsperson für ungeeignet hält.
Ist eine Betreuungsverfügung rechtsverbindlich?
Eine Betreuungsverfügung an sich ist kein rechtsverbindliches Dokument. Das liegt daran, dass ein Gericht die Eignung des benannten Betreuers prüft und diesen entweder bestätigt oder ablehnt. Im zweiten Fall muss das Gericht ersatzweise einen Betreuer bestellen. Das Gericht ist damit die übergeordnete Instanz, die die Verantwortung für die rechtlichen Entscheidungen im Sinne des Vollmachtgebers der Betreuungsverfügung trägt. Eine Betreuungsverfügung tritt also erst dann in Kraft, wenn diese von einem Gericht geprüft und für gültig befunden wurde.
Eine Betreuungsverfügung verfassen
Was muss man beim Verfassen einer Betreuungsverfügung beachten?
Eine Betreuungsverfügung muss schriftlich verfasst werden, gut lesbar, datiert und vom Vollmachtgeber unterschrieben sein. Darüber hinaus sollten folgende Aspekte inhaltlich fixiert werden:
- Angaben zur gewünschten Betreuungsperson
- Liste von Personen, die als Betreuer ausgeschlossen werden sollen
- Konkrete Wünsche hinsichtlich der Betreuung (beispielsweise die Unterbringung in einem Pflegeheim betreffend)
Muss die Betreuungsverfügung von einem Anwalt verfasst werden?
Es ist nicht zwingend erforderlich, dass eine Betreuungsverfügung von einem Anwalt verfasst werden muss. Doch wer beim Verfassen einer Betreuungsvollmacht Zweifel daran hat, ob alle wesentlichen Aspekte schriftlich fixiert worden sind, sollte einen Anwalt hinzuziehen und sich beraten lassen.
Betreuungsverfügung aufbewahren
Wo sollte die Betreuungsvollmacht aufbewahrt werden?
Das Original der Betreuungsverfügung sollte sicher und gut zugänglich aufbewahrt werden, damit es im Fall der Fälle leicht auffindbar ist. Die Aufbewahrung kann der Verfasser selbst übernehmen, oder dessen Betreuer. Auch die Aufbewahrung des Dokuments beim Betreuungsgericht ist möglich.
Widerruf einer Betreuungsverfügung
Eine Betreuungsverfügung kann jederzeit widerrufen werden, auch dann, wenn der Betreuungsfall bereits eingetreten ist.
Vergütung des Betreuers
Eine Betreuung kann für den Betreuer mit hohem Aufwand verbunden sein. Verfügt der Betreute über genügend finanzielle Mittel, kann das Betreuungsgericht eine Vergütung für den Betreuer bewilligen. Ist eine Vergütung nicht möglich, erhalten Betreuer oft eine Aufwandspauschale.
Häufig gestellte Fragen
Wieso ist eine Betreuungsverfügung sinnvoll?
Es kann vorkommen, dass man aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Krankheit plötzlich geschäftsunfähig wird und nicht mehr dazu in der Lage ist, wichtige Entscheidungen zu treffen. Für solche Fälle kann man vorsorgen und im Rahmen einer Betreuungsverfügung eine Person ernennen, die sich dann stellvertretend darum kümmert.
Vermerk
Die Informationen auf dieser Seite dienen dazu, Ihnen einen Überblick zum Thema zu verschaffen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Inhalte weder eine ausführliche Rechtsberatung darstellen noch eine solche ersetzen können.