Sternenkind: Wenn verwaiste Eltern um ihr Kind trauern

Ein tot geborenes oder kurz nach der Geburt verstorbenes Kind wird oft als Sternenkind oder Engelskind bezeichnet. Doch woher kommen eigentlich diese Begriffe? Und wie verhält es sich mit den Personenstandsgesetzen für verstorbene Sternenkinder? Erfahren Sie alles zum Thema Sternenkind auf unsere Seite.


Das Wichtigste in Kürze

  • Kinder, die vor, während oder kurz nach der Geburt versterben, werden als Sternenkinder bezeichnet.
  • Bis ins Jahr 2013 wurden Sternenkindern nur dann als Person im Geburts- bzw. Sterberegister verzeichnet, wenn sie unter anderem eine bestimmte Körpergröße hatten und ein Mindestgewicht erreichten.
  • 2013 wurden vom Deutschen Bundestag einstimmig Änderungen in den Personenstandsgesetzen beschlossen, sodass seither verwaiste Eltern ihre Sternenkinder standesamtlich eintragen lassen können.
  • Anstoß für diese Änderungen war eine Petition, die von einem hessischen Ehepaar ins Leben gerufen wurde.

Was ist ein Sternenkind?

Heute werden verstorbene Kinder als Sternenkinder bezeichnet, insbesondere dann, wenn diese vor, während oder kurz nach der Geburt verstorben sind.

Die Begriffe Sternenkind, Engelskind und Schmetterlingskind

Verstorbene Kinder werden nicht nur als Sternenkinder und Engelskinder bezeichnet. Manchmal wird auch der Begriff Schmetterlingskind verwendet, wobei dieser auch für Kinder steht, die eine genetisch bedingte Hautkrankheit haben. Diese Krankheit führt dazu, dass die Haut betroffener Kinder so empfindlich ist wie die Flügel eines Schmetterlings. Daher leitet sich die Bezeichnung als Schmetterlingskind ab.

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Der Ursprung des Begriffs Sternenkind

Woher kommen die Begriffe Sternenkind und Engelskind?

Die Bezeichnungen verstorbener Kinder als Sternenkinder und Engelskinder deuten darauf hin, dass der Ursprung der Wörter in einer religiösen Vorstellung liegt – nämlich der, dass verstorbene Kinder "in den Himmel kommen". Daher sind die "himmlischen" Motive des Sterns und Engels in den Bezeichnungen aufgehoben. Ein weiterer Grund für die Entstehung dieser emotionalen Begriffe für verstorbene Babys und Kinder waren die Bestimmungen der Personenstandsgesetze, die bis ins Jahr 2013 galten.

Sternenkinder und Personenstandsgesetze

Der Begriff "Sternenkind" ist eine emotionale Abgrenzung zu den Bezeichnungen verstorbener Kinder als Totgeburt oder Fehlgeburt.

In den deutschen Personenstandsgesetzen hieß es bis ins Jahr 2013, dass ein verstorbenes Baby nur dann als Person im Geburtsregister bzw. Sterberegister verzeichnet werden konnte, wenn es die Anforderungen an eine bestimmte Dauer der Schwangerschaft, eine bestimmte Körpergröße und ein Mindestgewicht erfüllte. Verstorbene Babys, die bei ihrer Geburt weniger als 500 Gramm wogen und damit das in den Personenstandsgesetzen geforderte Mindestgewicht nicht erreichten, erhielten somit keinen Eintrag als Person im Geburtsregister bzw. Sterberegister. Eine entsprechende Bescheinigung wurde nicht ausgestellt.

Sternenkinder und Engelskinder – emotionale Bezeichnungen für verstorbene Kinder

Durch eine Totgeburt oder Fehlgeburt verstorbene Kinder, die die gesetzlichen Mindestanforderungen zur Eintragung im Geburts- und/oder Sterberegister als Person nicht erreichten, wurden statistisch nicht erfasst. So, als hätte es die Kinder nie gegeben. Stattdessen wurden verstorbene Babys als Totgeburten und Fehlgeburten bezeichnet. Mit diesen Bezeichnungen legte man den Fokus auf den Tod bzw. das Absterben. Doch für viele verwaiste Eltern und auch für eine breite Öffentlichkeit sind diese Begrifflichkeiten für verstorbene Babys alles andere als passend. Schließlich handelt es sich bei verstorbenen Babys um Kinder, zu denen Mütter so wie Väter eine intensive, starke emotionale Bindung haben. Zudem versetzt der Schmerz über den Verlust eines kleinen Kindes verwaiste Eltern oft in tiefe Trauer. Deswegen ist als Abgrenzung zu den Begriffen "Totgeburt" und "Fehlgeburt" die Bezeichnung "Sternenkind" entstanden. Denn das Wort "Sternenkind" stellt das Kind selbst in den Vordergrund und beschreibt es als Person. Und wie bereits erwähnt: Darüber hinaus ist in der Bezeichnung die religiöse Vorstellung aufgehoben, dass verstorbene Kinder "in den Himmel kommen".

Deutsche Rechtsprechung in Bezug auf Sternenkinder

Die Bezeichnung "Sternenkind" zog durch die Verbreitung auf Internetseiten- und Foren weite Kreise und erreicht viele Selbsthilfegruppen sowie verwaiste, trauernde Eltern. Das Thema bekam immer mehr öffentliche Relevanz.

Petition zur Änderung der Personenstandsgesetze für Sternenkinder

2009 richtete das hessische Ehepaar Martin eine von 40.000 Bürgern unterzeichnete Petition zur Änderung der Personenstandsgesetze an den Bundestag. Die Forderung: Künftig sollten alle geborenen Kinder als Person anerkannt und im Personenstandsregister eingetragen werden. Die Petition führte zu einer umfangreichen Berichterstattung. Nachdem der Petitionsausschuss das Anliegen befürwortend der Bundesregierung vorlegte, leitete diese 2012 den Gesetzgebungsprozess ein. Der Gesetzesentwurf hinsichtlich der Änderung der Personenstandsgesetze sah vor, dass jedes tote Kind vom Standesamt beurkundet werden kann.

Änderung der Personenstandsgesetze für Sternenkinder

Die Änderung des Personenstandsrechtes wurde im Jahr 2013 einstimmig vom Deutschen Bundestag beschlossen. Auch der Bundesrat stimmte zu. Seither können verwaiste Eltern von Sternenkindern ihre verstorbenen Babys standesamtlich eintragen lassen. 

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Sternenkind?

Kinder, die vor oder kurz nach der Geburt versterben, werden als Sternenkinder bezeichnet. Manchmal werden verstorbene Kinder auch Engelskinder oder Schmetterlingskinder genannt.

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