Urne zu Hause: Nach der Trauerfeier die Urne mit nach Hause nehmen

Wenn ein geliebter Mensch verstirbt und im Rahmen einer Feuerbestattung eingeäschert wird, haben manche Angehörige den Wunsch, die Urne zu Hause aufzubewahren. Doch ist das eigentlich erlaubt?


Das Wichtigste in Kürze

  • In den deutschen Bestattungsgesetzen ist die sogenannte Friedhofspflicht verankert. Diese regelt eindeutig, dass Verstorbene auf einem Friedhof bestattet werden müssen. Das gilt auch für Urnenbeisetzungen.
  • Vor diesem Hintergrund ist es nicht erlaubt, die Urne mit der Asche eines Verstorbenen mit nach Hause zu nehmen.
  • Eine Ausnahmeregelung gibt es im Bundesland Bremen.

Die Urne zu Hause aufbewahren: Was sagt die deutsche Rechtsprechung?

Die deutschen Bestattungsgesetzte regeln, was mit Verstorbenen nach dem Tod geschehen muss. Das Recht ist eindeutig geregelt und sieht hinsichtlich des Umgangs mit Verstorbenen vor, dass diese nur auf Friedhöfen bestattet werden dürfen. Diese rechtliche Vorgabe wird auch als Friedhofspflicht oder Friedhofszwang bezeichnet.

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Friedhofspflicht für Erdbestattungen und Feuerbestattungen

Die Friedhofspflicht wird in den deutschen Bestattungsgesetzen der jeweiligen Länder geregelt. Der Friedhofszwang gilt nicht nur für klassische Erdbestattungen im Sarg. Auch Verstorbene, die im Rahmen einer Feuerbestattung eingeäschert werden, müssen in einer Urne auf dem Friedhof oder an einem anderen für die Beisetzung vorgesehenen Ort – beispielsweise in einem Bestattungswald für Baumbestattungen – beigesetzt werden.

Darf man die Urne mit nach Hause nehmen?

Daher ist es in Deutschland nicht gestattet, nach der Trauerfeier und der Abschiednahme vom Verstorbenen die Urne mit nach Hause zu nehmen. Diese muss beigesetzt werden.

Ausnahmeregelung für die Urne zu Hause

Eine Ausnahme gibt es aufgrund der spezifischen Regelungen im Bundesland Bremen. Dort ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die Asche des Verstorbenen nach der Kremierung in einer Urne mit nach Hause zu nehmen und diese auf einem privaten Grundstück beizusetzen oder dort die Asche zu verstreuen.

Alternativen zu Beisetzungen auf Friedhöfen

Wenn Angehörige es wünschen, oder der Verstorbene bereits zu Lebzeiten im Rahmen einer Bestattungsvorsorge festgelegt hat, dass die Urnenbestattung nicht auf einem klassischen erfolgen soll, gibt es Alternativen.

Waldfriedhof als alternative Ruhestätte

Für naturverbundene Menschen ist beispielsweise der Waldfriedhof als letzte Ruhestätte eine Alternative. Wie der Name verrät, handelt es sich bei Waldfriedhöfen in der Regel um Friedhöfe, deren Friedhofsgelände und nähere Umgebung dicht mit Bäumen bewachsen sind. Daher findet man die Ruheorte für die Bestattung Verstorbener oft in der Nähe von Wäldern oder am Waldesrand.

Seebestattung als alternative Bestattungsvariante

Wer eine besondere Liebe zum Meer verspürt, hat die Möglichkeit, sich nach seinem Tod genau dort beisetzen zu lassen. Bei Seebestattungen wird die Asche des Verstorbenen in einer biologisch abbaubaren Urne an einer ausgewiesenen Stelle im Meer (zum Beispiel Ostsee oder Nordsee) von Bord eines Schiffes aus der See übergeben. Für diese Bestattungsart freigegebene Gebiete finden sich in Deutschland in der Ostsee und Nordsee. Seebestattungen sind aber auch im Pazifik, Atlantik oder im Mittelmeer möglich.

Urne zu Hause: Regelungen anderer Länder

Die Bestattungsgesetze anderer Länder sind weniger strikt geregelt, wenn es um die Friedhofspflicht und die Mitnahme der Urne des Verstorbenen geht. In der Schweiz zum Beispiel ist die Friedhofspflicht teilweise abgeschafft worden, sodass etwa Wiesenbestattungen in eigens dafür vorgesehenen Gebieten gestattet sind. Ebenfalls ist es für einen bestimmten Zeitraum möglich, dass Angehörige nach der Trauerfeier die Urne mit nach Hause nehmen dürfen, wenn sie auf diese Weise vom Verstorbenen Abschied nehmen möchten. Die Dauer zur Aufbewahrung der Urne zu Hause ist nicht festgeschrieben. Das liegt daran, dass die Aufbewahrung der Urne im häuslichen Umfeld der Trauerhilfe und Trauerbewältigung dient – und die Trauerphasen können von Mensch zu Mensch unterschiedlich viel Zeit in Anspruch nehmen.

Häufig gestellte Fragen

Darf man nach der Trauerfeier die Urne mit nach Hause nehmen?

In den deutschen Bestattungsgesetzen der einzelnen Bundesländer ist eindeutig geregelt, dass die sogenannte Friedhofspflicht besteht. Das bedeutet, dass Verstorbene auf Friedhöfen bestattet werden müssen. Doch es gibt alternative Bestattungsvarianten wie beispielsweise die Seebestattung, die nicht an die Beisetzung auf einem Friedhof gebunden ist.

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