Das Wichtigste in Kürze

  • Kinder, die vor, während oder kurz nach der Geburt versterben, werden als Sternenkinder bezeichnet.
  • Der Begriff „Sternenkind" kann unabhängig von Schwangerschaftsdauer und Geburtsgewicht verwendet werden.
  • 2013 wurden vom Deutschen Bundestag einstimmig Änderungen in den Personenstandsgesetzen beschlossen, sodass seither verwaiste Eltern ihre Sternenkinder standesamtlich eintragen lassen können.
  • Ob Eltern ein Sternenkind bestatten müssen und welche Bestattungsmöglichkeiten bestehen, richtet sich nach dem Bestattungsrecht des jeweiligen Bundeslandes

Was sind Sternenkinder?

Als Sternenkind werden Kinder bezeichnet, die während der Schwangerschaft, bei der Geburt oder kurze Zeit danach sterben.

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Woher kommt der Begriff Sternenkind?

Die Bezeichnungen verstorbener Kinder als Sternenkinder und Engelskinder deuten darauf hin, dass der Ursprung der Wörter in einer religiösen Vorstellung liegt – nämlich der, dass verstorbene Kinder "in den Himmel kommen". Daher sind die "himmlischen" Motive des Sterns und Engels in den Bezeichnungen aufgehoben. Darüber hinaus gewann die Bezeichnung Sternenkind an Bedeutung, weil viele betroffene Eltern Begriffe wie Fehlgeburt oder Totgeburt als rein medizinische oder rechtliche Beschreibungen ihres Verlustes empfanden.

Bestattung von Sternenkindern

Für Sternenkinder bestehen Möglichkeiten einer Bestattung oder Beisetzung, auch wenn nicht in jedem Fall eine Bestattungspflicht vorliegt. Welche Form zulässig und möglich ist, hängt vom jeweiligen Landesrecht und den örtlichen Friedhofsbestimmungen ab. Je nach Region und Ausgangssituation können beispielsweise eine individuelle Grabstelle, ein Familiengrab oder besondere Grab- und Gemeinschaftsanlagen für früh verstorbene Kinder infrage kommen. 

Sternenkinder und Personenstandsgesetze

Der Begriff "Sternenkind" ist eine emotionale Abgrenzung zu den Bezeichnungen verstorbener Kinder als Totgeburt oder Fehlgeburt.

In den deutschen Personenstandsgesetzen hieß es bis ins Jahr 2013, dass ein verstorbenes Baby nur dann als Person im Geburtsregister bzw. Sterberegister verzeichnet werden konnte, wenn es die Anforderungen an eine bestimmte Dauer der Schwangerschaft, eine bestimmte Körpergröße und ein Mindestgewicht erfüllte. Verstorbene Babys, die bei ihrer Geburt das in den Personenstandsgesetzen geforderte Mindestgewicht nicht erreichten, erhielten somit keinen Eintrag als Person im Geburtsregister bzw. Sterberegister. Eine entsprechende Bescheinigung wurde nicht ausgestellt.

Deutsche Rechtsprechung in Bezug auf Sternenkinder

Die Bezeichnung "Sternenkind" zog durch die Verbreitung auf Internetseiten- und Foren weite Kreise und erreicht viele Selbsthilfegruppen sowie verwaiste, trauernde Eltern. Das Thema bekam immer mehr öffentliche Relevanz.

Petition zur Änderung der Personenstandsgesetze für Sternenkinder

2009 richtete das hessische Ehepaar Martin eine von 40.000 Bürgern unterzeichnete Petition zur Änderung der Personenstandsgesetze an den Bundestag. Die Forderung: Künftig sollten alle geborenen Kinder als Person anerkannt und im Personenstandsregister eingetragen werden. Die Petition führte zu einer umfangreichen Berichterstattung. Nachdem der Petitionsausschuss das Anliegen befürwortend der Bundesregierung vorlegte, leitete diese 2012 den Gesetzgebungsprozess ein. Der Gesetzesentwurf hinsichtlich der Änderung der Personenstandsgesetze sah vor, dass jedes tote Kind vom Standesamt beurkundet werden kann.

Änderung der Personenstandsgesetze für Sternenkinder

Die Änderung des Personenstandsrechtes wurde im Jahr 2013 einstimmig vom Deutschen Bundestag beschlossen. Auch der Bundesrat stimmte zu. Seither können verwaiste Eltern von Sternenkindern ihre verstorbenen Babys standesamtlich eintragen lassen. 

Häufig gestellte Fragen

Kinder, die vor oder kurz nach der Geburt versterben, werden als Sternenkinder bezeichnet. Manchmal werden verstorbene Kinder auch Engelskinder oder Schmetterlingskinder genannt.

Mehr erfahren

Es gibt keine festgelegte Schwangerschaftswoche, ab der ein verstorbenes Kind als Sternenkind bezeichnet wird. Schwangerschaftswoche und Geburtsgewicht sind lediglich für bestimmte gesetzliche Einordnungen wie die Abgrenzung zwischen Fehlgeburt und Totgeburt relevant.

Seit 2013 können auch Fehlgeburten beim Standesamt angezeigt und durch eine Bescheinigung dokumentiert werden.

Elke Herrnberger
Artikel geschrieben von: Elke Herrnberger

Elke Herrnberger ist als Pressesprecherin für die Öffentlichkeitsarbeit des Bundesverbandes Deutscher Bestatter und seiner angeschlossenen Gesellschaften zuständig.

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