Coronavirus (COVID-19) | Empfehlungen zum Umgang mit an Covid-19 Verstorbenen

Stand: Dienstag, 24. März 2020, 10:24 Uhr


Kein Keim stirbt mit!

Das Bestatterhandwerk ist trotz seiner wichtigen Funktion aktuell noch nicht in allen Bundesländern als „systemrelevante“ Berufsgruppe anerkannt. Aus diesem Grunde sind wir mit allen betreffenden Landes- und dem Bundesgesundheitsministerien im intensiven Austausch, damit unser Handwerk auch bei der Beschaffung von Desinfektions- und Schutzmaterial in die weiteren Überlegungen und Verteilung einbezogen wird.

Für eine erste Orientierung nachfolgend unsere gesammelten Empfehlungen zum Umgang mit an Covid-19 verstorbenen Menschen.

Siehe auch:

https://www.bestatter.de/presse/coronavirus-infos-fuer-bestatter/artikel/news/selbstschutz-aus-verantwortung-empfehlungen-fuer-bestattungsinstitute/

https://www.bestatter.de/presse/coronavirus-infos-fuer-bestatter/artikel/news/hygiene-leitfaden/

Empfehlungen zum Download

 

Empfehlungen des Bestatterverbandes Rheinland-Pfalz e. V.

  • Achtung vor dem Kauf nicht wirksamer Desinfektionsmittel
  • Bei Unklarheit über Wirksamkeit oder Qualität des Anbieters, einen entsprechenden Nachweis in Form eines amtlichen Zertifikats verlangen
  • Bei Bedarf, wenn möglich, auf Apotheken vor Ort als Zulieferer zurückgreifen

Ergänzungen

  • Verstorbene in Krankenhäusern, Senioren- oder Pflegeheimen nicht in Gemeinschaftskühlräume mit Verwirbelungen verbringen
  • Einrichtungen instruieren, mit Angehörigen für mögliche/voraussichtliche Sterbefälle einen Wunschbestatter zu bestimmen
  • Überführung des Leichnams durch das entsprechende Bestattungsinstitut direkt aus der Prosektur (ohne Kühlung)
  • Einrichtungen eventuell Schutzhüllen (sofern vorhanden) zur Verfügung stellen
  • Die Verstorbenen dann „unverändert“ in eine entsprechende Hülle in den Sarg heben
  • Verhindern, dass gepresste Luft aus den Lungen des Körpers ausströmt
  • Eigenschutzmaßnahmen unbedingt beachten
  • Sollte Verbringung in Klimaraum mit Luftverwirbelungen nicht vermieden werden können, ist eine Raumdesinfektion unabdingbar

Empfehlungen des Gesundheitsamts Kreis Heinsberg

  • Beim Transport des Leichnams ohne zu erwartenden Kontakt zu Körpersekreten: Mund-Nasen-Schutz, Einweg-Infektionsschutz-Handschuhe, Schutzkittel
  • Bei möglichem Kontakt zu infektiösen Sekreten: Schutzanzug oder Schutzkittel, möglichst EN 14126, mind. flüssigkeitsdicht, FFP2- oder FFP3-Atemschutzmaske mit oder ohne Ventil, Einweg-Infektionsschutz-Handschuhe, möglichst DIN EN ISO 374-1 oder -5, Schutzbrille mit Seitenschutz, möglichst EN 166
  • Desinfektion von Händen, Flächen und Versorgungsmitteln nur durch nachweislich wirksame begrenzt-viruzide Desinfektionsmittel
  • Nach Versorgung des Leichnams: intensives Händewaschen und anschließende Desinfektion der Hände mit einem nachweislich wirksamen begrenzt-viruziden Desinfektionsmittel; Desinfektion der Außenflächen des Sarges; Kennzeichnung des Sarges mit der Angabe „infektiös“ oder „infektiöser Leichnam“
  • Keine Trauerfeier mit Aufbahren des Leichnams
  • Keine Abschiednahme am offenen Sarg
  • Bestattung zügig einleiten, besser Feuerbestattung
  • Umgang mit etwaigem kontaminierten Abfall, Abfallschlüssel 180103 („gefährlicher Abfall“): Verwahrung in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnissen, Beförderung zur Verbrennungsanlage in geeigneten, sicher verschlossenen Behältnissen (ggf. Säcke in Kombination mit Rücklaufbehältern), Umfüllen oder nachträgliches Sortieren sind NICHT erlaubt, Verbrennung in zugelassener Anlage
  • Klärung durch Bestatterinnen/Bestatter selbst, inwiefern Basishygienemaßnahmen erweitert werden müssen -> vgl. Liste mit entsprechenden Rechtsnormen unter https://www.bestatter-rh-pf.de/download-file?file_id=756&file_code=412d77c246

Achtung vor nicht wirksamen Desinfektionsmitteln!

Aufgrund der hohen Nachfrage werden zunehmend vermeintliche Desinfektionsmittel ohne nachgewiesene Wirksamkeit auf den Markt gebracht. RKI, DGHM und VAH haben Listen zusammengestellt, in denen Anbieter geprüft wirksamer Desinfektionsmittel sich eintragen lassen können.

