Pflegegrad 4: Anspruch, Antrag und Leistungen für die Pflege
Seit 2017 gibt es in der Pflege die neuen fünf Pflegegrade, auch den Pflegegrad 4 – so viel steht fest. Doch wie erhalten Pflegebedürftige den Pflegegrad 4? Muss ein Antrag gestellt werden? Wie wird der Pflegegrad 4 festgelegt? Und welche Leistung ist mit dem Pflegegrad 4 verbunden? Erfahren Sie alles Wissenswerte auf unserer Seite.
Inhaltsverzeichnis
- Pflegegrad 4: Anspruch, Antrag und Leistungen für die Pflege
- Was ist der Pflegegrad 4?
- Voraussetzungen für Pflegegrad 4
- Einstufung in Pflegegrad 4 nach Pflegegrad-Punkte-Tabelle
- Kriterien der Begutachtung zur Festlegung eines Pflegegrades
- Neues Begutachtungsassessment
- Pflegegrad 4: Geld und Leistungen
- Pflegegrad 4: Pflegegeld
- Pflegegrad 4: Pflegesachleistungen
- Pflegegrad 4: Tagespflege und Nachtpflege
- Pflegegrad 4: Kurzzeitpflege
- Pflegegrad 4: Verhinderungspflege
- Pflegegrad 4: Entlastungsbetrag
- Weitere Leistungen im Rahmen der häuslichen Pflege bei Pflegegrad 4
- Pflegegrad 4: Stationäre Pflege
- Geld- und Sachleistungen für die Pflege kombinieren
- Häufig gestellte Fragen
Was ist der Pflegegrad 4?
Pflegegrade in der Pflege
Zum 1. Januar 2017 wurden die neuen fünf Pflegegrade in der Pflege eingeführt. Grundsätzlich haben die Pflegegrade den Zweck, den Grad der Pflegebedürftigkeit von Personen einzustufen. Dabei gilt: Je höher der Grad, desto höher der Anspruch auf Pflegeleistungen.
Der neue Pflegegrad 4
Der Pflegegrad 4 stuft den Grad der noch vorhandenen Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen als "schwerst beeinträchtigt" ein.
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Voraussetzungen für Pflegegrad 4
Antrag auf Pflegegrad stellen
Um einen Pflegegrad zu erhalten, müssen Pflegebedürftige grundsätzlich einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Wie ein Pflegegrad beantragt wird, erfahren Sie mit einem Klick auf den unteren Button.
Gutachten für den Pflegegrad: Wer erstellt das Pflegegutachten?
Dem Antrag folgt ein Gutachten, um die Pflegebedürftigkeit festzustellen und einen entsprechenden Pflegegrad festzulegen. Bei gesetzlich versicherten Personen wird das Gutachten vom MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) durchgeführt. Handelt es sich um privat versicherte Personen, wird ein entsprechendes Gutachten von der MEDICPROOF GmbH erstellt.
Wie wird der Pflegegrad festgelegt?
Um festzustellen, inwieweit Pflegebedürftige im Alltag zu Hause auf Unterstützung angewiesen sind, wird ein Termin mit einem Gutachter vereinbart. Dieser überprüft vor Ort, bei welchen Tätigkeiten eine Person unter Umständen auf Hilfe angewiesen ist. Dabei wird über ein Punktesystem der Grad der noch verhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen bewertet. Je unselbstständiger und hilfsbedürtiger eine Person ist, desto mehr Punkte werden vergeben, wobei die einzelnen Pflegegrade bestimmten Punktezahlen zugeordnet sind. Die Einstufung eines Pflegebedürftigen in den Pflegegrad 4 wird empfohlen, wenn die im Rahmen des Gutachtens vergebene Punktezahl zwischen 70 bis unter 90 Punkten liegt.
Einstufung in Pflegegrad 4 nach Pflegegrad-Punkte-Tabelle
Die folgende Tabelle, deren Angaben auf § 61b SGB XII beruhen, gibt Auskunft über die Punktezahlen im Begutachtungsverfahren zur Feststellung der noch vorhandenen Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen und der dazugehörigen Pflegegrade.
