24-Stunden-Pflege: Rund um die Uhr Pflege zu Hause

Wenn es zur Pflegebedürftigkeit kommt, wünschen sich viele Patienten eine Betreuung im vertrauten eigenen Zuhause und entscheiden sich daher für eine 24-Stunden-Pflege. Wir informieren Sie über das Thema.


24-Stunden-Pflege: Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der 24-Stunden-Pflege handelt es sich um eine Form der häuslichen Pflege, die rund um die Uhr stattfindet.
  • Im Rahmen der 24-Stunden-Pflege kümmern sich in der Regel nicht examinierte Pflegekräfte, sondern Hilfskräfte um die Betreuung von pflegebedürftigen Personen.
  • Für die Anstellung einer 24-Stunden-Pflegekraft gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, unter anderem die Vermittlung über eine Agentur.

Was ist 24-Stunden-Pflege (24-Stunden-Betreuung)?

Manchmal sind die umfassende Versorgung und Betreuung von Pflegebedürftigen erforderlich. Kommt für Angehörige und Pflegebedürftige die vollstationäre Pflege in einem Altenheim oder Pflegeheim nicht in Frage, ist oft die sogenannte 24-Stunden-Pflege die Alternative. Im Rahmen dieser Form der Pflege leben betreuende Hilfskräfte meist im Haus oder der Wohnung des Pflegebedürftigen, damit die 24h-Pflege vollumfänglich gewährleistet werden kann und im Bedarfsfall unmittelbar Hilfe zur Seite steht.

Findet die 24h-Pflege tatsächlich rund um die Uhr statt?

Die Bezeichnung als 24-Stunden-Pflege ist in gewisser Weise irreführend, denn die Betreuung findet nicht durchgehend 24 Stunden am Tag statt. Die Bestimmungen des deutschen Arbeitszeitgesetzes lassen im Höchstfall eine Wochenarbeitszeit von 60 Stunden zu. Vielmehr ist mit dem Begriff der 24-Stunden-Pflege gemeint, dass die Hilfskräfte im Bedarfsfall auch im Rahmen ihrer Rufbereitschaft tätig werden und somit "rund um die Uhr" Hilfe leisten.

Handelt es sich beim Pflegepersonal um examinierte Pflegekräfte?

Im Rahmen der 24-Stunden-Pflege erfolgt die Betreuung von pflegebedürftigen Menschen meist nicht durch examiniertes Pflegepersonal, sondern durch Betreuungskräfte.

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Leistungen der 24-Stunden-Pflege

Die Unterstützung durch Pflegekräfte der 24h-Pflege besteht vorwiegend in der Haushaltsführung, der Hilfestellung bei der Körperhygiene und der Begleitung bei Arztbesuchen des Patienten. Die medizinische Versorgung von Pflegebedürftigen fällt nicht in den Aufgabenbereich der Hilfskräfte. Medizinische Maßnahmen im Rahmen der häuslichen Pflege dürfen nur von examinierten Pflegekräften durchgeführt werden.

Hauswirtschaftliche Tätigkeiten

  • Einkaufen
  • Kochen
  • Putzen
  • Aufräumen

Grundpflege

  • Unterstützung bei der Körperpflege (z. B. Waschen, Duschen, Baden)
  • Hilfestellung bei der Mund- und Zahnpflege
  • Hilfe beim Toilettengang (Blasen- und Darmentleerung)
  • Hilfe beim Aus- und Anziehen
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

Aktivierende Pflege (Mobilität und soziale Kontakte)

  • Spaziergänge
  • Ausflüge
  • Begleitung bei Arztbesuchen
  • Gesellschaftsspiele
  • Unterhaltungen
  • Wenn möglich, gemeinsame Haushaltsführung

24-Stunden-Pflegekraft

Pflegevermittlung und Anstellung

Wer eine 24-Stunden-Pflegekraft mit der 24h-Betreuung eines Pflegebedürftigen beauftragen möchte, für den bestehen unterschiedliche Modelle der Anstellung.

Entsendemodell

Einerseits besteht die Möglichkeit, spezielle Agentur mit der Vermittlung einer 24-Stunden-Pflegekraft zu beauftragen. Pflegeagenturen vermitteln im Rahmen der Beauftragung über sogenannte Entsendeunternehmen Pflegekräfte. Diese sind über das Entsendeunternehmen versichert, das ebenso Sorge trägt für die Abführung von Steuern und Sozialabgaben. Werden Pflegekräfte aus dem Ausland entsendet, gibt die sogenannte A1-Bescheinigung Auskunft über die korrekte Abführung der Abgaben im Heimatland.

Beauftragung von gewerbetreibenden Betreuungspersonen

Andererseits gibt es 24-Stunden-Pflegekräfte, die ein eigenes Gewerbe angemeldet haben und damit selbstständig sind. Solche Betreuungskräfte können ohne den Umweg über eine Vermittlungsagentur beauftragt werden. Oft kümmern sich die selbstständigen Betreuungspersonen um mehrere Pflegebedürftige. Es sollte im Rahmen dieser Art der Beauftragung einer 24-Stunden-Pflegekraft beachtet werden, dass das Risiko der Scheinselbstständigkeit besteht. Ist das tatsächlich der Fall, kann für den Auftraggeber die Nachzahlung von Sozialabgaben und Versicherungsleistungen fällig werden.

Auftraggeber gleich Arbeitgeber

Nicht zuletzt gibt es die Möglichkeit, selbst Arbeitgeber zu werden und auf direktem Wege eine Betreuungskraft einzustellen. Dabei ist stets darauf zu achten, dass die Anstellung mit dem deutschen Arbeitsrecht konform geht.

Kosten für die 24-Stunden-Pflege

Wie hoch die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung sind, ist abhängig vom Anstellungsmodell, für das man sich entscheidet. Zudem beeinflussen Preisschwankungen innerhalb der einzelnen Modelle die Höhe der Kosten. So kann beispielsweise die Preisgestaltung von Vermittlungsagenturen unterschiedlich hoch ausfallen.

Die Kosten in der folgenden Tabelle sind daher als Richtwerte zu verstehen.

ModellMonatliche Kosten
Entsendemodellca. 2.000 Euro
Anstellung selbstständiger Pflegepersonenca. 2.000 bis 3.000 Euro
Auftraggeber gleich Arbeitgeberca. 5.000 Euro

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine 24-Stunden-Pflege?

Es gibt unterschiedliche Anstellungsmodelle für eine 24-Stunden-Pflege. Daher hängt die Höhe der Kosten davon ab, für welches Modell der 24-Stunden-Betreuung man sich entscheidet.

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Was ist die sogenannte 24-Stunden-Pflege?

Oft möchten Menschen nicht aus ihrem häuslichen Umfeld gerissen und in einem Altenheim oder Pflegeheim untergebracht werden, wenn es zur Pflegebedürftigkeit kommt. Die 24-Stunden-Pflege stellt daher für viele Pflegebedürftige eine alternative Form der Pflege im eigenen Zuhause dar. Im Rahmen dieser Pflegeform kümmern sich Hilfskräfte rund um die Uhr um die Betreuung und Versorgung der Patienten im häuslichen Umfeld. Deshalb kommt es nicht selten vor, dass die Betreuungskräfte mit dem Pflegebedürftigen unter einem Dach leben. Die Aufgaben der 24h-Betreuung umfassen die Grundpflege und Tätigkeiten im Haushalt. Die medizinische Versorgung fällt nicht in den Aufgabenbereich. Diese darf nur von examinierten Pflegekräften durchgeführt werden.

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