Das Wichtigste in Kürze

  • Wie die Bezeichnung verrät, umfasst die Grundpflege elementare Pflegemaßnahmen, etwa die Körperpflege von pflegebedürftigen Personen.
  • Die Kosten für die Leistungen der Grundpflege werden entweder von der Pflegeversicherung oder der Krankenkasse getragen. In bestimmten Fällen müssen Versicherte einen Eigenanteil zahlen.

Was ist Grundpflege?

Ob es um das An- und Ausziehen, das Zähneputzen oder den Toilettengang geht: Wenn Menschen pflegebedürftig sind, brauchen sie oft Unterstützung zur Bewältigung alltäglicher Aufgaben. Dazu gehören Grundbedürfnisse wie zum Beispiel die Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Umfasst die Pflege diese Bereiche, ist von der Grundpflege die Rede, die oft auch als direkte Pflege oder Basispflege bezeichnet wird. Unabhängig von der Bezeichnung kann die Grundpflege entweder von Angehörigen der pflegebedürftigen Person übernommen werden oder von einer Pflegekraft.

Jetzt vorsorgen und Angehörige entlasten.

Allianz Lebensversicherungs-AG Lebensversicherung von 1871 A. G. München (LV 1871) Nürnberger Versicherung Signal Iduna

Jetzt mit einer Sterbegeldversicherung die Bestattungskosten finanziell absichern.

Jetzt vorsorgen

Was gehört zur Grundpflege?

Hilfe bei der Ernährung

Im Bereich der Ernährung werden Pflegebedürftige bei der Nahrungsaufnahme unterstützt. Dazu gehört etwa, das Essen in mundgerechte Stücke zu schneiden oder spezielle Sondennahrung zu verabreichen. Die Unterstützung im Bereich der Ernährung umfasst jedoch nicht Aufgaben wie zum Beispiel das Einkaufen und die Zubereitung von Mahlzeiten. Das sind keine Bestandteile der Grundpflege, sondern der hauswirtschaftlichen Versorgung.

Hilfe bei der Körperpflege

  • Hautpflege
  • Gesichtspflege
  • Haarpflege
  • Zahnpflege
  • Reinigung von Zahnprothesen
  • Ganzkörper- oder Teilwaschung

Hilfe bei Ausscheidungen

  • Kontrolle des Toilettengangs
  • Intimhygiene
  • Kontinenztraining
  • Versorgung von künstlichen Ausgängen
  • Reinigung/Wechsel von Kathetern
  • Wechsel von Inkontinenzmaterial
  • Reinigung des Intimbereichs

Hilfe bei der Mobilität

  • An- und Ausziehen
  • Treppensteigen
  • Spaziergänge
  • Arztbesuche

Anspruch auf die Grundpflege

Grundpflege nach SGB XI

Gemäß Regelungen im elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) steht Personen mit einem anerkannten Pflegegrad die Grundpflege zu. Anspruchsberechtigt sind daher pflegebedürftige Menschen, die aufgrund ihrer Einschränkungen dauerhaft auf Unterstützung angewiesen sind.

Grundpflege/häusliche Krankenpflege nach SGB V

Hinsichtlich des Anspruchs auf die Grundpflege gibt es jedoch noch eine weitere gesetzliche Regelung. So gehört die Grundpflege nach dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) zum Bereich der häuslichen Krankenpflege. Was bedeutet das?

Es gibt Situationen, in denen Menschen kurzfristig auf Pflege angewiesen sind – etwa nach einer Operation. In solchen Fällen kann von einem Arzt auf Rezept die häusliche Krankenpflege verschrieben werden, wobei ein Pflegegrad nicht erforderlich ist.

Kleine Grundpflege und große Grundpflege

Grundsätzlich wird zwischen der kleinen und der großen Grundpflege unterschieden. Ein wesentliches Kriterium für die Unterscheidung ist der Aufwand beim Waschen von pflegebedürftigen Personen.

Kleine Grundpflege

So sind einige Pflegebedürftige dazu in der Lage, sich größtenteils selbst zu waschen, sodass sie lediglich Unterstützung beim Waschen bestimmter Körperstellen benötigen. Das kann beispielsweise Teilwaschungen des Oberkörpers oder des Intimbereichs betreffen. Diese Tätigkeiten gehören neben weiteren Aufgaben – etwa der Hilfe beim An- und Ausziehen – zur kleinen Grundpflege.