Punktezahl für Pflegegrad 4
Grad der Selbstständigkeit | Punktezahl | Pflegegrad |
---|---|---|
Geringe Beeinträchtigungen | 12,5 bis unter 27 | Pflegegrad 1 |
Erhebliche Beeinträchtigungen | 27 bis unter 47,5 | Pflegegrad 2 |
Schwere Beeinträchtigungen | 47,5 bis unter 70 | Pflegegrad 3 |
Schwerste Beeinträchtigungen | 70 bis unter 90 | Pflegegrad 4 |
Schwerste Beeinträchtigungen, besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung | ab 90 bis 100 | Pflegegrad 5 |
Kriterien der Begutachtung zur Festlegung eines Pflegegrades
Wie bereits erwähnt: Bei der Pflegebegutachtung geht es generell darum festzustellen, inwieweit Pflegebedürftige im Alltag auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind. Dazu werden in Rahmen des sogenannten NBA (Neues Begutachtungsassessment) Einschränkungen in unterschiedlichen Bereichen überprüft und Punkte vergeben, die in Summe den Pflegegrad bestimmen. Insgesamt werden sechs Bereiche hinsichtlich der noch vorhandenen Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen überprüft.
Neues Begutachtungsassessment
Nach welchen Kriterien wird der Pflegegrad ermittelt?
-
Mobilität
-
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
-
Psychische Verfassung
-
Selbstversorgung
-
Belastbarkeit im Krankheitsfall
-
Alltag und soziale Kontakte
Pflegegrad 4: Geld und Leistungen
Welche Leistungen stehen bei Pflegegrad 4 zu?
In folgender Tabelle sind die Leistungsansprüche für Personen mit dem Pflegegrad 4 aufgeführt. Die zusammengefassten Daten stammen aus der 2017 erschienenen Broschüre "Gute Pflege. Darauf kommt es an" vom Bundesministerium für Gesundheit.
Leistungsanspruch bei Pflegegrad 4
Leistung | Leistungsanspruch | Leistungshöhe/Geld |
---|---|---|
Pflegegeld | Anspruch besteht | 728 € im Monat |
Pflegesachleistungen | Anspruch besteht | 1.612 € im Monat |
Tagespflege/Nachtpflege | Anspruch besteht | 1.612 € im Monat |
Kurzzeitpflege | Anspruch besteht | 1.612 € jährlich |
Verhinderungspflege | Anspruch besteht | 1.612 € jährlich |
Vollstationäre Pflege | Anspruch besteht | 1.775 € im Monat |
Betreuungs- und Entlastungsleistungen | Anspruch besteht | 125 € im Monat |
Pflegehilfsmittel | Anspruch besteht | 40 € im Monat |
Hausnotruf | Anspruch besteht | 23 € im Monat |
Wohnraumanpassung | Anspruch besteht | 4.000 € (Gesamtmaßnahme) |
Wohngruppenzuschuss | Anspruch besteht | 214 € im Monat |
Pflegegrad 4: Pflegegeld
Besteht bei Pflegegrad 4 Anspruch auf Pflegegeld?
Die häusliche Pflege von Angehörigen mit dem Pflegegrad 4 wird mit einem monatlichen Pflegegeld in Höhe von 728 Euro bezuschusst.
Pflegegrad 4: Pflegesachleistungen
Besteht bei Pflegegrad 4 Anspruch auf Pflegesachleistungen?
Für Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 4 besteht ein Anspruch auf Pflegesachleistungen in monatlicher Höhe von 1.612 Euro.
Pflegegrad 4: Tagespflege und Nachtpflege
Besteht bei Pflegegrad 4 Anspruch auf die Leistungen der Tages- und Nachtpflege?
Der monatliche Zuschuss für die Leistungen der Tages- und Nachtpflege von Pflegebedürftigen mit dem Pflegegrad 4 liegt bei 1.612 Euro.
Pflegegrad 4: Kurzzeitpflege
Haben Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 4 Anspruch auf die Leistung der Kurzzeitpflege?
Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 4 haben grundsätzlich Anspruch auf die Leistung der Kurzzeitpflege, wenn diese erforderlich ist – beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt. Die Leistungshöhe beträgt jährlich für 28 Tage maximal 1.612 Euro.
Pflegegrad 4: Verhinderungspflege
Besteht bei Pflegegrad 4 Anspruch auf die Leistung der Verhinderungspflege?
Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 4 erhalten ebenfalls einen Zuschuss für die sogenannte Verhinderungspflege. Die finanzielle Unterstützung in Höhe von 1.612 Euro jährlich kann für maximal 28 Tage in Anspruch genommen werden, wenn pflegende Angehörige oder professionelles Pflegepersonal sich nicht um die Pflege kümmern können – beispielsweise im Krankheitsfall.
Pflegegrad 4: Entlastungsbetrag
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 4?
Der monatlich zustehende Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 4 beträgt 125 Euro. Der Zuschuss kann beispielsweise dafür verwendet werden, Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes oder der Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen.
Weitere Leistungen im Rahmen der häuslichen Pflege bei Pflegegrad 4
Wohnraumanpassung
Altersgerechtes, barrierefreies Wohnen erfordert oft Wohnraumanpassungen. Dazu kann beispielsweise der Einbau eines Treppenlifts gehören. Zu solchen Zwecken wird Personen mit dem Pflegegrad 4 einmalig ein Zuschuss in Höhe von 4.000 Euro gewährt.
Medizinische Hilfsmittel & Pflegehilfsmittel
Der Anspruch auf medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel gehört ebenso zum Leistungsumfang für Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 4. Bezuschusst werden monatlich ein Hausnotrufsystem mit 23 Euro und der Verbrauch von Hilfsmitteln mit 40 Euro.
Wohngruppenzuschuss
Leben Versicherte mit dem Pflegegrad 4 in einer Senioren-Wohngemeinschaft, so haben höchstens vier Personen Anspruch auf die Leistungen der Wohnraumanpassung. Ebenso wird höchstens vier WG-Bewohnern eine Einrichtungspauschale in Höhe von 2.500 Euro gewährt sowie 214 Euro für jeden, um eine Organisationkraft zu beschäftigen.
Pflegegrad 4: Stationäre Pflege
Wird bei Pflegegrad 4 eine stationäre Pflege bezuschusst?
Für die stationäre Pflege und Betreuung von Pflegebedürftigen mit dem Pflegegrad 4 wird ein Zuschuss von 1.775 Euro monatlich gewährt.
Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil
Meist reicht die finanzielle Unterstützung nicht aus, um die Kosten für die Versorgung im Pflegeheim komplett zu decken. Die Differenz muss von Pflegebedürftigen getragen werden, und zwar in Form des sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteils (EEE). Dieser Pauschalbetrag muss neben den Kosten für die Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim sowie den anteiligen Investitionskosten gezahlt werden. Der Pflegegrad nimmt keinen Einfluss auf die Höhe des zu tragenden EEE. Jedoch kann die Pauschale je nach Pflegeeinrichtung und Bundesland variieren und somit niedriger oder höher ausfallen.
Geld- und Sachleistungen für die Pflege kombinieren
Es kommt vor, dass sich sowohl Angehörige als auch ambulante Pflegedienste um die Betreuung und Versorgung von Pflegebedürftigen kümmern. In einem solchen Fall lassen sich das Pflegegeld und Pflegesachleistung zu einer Kombinationsleistung zusammenführen. Das bedeutet: Je mehr Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden, desto geringer fällt das Pflegegeld aus. Dabei wird das anteilige Pflegegeld nach dem Prozentsatz der in Anspruch genommenen Pflegesachleistungen berechnet.
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet Pflegegrad 4?
Es müssen "schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit" vorliegen, damit Versicherte den Pflegegrad 4 erhalten.
Welcher Leistungsanspruch besteht bei Pflegegrad 4?
Folgende Leistungen werden bei Pflegegrad 4 zugesprochen:
- Pflegegeld: 728 Euro monatlich
- Pflegesachleistungen: 1.612 Euro monatlich
- Tagespflege/Nachtpflege: 1.612 Euro monatlich
- Kurzzeitpflege: 1.612 Euro jährlich
- Verhinderungspflege: 1.612 Euro jährlich
- Vollstationäre Pflege: 1.775 Euro monatlich
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen: 125 Euro monatlich
- Pflegehilfsmittel: 40 Euro monatlich
- Hausnotruf: 23 Euro monatlich
- Wohnraumanpassung: 4.000 Euro (Gesamtmaßnahme)
- Wohngruppenzuschuss: 214 Euro monatlich