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Desinfektionsmittel/Desinfektionsmittellist/Desinfektionsmittelliste_node.html

https://vah-liste.mhp-verlag.de

Bei Unklarheit über die Wirksamkeit eines angebotenen Mittels bzw. über die Verlässlichkeit eines Anbieters rät der Bestatterverband Rheinland-Pfalz e. V., sich ein amtliches Zertifikat vorlegen zu lassen.

Vermeidung der Verbringung am Coronavirus Verstorbener in Gemeinschaftskühlräume

In Krankenhäusern oder in Senioren- bzw. Pflegeheimen Verstorbene sollten, unabhängig aller Vorkehrungen der jeweiligen Einrichtung, nicht in Gemeinschaftskühlräume mit Verwirbelungen verbracht werden, um die Verteilung von Viren durch Bewegungen des Körpers beim Einschieben bzw. bei der Entnahme durch Bestatterin/Bestatter zu vermeiden.

Einrichtungen informieren, Wunschbestatter benennen

Bereits im Vorfeld sollte mit den Einrichtungen abgestimmt werden, dass die Angehörigen für einen voraussichtlichen Sterbefall einen Wunschbestatter nennen. Dieser kann dann im Todesfall sofort vom Krankenhaus verständigt werden und den Leichnam direkt (ohne Kühlung) aus der Prosektur überführen.

Schutzhüllen für Einrichtungen zur Verfügung stellen

Eventuell könnten den Einrichtungen auch Schutzhüllen (sofern vorhanden) zur Verfügung gestellt werden. Der Verstorbene würde dann „unverändert“ (also nicht aus den Tüchern des Krankenhauses entnommen) in eine Unfallhülle/Bergungshülle (sehr, sehr langsam) umgelagert werden in den Sarg. Dabei gilt es zu verhindern, dass gepresste Luft aus den Lungen des Körpers ausströmt und die Bestatterinnen/Bestatter so einer Belastung ausgesetzt werden. Eigenschutzmaßnahmen sind natürlich unbedingt zu beachten.

Sollte eine Verbringung der Verstorbenen in Klimaräume mit Luftverwirbelungen nicht vermieden werden können, ist eine Raumdesinfektion unumgänglich.

Vorgaben zum Transport am Coronavirus Verstorbener

Beim Transport des Leichnams ohne zu erwartenden Kontakt mit Körpersekreten empfiehlt das Gesundheitsamt Kreis Heinsberg folgende Schutzmittel: Mund-Nasen-Schutz (MNS), Einweg-Infektionsschutz-Handschuhe, Schutzkittel. Bei möglichem Kontakt zu infektiösen Sekreten aus Körperöffnungen, insbesondere der Lunge: Schutzanzug oder Schutzkittel, möglichst EN 14126, mind. flüssigkeitsdicht, FFP2- oder FFP3-Atemschutzmaske mit oder ohne Ventil, Einweg-Infektionsschutz-Handschuhe, möglichst DIN EN ISO 374-1 oder -5, Schutzbrille mit Seitenschutz, möglichst EN 166.

Desinfektion der Hände, Versorgungsmittel und Flächen

Für die Desinfektion der Hände, Versorgungsmittel und Flächen sind nachweislich wirksame, begrenzt-viruzide Desinfektionsmittel zu verwenden. Nach Versorgung des Leichnams werden folgende Eigenschutzmaßnahmen empfohlen: intensives Händewaschen und anschließende Desinfektion der Hände mit einem nachweislich wirksamen, begrenzt-viruziden Desinfektionsmittel; Desinfektion der Außenflächen des Sarges; Kennzeichnung des Sargs mit der Angabe „infektiös“ oder „infektiöser Leichnam“.

Keine Trauerfeier mit Aufbahren, kein offener Sarg

Darüber hinaus gibt das Amt folgende Direktiven aus: Keine Trauerfeier mit Aufbahren des Leichnams; keine Abschiednahme am offenen Sarg; Bestattung zügig einleiten, besser Feuerbestattung.

Umgang mit kontaminierten Abfällen

Kontaminierte Abfälle sollten nach Abfallschlüssel 180103 („gefährlicher Abfall“) wie folgt behandelt werden: Verwahrung in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnissen; Beförderung zur Verbrennungsanlage in geeigneten, sicher verschlossenen Behältnissen (ggf. Säcke in Kombination mit Rücklaufbehältern); Umfüllen oder nachträgliches Sortieren sind NICHT erlaubt; Verbrennung in zugelassener Anlage.

Notwendigkeit weiterführender Maßnahmen prüfen

Bestatterinnen und Bestatter sollen außerdem selbst klären, inwiefern über die Basishygiene hinausführende Maßnahmen notwendig sind. Das Gesundheitsamt Kreis Heinsberg hat dazu eine Liste mit entsprechenden Rechtsnormen, Regelwerken und Informationen zusammengestellt.

https://www.bestatter-rh-pf.de/download-file?file_id=756&file_code=412d77c246

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