Große Grundpflege

Wenn pflegebedürftige Menschen beim Waschen deutlich mehr Hilfe benötigen, ist die große Grundpflege erforderlich. Diese umfasst die Leistungen der kleinen Grundpflege und zusätzlich die Ganzkörperwaschung. Dabei kann das Waschen je nach körperlicher Verfassung der pflegebedürftigen Person auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen – beispielsweise am Bett, am Waschbecken oder unter der Dusche.

Kosten der Grundpflege

Wer trägt die Kosten für die Grundpflege?

Wer Kostenträger ist, hängt von der Art der Grundpflege ab.

Handelt es sich um die dauerhafte Grundpflege (SGB XI) von Personen mit einem anerkannten Pflegegrad, werden die Kosten für entsprechende Leistungen anteilig von der Pflegeversicherung getragen.

Anders ist es, wenn es um eine kurzfristige Grundpflege im Rahmen der häuslichen Krankenpflege (SGB V) geht, die ärztlich verordnet wird. Dann ist die Krankenkasse der Kostenträger. Wichtig: Ab dem 18. Lebensjahr müssen Versicherte eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent der jeweiligen Kosten leisten und zusätzlich 10 Euro für jede ärztliche Verordnung.

Pflegestandards der Grundpflege

Wenn pflegebedürftige Patienten bettlägerig sind, besteht die Gefahr, dass neben der Grunderkrankung weitere Folgeerkrankungen auftreten können. Ein Beispiel dafür ist das Wundliegen (Dekubitus). Um zusätzlichen Beschwerden vorzubeugen, umfasst die Grundpflege prophylaktische Maßnahmen, die zu den Pflegestandards gehören.

Die Dekubitusprophylaxe umfasst Maßnahmen, die der Vorbeugung gegen Wundliegen dienen.

Tätigkeiten:

  • Regelmäßiger Lagerungswechsel
  • Einsatz von Dekubitusmatratzen
  • Hautpflege an besonders gefährdeten Körperstellen

Die Kontrakturenprophylaxe soll Muskelverkürzungen vorbeugen.

Maßnahmen:

  • Regelmäßige Umlagerung 
  • Krankengymnastik
  • Unterstützung bei der Eigenbewegung

Die Thromboseprophylaxe soll die Entstehung von Blutgerinnseln verhindern.

Maßnahmen:

  • Regelmäßige Umlagerung 
  • Krankengymnastik
  • Unterstützung bei der Eigenbewegung

Bei der Pneumonieprophylaxe geht es darum, das Aufkommen von Lungenentzündungen zu verhindern.

Maßnahmen:

  • Atemgymnastik, spezielle Atemtechniken
  • Versorgung mit guter Raumluft
  • Sekretlockerung durch Flüssigkeitsaufnahme und schleimlösende Medikamente
  • Aushusten oder Absaugen
  • Entlastung der Lungenflügel durch spezielle Sitz-, Steh- und Lauftechniken

Diese Form der Prophylaxe dient der Vermeidung von juckenden und nässenden Stellen auf der Haut.

Maßnahmen:

  • Trockenhalten von Hautfalten
  • Luftdurchlässige Kleidung
  • Regelmäßiges Waschen

Im Rahmen der Obstipationsprophylaxe geht es darum, Verstopfungen des Darmtraktes vorzubeugen.

Maßnahmen:

  • Ausgewogene Ernährung
  • Genügend Bewegung 
  • Ausreichende Flüssigkeitszufuhr

Die Soor- bzw. Parotitisprophylaxe soll vor allem davor schützen, dass es zu Pilzinfektionen im Mundbereich und Entzündungen der Ohrspeicheldrüse kommt.

Maßnahmen:

  • Genügend Flüssigkeitszufuhr
  • Mundspülungen
  • Regelmäßige Mundhygiene
  • Anregung der Speichelproduktion
  • Lippenpflege mit Wundsalbe und Vaseline

Das vorrangige Ziel der Exsikkoseprophylaxe ist es, den Körper vor der Austrocknung zu bewahren.

Maßnahmen:

  • Genügend Flüssigkeitszufuhr
  • Kontrolle der Flüssigkeitszufuhr
  • Hilfestellung beim Trinken

Im Fokus steht die Förderung der Selbstständigkeit von Patienten.

Maßnahmen:

  • Übungen zur Körperpflege
  • An- und Ausziehtraining
  • Übungen zur Nahrungsaufnahme
  • Übungen für den Toilettengang
  • Gedächtnistraining
  • Förderung sozialer Kontakte

Häufig gestellte Fragen

Alle Pflegemaßnahmen, die der Versorgung und Unterstützung von pflegebedürftigen Personen in grundlegenden Bereichen dienen – etwa der Körperpflege, Ernährung und Mobilität – gehören zur sogenannten Grundpflege.

mehr erfahren